Fahrradklimatest 2020

  • klar wärs super geil, auf der Fahrbahn jederzeit entspannt radeln zu können, ohne dass man Maßregelung und enge Überholmanöver erwarten muss.

    Dann wäre das Radfahren dort auch total entspannt.

    Und mal ehrlich, an die penetranten Fahrbahnradler hier im Forum, wann radelt ihr so wiiiiirklich entspannt innerörtlich auf der Fahrbahn?

    Meine Anspannung ist mit dem Fahrrad in den genannten Situationen nicht anders als mit einem Auto. Warum eigentlich muss das Radfahren entspannt sein?

    Wenn ich entspannen will, lasse ich ein warmes Bad einlaufen...:evil:

  • Da fehlt noch "ein Fahrstreifen je Richtung, minutenlang kommt nichts, aber sobald mal einer entgegenkommt bremst hinter dir einer, weil er zur gleichen Zeit aufgefahren ist und jetzt drei Sekunden lang nicht überholen kann"... entweder ziehe ich das magisch an oder es kommt doch ziemlich oft vor. ^^

    Innerorts bin ich eigentlich relativ schmerzfrei - wer da nicht überholen kann fährt entweder mit weniger als 50 PS pro Tonne Fahrzeuggewicht oder hats nicht eilig - und durch Ampeln ist es ja wirklich vollkommen egal, man überholt alle Überholer spätestens zwei Minuten später wieder. Außerorts ist es mir tatsächlich manchmal unangenehm, wenn jemand wegen mir auf kurvigen und hügeligen Landstraßen auf 20 runterbremsen muss und dann dahinterhängt, weil auch dauernd Gegenverkehr kommt - solche Straßen meide ich tatsächlich, falls es geht. Die gleiche Situation ist mir als Autofahrer umgekehrt aber ebenfalls unangenehm. Allgemein ist aber viel Verkehr problematischer als ein schlechter Straßenverlauf, auch aus Autofahrersicht. Lieber die kurvige Straße mit 200 KFZ/24h als die kerzengerade mit 2000.

  • Meine Anspannung ist mit dem Fahrrad in den genannten Situationen nicht anders als mit einem Auto. Warum eigentlich muss das Radfahren entspannt sein?

    Wenn ich entspannen will, lasse ich ein warmes Bad einlaufen...:evil:

    Irgendeinen Vorteil müsste das Fahrradfahren schon haben, wenn man denn tatsächlich weniger Autos und mehr Fahrräder in den Städten haben will...

    Ich selbst bin mit dem Fahrrad auf der Fahrbahn speziell an Einmündungen tatsächlich entspannter. Erstens fahre ich "smooth" ohne Huckel dran vorbei, zweitens steht kein Abbieger auf meiner "Vorfahrtsstraße" und drittens hab ich weniger Bedenken, von der Seite überfahren zu werden. Und innerörtlich gibts nun mal naturgemäß sehr viele Einmündungen.

    Der "Rest" ist auf dem vorgeschriebene Gehweg vor allem unangenehm wegen der dauerneden Huckel (Flaschen braucht man da gar nicht transportieren), und weil rechts von mir für gewöhnlich eine endlose Abfolge von Grundstückszugängen und -fahrten sind.

    Und wie schon erwähnt: "Echte" Radwege gibt es in FFB und Umgebung nicht, hier herrscht strikte Rassentrennung.

  • Beitrag von krapotke (12. September 2020 um 12:37)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:30).
  • Wobei auch fehlende gefühlte Sicherheit = Unsicherheit ist. Man darf das nicht herunterspielen, aber gefühlte Sicherheit darf natürlich nicht zu Lasten objektiver Sicherheit gehen, die sich in sinkenden Unfallzahlen messen lässt. Leider tut der ADFC genau das. Anstatt sich dafür einzusetzen, dass das was zu weniger Unfällen führt, sich auch sicherer anfühlt, geht man genau den umgekehrten Weg und schürt noch Ängste.

