Mängelmelder-Sammlung zum Radverkehr

  • Das Problem mit der Schlauchrampe wurde in der Zwischenzeit übrigens "gelöst":
    Man hat einfach noch ein paar Schrauben mehr ins morsche Holz getrieben, um die Stahlbleche wieder ebenerdig zu bringen.

    Aber das Teil soll ja ohnehin "in Kürze entfernt werden."

  • ///Nachtrag:

    Auf meine E-Mail hin hat sich die Verwaltung (Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit) direkt telefonisch bei mir gemeldet und mir erklärt, was es mit dem "internen Verfahren" auf sich hat. Nämlich keine Abmahnung oder ähnliches. Gut, bin ich beruhigt.

    Hast du noch irgendwelche Aktivitäten bzgl. des Magdelstiegs oder der zugehörigen Meldungen gestartet?

    Ich frage nur, weil ich gestern die automatische Benachrichtigung bekam, dass eine meiner Meldungen geschlossen wurde und heute, dass eine Statusnotiz ergänzt wurde. Die fiel mal wieder so "naja" aus und ergibt ohne Anlass noch weniger Sinn:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5331-2021

  • noch ein Highlight:

    e-Roller auf dem Gehweg:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/6114-2021

    Für Ortsfremde: das schmale Handtuch, auf dem der Roller steht, ist ein Gehweg. Das Parkblech rechts im Bild steht im abs.Haltverbot...

    Reaktion des Fachdienstes:

    Zitat

    Vielen Dank für den Hinweis. Bei dem von Ihnen gemeldeten Anliegen liegt leider kein Mangel vor. Grundsätzlich können die E-Scooter – außer in den Verbotszonen am Saaleufer – innerhalb der Stadt überall unter gegenseitiger Rücksichtnahme alller Verkehrsteilnehmer abgestellt werden. Hier sind wir für das umsichtige Mitdenken aller Nutzer dankbar. Dies ist auch entsprechenend in den Nutzungsbedingungen des Anbieters hinterlegt.

    aha. kein Mangel.

    Gut, aus Sicht des "Mängelmelders" kann man sich natürlich grundsätzlich auf den Standpunkt stellen, dass es sich bei diesem abgestellten e-Roller nicht um einen behebbaren Mangel handelt, da das Teil bestimmt 1 Tag nach dem Eintrag im Portal schon wieder woanders steht.

    Aber hey, Meldende Person (ich wars nicht) möchte auf den Mangel an Überwachung hinweisen.

    Reaktion darauf:

    Zitat

    Vielen Dank für die konstruktive Kritik, welche wir auch entsprechend weitergeben.

    Grundsätzlich möchten wir im Vorfeld darauf hinweisen: Das Ordnungsamt kann stets ein Auge mit auf den Sachverhalt bei ihren Außeneinsätzen haben, dennoch obliegt es den Betreibern sowie den Nutzern sicher zustellen das ein solcher E-Roller richtig abgestellt wird. Insofern dies nicht geschehen ist, können auch die Beschwerdeführer eigeninitiativ Abhilfe schaffen. Dies wäre z.B. durch direkte Kontaktaufnahme mit dem Betreiber - Zuordnung durch Emblem auf dem Fahrzeug - oder durch umstellen des Fahrzeuges möglich.

    Ihr Mängelmelder-Team

    Da platzt einem doch echt der Kragen...

    Kann ja dann nur jedem Fußgänger raten, nur noch mit Abschleppauto im Rucksack loszulaufen.


    Würde ich an so einer Stelle wie im Bild vorbeikommen, riefe ich direkt den Ordnungsdienst bzw. die Pol an.

  • Das wird noch schlimmer: hier sagt das Ordnungsamt auch "können wir nichts machen, wir können keinen belangen".

    Und das Problem scheint argumentativ zu sein: Die haben zwar ein Nummernschild, der Vermieter kann auch den letzten Benutzer ausfindig machen, wenn der aber sagt "ich wars nicht" sind die Roller zu beweglich und damit der Vermieter aus der Haftung raus.

    So etwas passt mir nicht. Gebt das Bussgeld an den Halter weiter und lasst den sehen wie er es wieder bekommt.

  • oder durch umstellen des Fahrzeuges...

    Ah, prima!

    Gilt das dann auch für Tretroller, Rollschuhe, Rollstühle, Inliner, Laufställe, Laufräder, Fahrräder, Dreiräder, Velomobile, Pedelecs, S-Pedelecs, Mofas, Mopeds, Mokicks, Leichtkrafträder, Motorräder, Pkw, Lkw, Busse, Panzer? Oder wo ist da die Grenze, ab wann sich der Halter seines illegalen Parkplatzes sicher sein kann? Schieben kann man letztlich alles, wenn wir hier alle mit anpacken. Selbst Lokomotiven sind durch Muskelkraft bewegbar, Wenn die Bremsen nicht anliegen...

