Fahrradstraße nur mit Gehweg möglich?

  • Die Straße Am Schwarzen Berg ist bereits jetzt eine vom Radverkehr stark frequentierte Straße. Am Schwarzen Berg - Google Maps

    Für den Kfz-Verkehr spielt sie eigentlich keine Rolle, außer um die anliegenden Grundstücke und den Mitarbeiterparkplatz des Krankenhauses zu erreichen. Allerdings wird die Straße im Berufsverkehr auch zur Umfahrung des täglichen Staus auf der Bremervörder Straße missbraucht.

    Nur im nördlichen Abschnitt gibt es einen Gehweg bis zur Straße Heisterbusch. Derzeit ist das alles [Zeichen 274.1] aber insbesondere auf dem Abschnitt parallel zur B73 wird auch gerne mal schneller gefahren.

    Es ist geplant, die Straße zur Fahrradstraße (Anlieger frei) zu machen. Das würde dann auch den Durchgangsverkehr raushalten und wäre gut zu begründen, da die Straße für den Radverkehr eine hohe Bedeutung hat und vermutlich sogar schon die vorherrschende Verkehrsart ist. Gestern wurde von der Stadtverwaltung behauptet, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße erst möglich sei, wenn durchgehend ein Gehweg vorhanden ist. Diese Voraussetzung konnte ich in der VwV-StVO nicht finden. Habe ich etwas übersehen? Natürlich wäre es gut, wenn es dort einen Gehweg gäbe, aber im Unterschied zur jetzigen Beschilderung wäre es doch bereits für Fußgänger ein Vorteil, wenn der Durchgangsverkehr rausgehalten würde.

    Welche Alternativen gäbe es noch?

    Kann man [Zeichen 260] [Zusatzzeichen 1020-30] mit [Zeichen 274.1] kombinieren? Wie ließe sich die Sperrung rechtssicher begründen?

    In dem Abschnitt ohne Gehweg käme vielleicht auch [Zeichen 240] [Zusatzzeichen 1020-30] für die gesamte Straße in Frage, dann in Kombination mit Tempo 30 als Streckenbeschränkung.

    Hier drei Bilder, wie es dort aussieht

    Nördlicher Abschnitt Richtung Süden mit Gehweg auf der westlichen Straßenseite. Hier zweigt nach rechts die Straße Am Schützenhaus ab. (By the way: Gehweg mit Radwegfurt an rechts-vor-links-Kreuzung)

    Das ist der Abschnitt parallel zur B73 Richtung Südosten. Kein Gehweg. Entlang der B73 gibt es allerdings einen einseitigen kombinierten Geh- und "Radweg". Verkehrsrechtlich verläuft die B73 komplett außerorts.

    Westlicher Abschnitt an der Abzweigung der Straße Am Heidberg. Im Hintergrund die B73. Dort endet die Gehweg-Ruine, die an der Bremervörder Straße beginnt. In der anderen Richtung gibt es ab dieser Kreuzung auf beiden Straßenseiten einen Gehweg

  • Es ist geplant, die Straße zur Fahrradstraße (Anlieger frei) zu machen. Das würde dann auch den Durchgangsverkehr raushalten und wäre gut zu begründen, da die Straße für den Radverkehr eine hohe Bedeutung hat und vermutlich sogar schon die vorherrschende Verkehrsart ist.

    Wie kommst Du darauf, dass sich der Durchgangsverkehr von [Zeichen 244] [Zusatzzeichen 1020-30] abschrecken lässt? ;)

    Hier in Jena haben wir z.B. eine Fahrradstraße, in der sich der Radverkehr vom Kfz-Durchgangsverkehr abschrecken lässt und z.T. auf den Gehweg ausweicht.

  • Na ja, es wäre dann zumindest nicht mehr erlaubt, da einfach durchzufahren wie bisher. Dass es dann gar keinen Durchgangsverkehr mehr gibt, erwarte ich nicht, aber es wäre schon ein Fortschritt, wenn es weniger wäre. Leider erwarte ich auch nicht, dass die Stader Polizei es kontrollieren würde.

