Obwohl Lüneburg eigentlich weit abseits der Elbe gelegen ist, war die Innenstadt häufiger dem Hochwasser ausgesetzt. Die Flüsse waren früher, als es das Wort „Klimawandel“ noch nicht gab, regelmäßig über Wochen vereist und tauten im Frühjahr auf, wodurch der Wasserspiegel der Ilmenau anstieg und Teile der Lüneburger Innenstadt unter Wasser setzte. Die Melioration der Ilmenau-Niederung nördlich von Lüneburg bis zur Elbe und der Bau des Lösegrabens parallel zur Ilmenau in Lüneburg konnten die jährlichen Fluten unterbinden — nur im Juli 1976, als unweit von Lüneburg der Damm des Elbe-Seitenkanals brach, trat noch einmal Hochwasser auf.
Auf dieser schmalen Landzunge zwischen Ilmenau und Lösegraben führt heute die mehrstreifige WIlly-Brand-Straße entlang. Mit viel Mühe wurde an einer Seite noch ein Seitenstreifen zum Parken eingerichtet, aber für Fußgänger und Radfahrer bleibt dann leider so wenig Platz, dass Radfahrer, die bislang auf der linken Straßenseite fahren mussten, jetzt rüber auf die rechte Seite wechseln sollen, um dort unten am Lösegraben entlangzukurbeln. Das Schild sagt, wie’s läuft:
Abgleich mit der Realität. Ich fahre also auf die Fahrbahn herunter, was sich auf der linken Straßenseite sowieso absolut falsch anfühlt. Wenn ich links abbiegen möchte, kann ich locker einen Rotlichtverstoß begehen, denn für mich gilt gar nicht der Signalgeber für den Fahrbahnverkehr auf der linken Straßenseite, der sich hier hinter dem Laternenpfahl verbirgt, sondern der Signalgeber für den Radverkehr gegenüber, der schon deutlich früher rotes Licht zeigt. Wenn ich links abbiegen möchte, darf ich auch nicht der lustigen Fahrbahnmarkierung folgen, die nach links wiederum auf den linksseitigen Radweg führt, denn obwohl es hier total normal ist, auf der falschen Straßenseite zu fahren, soll ich hier eigentlich geradeaus und dann nach links fahren; die Fahrbahnmarkierung gilt nur für Radfahrer, die aus der Querstraße rechts abbiegen.
Soweit, so gut, aber wir wollen ja nach rechts abbiegen. Da beachte ich dann auch nicht den Signalgeber gegenüber, denn… dann kollidiere ich ja mit dem Fahrbahnverkehr, der ja ebenfalls grünes Licht hat. Indirektes Linksabbiegen kommt hier auch nicht in Frage, denn erstens biegen wir ja rechts und nicht links ab und zweitens haben wir eine absolut dämliche Ausgangsposition für solche Manöver.
Okay, wir denken eine Weile nach und finden dann da hinten auf der rechten Seite einen weiteren Signalgeber, der halt irgendwie in unserer neuen Fahrtrichtung grün leuchtet. Es handelt sich um den kleinen zweifeldigen Signalgeber bei der Geisterradlerin; das Ding neben dem Signalgeber für den Fahrbahnverkehr ist für Fußgänger vorgesehen.
Kann man diese Fahrradampel bei hellem Sonnenlicht aus dieser Position erkennen? Eher nicht. Aber dann fährt man halt los wenn der Verkehr aus der Querstraße links anfährt…
… und natürlich kann man sich erstmal mit Kraftfahrern herumärgern, die aus ebenjener Querstraße rechts abbiegen und mit Glück noch auf Radfahrer in der gleichen Fahrtrichtung geachtet haben, aber ganz sicher nicht damit rechneten, dass von ganz rechts plötzlich noch jemand in die Kreuzung einbiegt und sich für einen kurzen Moment auf direktem Kollisionskurs befindet. In diese Situation bin ich bereits zwei Mal geraten, habe aber leider kein Foto davon und bin auch nicht scharf drauf, es zugunsten eines Fotos noch mal zu provozieren. Und selbst wenn man nicht mit abbiegenden Kraftfahrern aneinander gerät, muss man sich halt irgendwie so Schlängel-Schlängel in den Strom der von links nach rechts geradeaus fahrenden Radlinge und gehenden Fußgänger einordnen. Das fühlt sich schon ziemlich nach einem Rotlichtverstoß an, was hier aber offenbar so vorgesehen ist.
Nach dem lustigen Manöver zum Rechtsabbiegen soll der Radverkehr wohl hier erneut warten, um anschließend links abzubiegen. Dank des Signalgebers gegenüber weiß ich, dass indirektes Linksabbiegen im Sinne der reinsten Lehre nicht vorgesehen ist und ich hier artig den gegenüberliegenden Signalgeber beachten soll:
Wenn man das dann geschafft hat, fährt man übrigens quasi kopfüber runter auf einen Weg unten am Lösegraben — aber das schauen wir uns ein anderes Mal an.
Manchmal, wenn man Pech hat, kommt man an dieser Ampel an und sieht dann diese Situation: Fahrbahnampel rot, gegenüberliegender Signalgeber für Radfahrer grün, da muss man echt erst eine Weile hirnen, dass das Linksabbiegen von dieser komischen Position aus jetzt erlaubt ist, das Rechtsabbiegen aber nicht.
Und die nach meinem Dafürhalten spannende Frage ist dann doch tatsächlich: Ist dieses seltsame Hereinschummeln zum Rechtsabbiegen nicht ein qualifizierter Rotlichtverstoß?