    Dabei kommt dann allzu oft ein wirklich gefährlicher Murks heraus, der damit begründet wird, man müsse auch unsicheren Radfahrern ein Angebot machen. Da könnte ich immer einen Schreikrampf bekommen: Warum muss man ausgerechnet unsicheren Radfahrern eine gefährliche Infrastruktur anbieten? Nur, damit sie sich wohlgefühlt haben, bevor sie vom abbiegenden LKW überrollt wurden? Der ADFC verhält sich damit genauso zynisch wie die Autolobby: Für ein vermeintlich höheres Ziel werden Verkehrstote billigend in Kauf genommen.

    Du sprichst da einerseits ein Problem an, dass tatsächlich besteht: Es gibt mehr und wenigere sichere Radfahrer*innen. Bereits Kinder dürfen das Verkehrsmittel Fahrrad benutzen. Und Kinder, auch Kinder unter acht Jahren (sic!) dürfen das Fahrrad bereits auf einem baulich von der Fahrbahn getrennten Radweg benutzen: "Kinder bis zum Alter von acht Jahren fahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen." https://www.adfc.de/artikel/rechtl…weg%20begleiten. Das gilt auch für einen reinen Angebotsradweg.

    Unter anderem deshalb ärgert es mich, dass immer wieder von "erwachsenen" Radfahrern die Forderung erhoben wird, das "Gehwegradeln" ganz zu verbieten. Obwohl es nirgends erlaubt ist, auf einem reinen "Gehweg" zu radeln. Dazu muss der Gehweg nämlich erst mal als Gehweg mit dem Zusatz Radfahrer frei ausgeschildert sein.

    Ich falle auch nicht mehr rein auf die ewig gleiche Leier von den bei Abbiegeunfällen getöteten Radfahrern, weil es in vielen Fällen keine befriedigende Alternative ist, einfach nur auf die Möglichkeit zu verweisen, auf der Fahrbahn zu radeln. (Das ist auch dann nicht immer eine befriedigende Alternative, wenn es erlaubt ist, zum Beispiel weil ein ehemals verpflichtender Hochbordradweg zum Angebotsradweg umgewandelt wurde. Daraus entsteht mitunter sogar ein neues Problem, nämlich dass dort nicht mehr investiert wird, sondern einfach nur noch gesperrt.)

    Trotzdem gibt es natürlich auch eine Menge Fälle, in denen ehemals angelegte Hochbordradwege nur angelegt wurden, um den Radverkehr von der Fahrbahn zu vertreiben, oder aus einem falsch verstandenen Sicherheitsgefühl, oder weil man mit Symbolpolitik beeindrucken wollte.

    Wer jedoch mit Brachialgewalt FahrradfahrerInnen zu ihrem "Glück" zwingen will, dem kann es auch leicht passieren, dass er dabei über's Ziel hinausschießt:

    Der Büntheweg in Hannover Kirchrode war 2008 noch eine Tempo 50 Straße mit einem Radweg, der allerdings 2008 schon nicht mehr als verpflichtender Radweg beschildert war. Siehe googlestreetview von 2008:

    https://www.google.com/maps/@52.35479…!7i13312!8i6656

    Genau an der Stelle, die auf dem streetview-Bild zu sehen ist, haben Baumwurzeln den Radweg angehoben und zur Berg- und Talbahn gemacht. Da sah die Stadtverwaltung sich veranlasst, mehr zu tun als nur die üblichen Schilder [Zeichen 101]mit dem Zusatz Radwegschäden aufzustellen:

    Im Büntheweg gibt es jetzt einen Angebotsradweg, der zumindest an dieser Stelle brutalst möglich zunächst von der Natur und dann zusätzlich durch die Verkehrsbehörde unbenutzbar gemacht wurde. Kann man als Verkehrsbehörde so machen, wenn man darauf erpicht ist, maximales Kopfschütteln zu erzeugen oder Punkte bei Fahrbahnradler und Co zu sammeln.

    Vermutlich begründet die Behörde ihr Vorgehen mit Gefahrenabwehr. Obwohl sie damit natürlich auch neue Gefahren schafft, nämlich für sehr junge Radfahrer, die sich an den Baken empfindlich den Kopf stoßen könnten.

