Stoppschild und Radweg

  • ... was leider sehr schwierig ist, denn der Kostenbescheid ist normalerweise "unanfechtbar". Hatte ja schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht, wo ich auf 1/3 der Kosten sitzengeblieben bin.

  • klingt, als wenn man gegen den Kostenbescheid nun noch vorgehen müsste... ?(

    Das ist wohl nicht so richtig möglich. Es gibt die sog. 'Erinnerung', mit der man die Kostenrechnung anfechten kann, aber da geht es wohl nur um die Kostenhöhe gesamt und nicht um die Entscheidung der Aufteilung, wenn ich das richtig verstanden habe. Aber ich habe trotzdem eine 'Erinnerung' beim Gericht eingereicht und eine Beschwerde beim Gerichtspräsidenten. Meine Wut musste ich zu Text bringen. Aber ich vermute, beides wird im Sande verlaufen.

  • ... was leider sehr schwierig ist, denn der Kostenbescheid ist normalerweise "unanfechtbar". Hatte ja schon mal eine ähnliche Erfahrung gemacht, wo ich auf 1/3 der Kosten sitzengeblieben bin.

    Und was hast Du dagegen versucht? Gibt es da noch etwas für mich?

  • Am Ende hab ich nichts gemacht, denn es waren ja "nur" 146 €, die aber definitiv ungerechtfertigt waren. Frag sonst mal simon, der hatte noch eine Idee, dazu braucht es aber wohl einen Rechtsanwalt(?), was die Kosten ggf. weiter in die Höhe treibt.

  • Ich bin kein Jurist, aber wahrscheinlich muss man einfach in so einem Fall keine Erledigungserklärung abgeben. Dann wird wohl der Fall verhandelt und dann kann man noch argumentieren und Stellung nehmen. Das treibt zwar die Kosten, aber wenn man sich seiner Sache sicher ist, dann ist das ja egal. - Nur nach dieser Erfahrung einschl. meinem Telefonat mit dem Richter wäre ich mir nie mehr sicher.🤔

  • Ich bin fassungslos. Heute habe ich die Kostenrechnung vom Verwaltungsgericht bekommen. Ich soll die Hälfte der Gebühren, nämlich € 219,-, bezahlen.

    Das Bauamt hat einfach behauptet, sie wollten die Änderungen eh gerade vornehmen - insofern wäre die Klage gegenstandslos. Zudem wurden mehrere Behauptungen vom Bauamt gemacht, die so nicht stimmen. Ich habe zwar darauf geantwortet und die falschen Behauptungen widerlegt, aber der Richter bewertet es als Aussage gegen Aussage. Eine genauere Prüfung hat wohl nicht stattgefunden.

    Ich bin super sauer. Wenn so Rechtsstaat funktioniert, dann gute Nacht.

    Was läuft denn da? 440 Euro Gebühren, obwohl es keinen Richterspruch gab?

    Und was hält z.B. das LRA FFB im Falle von simon 's Klage davon ab zu behaupten, sie wollten's ja eh grade so machen wie in der Klage gefordert? Sind nur noch nicht dazu gekommen? Gibts da nicht so eine Art "Stichtag", ab dem nichts mehr geht? Rien ne va plus, die Einsätze sind gemacht?

  • Also in dem Fall Simon-LRA FFB ist es extrem unwahrscheinlich, dass das LRA der Forderung nachgeben will. Aber, wie Du schon mitbekommen hast, Reaktion gab es schon, allerdings dient das wohl eher dazu den Status beizubehalten.

  • Hmm. Aber wenn wie im vorliegenden Fall die Behörde einfach gar nicht reagiert? Und *nach* Klageeinreichung - die ja aufgrund des großen Schweigens stattfindet- behauptet, genau *das* wollte sie sowieso grade tun?

    Ich denke, ich selbst hätte bis heute keine Reaktion, wenn ich nicht per abgeordnetenwatch einen Lokal-Politiker gefragt hätte, was da zu tun ist, und sein Abgeordnetenbüro kurzerhand beim LRA FFB nachgefragt hätte. Erst daraufhin hab ich überhaupt eine Antwort erhalten.

