Zeichen 240 + Anlieger frei

  • Was haltet ihr von dieser Regelung? [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] Das kommt z.B. infrage, wenn Grundstücke nur über einen gemeinsamen Geh- und Radweg erreichbar sind.

    Ein Beispiel: https://www.google.de/maps/@53.58819…m/data=!3m1!1e3

    Klar ist, dass Fußgänger die gesamte Straße nutzen dürfen, weil es keine Fahrbahn ist, an deren Rand sie gehen müssen. Radfahrer dürfen dort selbstverständlich auch fahren, müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen, aber sie müssen nicht mit Schritttempo fahren. Durchgangsverkehr mit anderen Fahrzeugen als dem Fahrrad ist verboten, aber ANlieger dürfen zu ihren Grundstücken fahren. Der rote Bulli auf dem Bild darf dort nicht halten oder parken.

    Aber was ist mit Anliegerverkehr mit PKW, LKW oder auf dem Pferd? Gilt für die Schritttempo? Im Anhang zur StVO steht beim [Zeichen 239]

    Zitat

    Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.

    Gilt das auch für einen gemeinsamen Geh- und Radweg? [Zeichen 240] Schließlich ist das auch ein Gehweg, aber mit dem Unterschied, dass Radverkehr dort keine "andere Verkehrsart" ist, weil es auch ein Radweg ist. Für Radfahrer gilt dort also nicht das Gebot, grundsätzlich nur mit Schritttempo zu fahren wie beim [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10].

    Könnte man das Parken in abgetrennten/markierten Bereichen erlauben? Also kann es einen Seitenstreifen neben einem Geh- und Radweg geben?

    Sollte bei [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] für den Autoverkehr Schritttempo gelten, wäre es eine gute Alternative zum [Zeichen 325.1]. Auch dort dürfen Fußgänger die gesamte Straße benutzen, alle müssen aufeinander Rücksicht nehmen, aber auch mit dem Fahrrad darf man dort nur mit Schritttempo fahren. Im Zuge einer Fahrradroute sind verkehrsberuhigte Bereiche also ungeeignet. Wichtig ist natürlich, dass Radverkehr in normaler Geschwindigkeit mit dem Fußgängerverkehr verträglich ist, bevor man ein [Zeichen 325.1] in ein [Zeichen 240][Zusatzzeichen 1020-30] ändert und dass die Straße nicht für den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erforderlich ist.

  • Strange. Blauschilder bedeuten ja eigentlich ein Fahrbahnverbot, aber wenns gar keine verbotene Fahrbahn gibt, wozu soll es dann gut sein? Warum dann nicht [Zeichen 250] mit "Fahrrad und Anlieger frei"?

    Denkfehler:

    237/239/240/241 (und der Reitweg) haben eine Doppelfunktion

    - stets: Dieser Verkehrsweg(teil) nur für die abgebildeten Verkehrsteilnehmer

    - nur mit Fahrbahn daneben: Benutzungspficht

    Ohne Fahrbahn gilt immer noch das erstere!

    Da es dann ein ganzer eigenständiger Verkehrsweg ist, wäre ich beim Parkverbot nicht sicher. Das Radwegparkverbot ergibt sich ja aus dem Fahrbahn- (und Seitenstreifen-)parkgebot des § 12, ohne eigene Fahrbahn ist quasi der ganze Verkehrsweg die Fahrbahn und wenn 3 m Restbreite bleiben (auf echten Radwegen selten der Fall, deswegen stellt sich die Frage in der Regel nicht), würde ich sagen, dass der Bulli parken darf.

    Die Regeln für Freigabe für andere Fahrzeuge sind bei jedem Vz eigene, die Schrttgeschwindigeit von 239 gilt also nicht beim 240/241.

    240 : "Ist durch Zusatzzeichen die Benutzung eines gemeinsamen Geh- und Radwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgänger- und Radverkehr Rücksicht nehmen. Erforderlichenfalls muss der Fahrverkehr die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr anpassen."240: "

    Der erste Satz gilt nur für die nichtradelnden Anlieger, der zweite auch für alle Radfahrer.

    250/260 versus 240: Abgesehen von evtl. Unterschieden für seltene Verkehrsteilnehmer gelten andere Regeln für gegenseitige Rücksichtnahme: bei 250/260 Fußgänger im Gänsemarsch ganz am Rand nach § 25 und freie Fahrt für freie Rüpelradler, bis ein gleichberechtigter Kfz-Führer kommt, beim 240 ist der Fußgänger König, der Radler Prinz und der Kfzler Knecht.

  • Bei [Zeichen 260][Zusatzzeichen 1020-30] würde für Autos kein Schritttempo gelten. Und Fußgänger müssten am Fahrbahnrand gehen, weil die Straße dann nur aus einer Fahrbahn bestehen würde. Aber so besteht die Straße nur aus einem gemeinsamen Geh- und Radweg.

  • Bei [Zeichen 260][Zusatzzeichen 1020-30] würde für Autos kein Schritttempo gelten. Und Fußgänger müssten am Fahrbahnrand gehen, weil die Straße dann nur aus einer Fahrbahn bestehen würde. Aber so besteht die Straße nur aus einem gemeinsamen Geh- und Radweg.

    Gibts denn kein Schild "Anlieger frei, aber Hirn einschalten! Falls Hirn nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig, bitte Fahrerlaubnis abgeben."

    Zusammen mit sowas:

    PS: Das "Schild" wurde vor ca.10 Jahren "selbstdesigned". Wer will, kann die SVG-Datei haben und beliebig abändern. Z.B. mehrere kleinere Kinder durch die Luft wirbeln lassen (wie beim "Unfall" in Olching) oder ein Fahrrad dazu designen (wie bei vielen anderen "Unfällen"). Wetterfester Druck kostet nicht viel. Aber Achtung: Ziviler Ungehorsam ist angeblich undemokratisch. :)

    Einmal editiert, zuletzt von Pepschmier (13. Februar 2022 um 18:50)

  • Gibts denn kein Schild "Anlieger frei, aber Hirn einschalten! Falls Hirn nicht vorhanden oder nicht funktionsfähig, bitte Fahrerlaubnis abgeben."

    Zusammen mit sowas:

    PS: Das "Schild" wurde vor ca.10 Jahren "selbstdesigned". Wer will, kann die SVG-Datei haben und beliebig abändern. Z.B. mehrere kleinere Kinder durch die Luft wirbeln lassen (wie beim "Unfall" in Olching) oder ein Fahrrad dazu designen (wie bei vielen anderen "Unfällen"). Wetterfester Druck kostet nicht viel. Aber Achtung: Ziviler Ungehorsam ist angeblich undemokratisch. :)

    Also das Schild gefällt mir irgendwie besser:

  • Zusatzzeichen zeigen doch immer an, was zu machen ist. Z. B. [Zusatzzeichen 1012-32] . Man muss also was bestimmtes tun. Oder man darf etwas, z. B. [Zusatzzeichen 1000-30] oder [Zusatzzeichen 1000-31] .

    In diesem Fall soll ich also einen Verkehrsunfall herbeiführen. Wobei es dann ja kein Unfall mehr wäre, da die Kollision ja vorsätzlich passiert wäre. Muss ich auch noch die Richtung beachten, wie sie auf dem Schild angegeben ist, oder ist das dann egal? Und warum ist das Fahrrad auf dem Schild eigentlich nicht beschädigt, das Auto aber ziemlich heftig? Oder war das Auto schon vorher kaputt? Dann habe ich das Schild allerdings kräftig mißverstanden. Es ist natürlich quatsch, dass ich zu einer Kollision mit einem Auto aufgefordert werde. Vielmehr ist es doch so, dass dort Autos mit Frontschaden unterwegs sind. Aber warum wird dann daneben das Fahrradsymbol abgebildet? Das kaputte Auto hätte dann ja gelangt.