Woche 39 vom 21. bis zum 27. September 2020

  • Zitat

    Moin!

    Mit Verblüffung lese ich Ihen Artikel. Ist Ihnen gar nicht bekannt, dass auch in Deutschland Radfahrer im Kreisverkehr Vorfahrt haben - auch dann, wenn ein Radweg dem Verlauf des Kreisels folgt? Übrigens müssen die Radfahrer bei der Einfahrt natürlich auch den Radlern Vorfahrt gewähren, die auf dem Radkreisel unterwegs sind, und sowohl ein- als auch ausfahrende Radfahrer müssen am Zebrastreifen den Fußgängern Vorrang gewähren - daher kann keine Rede davon sein, dass Radfahrer „ohne Stopp ein- und ausfahren" können. Das ist auf dem Luftbild aus Cambridge sehr deutlich sichtbar.

    Ich hoffe, Sie korrigieren Ihren Artikel.

    Beste Grüße von einem Führerscheininhaber

    Ich kann bei sowas ja nicht an mich halten ...

  • Ist Ihnen gar nicht bekannt, dass auch in Deutschland Radfahrer im Kreisverkehr Vorfahrt haben - auch dann, wenn ein Radweg dem Verlauf des Kreisels folgt?

    Sicher?

    Kürzlich irgendwo (VP, FB, ... weiß nicht mehr ...) hat jemand mit § 8 (1a) argumentiert:

    Zitat
    Ist an der Einmündung in einen Kreisverkehr Zeichen 215 (Kreisverkehr) unter dem Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angeordnet, hat der Verkehr auf der Kreisfahrbahn Vorfahrt.

    MfG

    Advocatus Diaboli

  • Aber das Vorfahrtrecht gilt für die gesamte Straße, nicht nur für die Fahrbahn. Und irgendwo hat man ja auch 5 Meter als Abstand genommen, bis zu dem der Radwege zur Straße gehört und nicht etwa einen eigenständigen Sonderweg darstellt.

  • https://www.tagesspiegel.de/berlin/radfahr…t/26208978.html

    90 Tagessätze scheint sich als "Standard" durchzusetzen.

    Was ist denn das hier für eine Unverschämtheit?

    Zitat

    Die Staatsanwältin plädierte auf eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 35 Euro. Eine Mitverantwortung der Radfahrerin sei nicht auszuschließen.

    Das Gericht entschied auf eine Strafe von 3150 Euro (90 Tagessätze zu je 35 Euro). „Die Möglichkeit, die Radfahrerin zu sehen, war gegeben“, so der Vorsitzende Richter. U. sei „für einen kurzen Moment unaufmerksam“ gewesen. Es sei allerdings „wieder so ein Fall“, bei dem beide – der Lkw-Fahrer und auch die Radfahrerin – den Unfall hätten vermeiden können.

    Wenn ein Verteidiger so was sagt, kann ich es prozesstaktisch ja noch verstehen, auch wenn es menschlich eine Sauerei ist, dem verstorbenen Unfallopfer eine (Teil-)Schuld in die Schuhe zu schieben - die kann sich nicht mehr wehren. Aber die Staatsanwältin!!!

    Und wie (außer: zuhause bleiben; nicht am Verkehr teilnehmen) hätte laut Richter die Getötete das Geschehen vermeiden können?

    (Wurde vielleicht auch mal die Ortslage thematisiert? Rechtsseitiger Radweg, Ampelschaltung? Hätte also auch die Stadt Berlin den Unfall vermeiden können?)

  • Und wie (außer: zuhause bleiben; nicht am Verkehr teilnehmen) hätte laut Richter die Getötete das Geschehen vermeiden können?

    Tja, wie antwortete mir doch gleich der Fürstenfeldbrucker Stadtrat auf meinen Hinweis, dass ich als Radfahrer im Landkreis FFB tagtäglich nur deshalb nicht sterbe, weil ich eben an jedem einzelnen dieser Tage auf den benutzungspflichtigen Radwegen mehrmals auf meine sog. Vorfahrt verzichte? Auf jeden Fall sehr philosophisch (Ich interpretiere es als: Schnauze halten du sollst!)

    Zitat

    Man kann immer in unserem Land klagen, aber ob dies dann im Einzelfall auch wirklich sinnvoll ist, ist die Frage.
    Dipl.-Ing.(FH) Mirko Pötzsch

    Stadtrat und Referent für Verkehr

  • Wenn ein Verteidiger so was sagt, kann ich es prozesstaktisch ja noch verstehen, auch wenn es menschlich eine Sauerei ist, dem verstorbenen Unfallopfer eine (Teil-)Schuld in die Schuhe zu schieben - die kann sich nicht mehr wehren. Aber die Staatsanwältin!!!