    In der ersten und bislang einzigen Fahrradstraße in Stade hat der Kfz-Verkehr tatsächlich spürbar abgenommen, daher habe ich die Hoffnung noch nicht komplett aufgegeben. :)

  • Ich kenne ebenfalls keinen Schnipsel Regelwerk, aus dem hervorgeht, eine Fahrradstraße müsse einen Gehweg haben.

    Ich halte es, in dubio pro reo, für einen Irrtum. Bei benutzungspflichtigen Radwegen müssen für Fußgänger ausreichend Flächen vorhanden sein, weil sie den Radweg nicht benutzen dürfen und die Fahrbahn nutzen müssten. Das greift bei Radstraßen nicht, weil es sich bei der entscheidenden Fläche um eine Fahrbahn und keinen Sonderweg handelt, die Fussgänger in Ermangelung eines eigenen Sonderweges nicht nur benutzen dürfen sonder müssen.

  • In vielen kleinen Orten gibt es ja Straßen, auch Wohnstraßen, in denen kein Bürgersteig vorhanden ist und die zum Beispiel mit Tempo 30 max. ausgewiesen sind oder Teil einer Tempo-30-Zone sind. Genau wie eine Fahrradstraße, in der ja auch Tempo 30 max. gilt.

    Und das, obwohl dort Platz für einen Bürgersteig vorhanden wäre, zumindest für einen einseitigen Bürgersteig. Würde man es mit dem Fußgängerschutz wirklich ernst nehmen, müssten solche Straßen eigentlich als verkehrsberuhigte Zonen ausgewiesen werden. [Zeichen 325.1]

    Hier zum Foto der Link zu googlemap:

    Mörikestraße · 71336 Waiblingen
    71336 Waiblingen
    www.google.com

    Eine Fahrradstraße wird als zu gefährlich eingeschätzt, wenn für den Fußgängerschutz keine Bürgersteige vorhanden sind.

    Eine Tempo-30-Zone ohne Bürgersteige jedoch stellt kein Problem dar? Wo ist da die Logik?

  • In der ersten und bislang einzigen Fahrradstraße in Stade hat der Kfz-Verkehr tatsächlich spürbar abgenommen, daher habe ich die Hoffnung noch nicht komplett aufgegeben. :)

    Nun ja, in "meiner" oben zitierte Fahrradstraße, die noch sehr einer unechten Einbahnstraße ähnelt, ist es zumindest so, dass sich im Begegnungsfall Kfz-Rad das Verhalten geändert hat, die meisten Autofahrer bremsen und fahren etwas nach rechts. Also auch hier blieb [Zeichen 244] nicht wirkungslos.

  • Eine Fahrradstraße wird als zu gefährlich eingeschätzt, wenn für den Fußgängerschutz keine Bürgersteige vorhanden sind.

    Eine Tempo-30-Zone ohne Bürgersteige jedoch stellt kein Problem dar? Wo ist da die Logik?

    Die Sicherheit als Begründung sehe ich nicht. Übrigens dürfen Fußgänger auch Landstraßen ohne Sonderweg bei erlaubten 100 km/h nutzen.

    Ich mache es an den Schildern fest:

    [Zeichen 237] [Zeichen 244]

    Beim 237er müssen Fusswege vorhanden sein. Wegen § 39(4) StVO und dem angebildeten 237er auf dem 244er kann man die falsche Annahme treffen, es würde sich um das gleiche Zeichen handel und deswegen die entsprechenden Vorschriften gelten.

