man darf doch Spy-Bilder und Videos machen, nicht wahr?

  • Zum einen habe ich es beim »Telefonmarketing« noch nicht erlebt, dass ich auf eine eventuelle Aufzeichnung hingewiesen worden wäre. Nur wenn ich eine Service-Hotline anrufe, dann höre ich eine Ansage zu eventuellen Aufzeichnungen. Aber wenn irgendeine Firma mich anruft, egal ob ich deren Kunde bin oder nicht, habe ich das noch nie gehört.

    Zum anderen habe ich meine Kamera auf dem Helm. Wenn die läuft, brennt ein rotes Lämpchen. Da kann sich keiner rausreden.

  • Kommt drauf an.
    Gerichte haben entschieden, Videos als Beweismittel nicht zuzulassen, wenn permanent gefilmt wurde. Um eine Generalüberwachung im öffentlichen Raum zu verhindern.
    Hat man dagegen erst, als sich ein Ereignis ankündigte die Kamera eingeschaltet, wurde bisher in den mir bekannten Fällen das Video als Beweismittel zugelassen. Es diente eben nicht der permanenten Überwachung des öffentlichen Raumes, sondern dem berechtigten Interesse, die konkrete Situation für einen eventuellen Rechtsstreit zu dokumentieren.

    Hier also: habe ich die Kamera auf dem Helm und schalte sie nur situativ dann ein, wenn es brenzlig werden könnte, kann sich ein verbal oder tätlich ausfällig werdender Kontrahent nicht gegen die Aufnahme wehren.
    Wie soll das gehen?
    "Ich hau Dir jetzt auf´s Maul, mach mal so lange die Kamera aus, nicht dass Du mich erfolgreich verklagen kannst?"

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Darf ich eine alternative Auslegung des Münchner und Nürnberger Urteils anbieten?

    Kameraaufzeichnungen sind nicht verboten. Die Verwertung von Kameraaufzeichnungen kann als Beweismittel gewürdigt werden oder nicht. Je nachdem, ob das Gericht den Schutz der Privatsphäre oder die Aufklärung in diesem Fall als wichtiger ansieht.

    Daraus würde ich folgern, dass die Kamera immer und unter allen Umständen laufen sollte (auch wenn ich keine habe, weil wir hier im Süden brav sind). Im schlimmsten Fall wird das Beweismittel nicht gewürdigt und zugelassen. Dennoch hat der Aufnehmende dann eine sehr gute Erinnerung an die Ereignisse. Im besten Fall läßt sich etwas beweisen, was ohne Zeugen nicht verfügbar wäre. Nachdem vor Gericht eh der Richter entscheidet in welche Richtung ein Verfahren läuft hat man mit Kamera also keine Nachteile. Aber eben möglicherweise einen Vorteil.

    Die Chancen der Verwertbarkeit verbessern sich dann mit den oben (und überall im Netz) diskutierten Tipps. Also ... Sonnenuntergänge filmen und den Vorgang nur zufällig aufnehmen. Nicht die laufende Kamera verwenden um wöchentlich Falschparker anzuzeigen (dazu muss dann halt das Handyfoto herhalten). So was.

  • Man muß immer wieder zwischen Zivil- und Strafrecht differenzieren. Im Zivilrecht stehen die Chancen für die Verwertbarkeit einer solchen Aufnahme eher schlecht, es sei denn, das Zivilverfahren folgt aus einem vorangegangenen Strafverfahren. Ein Beweisverwertungsverbot im Strafverfahren ist in Deutschland die absolute Ausnahme. Diese Tatsache wird von den Ermittlungsbehörden in D auch regelmäßig mißbraucht, um widerrechtlich z.B. eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Die dabei gewonnenen Beweise werden nahezu immer zugelassen, auch wenn das "Durchsuchungsopfer" sich Jahre später gelegentlich von höheren Instanzen noch ein Urteil über die Unzulässigkeit der Maßnahme abholen kann.
    Folgt ein Zivilverfahren einem vorangegangenen Strafprozeß, werden die im Strafprozeß eingebrachten Beweise auch im Zivilprozeß regelmäßig zugelassen.
    Das ist einer der Gründe, warum man als Opfer einer Straftat möglichst als Nebenkläger in das Strafverfahren eintreten sollte: Man kann (womöglich unzulässig erworbene) Beweise einbringen. Das Aufklärungsbedürfnis wird nahezu immer höher gewichtet als daten- oder persönlichkeitsschutzrechtliche Einwände eines Täters.
    Hätte ich also eine Kamera, so würde ich diese immer mitlaufen lassen. In Zivilsachen und bei Ordnungswidrigkeiten wäre sie zwar meist nutzlos, aber in den Fällen, auf die es mir ankäme (Straftaten wie vorsätzliche Körperverletzung etc.), höchstwahrscheinlich sehr hilfreich.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Die Bildqualität ist ja wirklich beeindruckend. Ist das in der Dämmerung etwa ähnlich gut? Da könnte ich ja fast schwach werden... :whistling:

