ZZ 1022-10 alleinstehend rechtsseitig

  • In dem Beispiel aus Hannover war aber klar ein getrennter Weg erkennbar.

    Bezüglich VwV-StVO zu §2 Rn 38a würde ich mir wünschen, dass diese Kennzeichnung verpflichtend verwendet wird, wenn es sich um einen solchen Weg handelt. Wenn die fehlt, ist es ein Gehweg, der dann auch möglichst durch ein [Zeichen 239] eindeutig als solcher gekennzeichnet werden sollte.

    Sollten wir tatsächlich einer Meinung sein in der Frage, was diese Beschilderung bedeutet:

    krapotke hat weiter oben behauptet, ich würde grundsätzlich nur Schilder akzeptieren, die am rechten Fahrbahnrand stünden, bzw. am rechten Radwegrand, das stimmt so nicht. Weder habe ich das behauptet, noch ist es so. Hier ist ein Beispiel aus der Göttinger Chaussee. Das alleinstehende große [Zusatzzeichen 1022-10] gilt für den Fahrradweg, der deutlich als solcher erkennbar ist. Das Schild steht am rechten Rand des Gehweges, aber es gilt nicht für den Gehweg, sondern für den deutlich am Pflaster erkennbaren Fahrradweg.

    "„Radfahrer frei“
    Verkehrszeichen 1022-10 Radfahrer frei

    Das Zusatzschild “Radfahrer frei” bedeutet, dass der Radfahrer die Straße bzw. den Teil der Straße benutzen darf.

    In Kombination mit dem Verkehrsschild “Gehweg” besteht die Möglichkeit mit dem Fahrrad auch den Gehweg zu benutzen. Der Radverkehr muss in diesem Fall mit Schrittgeschwindigkeit fahren, er darf allerdings auch auf der Fahrbahn fahren."

    Quelle: https://www.vechta.de/fileadmin/04_W…dfahrer_2.0.pdf

    "Verkehrsschilder für Radfahrer" auf der offiziellen Internetseite der Stadt Vechta.

    Für welchen Teil der Straße das großformatige [Zusatzzeichen 1022-10] auf dem Foto gilt, ist eindeutig, nämlich für den dunkelgrauen mit Verbundsteinpflaster und roten Klinker-Streifen gepflasterten Hochbordradweg.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (9. Oktober 2025 um 21:04)

  • Da der Radweg dort als solcher ganz gut erkennbar ist, wäre eine weitere Kennzueichnung in der Tat obsolet ...

    Dieselbe Überlegung hatte ich auch und bin dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

    In Hannover gibt es wie auch in vielen anderen Kommunen sehr viel Angebotsradwege, die jedoch sehr oft nicht die erforderlichen Mindestbreiten für Radwege aufweisen, die aktuell gelten. Es sind Radwege älteren Datums. In der Göttinger Chaussee wurden die Radwege vor ca. 3 Jahren neu gebaut. Auf diesem streeetview-Bild von 2023 sieht man noch Baumaterialien und im Hintergrund einen große orangen Container auf den Schienen stehen, die damals dort verlegt wurden:

    "Die Breite benutzungspflichtiger Radwege soll nach der VwV-StVO in der Regel durchgehend mindestens 150 cm, möglichst jedoch 200 cm betragen." https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkehrsanlage Das großformatige Schild [Zusatzzeichen 1022-10] signalisiert: Hier ist ein Fahrradweg, der den aktuellen Anforderungen für benutzungspflichtige Radwege entspricht. Im Gegensatz zu nicht benutzungspflichtigen Fahrradwegen, die oft zu schmal sind. Wer diesen Radweg benutzen möchte, der kann sich sicher sein, dass der Radweg den aktuellen Qualitätsstandards für benutzungspflichtige Radwege entspricht und muss nicht befürchten, dass sich zum Beispiel der Radweg plötzlich unzumutbar verengt.

    Das großformatige Schild [Zusatzzeichen 1022-10], das gezielt für den Radweg gilt, ist gewissermaßen auch eine Qualitätsauszeichnung. Die Ausschilderung [Zeichen 237], [Zeichen 240],[Zeichen 241-30]ist ja leider hie und da immer noch verbreitet als Ausschilderung für Radwege, die nicht den aktuellen Qualitätsstandards entsprechen. Bei dem so ausgeschilderten Radweg [Zusatzzeichen 1022-10] kann man sich dagegen sicher sein, dass der Radweg den aktuellen Qualitätsstandards entspricht, weil es sich um einen Neubau handelt und der muss anders als alte Radwege die neuen Qualitätsstandards erfüllen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (9. Oktober 2025 um 21:51)

  • was für eine Welt, in der wir Sonderwege für Verkehrsarten abhängig von "Qualitätsstandards" mit offiziellen VZ. (die übrigens eine Funktion haben müssten) beschildern.

    Ich schlage vor, weitere Farben und Formen einzuführen, die sich dann auch in großer Zahl kombinieren ließen.

    grünes Schild = gute Qulität

    gelb = naja

    rot = schlecht

    rund: weniger als 10 Unfälle in 5 Jahren

    eckig: mehr als 10 Unfälle in 5 Jahren

  • Sondern die gesamte Fläche zwischen Hauswand und Baumgehege wurde damit zum Gehweg erklärt

    Endlich jemand mit Verstand nach meinem Geschmack!

    könnte sich daher auch auf die Fahrbahn beziehen

    Endlich jemand mit Verstand nach meinem Geschmack!

