So weit öffnen sich Autotüren - die Dooring-Unfallgefahr in Zahlen

  • Der Spiegel ist in der Regel an der Tür. Alles andere als zur Karosserie würde also wenig Sinn ergeben.

    Im Gegenteil: Im Kontext der Fragestellung „Wie stark verschmälert die geöffnete Tür den Verkehrsraum?“ wäre Spiegelkante (ggf. in Parkposition eingeklappt) das einzig sinnvolle.

  • Bei einem 15 Jahre alten Kia Carens öffnen sich die 103cm breiten Türen 86 cm.

    Das entspräche dann einem Öffnungswinkel von 57°.

    Allerdings hatte Thomas ja zu Recht zu bedenken gegeben:

    Die Drehachse/das Scharnier sitzt idR im Verhältnis zur vorderen Blechkante ein Stück nach hinten-innen versetzt, so dass die ersten 10-15 cm in die Lücke hineindrehen.

    Also ist der Öffnungswinkel tatsächlich noch etwas weiter.

    Wenn ich von der Hypotenuse 10 cm abziehe, dann komme ich auf einen Winkel von 67°.

  • Im Gegenteil: Im Kontext der Fragestellung „Wie stark verschmälert die geöffnete Tür den Verkehrsraum?“ wäre Spiegelkante (ggf. in Parkposition eingeklappt) das einzig sinnvolle.

    ;) Die Fragestellung lautete aber, wie weit ragt eine Autotür in den Verkehrsraum hinein.

    Also wieviel Abstand ist bei geöffneter Tür mindestens notwendig und nicht, wieviel Abstand ist bei geöffneter Tür zusätzlich notwendig.

    Einmal editiert, zuletzt von Silence (8. Juli 2023 um 11:33)

  • Thomas hat schon recht, normerweise ist das äußerste der Spiegel, wenn sich die Tür öffnet, dann ist der Drehpunkt der Tür etwas in die Karrosserie versetzt, eine 1,3m lange Tür dürfte also bei maximalem Öffnungswinkel von 60-70° dann etwa 1m in die Fahrbahn ragen.

    Andererseits ist es kleinkarierte Hühnerkacke, ich scann doch nicht die ganze Zeit, welches Auto, mit welcher Variante an Türen und Sonderaustattung parkt, und eier dann in Zickzack die Straße entlang am Optimum.

    Sondern ich wähle einen praxisgerechten Abstand, der zwischen 1,2 - 1,5m liegt und den halte ich.

  • Andererseits ist es kleinkarierte Hühnerkacke, ich scann doch nicht die ganze Zeit, welches Auto, mit welcher Variante an Türen und Sonderaustattung parkt, und eier dann in Zickzack die Straße entlang am Optimum.

    Sondern ich wähle einen praxisgerechten Abstand, der zwischen 1,2 - 1,5m liegt und den halte ich.

    Das entspricht der Empfehlung der ADFC INITIATIVE FAHRRADFREUNDLICHES GRIESHEIM "Radfahrende sollen an einer Parkreihe dennoch keine Schlangenlinien fahren, sondern in möglichst gerader Linie vorbeifahren. Der Referenz-Mindestabstand muss somit nicht nur für die kleinsten Autotüren, sondern mindestens für alle üblichen Türbreiten sicher ausreichen. (...)

    Zwar ist die tatsächliche volle Türöffnungsbreite meist ca. 10-15% geringer als die Türbreite. Bei einem gewöhnlichen aktuellen VW Golf Zweitürer (1,30 m) liegt sie z.B. bei 1,13 m. Bei einem Mindestabstand von 1,20 m würde somit nur noch ein hauchdünner Puffer-Abstand von 7 cm verbleiben, also gerade noch die Chance bestehen, als Radfahrer/in haarscharf nur mit dem Schrecken davon kommen. Dasselbe gilt nicht etwa nur für exotische Sportcoupés, sondern bereits für alle gängigen zweitürigen Kleinwagen, vom beliebten Fiat 500 über den Opel Corsa oder Mini bis zum Smart. Damit wird deutlich: 1,2 Meter sind das aktuelle Minimum einer wirksamen Dooring-Unfall-Prävention für den Radverkehr!"

    Silence hatte diese Quelle weiter oben schon einmal verlinkt.

    Die ADFC-Initiative Fahrradfreundliches Griesheim weist außerdem auf die VCD-Empfehlung hin, die in diesem Bild* zum Ausdruck kommt:

    https://www.fairkehr-magazin.de/fileadmin/user_upload/fairkehr/redaktion/fk_0419/VCD_aktiv/Frauen_Fahrrad_Abstandhalter.jpg

    Demnach sollte der Abstand von Fahrradfahrer*innen zu parkenden Autos 1,20 m betragen und der Abstand eines überholenden Fahrzeuges sollte 1,50 m betragen.

