Woche 18 vom 01. bis zum 07. Mai 2023

  • How it started...

    Knöllchen-Ärger vom Burgener Bauernmarkt hört nicht auf
    Für einige Besucherinnen und Besucher wurde der diesjährige Besuch auf dem Burgener Bauernmarkt zum Ärgernis. Viele Knöllchen wurden verteilt - einige aber…
    news-trier.de

    How it developped...

    Anonymer Brief an Mitarbeiter: Nach Park-Zoff beim Burgener Markt: Drohung mit Todesanzeige und Fäkalien
    Weil er ein anonymes Schreiben mit einer Todesanzeige und mit Kot beschmiertem Toilettenpapier in seinem Briefkasten vorgefunden hat, hat ein Mitarbeiter des…
    www.volksfreund.de

    Wenn Fest ist, dann ist die Sorge um Rettungswege dann auch nicht mehr so groß wie sonst 8o

  • Hier ist dicht am Ufer auch gerade Volksfest. Ich würde schätzen, dass der Anteil der mit dem eigenen Auto anreisenden Gäste etwa bei 0,001 Prozent liegen dürfte.

    Spoiler anzeigen

    Okay, unfairer Vergleich - hier fährt die U-Bahn bis nachts um eins alle fünf Minuten und danach alle zehn Minuten ...

  • How it started...

    https://news-trier.de/region/knoellc…-auf,94932.html

    How it developped...

    https://www.volksfreund.de/region/mosel-w…3KQRHa2Da81vnBU

    Wenn Fest ist, dann ist die Sorge um Rettungswege dann auch nicht mehr so groß wie sonst 8o

    Warum wird in solchen Fällen nicht konsequent abgeschleppt?

    Es wird doch darüber berichtet, dass Rettungswege betroffen waren.

    Wenn ich davon lese, mit welchen wüsten Attacken auf die Ordnungshüter versucht wurde, Einfluss zu nehmen, dann steht der begründete Verdacht im Raum, dass hier Falschparker versuchen, mit Gewaltandrohung die zuständige Behörde davon abzuhalten, tätig zu werden.

    Wie nennt man ein solches Delikt? Erpressung?

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    Die Situation hatten wir hier schonmal als Zeitungslink, aber mit ein paar Bildchen ist immer noch schöner/lustiger/trauriger (man suche sich was aus).

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    Die Situation hatten wir hier schonmal als Zeitungslink, aber mit ein paar Bildchen ist immer noch schöner/lustiger/trauriger (man suche sich was aus).

    Was ich ja auch nicht verstehe:

    Da stehen Schilder der Sorte [Zeichen 325.1].

    Das bedeutet in der Praxis bitte was?

    Warum spielt da keiner? Warum stehen da nicht jeden Tag stundenlang Elternvertretungen auf der Straße (sic) und plaudern? Warum wird nicht bei jedem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen?

  • Warum spielt da keiner? Warum stehen da nicht jeden Tag stundenlang Elternvertretungen auf der Straße (sic) und plaudern? Warum wird nicht bei jedem Fahrzeug die Geschwindigkeit gemessen?

    Weil das genauso wenig gewollt ist wie dass bei [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren oder es sogar wagen, auf der Fahrbahn zu fahren.

    Mir hat beim letzten "Arbeitsgespräch" ein Herr der Stadtverwaltung auf meinen Einwand, dass Gehweg + Schleichradler frei eine realitätsferne Regelung ist, geantwortet, dass bei [Zeichen 325.1] ja auch Schrittgeschwindigkeit gelten würde. Meine Nachfrage, wofür genau das ein Argument sein solle, hat er dann nicht mehr beantwortet. Offenbar war er aber der Meinung, dass man das mit der Schrittgeschwindigkeit nicht so genau nehmen müsse und das eher eine unverbindliche Empfehlung darstellt. Es wird vermutlich auch von der Polizei als Erfolg angesehen, wenn die V85 im VBB bei knapp unter 30 km/h liegt, weil es ja in einer [Zeichen 274.1] als Erfolg gilt, wenn die meisten Autofahrer langsamer als 50 km/h fahren.

    Gestern wäre ich im [Zeichen 325.1] fast von einem Auto angefahren worden. Die Fahrerin hat einfach draufgehalten und erwartet, dass ich zur Seite springen werde. Das habe ich allerdings nicht getan, wofür ich mir Beschimpfungen anhören musste, warum ich nicht auf dem Gehweg gehen würde, sondern auf der "Straße" (sic.).

    Vor allen Regeln der StVO gilt in Deutschland das Mantra, dass der Autoverkehr immer und überall freie Bahn haben muss.

  • Gestern wäre ich im [Zeichen 325.1] fast von einem Auto angefahren worden. Die Fahrerin hat einfach draufgehalten und erwartet, dass ich zur Seite springen werde. Das habe ich allerdings nicht getan, wofür ich mir Beschimpfungen anhören musste, warum ich nicht auf dem Gehweg gehen würde, sondern auf der "Straße" (sic.).

    Vor allen Regeln der StVO gilt in Deutschland das Mantra, dass der Autoverkehr immer und überall freie Bahn haben muss.

    Nanana, §1 StVO: Gegenseitige Rücksichtnahme !!elf!!

