Erinnert sich noch jemand an den Fall des Mädchens, das im verkehrsberuhigten Bereich vor der Schule von einem SUV beim Rückwärtsfahren überfahren wurde?
Jetzt gab es das Urteil.
Wichtige Erkenntnis: man sollte den ersten Aussagen nicht zu sehr glauben. Tatsächlich hat sie das Kind vorwärts überfahren.
Das Urteil ist der übliche Mist.