    Der Abstand von 1,50 m für überholende Fahrzeuge ist in der StVO festgeschrieben:

    "Beim Überholen mit Kraftfahrzeugen von zu Fuß Gehenden, Rad Fahrenden und Elektrokleinstfahrzeug Führenden beträgt der ausreichende Seitenabstand innerorts mindestens 1,5 m und außerorts mindestens 2 m." §5, Abs. 4 StVO https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

    https://fahrradfreundliches-griesheim.de/dooring-unfall…notwendig-sind/

    Hier sind Türbreiten von diversen Kfz aufgelistet. Da sich die Türen idR nicht bis zu 90° öffnen lassen, ist der reale Abstand vermutlich etwas geringer.

    Der ADFC-Bundesverband schreibt dazu:

    "Der ADFC empfiehlt Radfahrenden im Interesse ihrer eigenen Sicherheit, gegebenfalls auf die Fahrbahn zu wechseln, wenn auf dem Radweg kein ausreichender Abstand zu parkenden Autos möglich ist. Auch auf der Fahrbahn sollten sie stets mit mehr als einem Meter Abstand an parkenden Autos vorbeifahren."

    Plötzlich öffnet sich die Autotür
    Überraschend geöffnete Autotüren sind der Schrecken aller Radfahrenden. Wenn Autofahrer oder Fahrgäste beim Aussteigen nicht auf den Radverkehr achten, sind…
    www.adfc.de

    Meines Erachtens ist es in Zeiten der ständig an Breite zunehmenden Autotüren richtig, für Fahrräder 1,50 m für das Vorbeifahren an parkenden Autos als empfohlener Abstand in der StVO festzuschreiben!

    *Das Bild ist in diesem Artikel der VCD Zeitschrift 4/2019 eingebettet:

    Autofahrer auf Abstand halten
    Mit seiner Erfindung hat ein Bonner Team den VCD-Crowdfunding-Wettbewerb für nachhaltige Mobilitätsideen gewonnen.
    www.fairkehr-magazin.de
  • Die 70 cm, die die Polizei im Ausgangsposting nahelegt, deckt sich ja eher mit der generellen Empfehlung zum Abstand vom Fahrbahnrand trotz Rechtsfahrgebot.

    Bei Rechtsparkern erhöhe ich den Abstand auf jeden Fall deutlich. Wahrscheinlich nicht so weit, dass ich der breitesten Tür der Welt, die plötzlich ganz aufgeschwungen wird, ohne Schlenker ausweichen könnte, aber doch so, dass ich im Normalfall nicht plötzlich extrem nach links verschwenken muss. Je schneller, je weiter. Bei lockeren 20 km/h würde ich mich auf Bremsen da nicht mehr Verlassen wollen.

    Wo ich immer Bauchgrummeln habe, sind Zweite-Reihe-Parker. Da ist erstens die Wahrscheinlichkeit, dass die Tür gleich aufgeht, höher und gleichzeitig muss man auch noch den Gegenverkehr im Auge haben.

  • Bei Rechtsparkern erhöhe ich den Abstand auf jeden Fall deutlich.

    In Hannover ist es in der Königstraße nötig, den Schutzstreifen so zu verstehen, dass es ein Streifen ist, auf dem Fahrradfahrer*innen nicht fahren sollten, weil sie sonst zu eng an den Autotüren fahren:

    Also besser auf der Fahrbahn fahren, außerhalb des Schutzstreifens. Das legen die Empfehlungen von ADFC und VCD ganz klar nahe! Oder absteigen und auf dem Bürgersteig schieben? Auf den Bürgersteig weichen tatsächlich einige Fahrradfahrer*innen aus, manche steigen auch ab und schieben ...

  • Immerhin gibt es den gern vergessenen 50cm Sicherheitsstreifen, auch wenn die Spiegel dort normalerweise nicht reinragen sollten.

    Aber mit der Mindestbreite von 1,25 m, ohne die Linien, hat es irgendwie nicht geklappt. Womöglich wollte man Geld für die nirgendwo geforderte rote Farbe sparen...

  • Immerhin gibt es den gern vergessenen 50cm Sicherheitsstreifen, auch wenn die Spiegel dort normalerweise nicht reinragen sollten.

    Aber mit der Mindestbreite von 1,25 m, ohne die Linien, hat es irgendwie nicht geklappt. Womöglich wollte man Geld für die nirgendwo geforderte rote Farbe sparen...

    Die Verwaltung argumentiert (meines Erachtens nicht ganz zu Unrecht), dass die verbliebene Fahrbahnbreite nicht ausreicht. Immerhin geht auch eine Omnibuslinie durch die Königstraße.

    Wenn diese Aussage der Verwaltung zutrifft, dann könnte ja der Parkplatzstreifen umgebaut werden zu einem richtigen Fahrradweg, oder Radfahrstreifen oder einem deutlich breiteren Schutzstreifen.

    Und als Sofortmaßnahme: Der viel zu schmale Schutzstreifen ist zu entfernen.