    Du hast zur Seite zu gehen und Rücksicht zu nehmen, damit das Auto keine Rücksicht nehmen muss und freie Bahn hat !!elf!!

  • ich schiebe gedanklich schon seit sehr langer Zeit die Möglichkeiten zu einem Widerspruch gegen derartige Anordnungen hin und her.

    VwV-StVO ist da schon relativ deutlich:

    Zitat
    • I. Ein verkehrsberuhigter Bereich kann für einzelne Straßen oder Bereiche in Betracht kommen. Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen. Solche Straßen oder Bereiche können auch in Tempo 30-Zonen integriert werden.
    • II. Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.
    • III. Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist.
    • IV. Zeichen 325.1 ist so aufzustellen, dass es aus ausreichender Entfernung wahrgenommen werden kann; erforderlichenfalls ist es von der Einmündung in die Hauptverkehrsstraße abzurücken oder beidseitig aufzustellen.
    • V. Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

    geringer Verkehr, aufenthaltsfunktion, fahrzeugverkehr untergeordnete Bedeutung

    sind wir ehrlich: vermutlich 97% der vbb in Deutschland erfüllen diese Voraussetzungen nicht. Sie dienen einzig und allein der Anordnung einer zHg "durch die Hintertür".

    Woraus könnte sich für mich als Fußgänger die Betroffenheit ergeben?

    a) zu viel Fahrzeugverkehr?

    b) zu wenig Aufenthaltsfunktion?

    oder als FzFührer?

    a) vermittelt mir nicht den Eindruck, dass...--> "jetzt sind Sie ja durchgefahren und wissen, dass da ein vbb ist"

  • Die Frage ist, was man stattdessen anordnet. Es gibt ja auch Zonenbeschränkungen mit 10 oder 20 km/h. Das wäre vermutlich das, was bei uns in der Altstadt besser passen würde als vbB. 10 km/-Zone überall dort, wo Außengastronomie ist und wo viele Fußgänger in engen Gassen unterwegs sind, ansonsten Tempo 20 Zone. Das Irre ist, dass es in der Altstadt auch noch Straßen gibt, die nicht einmal Teil einer T30 Zone sind, sondern da gilt zHg 50 km/h. Die Verkehrszeichen wurden ohne Konzept einfach mit der Gießkanne verteilt.

    Nachteil der Zonenbeschränkungen ist, dass Fußgänger dort keinen Vorrang haben und am Rand gehen müssen. Es gibt hier enge Gassen, wo es entweder gar keinen Gehweg gibt oder der Gehweg so schmal ist, dass er selbst für Menschen ohne körperliche Einschränkungen nicht nutzbar ist. Den Kfz-Verkehr dort unterzuordnen halte ich daher schon für richtig. Doof nur, dass es nicht funktioniert.

  • Gestern wäre ich im [Zeichen 325.1] fast von einem Auto angefahren worden. Die Fahrerin hat einfach draufgehalten und erwartet, dass ich zur Seite springen werde. Das habe ich allerdings nicht getan, wofür ich mir Beschimpfungen anhören musste, warum ich nicht auf dem Gehweg gehen würde, sondern auf der "Straße" (sic.).

    Vor allen Regeln der StVO gilt in Deutschland das Mantra, dass der Autoverkehr immer und überall freie Bahn haben muss.

    Nicht nur das zu schnelle Fahren, auch das Falschparken im Verkehrsberuhigten Bereich ist ein großes Ärgernis:

    Dieser Verkehrsberuhigte in der Posthornstraße in Hannover-Linden hat keine markierten Stellplätze, auf denen geparkt werden dürfte. Die Verwaltung verteilt auch manchmal Knöllchen. Das hat jedoch keine ausreichend abschreckende Wirkung.

    Regeln wie Fahrradstraße oder verkehrsberuhigter Bereich sind letztlich Kompromisslösungen, die gefunden wurden, weil Politiker*innen, die unbeirrt am Autowahn festhalten wollen, grundsätzlich jegliche Form von Begrenzungen oder Einschränkungen ablehnen und Politiker*innen, die sich sehr gut eine Welt ganz ohne Autos vorstellen können, froh darüber sind, wenn sie zumindest kleine "Insellösungen" schaffen können, bei denen es in die richtige Richtung geht.

    Da ist es natürlich "Ehrensache" für den "echten Autofahrer", solche "Insellösungen" zu boykottieren, indem die geltenden Regelungen einfach missachtet werden.

    Und weil die Verwaltung ebenfalls durchsetzt ist mit Autofahrenden, werden oft beide Augen zugedrückt.

    Fast genauso schlimm wie die Raserei in Verkehrsberuhigten Bereichen ist das Falschparken in diesen Verkehrsberuhigten Bereichen.

    Ein solches Zusatzschild zu Verkehrszeichen 325.1 [Zeichen 325.1] offenbart das Dilemma:

    Ist das eine Verspottung der Verkehrsteilnehmenden, die die Bedeutung von Verkehrsschildern kennen und sich dran halten?

    Oder ist es ein Offenbarungseid und Zeichen der Hilflosigkeit oder Unlust einer Verwaltung, die nicht bereit ist durch effektive Maßnahmen wie konsequentes Abschleppen, geltendes Recht durchzusetzen?

    Oder die von der Politik daran gehindert wird, oder sich daran hindern lässt, effektive Maßnahmen zu ergreifen?