Mängelmelder-Sammlung zum Radverkehr

  • https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/5413-2021

    :P

    Naumburger Straße neu, direkt wieder gesperrter "Rad"weg


    Ich muss langsam mal meine Widersprüche fertig machen. Viel Zeit hab ich nicht mehr.

    Aber an der Stelle hab ich ja noch fast ein Jahr Zeit ;)

    Und bis dahin werd ich keine Gelegenheit auslassen, dem Fachdienst die rechtliche Erfordernisse für Anordnung einer B-Pflicht aufs Brot zu schmieren.

    Bin ja mal gespannt, ob sich was tut. :)

  • Zitat

    Im abgesperrten Bereich sind Z.259 (Verbot für Fußgänger) sowie Z.254 (Verbot für Radfahrer) aufgestellt. Die Zeichen verbieten die Nutzung des gesamten(!) nachfolgenden Verkehrsraumes. Dies umfasst die Fahrbahn sowie beide (östliche & westliche) Nebenflächen. Damit ist nach StVO an dieser Stelle für zu Fuß Gehende und Rad Fahrende: Schluss. Sackgasse. Ende.

    StVO:

    Zitat

    § 39 Verkehrszeichen

    (1) ... Als Schilder stehen sie regelmäßig rechts. Gelten sie nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie in der Regel über diesen angebracht.

    Das Schild steht auf dem Radweg und damit gleichzeitig über diesem im Sinne von § 39 meiner Meinung nach ... :whistling:

    Also freies Radeln auf (vor mir) freier Fahrbahn m.E. :saint:

  • Um einzelne Straßenteile zu sperren, gibt es das VZ 600. Um deutlich zu machen, dass man auf einem vormals kombinierten Geh- / Radweg nicht Rad fahren soll, gibt es das [Zeichen 239].

  • Na, da bin ich ja mal auf die Antwort vom Fachdienst gespannt und werde in der Zwischenzeit bei Gelegenheit die oben genannten Stellen melden, wenn das Gejammer über Schnee, Eis und nicht-abgeholten Müll abgeebbt ist.

    um mal exemplarisch eine der Meldungen rauszugreifen:

    https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/5334-2021

    kann man direkt wieder Schreikrämpfe bekommen.

    "StVO wurde nicht in Kraft gesetzt".

    Ich will gar nicht so weit gehen, hier in Jena von "Filz" zu sprechen, aber das sind die Momente, in denen ich mich frag, wie einige Mitarbeiter:innen in der Verwaltung an ihre Jobs gekommen sind.

  • Ich will gar nicht so weit gehen, hier in Jena von "Filz" zu sprechen, aber das sind die Momente, in denen ich mich frag, wie einige Mitarbeiter:innen in der Verwaltung an ihre Jobs gekommen sind.

    In Fürstenfeldbruck wäre ein überzeugtes Eintreten für das Fahrrad als das geeignetste Fortbewegungsmittel des täglichen Bedarfs vermutlich eher hinderlich. Und ziemlich sicher keine Chance, wenn man in der Vergangenheit schon mal für die Abschaffung einer illegalen RWBP plädiert hatte.

    Unabhängig davon wäre es natürlich sehr wünschenwert, wenn die lokalen STV-Behörde als zuständige Spezialbehörden den ungeeigneten Stadtratsbeschlüssen ordentlich Gegenwind geben würden. Und mit Vehemenz darlegen, was in der Städten bzgl. Radverkehr alles nicht passt. In der Realität ist es wohl eher so, dass sie sich als willfährige Helfer ihrer Vorgesetzten erweisen wollen. Nach dem Motto: Da soll ein Radweg hin? Dann erfinden wir den mal eben...

  • um mal exemplarisch eine der Meldungen rauszugreifen:

    https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/5334-2021

    kann man direkt wieder Schreikrämpfe bekommen.

    "StVO wurde nicht in Kraft gesetzt".

    Ich will gar nicht so weit gehen, hier in Jena von "Filz" zu sprechen, aber das sind die Momente, in denen ich mich frag, wie einige Mitarbeiter:innen in der Verwaltung an ihre Jobs gekommen sind.

    Mit deinem Kommentar scheinst du ja einen wunden Punkt getroffen zu haben ^^

    Zumindest ist die Antwort, die gerade noch ergänzt wurde, doch hart an der Grenze der Sachlichkeit:

    Zitat

    Sehr geehrter Herr,

    jetz ist es aber genug mit der Erbsenzählerei. Halt- und Parkverbote richten sich an die Fahrbahn. Sie wollen doch sicher auch nicht, dass neben dem Radfahrstreifen (vielleicht noch halb darauf ordnungswidrig) geparkt wird ?