  • Finde den Fehler. ;)

    Oh ja, ich vergaß: Die Königstraße muss vom Autoverkehr entlastet werden. Dann braucht es auch keine Fahrradstreifen, sondern es könnte dort eine Baumallee gepflanzt werden. Omnibusverkehr + Fahrradverkehr - Autoverkehr, das kann funktionieren.

  • Ich dachte jetzt eher daran, dass man keine aufwendig kolorierten, untermaßigen, nicht benutzbaren Schutzstreifen irgendwo hinmalt, wenn von vornherein klar ist, dass dafür kein Platz ist, aber das geht natürlich auch.

  • Finde den Fehler. ;)

    Der Fehler ist das was du von einem Schutzstreifen erwartest. Schutzstreifen wurden erfunden um Autofahrer vor Nichtüberholenkönnen zu schützen indem Radfahrer animiert werden so weit rechts zu fahren, das sich Autofahrer noch links vorbeidrücken können.

  • Im Gegenteil, da es Radfahrer dazu verleitet, zu wenig Abstand zu halten.

    Autofahrer*innen werden durch Fahrradfahrer*innen, die in eine plötzlich sich öffnende Tür hineinfahren, nicht so sehr gefährdet, wie die Fahrradfahrer*innen selbst. Gab es denn tatsächlich schon Dooring-Unfälle, bei denen der Autofahrer verletzt wurde oder erheblich verletzt wurde? Dagegen gab es schon zahlreiche Dooring-Unfälle, bei denen Fahrradfahrer*innen schwer verletzt oder gar getötet wurden.

    Ob Autofahrer nennenswert davon abgehalten werden, weiter rechts zu fahren als sie es ohnehin tun würden, wenn rechts am Fahrbahnrand ein Schutzstreifen markiert ist? Bei einigen Autofahrern erkennt man schon das Bemühen, den Schutzstreifen wirklich nur dann zu nutzen, wenn es die Verkehrslage unbedingt erfordert, weil zum Beispiel ein LKW entgegenkommt. Andere Autofahrer*innen wiederum sehen die Notwendigkeit auf den Schutzstreifen auszuweichen auch dann gegeben, wenn sie "keine Lust haben" bei Gegenverkehr etwas langsamer zu fahren (zum Beispiel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit einzuhalten).

  • Der Fehler ist das was du von einem Schutzstreifen erwartest. Schutzstreifen wurden erfunden um Autofahrer vor Nichtüberholenkönnen zu schützen indem Radfahrer animiert werden so weit rechts zu fahren, das sich Autofahrer noch links vorbeidrücken können.

    Dieses "Vorbeidrücken" ist kein Bug, sondern Feature der Leitlinie.

    Schutzstreifen sind ja nur einer von vielen Anwendungsfällen für Leitlinien. Und ebenso wie bei Leitlinien auf der Landstraße oder der Autobahn dient die Linie auch beim Schutzstreifen dem immer gleichen Zweck: sie ermöglicht im magischen Dreieck aus Sicherheit, Geschwindigkeit und Abstand eine Optimierung der drei abhängigen Parameter.

    Konflikte im Längsverkehr durch Überholen resultieren bei weitem nicht nur aus dem spontanen Schwanken des Radlers im Augenblick des Überholens. Ein Überholmanöver besteht aus weit mehr als aus ausreichend Seitenabstand: es bedarf seitens des Überholers auch Beachtung des rückwärtigen Verkehrs durch doppelte Rückschau, Beachtung des Gegenverkehrs, Anzeigen der Überholabsicht sowie rechtzeitigem Aus- und Einscheren. Was den Überholten anbetrifft, so hat er seinerseits dafür zu sorgen, dass er ohne abrupte Schlenker geradeausfährt, während des Überholtwerdens nicht beschleunigt und nicht unangekündigt einfach die Spur wechselt oder nach links abbiegt. Jeder der Einzelschritte kann für sich allein durch Fehleinschätzung oder vorsätzliche bzw. fahrlässig Missachtung anschließend zum Unfall führen. Schutzstreifen als Peilhilfe sorgen bei jedem einzelnen Teilschritt für eine Senkung des Konfliktpotentials. Was das Dooringrisiko anbetrifft, so ist (insbesondere bei eingefärbten Streifen) auch plausibel, dass die Markierung das Augenmerk vieler Aussteiger auf die mögliche Präsenz von Radfahrern lenkt, so dass netto selbst bei weniger Abstand mindestens die Homöostase der Sicherheit gewahrt bleiben würde.

    Bemerkenswert ist im Kontext dieses Threads auch, dass die BASt bei der Schutzstreifen-Untersuchung im Zuge der Verkehrsbeobachtung ermittelt hat, dass Radfahrer mit Schutzstreifen im Mittel knapp 20 cm *mehr* (!) Abstand zu Längsparkern halten als ohne, und dass sie mit Schutzstreifen auch deutlich weniger auf dem gefährlichen Gehweg rumeiern als ohne.