Fahrbahnverengung durch Verkehrsinseln

  • Hallo,

    bei uns in der Stadt gibt es mehrere Verkehrsinseln. Dadurch verkleinert sich an einigen Stellen die Fahrbahn und der Schutzstreifen löst sich auf. Ich habe mal zwei Bilder beigefügt. Als Radfahrer will ich natürlich vermeiden, dass ein Kfz mich kurz vorher noch überholt, was auch bei anderen Fahrradfahrer*innen zu Angst führt. Ich halte dann den Arm aus und fahre relativ in der Fahrbahnmitte, damit mich niemand überholt.


    Welche infrastrukturellen Elemente können bei Verkehrsinseln denn die Situation eigentlich entschärfen? Gibt es dafür mittlerweile Lösungen? Soweit ich weiß kann man mittlerweile auch Piktogramme anbringen, aber wirklich hilfreich ist dies ja nicht.

  • Peter Viehrig 19. Dezember 2023 um 13:49

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo!
    Ich kann nur dazu raten, sehr rechtzeitig in die Fahrspurmitte zu fahren, nicht erst am Ende vom Strich.

    Man könnte den Strich schon deutlich vor der Verengung aufhören lassen. Oder besser gar keine "Schutz"-Streifen einrichten.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Welche infrastrukturellen Elemente können bei Verkehrsinseln denn die Situation eigentlich entschärfen?

    M.E. keine, denn Schmutzstreifen sollen ja auch durch Autos bei Bedarf mitbenutzt werden können, damit verbieten sich bauliche Hindernisse zur Sicherung.

    Rein technisch könnte es das also nur bei Radfahrstreifen geben, allerdings endet dann hinter einem solchen "Schutz" ein "anderer Straßenteil" wartepflichtig nach § 10 (bei Schmutzstreifen nicht der Fall, weil Teil der Fahrbahn). Würde man ein §-10-Ende vermeiden wollen, müsste man ihn als Schmutzstreifen verlängern, womit man das alte Problem wieder hätte ...

    Außer dem rechtzeitigen Verlassen des Schmutzstreifens zu einem geeigneten Zeitpunkt der eigenen Wahl. um die Fahrbahn dicht zu machen, fällt mir keine Sciherungsoption ein. "Zum Glück" "mussten" ja zwei OVGs feststellen, dass Schmutzstreifen nicht benutzungspflichtig sind, anders konnten sie die gerichtliche Befassung mit deren Zulässigkeit ja nicht abwimmeln ... :cursing:

  • Man könnte den Strich schon deutlich vor der Verengung aufhören lassen.

    Stimmt, erst dort beenden könnte nicht ganz der ERA entsprechen, die liegen aber zuhause rum ...

    Im Prinzip ist das Konstrukt des Schmutzstreifenendes bei Inseln aber leider konform zur aktuellen ERA, nur über den Ort des Endes kann man streiten ... Blöd sind Lösungen mit einer Fahrbahnbreite, die nach ERA das Unterbrechen des S. nicht nötig machen, denn das wird m.E.n. schon bei Fahrbahnbreiten empfohlen, die noch kein legales Überholen möglich machen ...

  • Vorredner haben, was mir dazu eingefallen wäre, bereits erwähnt. Wenn es geht, natürlich vorausschauend vorzeitig vom Schutzstreifen runter. Ansonsten sollte/müsste gefühlt der Schutzstreifen einfach mit mehr Vorlauf vor der Insel enden. Das sagt dann auch die ERA dazu:

    Zitat

    Bei Mittelinseln oder Mittelstreifen können Schutzstreifen angelegt werden, wenn eine Breite von mindestens 2,25 m zwischen dem
    Schutzstreifen und der Mittelinsel bzw. dem Mittelstreifen verbleibt. Dies entspricht bei einem Schutzstreifen von 1,50 m einer Fahrbahnbreite von 3,75 m. Verbleiben weniger als 2,25 m Restfahrbahn, so endet der Schutzstreifen ca. 20 m vor der Mittelinsel.

  • Hallo!
    Ich kann nur dazu raten, sehr rechtzeitig in die Fahrspurmitte zu fahren, nicht erst am Ende vom Strich.

    Man könnte den Strich schon deutlich vor der Verengung aufhören lassen. Oder besser gar keine "Schutz"-Streifen einrichten.

    Ja das habe ich mir auch gedacht, der müsste früher enden und der "unerfahrene" Radfahrer würde dann auch etwas früher mittiger fahren und der Schutzstreifen wie er aktuell errichtet ist, würde nicht mehr so zum Schnellvorbeifahren von Autofahrern einladen.

  • ... und 3,75 reicht nie zum legalen Überholen, da wird der Schmutzstreifen flott zur Aufforderung zum illegalen Überholen ...


    Ja, nach 20 m sieht das nicht ganz aus ...

    Ja gut, dass neue gesetzliche Bestimmungen Regelwerke überholen ist dann eine andere Geschichte.
    Da es grade jemand wieder geschafft hat, beim „Überholen“ sogar die Linie des Schutzstreifens zu berühren, bin ich eh in ach egal Mood 🤪

  • Im Grunde passen Schutzstreifen und Mittelinseln auch nicht zusammen: Schutzstreifen sind eine Lösung für geringe Verkehrslast (Hauptsächlich Belastungsniveau II, bei viel Platz auch I); Querungsinseln (und Abbiegespuren) baut man eher bei hoher Verkehrslast.

  • Ein ganz übles Beispiel stellt hier auch die Ortsdurchfahrt von Gröbenzell dar. Fast drei Kilometer beidseitiger "Schutz"streifen in Verbindung mit Fahrstreifenverschwenkungen, jede Menge "künstlicher" Verkehrsinseln, teilweise vierstreifiger Fahrbahn und Längsparkern. Einfach nur schrecklich. Angenommen, man benutzt diese direkte Ortsdurchfahrt als Radfahrer für die gesamte Zeit seines Berufslebens, man würde die Früchte des wohlverdienten Ruhestands wohl kaum ernten können. Klar, dass die Radfahrer da sehr gerne die Gehwege benutzen, die zu ca. der Hälfte sogar für Radverkehr in Schrittgeschwindigkeit freigegeben sind. Muss ich erwähnen, dass auch die nicht freigegebenen Bereiche durch Radfahrer wie völlig selbstverständlich geentert werden? Von der Benutzung in falscher Richtung mag ich mal gar nicht reden...

    Was könnte man da nicht alles schöne daraus machen. Rückbau der Vierspurigkeit, Rückbau der Inseln, Rückbau der Längsparkplätze und her mit einer PBL in beiden Richtungen. Wo es der Platz dann erlaubt, Bäume. DAS nenne ich dann mal Verkehrswende und Anreiz zum ganzjährigen Umstieg auf's Fahrrad. München grenzt direkt an Gröbenzell an. Wo ist das Problem? Bessere Voraussetzungen gibt's doch gar nicht. Aber stattdessen quält sich werktäglich morgens und abends eine nicht endende Blechlawine durch den Ort.