    Und wie (außer: zuhause bleiben; nicht am Verkehr teilnehmen) hätte laut Richter die Getötete das Geschehen vermeiden können?

    (Wurde vielleicht auch mal die Ortslage thematisiert? Rechtsseitiger Radweg, Ampelschaltung? Hätte also auch die Stadt Berlin den Unfall vermeiden können?)

    Ich kann deinen Ärger zwar verstehen, den ich beim Lesen der Sätze auch empfunden habe, aber am Ende gilt eben doch irgendwo § 1 StVO und auch wir als schwächere Verkehrsteilnehmer sind dementsprechend in der Verantwortung, einen Unfall nach Kräften zu vermeiden. Wie das nun im konkreten Beispiel ausgesehen hätte entzieht sich meiner Kenntnis, das gibt die Beschreibung des Unfallherganges nicht her. Und vielleicht wohnt dem Urteil eben doch noch der Geist der autogerechten Stadt inne.

  • Hervorragende Analyse von den "Infosperbern". Und dabei einfach nur unideologisch die Daten der Fahrradzählstationen ausgewertet, wie genial ist das denn?

    Ob die neuen deutschen "Fahrradprofessoren" auf ähnlich revolutionäre Ideen kommen werden, bis die 400.000 Euro pro Professur aufgebraucht sind? Nach meiner universitären Erfahrung muss dann vermutlich "dringend weitergeforscht" werden.

    Erste Radweg-Professorin tritt Dienst an

  • Ich kann deinen Ärger zwar verstehen, den ich beim Lesen der Sätze auch empfunden habe, aber am Ende gilt eben doch irgendwo § 1 StVO und auch wir als schwächere Verkehrsteilnehmer sind dementsprechend in der Verantwortung, einen Unfall nach Kräften zu vermeiden. Wie das nun im konkreten Beispiel ausgesehen hätte entzieht sich meiner Kenntnis, das gibt die Beschreibung des Unfallherganges nicht her. Und vielleicht wohnt dem Urteil eben doch noch der Geist der autogerechten Stadt inne.

    Die Beschreibung ist doch relativ klassisch für rechts von Rechtsabbiegestreifen liegende Radwege oder Radstreifen, die keine getrennte Signalisierung haben - LKW-Fahrer lässt neben ihm wartende bzw. fahrende Radfahrer durch, fährt dann in einem Zug los und schneidet weiter dahinter befindliche Radfahrerin, die weiterhin Vorfahrt hätte. bei den üblicherweise viel zu geringen Radwegbreiten in vielen Städten kannst du da kaum noch reagieren, du müsstest sofort innerhalb von ein oder zwei Sekunden mit dem LKW abbiegen, sprich dich bei 20 km/h selbst in parkende Autos, den Bordstein oder andere Hindernisse werfen. Und selbst dann kannst du mit etwas pech nicht vom Auflieger, sondern der Zugmaschine vorne erwischt werden, wo schon der erste Schlag/Kontakt reicht, um dich vom Rad zu holen.

    Es gibt aus meiner Sicht nur wenige Dinge, die man in solchen Situationen tun kann, um sicher zu überleben:

    • Grundsätzlich den Radstreifen/Radweg meiden und mittig auf dem rechten Fahrstreifen fahren. Relativ sicher, aber Ordnungswidrigkeit und man steht lange im giftigen Abgasstau.
    • An jeder Kreuzung nach dem rechts vorbeifahren mittig hinter das erste wartende KFZ stellen, bei LKW eins dahinter, falls nicht genug Platz davor ist. Ebenfalls Ordnungswidrigkeit, und erfordert schnelle Reaktion beim Anfahren der Kolonne, ansonsten ziemlich praktikabel. Der Hass aller Autofahrer ist dir gewiss. So praktiziere ich das bei Schutzstreifen, da ist es aber legal.
    • AirZound oder Mofahupe kaufen, montieren und bei jedem LKW und jedem blinkenden PKW hupen. Gleich doppelte Ordnungswidrigkeit, nun hast du den Hass aller Leute in der näheren Umgebung sicher. Auf Dauer auch einen Hörsturz.

    §1 StVO gilt im Übrigen entsprechend der eigenen Betriebsgefahr und besonders gegenüber schwächeren Verkehrsteilnehmern. Rücksicht des Schwächeren gegenüber dem Stärkeren wäre dagegen nichts anderes als das Recht des Stärkeren und entspräche nur dem Geist der Reichsstraßenverordnung. Das "gegenseitig" in der StVO bezieht sich dagegen darauf, dass auch der Schwächere diese Rücksichtnahme nicht ausnutzen soll - ansonsten könnte ein Fußgänger als schwächster über die Autobahn marschieren und alle Autofahrer müssten ihm in Schrittgeschwindigkeit folgen. Es heißt explizit nicht, dass er auf dem Zebrastreifen zur Seite springen muss, um einem Autofahrer freie Bahn zu machen, der ihn andernfalls einfach totfahren würde - so wie es der LKW-Fahrer hier mit der Radfahrerin getan hat.