    Um den anderen Thread nicht zu sehr Offtopic werden zu lassen, hier was zur Qualität der Nachtaufnahmen.

    In der Dämmerung bzw. städtischer Dunkelheit wird es rauschiger, weil natürlich der ISO-Wert nach oben schießt. Die Aufnahmen sind mit 1080p, also HD-Qualität, gedreht. Die Kamera packt jedoch auch das "neue" 4K-Format. Habe ich aber noch nicht ausprobiert, da mir das für meine aktuellen Zwecke eine unnötig große Datenmenge erzeugt.
    Möglicherweise kann man die Bildqualität (nachts) auch erhöhen, wenn man statt Videostills wie oben, die Kamera als Fotoapparat benutzt. Die Kamera hat eine eigene "Multishot"-Funktion für so etwas.

  • Ich möchte Dir jetzt die Kamera keinesfalls madig machen, aber (außer Du machtest das Nummernschild absichtlich weiß) das Nummernschild des weißen Wagens ist nicht zu erkennen/abzulesen.
    Da stehts Du dann halt wieder doof da: Wagen ist aufgenommen, Situation ist aufgenommen. Nummernschild - Fehlanzeige. Von dem Fahrer in seinem dunklen Kabüffchen ganz zu schweigen.
    Dafür suche ich noch eine Lösung.

    DIe wissen schon warum die Starenkästen blitzen.

  • Ja, das ist so. Ich bin noch dabei, die ideale Nachteinstellung zu finden. Der ISO-Wert lässt sich noch deutlich hoch schrauben und die Bildrate kann man noch niedriger einstellen, so dass die Belichtungszeiten länger werden können. Wobei das natürlich bei bewegten Objekten bzw. bewegter Kamera die Sache auch verschlechtern kann.
    Im Fall des weißen Wagens ist der Bereich überbelichtet, weil der Wagen durch die Scheinwerfer angestrahlt wird, gleichzeitig aber die Umgebung dunkel ist.
    Ich habe die Kamera aber nicht nur für Dokumentationszwecke gekauft, das wäre mir dann doch zu viel Geld für sowas.

  • Dafür suche ich noch eine Lösung.

    Ich glaube, man wird sich damit abfinden müssen, dass in bestimmten Situationen auch ein drittes Auge nicht alles mitbekommen kann. Ich hatte ja selbst vor ein paar Wochen das Problem, dass in der Dunkelheit die einzelnen Frames zu lange belichtet wurden und das Kennzeichen des Unfallgegners nur zum Teil zu entziffern war. Man muss eben damit leben, dass so etwas passieren könnte. Genauso blöd ist es ja, wenn mich jemand von hinten anfährt oder seitlich rammt — dann ist unter Umständen auch nichts davon zu sehen, wenn die Kamera vorne am Lenker befestigt ist.

    Wenn der Unfallgegner sich anschließend unerlaubt vom Unfallort entfernt und man ohne Kennzeichen dasteht (oder schlimmer: da liegt), dann ist das natürlich ärgerlich, gehört aber zum Risiko der Teilnahme am Straßenverkehr. Dafür bietet eine Kamera auf jeden Fall Schutz vor fantasievollen Gegenanzeigen, die ja bei Straftaten im Straßenverkehr beinahe die Regel sind.

    Ich persönlich würde ohne Kameraaufnahme auch gar keine Anzeige mehr erstatten wollen, weil mir das Risiko, dass der Unfallgegner mir wieder das halbe Strafgesetzbuch an den Hals hetzt, einfach zu groß ist. Das habe ich schon zwei Mal hinter mir — ohne Kamera habe ich sehr viel Kohle an meine Anwältin abgedrückt, mit Kamera war das eine Sache von fünf Minuten, da hat sich die Investition schon gelohnt.