Haben unsere frischgebackenen Regierungsmitglieder denn inzwischen alle brav ihr Abgeordnetenmandat abgegeben? Oder gilt auch für sie die Gewaltenteilung nicht, weil diese nur "ein einziges mal" im Grundgesetz erwähnt wird?
"Denn wenn es den Gründervätern mit der Gewaltenteilung ernst gewesen wäre, dann würde es mehrfach im Grundgesetz vorkommen."
Aus einer Expertise des Wissenschftlichen Diensts des Bundestags zur Vereinbarkeit von Abgeordneten- und Regierungsmandat. Vor ein paar Jahren gelesen und schlappgelacht.
Ich habe noch schönere Dinge - it's even better in The Bahamas mit 39 Abgeordneten:
»Die Regierung besteht aus dem Premierminister, dem Generalanwalt und mindestens sieben weiteren Mitgliedern, die alle dem Parlament angehören müssen.«
Entsprechendes gilt für so ziemlich jedes Gebilde in der Karibik, das mal britische Kolonie war, natürlich Einerwahlkreise, wo eine Partei mit landesweit 43 % der Stimmen auf 2 von 15 oder 3 von 27 Mandaten kommt.
Im Extremfall - 8:7-Mehrheit für die Regierungspartei und 7 Kabinettsmitglieder - sitzen im Parlament 7 Minister plus der Parlamentspräsident von der Regierungspartei und 7 Oppositionsabgeordnete.
Ich habe noch nie gehört, dass das deutsche Parlament oder die Bundeszentrale für politische Bildung diese Praktiken als undemokratisch eingestuft hätte. Aber wehe, auf einer anderen Karibikinsel findet die "eigentliche" Wahl in Form von Vorwahlen in Betrieben und Wohngebieten/Wahlkreisen statt, und die, die dort gewinnen, landen auf der Gesamtliste fürs Parlament, die üblicherweise mit 90 bis 95 % Zustimmung gewählt wird.