Es gibt ja so Sachen, bei denen man gar nicht genau weiß, ob die nun beabsichtigt sind oder nicht. Relativ willkürlich verteilt sind in Lüneburg die so genannten Haifischzähne an Stellen, an denen der Radverkehr eine Fahrbahn quert. Das sieht dann beispielsweise so aus:
Der Fahrbahnverkehr darf hier ohne Lichtzeichenanlage auf einem so genannten freilaufenden Rechtsabbiegestreifen abbiegen, Rad- und Fußverkehr queren zwischendurch. Damit das auch jeder merkt, gibt es sogar ein gelbes Blinklicht, das auf die Wartepflicht des Fahrbahnverkehrs hinweist. Aber, Überraschung, der Radverkehr ist hier dank Zeichen 342 ebenfalls wartepflichtig — der Fußverkehr hingegen nicht, denn der muss dank § 9 Abs. 3 StVO dennoch durchgelassen werden. Und der Radverkehr in der Gegenrichtung hat auch irgendwie Vorfahrt, denn der hat dort keine Haifischzähne.
Und überhaupt darf man vermuten, dass das alles gar nicht so gemeint war wie es dort zu sehen ist, denn die Haifischzähne purzelten erst im April 2020 in die Straßenverkehrs-Ordnung und waren früher Straßenmalerei ohne Wert. Die hier sichtbaren Zeichen dürften auch älter als zwei Jahre sein.
Mitunter gibt es so etwas auch im Bereich von Lichtzeichenanlagen:
Oder auch wieder nur in der Gegenrichtung:
Was nun? Die Straßenverkehrsbehörde nerven und Vorschlagen, die ganzen Haifischzähne abzukratzen? Denn wenn ich mich als Radling tatsächlich an diesen Dingern orientiere, dann zieht ja wieder die Rechtsprechung des OLG Hamm von wegen dass der Verkehrsteilnehmer mit dem kleineren Zeichen 205 (oder dem Haifischzahn?) noch weniger Vorfahrt hat als der Verkehrsteilnehmer mit dem größeren Zeichen 205 (der ja aber eigentlich auch keine Vorfahrt hat).