25. Geburstag Fahrradnovelle

  • Man sieht also: Die weitläufige Ansicht in der Gesellschaft, Radfahrer haben entgegen § 2 StVO NICHTS auf Fahrbahnen zu suchen, ist nach 25 Jahren immer noch ziemlich weit verbreitet. Selbst der allernächsten Arbeitskollege verteidigt eine solche Sichtweise strickt. Ich bezweifle stark, dass sich das in den nächsten 25 Jahren irgendwie ändern wird. Und bei 45 Millionen Erwerbstätigen in Deutschland gibt es eine ganze Menge Arbeitskollegen...

    Dein Kollege wäre doch bestens geeignet, sich bei einer deutschen Straßenverkehrsbehörde als Mitarbeiter zu bewerben. Den richtigen "Mind Set" hat er ja schon...

    Ich hab auch einen (deutlich jüngeren) Kollegen, der meint, man könne die Radwege in beliebiger Richtung befahren. Also auch verkehrt herum, selbst wenn es nicht gestattet/angeordnet ist. Angesichts der vielen "Geisterfahrer" auf den Radwegen hier, ist er da sicher auch nicht allein.

    Man sieht: das Thema wird seit 25 Jahren von so ziemlich allen einfach ausgeblendet. Weil die Fahrbahn gehört dem Auto in Schland. Wäre doch echt schlimm, wenn das jemand auch nur für einen Moment in Frage stellen würde!

  • Ich hab auch einen (deutlich jüngeren) Kollegen, der meint, man könne die Radwege in beliebiger Richtung befahren. Also auch verkehrt herum, selbst wenn es nicht gestattet/angeordnet ist. Angesichts der vielen "Geisterfahrer" auf den Radwegen hier, ist er da sicher auch nicht allein.

    Das passt doch alles zusammen:

    1. Man versteht nicht, dass Radfahren auf Radwegen (oder Gehwegen) mehr Risiken beinhaltet als auf der Fahrbahn.

    2. Das Radfahren auf der Fahrbahn kann daher nur als Rücksichtslosigkeit gewertet werden, wenn man sonstige Gründe nicht anerkennt.

    3. Wenn man gelernt hat, dass man als Radfahrer vor allem nicht auf der Fahrbahn zu fahren hat, dann ist auch klar, dass das Gehweg- und Geisterradeln nicht als Verstoß angesehen wird.

    Aus dem selben Grund kann man beobachten, dass Autos halb auf Rad- oder Gehwegen parken, obwohl man legal am Fahrbahnrand parken dürfte. Dahinter steckt die selbe Form von "Rücksichtnahme", weil es völlig egal ist, ob Fußgänger und Radfahrer gefährdet werden, so lange der Autoverkehr ungestört fließt.

    Wie lange steht der folgende Satz eigentlich schon völlig unbeachtet in der VwV-StVO?

    Zitat

    Die Flüssigkeit des Verkehrs ist mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu erhalten. Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor.

  • Man sieht: das Thema wird seit 25 Jahren von so ziemlich allen einfach ausgeblendet. Weil die Fahrbahn gehört dem Auto in Schland. Wäre doch echt schlimm, wenn das jemand auch nur für einen Moment in Frage stellen würde!

    Diese Haltung war nie ganz weg, war aber in den 90er und Nullerjahren noch erheblich weniger ausgeprägt. Heute tragen zwei Faktoren dazu bei, dass die Dominanz des Automobils auf der Fahrbahn unangefochtener denn je ist: erstens, die StVO-Regel zu fixen Überholabständen, die alle Sorgen, wonach enges Überholen lebensgefährlich wäre, jetzt auch mit gesetzgeberischen Weihen amtlich bis zur vollen Psychose bestärkt, zumal gleichzeitig völlige Untätigkeit der Ordnungshüter gegen Verstöße dagegen herrscht. Zweitens die massiv verstärkte Agitation der Öko-NGOs, die unermüdlich "sichere Radwege" propagieren und damit indirekt den Hoax von der "unsicheren Fahrbahn" promoten, um durch das Aufbauen von zivilgesellschaftlichem Druck die öffentliche Hand zur Finanzierung des gewünschten Stadtumbaus zu veranlassen.