    Status

    Geschlossen

    Di, 16.03.2021 - 09:13

    Das Einzige was mich stört, ist, dass das Ganze jetzt vermutlich direkt mit mir verknüpft ist ;)

  • Alter Falter... <X

    Die Antwort ist so falsch, auf so vielen Ebenen...

    aber keine Sorge, der Fachdienst wird E-Mail erhalten. Da werde ich klarstellen, dass das meine Nachfragen/Hinweise sind... :saint:

    /edit:

    Ich überleg gerade, ob ich einfach fies bin und an die Stadt eine Anfrage nach ThürIFG stelle, mit der Bitte, mir Auskunft darüber zu geben, aus welchem Fachbereich, welcher Abteilung der letzte Kommentar zu dieser Mängelmeldung kommt.

    Stand jetzt wäre ein Vorwurf an den Fachdienst Verkehr quasi nicht zu begründen, da ich nicht davon ausgehen kann, dass dieser auch tatsächlich durch eine/n MA:in des Fachdienst verfasst wurde... :/

  • Stand jetzt wäre ein Vorwurf an den Fachdienst Verkehr quasi nicht zu begründen, da ich nicht davon ausgehen kann, dass dieser auch tatsächlich durch eine/n MA:in des Fachdienst verfasst wurde... :/

    Eigentlich nicht, aber auf Grund der Informationssicherheit sollte der Gärtner auch keinen Zugriff auf Rechner des Verkehrsdienstes haben ...

  • das mit dem Mängelmelder ist so eine Sache. :/

    Was ich weiß:

    Alle Meldungen werden geprüft und manuell freigeschaltet. Dies geschieht durch Mitarbeitende der Stadt Jena (Mängelmelder-Büro?)

    Alle Kommentare zu Meldungen werden manuelle freigeschaltet durch Mitarbeitende der Stadt Jena (Mängelmelder-Büro?)

    Kommentare von Dritten (Bürgern) sind in der Meldung immer unten gruppiert, Anmerkungen/Statusänderungen sind immer oben gruppiert, bedürfen aber eines Zugriffsrechtes (login).

    Was ich vermute:

    Mit/nach Freischaltung einer Meldung wird diese wohl an die zuständige Stelle weitergeleitet.

    Wenn also jemand schiefe Verkehrszeichenträger oder defekte Lampen meldet, wird das manuell an den KommunalService geschickt. Der bearbeitet das und gibt im Portal selbst wohl Rückmeldung, kann den Mangel schließen.

    Oder wenn es um ÖPNV geht, darf der Nahverkehr antworten.

    Was ich schlussfolgere:

    Es haben diverse Mitarbeiter der Stadt Jena bestimmte Zugriffsrechte.

    - volle Zugriffsrechte werden die MA im Mängelmelder-Büro haben

    - eingeschränkte Zugriffsrechte ("Status ändern mit Anmerkungen)" werden MA im Fachdienst haben. Die sind sogar manchmal mit Namensaccount ersichtlich (gewesen).

    Daher kann es sein dass:

    - die 1. Reaktion vom Fachdienst Mobilität/Verkehr kam

    - die 2. Reaktion von Mängelmelder-Büro

    oder:

    - der Fachdienst hat per Stille Post an das Mängelmelder-Büro geschrieben: "schreib mal [.........] rein und schließ die Meldung", dort erfolgte dann die Statusänderung.

    und bevor ich dem Fachdienst hier etwas vorwerfe, hab ich gerade eine Anfrage nach ThürIFG dazu an das Büro des Oberbürgermeisters verschickt.

    Laut Impressum Ansprechpartner. :S

  • um mal exemplarisch eine der Meldungen rauszugreifen:

    https://maengelmelder.jena.de/index.php/de/requests/5334-2021

    kann man direkt wieder Schreikrämpfe bekommen.

    Ernsthaft: In Fürstenfeldbruck wäre das Parkverbotsschild entfernt worden. Unzulässige Doppelbeschilderung. Der Schutzstreifen entspricht einem "unsichtbaren Halteverbotsschild".

    Das passt ganz gut zu der Praxis, unsichtbare Radwege aus dem Nichts entstehen zu lassen um sie dann in den offiziellen Radwegkatalog aufzunehmen.

  • Hast du auf deine Anfrage schon eine Rückmeldung erhalten?

    Irgendjemanden scheint die Geschichte echt getriggert zu haben:
    Nachdem Mitte der Woche auch die übrigen Einträge zu der Straße mit dem gleichen Kommentar wie die vorherigen geschlossen wurden, hielt es am Freitag jemand für nötig, bei folgender Meldung nochmal nachzutreten:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5332-2021

  • Nein, noch keine Antwort.

    Aber der Termin ist auf Wiedervorlage bei mir. 1 Tag vor ablauf der Frist erinnere ich dran, dann geht's nach oben.