  • Und selbst dann kannst du mit etwas pech nicht vom Auflieger, sondern der Zugmaschine vorne erwischt werden, wo schon der erste Schlag/Kontakt reicht, um dich vom Rad zu holen.

    /Satire ON

    Keine Bange, das wird sich alles bald aufklären: Horstl Seehofer will nämlich eine gesellschaftsweite Rassismusstudie durchführen lassen. Dann wird allen klar werden, dass

    • wenn du einen benutzungspflichtigen Radweg mit angeblicher Vorfahrt befährst,
    • aber dennoch dabei zermalmt wirst, weil man dir die Vorfahrt genommen hat,
    • und du dann vom Staatsanwalt auch noch als möglicher Teilschuldiger dargestellt wirst,

    es sich nur um aller-übelsten Rassismus handeln kann. Alle werden entsprechend entsetzt NEIN schreien und alles wird sich ganz schnell ändern.

    /Satire OFF

  • Ich kann aus Erfahrung sagen: Nein. Man fürchtet es nur. Besonders beim Modell XL. War gerade beim Ohrenarzt. Und bin 48.

    Ich hab mir vor längerer Zeit auch dieses Modell gekauft, einmal mit einer Armlänge Abstand im Freien für zwei Sekunden gezündet und danach dann doch lieber gelassen... aber gut zu wissen, danke. :thumbup:Wobei die Mofahupe mit 6V-Miniakku auch was für sich hat, da fühlt man sich wie Friedrich Merz im Sauerland mit langen Haaren 8)

  • .Wobei die Mofahupe mit 6V-Miniakku auch was für sich hat, da fühlt man sich wie Friedrich Merz im Sauerland mit langen Haaren 8)

    Das passt jetzt überhaupt nicht hierhin, sorry dafür. Friedrich Merz mit langen Haaren hat mich so getriggert. Martin Sonneborn erklärt das hier mal mit FM und den langen Haaren.

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  • Das passt jetzt überhaupt nicht hierhin, sorry dafür. Friedrich Merz mit langen Haaren hat mich so getriggert. Martin Sonneborn erklärt das hier mal mit FM und den langen Haaren.

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    :saint:

    Man sollte niemals seinen Namen vergessen. Und das mit dem Mofa, denn wahrscheinlich ist er damals nur Fahrrad gefahren. ^^

    Im Frühjahr 2000 wurden einige deutsche Politiker von dem Bedürfnis überwältigt, der Öffentlichkeit zu gestehen, dass sie trotz aller konservativen Behäbigkeit einst eine aufregende, revolutionäre Phase durchgemacht hätten. Friedrich Merz zog nach und beichtete, er sei einmal mit langen Haaren und ohne Helm mit dem Mofa verwegen durchs Sauerland gebrettert. Leider fand die »Zeit« ein paar Klassenkameraden, die sich ebenfalls an die gemeinsame Jugendzeit erinnerten. Aber etwas differenzierter.

    → Sachdienlicher Hinweis der »Zeit«

    »Schulterlange Haare? Merz? Nie im Leben!« meint Ernst Ferdinand, der gemeinsam mit Merz das Briloner Gymnasium besuchte. »Unser Kumpel hatte schon immer die Frisur, die er heutzutage trägt. Dafür hätte der alte Merz schon gesorgt, dass die Haare nicht zu lang wurden!« Die wilden Rasereien mit dem Motorrad, von der (sic!) Merz berichtete, habe es ebenfalls nicht gegeben. »Uli hatte zeitweise ein Zündapp-Mofa, ich irgendein französisches Fabrikat, Friedrich hatte gar keines. An die Pommesbude auf dem Marktplatz, an der Friedrich Merz angefangen haben will zu rauchen und Bier zu trinken, erinnert sich sein alter Freund folgendermaßen: »In Brilon hat es noch nie eine Pommesbude auf dem Marktplatz gegeben, es sei denn vielleicht zur Michaeliskirmes – für drei Tage im Jahr.«

    Ich nahm das damals zum Anlass, die legendären Reportagenfälscher Gärtner/Nagel um eine Investigativrecherche in Merz’ Heimat zu bitten; und ohne dass die beiden ihren Schreibtisch für einen bemerkenswerten Zeitraum verlassen hätten, wurde mir bald darauf eine solche präsentiert. Den verwegensten Satz nahm ich heraus und setzte ihn als Überschrift darüber: »Sie nannten ihn Fotzen-Fritz«.