  • Der Siebte Sinn von 1997: Neue Regeln für Radfahrer

    Externer Inhalt www.youtube.com
    Inhalte von externen Seiten werden ohne Ihre Zustimmung nicht automatisch geladen und angezeigt.
    Durch die Aktivierung der externen Inhalte erklären Sie sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu haben wir in unserer Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt.

    Einige Stichpunkte: Wortwörtlich wiedergegebene Sätze in kursiv

    0:18 Radfahren ist die Alternative zum motorisierten Verkehr - zumindest in der Stadt.

    Da musste ich doch mal schlucken, denn es bedeutet im Umkehrschluss, wer auf dem Land lebt, der sollte besser kein Fahrrad fahren. Und das sehen ja auch heute noch viele Leute so. Kein Wunder, wenn es damals, vor rund 25 Jahren so in der wohl prominentesten Verkehrssendung so dargestellt wurde.

    0:26 Damit Radfahrten in der Stadt sicherer wird gelten seit dem 1. September 1997 neue Bestimmungen.

    Schon wieder diese Fokusierung auf die Stadt, dabei gelten die neuen Bestimmungen doch auch auf dem Land.

    0:30 Die Fahrradstraße

    0:49 Die Einbahnstraßenregelung: Laut Film sollte die Regelung zunächst nur für ein Jahr gelten, weil viele Kritiker Bedenken wegen der Unfallgefahr äußerten. Die Befürchtungen haben sich offensichtlich nicht bestätigt.

    1:20 Hohes Sicherheitsrisiko für Rad- und Autofahrer in Einbahnstraßen, die für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden.

    1:30 zu diese Aussage über die Gefährlichkeit in Einbahnstraßen wird eine Filmszene gezeigt, die der Bodenmarkierung zufolge in einer Fahrradstraße aufgenommen wurde.

    2:05 Viele Radwege sind unzumutbar. Auf solchen Radwegen müssen Radfahrer in Zukunft nicht mehr fahren. Die Gemeinden dürfen nur Radwege ausschildern, die einwandfrei sind und dann auch benutzt werden müssen. Bei alten und unzumutbaren Radwegen, haben Radfahrer dagegen das Wahlrecht ...

    2:33 Diese Regelung gilt für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Gemeinden die Radwege in Ordnung bringen. Denn nach einem Jahr dürfen nur noch solcher Radwege ausgeschildert werden, die einwandfrei und gut zu befahren sind. Zu dieser Aussage wird eine Szene gezeigt, in der zwei Radfahrer*innen voller Begeisterung auf einen viel zu schmalen Radweg auffahren. (siehe 2:38)

    :rolleyes:Und das "eine Jahr" ist ein verdammt langes Jahr gerden, dass vielerorts immer noch andauert.:rolleyes:

    Was beim Fahrradfahren auf der Fahrbahn zu beachten ist, zum Beispiel nicht zu weit rechts fahren, das wird nirgends thematisiert. Auch nicht die Vorteile vom Fahrradfahren auf der Fahrbahn.

    3 Mal editiert, zuletzt von Ullie (5. Dezember 2023 um 13:08) aus folgendem Grund: Extra-Satz mit Smilies eingefügt

  • Schon wieder diese Fokusierung auf die Stadt, dabei gelten die neuen Bestimmungen doch auch auf dem Land.

    Jein. Die meisten damaligen Änderungen sind tatsächlich de facto nur innerorts.

    Fahrradstraßen außerorts sind selten; weit häufiger gibt's [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1020-12], was dann kein 30 beinhaltet. Geöffnete Einbahnstraßen gehen auch nur bei 30, also außerorts ebenfalls hinfällig. Eine Benutzungspflicht außerorts musste zunächst auch begründet werden, das hat man aber inzwischen wieder zurückgenommen – hier unterscheidet sich halt auch das Unfallgeschehen deutlich. Da man außerorts nur selten abbiegt, gibt es auch weitaus weniger Abbiegeunfälle – dagegen durch hohe Geschwindigkeiten und oft schlechte Sicht reichlich Überholunfälle.

  • 0:18 Radfahren ist die Alternative zum motorisierten Verkehr - zumindest in der Stadt.

    Da musste ich doch mal schlucken, denn es bedeutet im Umkehrschluss, wer auf dem Land lebt, der sollte besser kein Fahrrad fahren....