  • Die Angst davor, dass Radfahrer auf ein und derselben Fahrbahn plötzlich wesentlich schneller fahren, sobald diese als [Zeichen 244] beschildert ist, wird durch unsere Medien wohlwollend verbreitet. Z.B. durch die Auswahl der Bürgerinterviews, in diesem Fall der jungen Mutter: https://www.rbb24.de/panorama/beitr…radstrasse.html

    Vielleicht hat die Stader Ausrede, dass die Verringerung von KfZ-Verkehr für Fußgänger zu gefährlich wäre, auch so einen diffusen Hintergrund. :/

  • Ich sehe hier nur sehr wenige Radfahrer schneller als 30km/h fahren. Vermutlich ist es eher so wie Hane vermutet, dass man glaubt, dass Radfahrer auf einmal "ihr Revier" für sich alleine beanspruchen und dass das auf Kosten der Fußgänger geht. Wenn man hier nur gegenüber Fußgängern immer so fürsorglich wäre...

  • wichtiges Argument in der Logik.

    Aber die verfängt nicht, wenn die entscheidenden Stellen die Meinung vertreten, dass es rechtlich i.S.d. Vorgaben/Regelwerke nicht möglich sei.

    Aber auch das wieder so mittelmäßiger Treppenwitz, dass punktuell auch Teufel-komm-raus auf die Anwendung und Durchsetzung dieser Regeln und Vorgaben bestanden wird, an so vielen anderen Stellen aber großzügig die Regeln des selben Regelwerkes ignoriert und teilw. ins Gegenteil verkehrt werden. X/

  • Ihr stochert völlig im Nebel :) . Ihr sucht nach einem objektiven Grund für die Behauptung der Stader Stadtverwaltung...

    Habe ich etwas übersehen?

    M.E. ist der wahre Grund aber ganz simpel und einfach, dass "man" Radfahrer grundsätzlich Scheixe findet. Selbst wenn du ihnen aus der Bibel zitierst, dass die Behauptung falsch ist: Dann kommt halt was anderes, was gegen eine "Bevorzugung von Radfahrern" spricht.

  • Die Sicherheit als Begründung sehe ich nicht. Übrigens dürfen Fußgänger auch Landstraßen ohne Sonderweg bei erlaubten 100 km/h nutzen.

    Dürfen Fußgänger*innen eigentlich auch Radwege nutzen, wenn keine Fußwege vorhanden sind? Oder müssen die dann auf der Fahrbahn gehen?

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    Siehe diese mapillary-Fahrt auf dem Radweg an der dreispurigen (je Richtung) Lavesallee neben dem Waterlooplatz. Der grau gepflasterte Radweg ist lediglich mit [Zeichen 237] + [Zusatzzeichen 1000-33] beschildert.

  • In Deutschland nicht.

    Es gibt einen Gehweg auf der anderen Straßenseite und einen auf der anderen Parkseite, kein Grund also, auf dem Radweg zu laufen.

    In den Niederlanden ist die Bedeutung des [Zeichen 237] anders definiert und gilt bei Abwesenheit eines Gehweges quasi als unser [Zeichen 240]

  • Aktuelle VwV-StVO:

    "Benutzungspflichtige baulich angelegte Radwege dürfen nur angeordnet werden, wenn ausreichende Flächen für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen"

    Original-VwV von 1998 enthielt noch bei Vz 237

    "Auf Straßen ohne Gehweg und Seitenstreifen dürfen Radwege alleine nicht gekennzeichnet werden. Hier kann sich aber die Kennzeichnung als gemeinsamer Fuß- und Radweg (Zeichen 240) anbieten."

    Gegen einseitige Gehwege spricht beides nicht, wenn es bspw. auf der anderen Seite keinen Bedarf gibt, weil bspw. keine Grundstücke zu erschließen.

  • Und es muss eigentlich immer ein Gehweg vorhanden sein bevor ein Radweg angelegt werden darf

    Gegen einseitige Gehwege spricht beides nicht, wenn es bspw. auf der anderen Seite keinen Bedarf gibt, weil bspw. keine Grundstücke zu erschließen.

    Vermutlich beruft sich die Verwaltung genau darauf, weil der Waterlooplatz ja eine öffentliche Grünfläche ist und kein Grundstück im herkömmlichen Sinn.

    Nicht zuletzt dieses Mapillary-Foto zeigt, es gehen dort sehr wohl Fußgänger auf dem Fahrradweg entlang:

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