    Ich: Dieses Schildchen stellt klar, das dieses Aussehen im ganzen Kaff kein Radweg ist. Unbedingt stehen lassen.

    In dem Beispiel aus Hannover war aber klar ein getrennter Weg erkennbar.

    ERA: Farbe macht keinen Radweg.

    Mit Radwegen lernte ich den Menschen kennen.

  • Sollten wir tatsächlich einer Meinung sein in der Frage, was diese Beschilderung bedeutet:

    Ganz ehrlich?

    Objektiv würde ich das so deuten, dass das Schild besagt, dass Radfahrer auch den rechten Teil des Weges nutzen dürfen?

    Warum sollte es sonst dort stehen? Für die Benutzung des Radwegs ist es überflüssig.

  • Ganz ehrlich?

    Objektiv würde ich das so deuten, dass das Schild besagt, dass Radfahrer auch den rechten Teil des Weges nutzen dürfen?

    Warum sollte es sonst dort stehen? Für die Benutzung des Radwegs ist es überflüssig.

    Objektiv ist auch der Radweg deutlich erkennbar an der Pflasterung. Ich befürchte, was die Diskussion hier erschwert, ist die noch nicht sehr weit verbreitete Beschilderung mit großen alleinstehenden [Zusatzzeichen 1022-10].

    In StVO2go wirrd dazu erläutert:

    "Allein stehende Zusatzzeichen “Radfahrer frei” in Fahrtrichtung rechts
    Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen benutzt werden (§ 2 Absatz 4 Satz 3 StVO).

    Auf Radwegen ohne Zeichen 237, 240 oder 241 besteht keine Benutzungspflicht (VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4).

    Sie werden auch “andere Radwege” genannt.

    Die Aufstellung des Zusatzzeichens 1022-10 (Radfahrer frei) ohne Hauptzeichen ist explizit für die Einräumung eines Benutzungsrechts auf linken Radwegen vorgesehen (§ 2 Absatz 4 StVO; VwV-StVO zu § 2 Absatz 4 Satz 3 und Satz 4).

    Die oberste Landesbehörde kann gemäß § 46 Absatz 2 StVO auch die Kennzeichnung von rechten Radwegen ohne Benutzungspflicht mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” ohne Hauptzeichen zulassen.

    Radfahrer dürfen Wege mit allein stehenden Zusatzzeichen “Radverkehr frei” befahren. Statt dem freigegebenen Weg, können Radfahrer aber auch weiterhin auf der Fahrbahn fahren."

    Der gelb markierte Text ist der hier zutreffende. Warum aber überhaupt die Ausschilderung mit "Radfahrer frei groß und alleinstehend" bei einem rechtsseitigen Radweg, der auch ohne diese Schilder als solcher erkennbar ist?

    Was passiert wenn, ein Fahrradweg von statthafter Breite und Qualität als nicht benutzungspflichtig eingestuft wird und die entsprechenden Blau-Schilder abgebaut werden? Der Fahrradweg wird zum Angebotsradweg!

    Sollte es zu einer Grundsanierung der Straße kommen, dann stellt sich die Frage, wie mit dem Fahrradweg umgegangen werden soll. Ist er zu schmal, dann darf er möglicherweise nicht mehr wiederhergestellt werden, sondern er müsste, um erhalten zu werden, neu geplant werden und dann z.B. ausreichend breit gebaut werden.

    Da melden sich dann die Autofahrer-Interessensverbände zu Wort und fordern eine Parkstreifen anzulegen, wo bisher ein Radweg war, oder das Querparken anzuordnen, weil dafür ja genug Platz sei, wenn der Radweg wegkomme. Ein Radweg, für dessen Ausschilderung eine Angebotsradweg-Ausschilderung entsprechend angewiesen ist, hat dann vermutlich bessere Überlebenschancen. Umgekehrt wird es leichter Radwege "wegzupflastern, die es bisher gab.

    Die Ausschilderung, bzw. die entsprechende Einstufung eines Radweges beeinflusst diesen Entscheidungsprozess. Und diese Ausschilderung ist in Niedersachsen möglich, weil die Oberste Landesbehörde gemäß § 46 Absatz 2 StVO auch die Kennzeichnung von rechten Radwegen ohne Benutzungspflicht mit Zusatzzeichen “Radfahrer frei” ohne Hauptzeichen zugelassen hat.

    Es wundert mich ein bisschen, dass das Interesse daran hier im Forum so verhalten ist, denn das Vorgehen in Hannover bedeutet, es gibt die Möglichkeit, Radwege so auszuschildern, dass darauf hingewiesen wird, dass sie als Angebotsradwege mit hohen Qualitätsstandards tauglich sind. Im Umkehrschluss aber auch, dass es auf längere Sicht gesehen Radwege, die aktuelle Quaitätsstandards nicht erfüllen, wegkommen. Problematisch wäre es, wenn viel zu schmale Alt-Radwege mit alleinstehendem, großen Radverkehr frei Verkehrszeichen ausgeschildert würden. Das geschieht nach meiner Beobachtung nicht.

    Leider habe ich aber auch schon die Verwendung von Radfahrer frei alleinstehend auf ehemaligen Gemeinsamen Fuß- und Radwegen gesehen. Dafür sollte besser [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10](als Zusatzzeichen) benutzt werden. Auch dann, wenn wenig Fußverkehr herrscht.