    Hier kommt meines Erachtens "gefährlicher Murks" dabei heraus, wenn man versucht den Leuten das Benutzen eines Hochbordradwegs abzugewöhnen.

    Heute ist übrigens, wie man auf dem Foto sehen kann, der Büntheweg ebenfalls Tempo-30-Zone. Ob das schon der Fall war, als die Sperrbaken aufgestellt wurden, weiß ich nicht.

    Meines Erachtens ist es übrigens durchaus gefahrlos möglich, auf dem Büntheweg die Fahrbahn zu benutzen. Allerdings habe ich die Befürchtung, dass manche Autofahrer ihr fahrerisches Können und ihre Reaktionsvermögen überschätzen, denn viele fahren dort schneller als 30 km/h.

    Wenn man das Problem (zu schnelle Autofahrer) besser in den Griff bekommt, dann kann man gerne einen breiteren Gehweg anlegen oder den Grünstreifen verbreitern. Das würde dann auch dem Baum gefallen!

    "Ab zehn Jahren müssen sie (radfahrende Kinder) Radweg oder Fahrbahn nutzen." https://www.adfc.de/artikel/rechtl…weg%20begleiten.

    Mit 10 Jahren kann man meines Erachtens noch kein so sicherer Radfahrer, bzw. Verkehrsteilnehmer sein, wie zum Beispiel ein 18-Jähriger, der eine Fahrschule und Führerscheinprüfung durchlaufen hat.

    Ich plädiere deshalb entschieden für eine Wahlfreiheit. Es darf nicht sein, dass Verkehrsbehörden den Radverkehr immer und überall auf Hochbordradwege zwingen. Und es darf nicht sein, dass Verkehrsbehörden immer und überall eine zusätzliche Alternative zum Radfahren auf der Fahrbahn grundsätzlich ablehnen.

  • Bei mir ist da ein deutlicher Unterschied vorhanden. Im Kfz habe ich durch den geschützten Raum der Fahrgastzelle gegenüber dem Fahhrad ein deutlich höheres Sicherheitsgefühl. Insbesondere innerorts löst es bei mir im Kfz kein Gefühl der Bedrohung aus, wenn mir ein anderer Verkehrsteilnehmer zu nah kommt und oder in die Quere kommt. Meine innere Stimme gibt da meist nur ein überraschtes "Dein Ernst jetzt, wirklich?" von sich. In vergleichbaren Situationen auf dem Rad schnellt der Puls bei mir deutlch nach oben und meine innere Stimme ist nicht mehr zitierfähig.

    :thumbup:Insbesondere beim Vorbeifahren an Einmündungen habe ich mit dem Auto eigentlich nie ein Problem. Vorfahrt ist schließlich Vorfahrt. Es sei denn, einer der vielen tausend Radfahrer steht mal wieder mitten auf meiner Fahrbahn und ich muss deswegen auf Null bremsen. Passiert mir als Autofahrer zum Glück nur alle paar Jahre mal, regt mich dann aber natürlich zu Recht tierisch auf. /Satire off

  • Hm, frage mich grade, wann ich zuletzt ein Schild: "Fahrbahn nicht verkehrssicher. Bitte Autos ab hier schieben" gesehen habe.

  • Beitrag von krapotke (12. September 2020 um 16:10)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:30).
  • ...

    Ich ertappe mich regelmäßig dabei, dass ich furchtbar unentspannt bin, wenn ich auf Radverkehrtinfrastruktur unterwegs bin. Ich kenne die ganzen Gefahren und muss auf so viel achten, dass an eine Entspannung nicht zu denken ist...

    Du musst Dich nicht ertappt fühlen.

    Ich weiß wirklich nicht, woher immer diese Anspruchshaltung kommt, dass die Verkehrsteilnahme ein Wellnessurlaub sein muss. Das ist der Straßenverkehr nun einmal nicht, das war er nie und das wird er auch nicht werden.

    Im Straßenverkehr gibt es nun einmal noch eine Vielzahl anderer armer, fehlbarer Menschen, die nicht ganz bei der Sache sind, ihre persönlichen Probleme vor sich her schieben, Menschen, die eingeschränkt sind und Menschen, die es nicht so gut können. Das ist normal. Damit ist zu rechnen.