  • Oder wo ist da die Grenze, ab wann sich der Halter seines illegalen Parkplatzes sicher sein kann?

    Oder auch: Wann kann man sich seines legalen Parkplatzes nicht mehr sicher sein, weil jemand einfach das Fahrzeug beiseite stellt um sein eigenes Fahrzeug an der Stelle zu parken?

    Für gehbehinderte Menschen wird dieser Tipp auch reichlich zynisch wirken, einfach mal den Rollator stehen zu lassen, um die Hindernisse auf dem Gehweg selbst beiseite zu räumen.

  • Oder auch: Wann kann man sich seines legalen Parkplatzes nicht mehr sicher sein, weil jemand einfach das Fahrzeug beiseite stellt um sein eigenes Fahrzeug an der Stelle zu parken?

    Inwieweit das Wegstellen von forumstypischen Fahrzeugen von einem "Autoparkpltz" rechtswidrig ist oder ob sich jeder so Parkraum schaffen darf, ist eine Frage, auf die ich seit Jahren schon auf eine definitive Antwort warte ...

  • In Berlin bin ich den Ordnungsamt schon dabei begegnet, wie sie behindernd abgestellte Roller beknollt haben.

    Ich versuche es nochmal. Die Aussage von oben stammt aus der Stadt nebenan. Da gibt es durchaus Differenzen in der Umsetzung - nur ist Nürnberg normalerweise eher nicht der Vorreiter bei neuen Technologien.

    Aber hey, mich kostet es nur etwas Zeit.

  • Hier scheint gerade jemand gezielt nach fehlenden Zusatzzeichen zu suchen:

    https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/6145-2021

    https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/6171-2021

    https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/6172-2021

    Basierend auf den Antworten würde ich vermuten, dass sich zwei verschiedene Mitarbeiter vom Fachdienst damit beschäftigen mussten. ^^

    Zwei, drei Stellen würden mir dazu auch noch einfallen. Mal schauen, was noch kommt.

  • die meldungen sind mir auch schon aufgefallen und ich hab selbst noch 2 Stellen dafür.

    Dass da 2 unterschiedliche Sachbearbeiter:innen für zuständig sind: jopp, sehr wahrscheinlich. 2 Meldungen aus dem Viertel da bei der Ka-Li, eine andere Meldung weiter weg. Und ich meine, der FD-Leiter hätte mir im GEspräch auch mal gesagt, er wäre vorher für den Bereich XY zuständig ;)

    Ich bleib dabei - so ein Mängelmelder zeigt, dokumentiert, ja .. beweist sogar, wie die Verwaltung geltendes Recht missachtet. Stichwort: Verkehrsschau.

    Ich als Verantwortlicher würde mir so eine Plattform nicht ans Bein binden, bei der jeder öffentlich und rückblickend nachgucken kann, was alles falsch läuft.

  • Nicht direkt ein Fahrradthema und vom Melder sicher etwas überdramatisiert, aber die Antwort aus dem "Fachbereich Mobilität" zeugt nicht wirklich von guter Morgenlaune des jeweiligen MAs ^^

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/6222-2021

    Hintergrund ist die Vollsperrung der Kahlaischen Straße wegen Tiefbauarbeiten. In den ersten Tagen (Wochen?) war die Baustelle aber noch ohne nennenswerte zeitliche Einschränkung als Einbahnstraße zu durchfahren bzw. wurde in der Gegenrichtung offiziell durch eine mittels Parkverbot leer geräumte, kleine Nebenstraße umgeleitet, sodass sich keiner auf den deutlich längeren Weg der großen Umleitung gemacht hat.

    So fährt man jetzt natürlich weiter konsequent bis an die Sperrung heran. Völlig Schmerzbefreite befahren den Gehweg im Bereich der Kreuzung "An der Brauerei", die weniger mutigen heizen durch Sandweg und Felsenkellerstraße ...

  • Die Meldung hatte ich auch schon gesehen. X/

    Man könnte es auch anders formulieren: "Verkehrsteilnehmer halten sich nicht an Regeln, aber dafür sind wir nicht zuständig"

    Denn dem Grunde nach bin ich da beim Fachdienst. Einfach nur mehr Erklär-Bär- und Hinweisschilder aufstellen bringt nix.

    Wer die StVO nicht befolgt, der fängt nicht plötzlich bei "vorsicht Fußgänger" damit an.

    Wäre ich Anwohner, würd ich dort mit Handkarren oder sowas längs laufen. :rolleyes: