Was haltet ihr von dieser Regelung? Das kommt z.B. infrage, wenn Grundstücke nur über einen gemeinsamen Geh- und Radweg erreichbar sind.
Ein Beispiel: https://www.google.de/maps/@53.58819…m/data=!3m1!1e3
Klar ist, dass Fußgänger die gesamte Straße nutzen dürfen, weil es keine Fahrbahn ist, an deren Rand sie gehen müssen. Radfahrer dürfen dort selbstverständlich auch fahren, müssen Rücksicht auf Fußgänger nehmen, aber sie müssen nicht mit Schritttempo fahren. Durchgangsverkehr mit anderen Fahrzeugen als dem Fahrrad ist verboten, aber ANlieger dürfen zu ihren Grundstücken fahren. Der rote Bulli auf dem Bild darf dort nicht halten oder parken.
Aber was ist mit Anliegerverkehr mit PKW, LKW oder auf dem Pferd? Gilt für die Schritttempo? Im Anhang zur StVO steht beim
ZitatIst durch Zusatzzeichen die Benutzung eines Gehwegs für eine andere Verkehrsart erlaubt, muss diese auf den Fußgängerverkehr Rücksicht nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrverkehr warten; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
Gilt das auch für einen gemeinsamen Geh- und Radweg? Schließlich ist das auch ein Gehweg, aber mit dem Unterschied, dass Radverkehr dort keine "andere Verkehrsart" ist, weil es auch ein Radweg ist. Für Radfahrer gilt dort also nicht das Gebot, grundsätzlich nur mit Schritttempo zu fahren wie beim .
Könnte man das Parken in abgetrennten/markierten Bereichen erlauben? Also kann es einen Seitenstreifen neben einem Geh- und Radweg geben?
Sollte bei für den Autoverkehr Schritttempo gelten, wäre es eine gute Alternative zum . Auch dort dürfen Fußgänger die gesamte Straße benutzen, alle müssen aufeinander Rücksicht nehmen, aber auch mit dem Fahrrad darf man dort nur mit Schritttempo fahren. Im Zuge einer Fahrradroute sind verkehrsberuhigte Bereiche also ungeeignet. Wichtig ist natürlich, dass Radverkehr in normaler Geschwindigkeit mit dem Fußgängerverkehr verträglich ist, bevor man ein in ein ändert und dass die Straße nicht für den Durchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen erforderlich ist.