    Insgesamt irgendwie unbefriedigend. Den Unmut von @Michael Rudolph kann ich sehr gut nachvollziehen.

  • Welche Information denn?

    • zu konkretem Verkehrszeichen? Dann bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde entweder freundlich nach der Begründung der Anordnung fragen oder sich auf ein ggfs. auf Landes- oder Landkreis-/Kommunaler Ebene vorhandenes "Transparenzgesetz" berufen und darüber die Infos abfragen.
  • Hallo. Wer weiß, wo ich eine Information über Stoppschild finden kann. Danke

    "Bremsen Sie und halten Sie drei Sekunden an der Haltelinie. Ihre Reifen müssen still stehen. Gewähren Sie dem Querverkehr Vorfahrt. Wenn die Haltelinie fehlt, halten Sie an der Sichtlinie."

    Quelle: http://www.strassenschilder.de/vorschriftszeichen/stop/

    Habe mal gehört, dass Fahrradfahrer*innen mindestens einen Fuß auf den Boden absetzen müssen, bevor sie nach dem Stoppen weiterfahren.

    Kann mir aber nicht vorstellen, dass das zum Beispiel auch für ein solches Fahrrad gilt:

  • Hat schon mal wer vom "Idaho Stop Law" gehört. Die Internetseite Radspannerei berichtet darüber:

    "Wenn Radfahrer ein rotes, achteckiges Schild mit der weißen Aufschrift „STOP“ vor sich sehen, bedeutet das eine Pflicht zum Anhalten. Beide Räder müssen still stehen, der Fuß muss von der Pedale auf den Boden gesetzt werden. Insofern sind Radfahrer allen anderen Verkehrsteilnehmern gleichgestellt. Allerdings ist die Anhaltepflicht für die Radfahrer besonders ineffektiv, denn es kostet viel Energie, ein Fahrrad abzustoppen und danach wieder auf Reisegeschwindigkeit zu bringen. Im Staat Idaho in den USA gab es kürzlich eine Gesetzesinitiative, die zum Ziel hatte, das Gebot zum Halt bei Stopschildern für Radfahrer aufzuweichen. Statt vollständig anzuhalten würde es nach diesem Gesetzesentwurf ausreichen, langsam an eine Stopstraße heranzurollen und sie zu passieren, wenn sie frei ist. Das so genannte Idaho Stop Law wurde vom Parlament leider nicht verabschiedet. Eine ähnliche Regelung hierzulande würde helfen, das Radfahren gleichzeitig sicher und effizient zu machen."

    https://rad-spannerei.de/2009/05/05/rad…esetzt%20werden.

  • Hat schon mal wer vom "Idaho Stop Law" gehört.

    Vorsicht, der Artikel ist aus dem Jahr 2009 und veraltet.

    Die aktuellen Regeln sind im 2020er Race Across America Handbuch beschrieben. https://www.raamrace.org/race-documents

    (Die "Race Rules" landen in diesem Dokument: https://40bdd70f-2135-4870-ab11-131a8a088964.filesusr.com/ugd/49fb96_ad9…bd218301baf.pdf auf Seite 15 und 16 geht es um den Halt am Stoppschild):

    "

    310 - Traffic Laws
    All violations of traffic laws witnessed by Race Officials will result in a Penalty. Racers and Crew
    must obey all applicable traffic laws, including stop signs and stoplights. The only exception is
    when traffic is being directed by a police officer, emergency or DOT personnel and the officer,
    emergency or DOT personnel waves the Racer or Crew through the stop sign or stoplight.

    A legal Race stop is defined as follows: the complete cessation of all forward movement of the
    bicycle. A Racer does not have to remove a foot from the pedal and touch the ground.

    Turning right at a red light, making an immediate U-turn and another right turn to avoid waiting
    at a red light is not allowed."

    Der Fuß vom Pedal ist auch in Amerika nicht mehr nötig. Das "vollständige Anhalten" an Stoppschildern ist zusätzlich in Amerika häufig für eine andere Verkehrssituation gedacht als in Deutschland. Der "4-way-stopp" ersetzt dort unser "Rechts vor Links". Die Situationen sind eher nicht direkt vergleichbar.