    Und das wird keineswegs besser, wenn man auf Radverkehrsanlagen unter seinesgleichen ist, sondern eher noch schlechter.

  • Hähh???

    Warum Hähh??? Ich mein das ernst. Als Autofahrer mach ich mir über Einmündungen nicht die geringsten Gedanken. Als Radfahrer sind sie für mich die größte Gefahr.

    Das mit den "tausenden Radfahrern" hab ich mir zurechtgelegt, wenn mich mal wieder einer anblökt. Dann sag ich: "Ja ja, heute ists mal wieder ganz schlimm mit den Radfahrern. Wohin man sieht, nur Fahrräder." In Wirklichkeit nur ich und tausende von Autos. Ist das nicht genial? Wohl eher nicht.

  • Hm, frage mich grade, wann ich zuletzt ein Schild: "Fahrbahn nicht verkehrssicher. Bitte Autos ab hier schieben" gesehen habe.

    "Auf zwei Straßen gilt wegen der massiven Fahrbahnschäden eine Tempo-10-Begrenzung - deshalb sollen die Strecken auf Wunsch der Politiker vorrangig saniert werden." Och, es gibt auch immer wieder mal Warnschilder an Fahrbahnen mit Autoverkehr mit dem Hinweiß "Straßenschäden" zum Beispiel an der Wilkenburger Straße: https://www.haz.de/var/storage/im…ser_article.jpg Foto aus der HAZ vom 15.2.2010

    Hier der Link zum ganzen Artikel: https://www.haz.de/Umland/Hemming…n-Frostschaeden

    Aber die Schäden an der Landstraße nach Wilkenburg sind längst behoben, während man den Angebotradweg einfach gesperrt hat. Saßen wohl Entscheider an den Hebeln, die sich gesagt haben: Ist ja nur ein Angebotsradweg, da braucht man nichts für tun. Im Prinzip stimme ich dem sogar zu. Aber was zu tun ist: Das ganze muss vernünftig kommuniziert werden und es muss was dafür getan werden, dass dann auch tatsächlich Tempo 30 eingehalten wird auf der Fahrbahn, wenn der Angebotsradweg nicht mehr benutzt werden soll. Und es müsste der Angebotsradweg zurückgebaut werden. Entweder in dem man ihm den Grünstreifen zuschlägt. Die Bäume wird's freuen. Oder indem man den Fußweg verbreitert. Und wenn man das tut und der Platz dann dafür reicht, und das mit den Bürgern abgestimmt hat, dann kann man auch drüber reden, den verbreiterten Fußweg für den Radverkehr freizugeben.

    Mann kann es natürlich auch so machen:

    Ist dann eben nicht gut kommuniziert.

    Und darauf kommt es immer mehr an, dass das was die Verkehrsverwaltung tut, gut kommuniziert wird.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (12. September 2020 um 19:36) aus folgendem Grund: Rechtschreibung im letzten Satz verbessert.

  • Du musst Dich nicht ertappt fühlen.

    Ich weiß wirklich nicht, woher immer diese Anspruchshaltung kommt, dass die Verkehrsteilnahme ein Wellnessurlaub sein muss. Das ist der Straßenverkehr nun einmal nicht, das war er nie und das wird er auch nicht werden.

    Der Straßenverkehr ist ganz bestimmt kein "Wellnessurlaub" für Kinder ab 8 Jahren. Die dürfen bereits auf der Fahrbahn fahren!

    Das was sich auf den Fahrbahnen mitunter abspielt ist vielfach keine für den Fahrradverkehr geeignete Verkehrsinfrastruktur, selbst für geübte Achtjährige nicht und auch für Radfahrer*innen, die aus dem Kindesalter raus sind nicht.

    Wenn ich versuche Autofahrern den Gedanken näher zu bringen, dass sie auf der Fahrbahn mit achtjährigen Verkehrsteilnehmer*innen rechnen müssen, die ebenfalls ein Recht darauf haben, die Fahrbahn zu benutzen, dann erzeugt das häufig großen Missmut und Kopfschütteln, bis hin zu den Eltern gehört das Sorgerecht entzogen.