    Der Kommentar zu den fehlenden Kontrollmöglichkeiten ist natürlich Ausrede.

    Ja, der BKatV wurde "außer vollzug gesetzt". Das bedeutet, dass man die vorgesehenen TBNR "sie hielten auf einem Schutzstreifen" nicht ziehen kann.

    Aber daraus abzuleiten, dass man die VZ einfach stehen lassen kann, die der StVO entgegen stehen, ist ja nun ganz großes Kino. Wenn eine überarbeitete StVO-Novelle z.B. am 01.10.2021 in Kraft treten würde: will mir der FD ernsthaft weismachen, sie würden dafür sorgen, dass am 30.09.2021 alle "eingesch. Haltverbot"-VZ weg sind?

    Der FD Mobilität hat _jetzt_ für eine korrekte Umsetzung der Vorgaben der StVO zu sorgen.

    Die Ahnung möglicher Verstöße obliegt dem FD Verkehrsüberwachung (oder so). Die könnten sich z.B. mit Polizei hinstellen und auch bei ausgesetztem BKatV ein "wegfahren" fordern.

    Womöglich könnten man auch darüber nachdenken, das bestehende Haltverbot, abgeleitet aus dem Schutzstreifen, durch Anordnung eines expliziten "Haltverbot"-VZ zu verdeutlichen. Wenn der FD das begründen kann mit

    - gemeiner KFZ-Führer weiß es sonst nicht

    - Verstoß gegen Schutzstreifen-halten nicht zu ahnden aktuell

    - Notwendigkeit, Radverkehr zu "schützen" erkannt

    dann würde dies auch nicht dem Prinzip des Verbotes von Doppelbeschilderung entgegenlaufen.

    Wie oft seh ich "Überholverbot"-Zeichen vor Kurven oder Kuppen, obwohl sich aus anderen §§ der StVO eindeutig ergibt, dass an derartigen Stellen nicht überholt werden darf. Da wird auch argumentiert "Sicherheit!"

    Der Fachdienst kann, wenn er will.

    Er will aber lieber diskutieren. Und den Status-Quo erhalten. Nämlich das tolerierte Parken auf dem Schutzstreifen (und Gehweg) im Magdelstieg.

  • Hast du auf deine Anfrage schon eine Rückmeldung erhalten?

    Irgendjemanden scheint die Geschichte echt getriggert zu haben:
    Nachdem Mitte der Woche auch die übrigen Einträge zu der Straße mit dem gleichen Kommentar wie die vorherigen geschlossen wurden, hielt es am Freitag jemand für nötig, bei folgender Meldung nochmal nachzutreten:

    https://maengelmelder.jena.de/de/requests/5332-2021

    Ich habe heute eine Antwort auf meine Anfrage nach ThürIFG (jaaaa, ThürTG ist einschlägig X/ ) erhalten.

    erste Info:

    "das Nachtreten" mit der Erbsenzählerei kam aus dem FB Mobilität

    nächste Info:

    verfasssender Mitarbeiter wurde ermittelt, internes Verfahren eingeleitet, nochmalige Schulung wird durchgeführt.

    Und das ist sowas - da muss ich direkt wieder reagieren. :|

    Ich hatte eine sehr förmliche Anfrage gestellt, aus der nicht hervorging, dass ich mich beleidigt oder angegriffen gefühlt hab. Ich wollte nur wissen, welcher Fachdienst den Kommentar zu verantworten hat. Und dann sowas! Hab darum gebeten, von diesem internen Verfahren abzusehen und meine Absicht erklärt.

    Im nächsten Schritt würd ich mich wohl mal hinsetzen und an die Leitung des Fachdienstes eine freundliche E-Mail tippen, dass es bei der Anwendung geltenden Rechts sehr unterschiedliche Ansichten zu geben scheint. Wenn der Fachdienst nicht genug Personal hat oder hier fachliche Weiterbildungen benötigt, dann muss das veranlasst werden. Haushaltssperre hin oder her.


    ///Nachtrag:

    Auf meine E-Mail hin hat sich die Verwaltung (Presse- u. Öffentlichkeitsarbeit) direkt telefonisch bei mir gemeldet und mir erklärt, was es mit dem "internen Verfahren" auf sich hat. Nämlich keine Abmahnung oder ähnliches. Gut, bin ich beruhigt.

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (12. April 2021 um 14:30)

  • Nee, der nicht und wenn die Meldung auch nicht von dir ist, hat sich anscheinend noch jemand inspirieren lassen, mal genauer hinzuschauen.

    Ich hatte nur mal vor ein paar Jahren auf die fehlende Ausnahme einer vorgeschriebenen Fahrtrichtung hingewiesen, aber da wurde nur darauf hingewiesen, dass man das Zusatzzeichen nicht anbringt, um die Verkehrsführung leicht verständlich zu halten ;)