    Nein, das ist ein falscher Umkehrschluss.

    Es wird nicht gesagt, dass Menschen, die auf dem Land leben, besser kein Fahrrad fahren sollten, sondern nur, dass das Radfahren dort keine Alternative zum motorisierten Verkehr ist. Und genauso ist es auch.

    0:26 Damit Radfahrten in der Stadt sicherer wird gelten seit dem 1. September 1997 neue Bestimmungen.

    Schon wieder diese Fokusierung auf die Stadt, dabei gelten die neuen Bestimmungen doch auch auf dem Land.

    Ja, aber für den ländlichen Bereich hat man diese Bestimmungen nicht gemacht, weil die Radverkehrssicherheit im ländlichen Bereich völlig unabhängig von Regulierung und bauliche Gestaltung noch nie ein Problem war.

    1:20 Hohes Sicherheitsrisiko für Rad- und Autofahrer in Einbahnstraßen, die für den Fahrradverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden.

    Vielleicht sollte man sich gelegentlich einmal daran erinnern, warum Einbahnstraßen überhaupt eingerichtet werden. Dann erst weiter denken.


    Ich schätze, Du möchtest mit Gewalt alles missverstehen, was überhaupt nur geht.


    ... Eine Benutzungspflicht außerorts musste zunächst auch begründet werden, das hat man aber inzwischen wieder zurückgenommen

    Nein, dass ist noch immer ein Rechtseingriff und muss begründet werden. Es müssen aber nicht mehr die relativ hohen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9, Satz 3 StVO vorliegen.

  • Jein. Die meisten damaligen Änderungen sind tatsächlich de facto nur innerorts.

    Fahrradstraßen außerorts sind selten; weit häufiger gibt's [Zeichen 250][Zusatzzeichen 1020-12], was dann kein 30 beinhaltet. Geöffnete Einbahnstraßen gehen auch nur bei 30, also außerorts ebenfalls hinfällig.

    "Auf dem Land" bedeutet nicht dasselbe wie außerhalb geschlossener Ortschaften. "Auf dem Land" beinhaltet jede Menge größere und kleinere Ortschaften in denen es auch Fahrradwege gibt, die zum Teil bis heute noch falsch ausgeschildert sind. "Auf dem Land" beinhaltet auch die Wohnvororte von Städten, z. B. Hagen, ein Wohnvorort der Stadt Stade und verwaltungstechnisch ein Teil der Stadt Stade.

    Hier ein streetview-Foto vom Ortseingang:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.com

    Was die Macher der 25 Jahre alten Folge von der 7. Sinn erkennen lassen, ist deren politische Haltung zur Fahrradverkehrsnovelle, als sei das eine Idee irgendwelcher "verrückter Städter" von der sich absehbar nicht viel durchsetzen lassen wird. Und "auf dem Land" schon gar nicht. Besonders deutlich wird das an der Stelle, wo über die Möglichkeit der Einbahnstraßen-Freigabe für den Radverkehr in Gegenrichtung berichtet wird. Da klingt unüberhörbar zwischen den Zeilen durch: "Wenn es erst mal genug Radler in der Einbahnstraße erwischt hat, dann ist der Spuk schnell vorbei."

  • Solche Details sind auch "Spinnerei der Städter": Ob man jetzt auf dem Gehweg oder der Fahrbahn radeln soll, entscheiden auf dem Lande keine blauen Schilder, sondern wie viel Verkehr da gerade ist und vor allem ob überhaupt ein Gehweg da ist. Oft ist es abseits der Hauptstraße auch völlig normal, auf der Fahrbahn zu gehen – nein, nicht am Rand, sondern mitten drauf.

    Bei "Fahrradwegen" denkt man dort ausschließlich an die Verbindung in den Nachbarort – und das bitte auch noch vor dem Gesichtspunkt von 1997, als es noch keine E-Bikes gab. Viele ländliche Gemeinden schaffen es heute noch nicht, Wege von mehr als 5 km in ihre Überlegungen einzubeziehen oder sehen sie nur als "touristische Routen".

  • "Es wird nicht gesagt, dass Menschen, die auf dem Land leben, besser kein Fahrrad fahren sollten, sondern nur, dass das Radfahren dort keine Alternative zum motorisierten Verkehr ist. Und genauso ist es auch."

    Genau das ist die Aussage der 7. Sinn Folge zum Thema Radverkehrsnovelle, die zwischen den Zeilen unüberhörbar durchscheint und deine Einschätzung bestätigt das nochmal: Es wird in dem Beitrag so getan, als sei autofreie Mobilität eine Thematik, die Menschen im ländlichen Raum, überhaupt nicht beschäftigen muss, weil dort "ohne Auto" eben angeblich gar nichts geht. Wer auf dem Land entsprechend indoktriniert aufwächst, für den ist es nicht leicht, dieses weit verbreitete "Lebensmotto" auf dem Land infrage zu stellen. Praktisch werden viele Menschen erst dann damit konfrontiert wenn sie aus Gesundheitsgründen nicht mehr in der Lage sind ein Auto zu lenken. Das ist ja auch der Grund dafür warum eine Auto-populistische Partei wie die FDP so massiv mit diesen Ängsten Wahlpropaganda macht, sodass sie verspricht, dass es im Autoland Deutschland niemals nie einen Gesundheitstest für Führerscheininhaber geben wird.

    Tatsache ist aber, dass auch im ländlichen Siedlungsraum die Radverkehrsnovelle ankommt (Mitunter halt mit vielen Jahren Verspätung). Mir ist das unter anderem in Niedernwöhren, Wiedensahl und anderen Ortschaften im Landkreis Schaumburg aufgefallen, wo vor einigen Jahren an den Ortsdurchgangsstraßen die alten [Zeichen 241-30]ersetzt wurden durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Auf der streetview-Aufnahme aus Niedernwöhren sieht man sehr deutlich an der alten Pflasterung, dass dort einmal ein getrennter Fuß- und Radweg angelegt worden war. Der war auch entsprechend ausgeschildert mit [Zeichen 241-30], also verpflichtend. Heute ist dort ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

    Ich habe mit Fahrradfahrer+innen aus Niedernwöhren über die Ausschilderung gesprochen und auch darüber, dass es jetzt ja ganz ordnungsgemäß möglich ist, die Fahrbahn zu benutzen. Es gab einige, die sich mit der Thematik bereits beschäftigt hatten und es gut finden, dass man jetzt ganz "legal" auf der Fahrbahn fahren kann.

    Andere fanden das absurd, weil sie seien ja schon immer auf dem Radweg gefahren und würden das jetzt auch weiterhin so machen, für sie habe sich durch die neuen Schilder nichts geändert.

    Vielleicht ändert sich ja was, wenn so wie im Nachbarort Wiedensahl der Gehweg neu gepflastert wird und dann auf dem Gehweg ein einheitliches Pflaster über die ganz Breite nicht mehr den Eindruck vermittelt, es gäbe da zwei Spuren, die eine für den Fahrradverkehr, die andere für den Fußverkehr. Auf diesem streetview-Foto aus Wiedensahl sieht man auf der rechten Seit den neu gepflasterten Gehweg mit Radverkehrsfreigabe.

    Auf der linken Seite sieht man noch die alte Pflasterung für den getrennten Rad/Fußweg, der einmal so ausgeschildert war:[Zeichen 241-30]

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Leider ist es in vielen Ortschaften im Landkreis Schaumburg so, dass ein unterirdisch schlechtes ÖPNV-Angebot es vielen Menschen schwer fallen lässt, sich gegen ein eigenes Auto zu entscheiden. Zwar lassen sich viele Wege auch gut mit dem Fahrrad bewältigen, aber gerade an Tagen mit sehr schlechtem Wetter oder winterbedingt schlechtem Straßenzustand ist es gut, auf ÖPNV-Angebote zurückgreifen zu können.

    Das sieht schon wieder ganz anders aus in den Ortschaften im Landkreis Schaumburg, die einen S-Bahn-Halt haben. (z.B. Haste, Lindhorst oder Bad Nenndorf) Dort ist die Vorstellung, ohne eigenes Auto mobil sein zu können, deutlich weiter verbreitet und in mehr Haushalten gibt es dort nur ein Auto oder gar kein Auto, statt zwei oder drei. Und ganz ohne Auto ist dort längst keine so abwegige Vorstellung wie in Ortschaften mit wenig bis gar kein ÖPNV. So gesehen hast du recht, Schwachzocker, der "motorisierte Verkehr" spielt eine Rolle, aber es muss ja nicht unbedingt der motorisierte Individualverkehr sein.

  • Solche Details sind auch "Spinnerei der Städter": Ob man jetzt auf dem Gehweg oder der Fahrbahn radeln soll, entscheiden auf dem Lande keine blauen Schilder, sondern wie viel Verkehr da gerade ist und vor allem ob überhaupt ein Gehweg da ist. Oft ist es abseits der Hauptstraße auch völlig normal, auf der Fahrbahn zu gehen – nein, nicht am Rand, sondern mitten drauf.

    Wenn es zu einem Unfall kommt, dann entscheidet die geltende Rechtslage. Mag sein, dass es mildernde Umstände gibt, wenn z. B. eine Fahrradfahrerin einen Fußgänger verletzt und zwar auf einem so ausgezeichneten Fußweg:

    Google Maps
    Find local businesses, view maps and get driving directions in Google Maps.
    www.google.de

    Das ist in einer kleinen Ortschaft im ländlichen Raum im Landkreis Schaumburg. Der Fußweg, heute mit Radverkehrfreigabe, war früher mal so ausgezeichnet:

    [Zeichen 241-30]

    Bei der heutigen Ausschilderung mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] ist die Verpflichtung für den Fahrradverkehr noch einmal stärker ausgeprägt, auf den Fußverkehr besondere Rücksicht zu nehmen.

    Man sieht es noch am Pflaster, dass dort früher mal das Schild da stand: [Zeichen 241-30]

    Aber solche unglücklichen Geschichten passieren halt zum Glück nicht so oft und es wird in der Regel nicht viel darüber berichtet und es dauert länger, bis es sich rumspricht, dass es da Unterschiede gibt, besonders im ländlichen Raum.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (6. Dezember 2023 um 10:40) aus folgendem Grund: Hinweis auf Landkreis Schaumburg

  • Das ist doch schon Deluxe mit Breite, Trennung und sogar seitenrichtig und mit Sicherheitstrennstreifen… Gibt noch genug Benutzungspflichten auf der Breite von dem roten alleine – in beiden Richtungen.

  • Das ist doch schon Deluxe mit Breite, Trennung und sogar seitenrichtig und mit Sicherheitstrennstreifen… Gibt noch genug Benutzungspflichten auf der Breite von dem roten alleine – in beiden Richtungen.

    Entscheidend ist meines Erachtens, dass durch die Umschilderung die Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Also ganz im Sinne der Radverkehrsnovelle von 1998. Und das auf dem Land, obwohl in dem 7. Sinn-Film so getan wurde, als sei die ganze Radverkehrsnovelle nur eine "Schnaps-Idee spinnerter Städter".

    Und nach meiner Beobachtung ändert sich dadurch auch etwas im Nutzerverhalten der Fahrradfahrenden. Es gibt zunehmend mehr Fahrradfahrer*innen, die die Fahrbahn benutzen obwohl sie vorher hochbord gefahren sind.

  • Der Siebte Sinn von 1997: Neue Regeln für Radfahrer [...]

    2:05 Viele Radwege sind unzumutbar. Auf solchen Radwegen müssen Radfahrer in Zukunft nicht mehr fahren. Die Gemeinden dürfen nur Radwege ausschildern, die einwandfrei sind und dann auch benutzt werden müssen. Bei alten und unzumutbaren Radwegen, haben Radfahrer dagegen das Wahlrecht ...

    2:33 Diese Regelung gilt für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Gemeinden die Radwege in Ordnung bringen. Denn nach einem Jahr dürfen nur noch solcher Radwege ausgeschildert werden, die einwandfrei und gut zu befahren sind.

    Hier kommt die eigentliche damalige Motivation für die Aufhebung der Benutzungspflicht zum Ausdruck. Wie Dietmar Kettler aufgrund persönlicher Einblicke mal schrieb, hatten die Autoren der Novelle um den Ministerialrat und StVO-Kommentatoren Bouska nie die Absicht, die Anordnung der Benutzungspflicht an die strengen Vorgaben des § 45 Abs 9 zu binden. Es sollte lediglich ein Anreiz geschaffen werden, der die Kommunen dazu zwingt, ihre Radwegenetze bei "Strafe" der Verpflichtung zur Entschilderung zu ertüchtigen. Mit der Abwägung, ob die Benutzung ordentlicher Radwege aus Sicherheitsgründen überhaupt notwendig ist, hatte die Initiative nie was am Hut. Das war erst eine nachträglich auf dem Klageweg von Radfahrern durchgeboxte wörtliche Auslegung des redaktionellen Versehens bei der Formulierung der Novelle.

  • Es sollte lediglich ein Anreiz geschaffen werden, der die Kommunen dazu zwingt, ihre Radwegenetze bei "Strafe" der Verpflichtung zur Entschilderung zu ertüchtigen.

    Und nicht nur in Stade hat man dann einfach beschlossen, dass der ganze Schrott auch so in Ordnung ist, wie er ist. Weil Radwege schließlich immer sicher sind :S

    Aus dem Stader Tageblatt vor 25 Jahren

    *edit: Stade wird seinen Stadtdirektor nicht los - WELT

  • Hier kommt die eigentliche damalige Motivation für die Aufhebung der Benutzungspflicht zum Ausdruck. Wie Dietmar Kettler aufgrund persönlicher Einblicke mal schrieb, hatten die Autoren der Novelle um den Ministerialrat und StVO-Kommentatoren Bouska nie die Absicht, die Anordnung der Benutzungspflicht an die strengen Vorgaben des § 45 Abs 9 zu binden. Es sollte lediglich ein Anreiz geschaffen werden, der die Kommunen dazu zwingt, ihre Radwegenetze bei "Strafe" der Verpflichtung zur Entschilderung zu ertüchtigen. Mit der Abwägung, ob die Benutzung ordentlicher Radwege aus Sicherheitsgründen überhaupt notwendig ist, hatte die Initiative nie was am Hut. Das war erst eine nachträglich auf dem Klageweg von Radfahrern durchgeboxte wörtliche Auslegung des redaktionellen Versehens bei der Formulierung der Novelle.

    Bei 2:33 heißt es in dem 7. Sinn-Beitrag:

    "2:33 Diese Regelung (nur einwandfreie Radwege dürfen ausgeschildert werden) gilt für ein Jahr. In diesem Zeitraum müssen die Gemeinden die Radwege in Ordnung bringen. Denn nach einem Jahr dürfen nur noch solcher Radwege ausgeschildert werden, die einwandfrei und gut zu befahren sind."

    Wenn nun aber die Radverkehrsnovelle tatsächlich ein Anreiz gewesen sein soll, dass die Kommunen ihre Radwege ausbauen, dann ist es doch ein viel zu kurzer Zeitraum, das ist doch fast nirgends innerhalb eines Jahres zu schaffen gewesen. Oder wurde dieses Jahresfrist dann noch mal verlängert und nochmal verlängert ...

    Oder wurde das mit der "Einjahresfrist" einfach so in den Film eingebaut, obwohl es eine solche Frist nie gab?

  • Oder wurde das mit der "Einjahresfrist" einfach so in den Film eingebaut, obwohl es eine solche Frist nie gab?

    Die „Übergangsfrist“ ergab sich daraus, dass §2 Abs. 4 Satz 2 gemäß VO-Text erst am 1. Oktober 1998 in Kraft treten sollte. Der Rest der Novelle trat aber schon am Tag nach der Verkündigung am 1.9.1997 in Kraft (https://dserver.bundestag.de/brd/1997/D374+97.pdf). Die Frist war zur Evaluation im Hinblick auf notwendige Entschilderungen gedacht, sie sollte nicht den Zeitraum bis zum Abschluss erforderlicher Baumaßnahmen darstellen. Der Gesetzgeber ging wohl nur davon aus, dass Wege, die aufgrund ihres Zustandes abgeschildert werden mussten, so schnell wie möglich instandgesetzt und danach natürlich erneut beschildert werden würden.

    Schon da ging es mit dem passiven Widerstand los, denn die meisten Behörden haben sich das so zurechtinterpretiert, als müssten sie sich überhaupt frühestens ab dem 1.10.98 um die Evaluation kümmern.