    Allerdings wissen die allermeisten Autofahrer auch, dass zu Recht "der Stärkere" eine höhere Verantwortung trägt, und dass vor Gericht heute nicht mehr automatisch der Autofahrer schuldfrei gesprochen wird, wenn er mit einem Fahrradfahrer oder Fußgänger kollidiert. Und glücklicherweise tun viele Autofahrer einiges, um Unfälle zu vermeiden. Niedrigere Tempolimits akzeptieren, ein automatisches Geschwindigkeits-Management akzeptieren, das würden sicher einige Autofahrer machen. Lobbyverbände wie der ADAC jedoch lehnen solche Maßnahmen vehement ab. Und Geschwindigkeitskontrollen werden selbst von seriösen Zeitungen gerne als Abzockerei verteufelt, mit der die Kommune angeblich ihre Schatulle füllt.

    Woher übrigens immer diese Anspruchshaltung kommt, dass die Verkehrsteilnahme ein Wellnessurlaub sein muss, dass kann dir vielleicht dieses Bild beantworten:

    https://www.nexible.at/blog/wp-conten…en-1200x675.jpg

  • "

    Aber die Schäden an der Landstraße nach Wilkenburg sind längst behoben, während man den Angebotradweg einfach gesperrt hat. Saßen wohl Entscheider an den Hebeln, die sich gesagt haben: Ist ja nur ein Angebotsradweg, da braucht man nichts für tun. Im Prinzip stimme ich dem sogar zu.

    Naja, da man als Radfahrer auf der Fahrbahn fahren kann und darf ist die Sperrung des Radwegs auch nicht mit der kompletten Sperrung einer Straße vergleichbar. Sondern eher mit der Sperrung eines Fahrstreifens auf einer Fahrbahn mit 2 Fahrstreifen je Richtung.

  • Ich "spinne" das mal ein bisschen weiter, was du da andeutest, Adsche: Da man als Radfahrer ja auch auf der Fahrbahn fahren kann, muss ein Kommune ja nichts mehr unternehmen, wenn irgendwo ein Hochbordradweg nicht mehr befahrbar ist. Und ich sage dazu: In vielen Fällen ist das auch vernünftig. Aber wo es vernünftig ist, da muss man es auch vernünftig kommunizieren. Und es muss dort was dafür getan werden, dass das Radfahren auf der Fahrbahn nicht nur hinsichtlich der Abbiege-Problematik sicherer ist, sondern auch andere Aspekte beachtet werden: Niedrige Geschwindigkeit (Tempo 30), niedriges Auto-Verkehrsaufkommen, keine einzelnen Autos, die am Fahrbahnrand halten und immer wieder zu Vorbeifahrmannövern zwingen.

    Einfach nur sagen da ragen Wurzeln in den Radweg, deshalb haben jetzt alle auf der Fahrbahn zu fahren die bisher den Hochbordradweg benutzten, ist zu wenig. Gut, es kann sein, dass in dem von mir gezeigten Beispiel es sogar so gelaufen ist, dass es vernünftig kommuniziert wurde, denn die streetview-Bilder von 2008 zeigen, damals galt noch Tempo 50 auf dem Büntheweg und damals war der Radweg noch nicht mit massiven rot-weißen Baken gesperrt. Und heute, wo der Radweg gesperrt ist, gilt Tempo 30 auf dem Büntheweg.

  • Sehr geehrter Ullie , Sie haben einen Vollschuss.

    RE: Fahrradklimatest 2020

    In diesem Post möchten Sie keine Kinder auf Radwegen, sondern nur auf Gehwegen. Sie verbitten sich weiterhin, dass erwachsene Radfahrer gegen Gehwegradeln eintreten (ohne erkennbaren Grund? Ich habe ihn jedenfalls nicht erkannt). Sodann möchten Sie nicht, dass weniger Radfahrer bei Abbiegeunfällen getötet werden, weil Sie der Ansicht sind, dass sonst Radwege gesperrt werden können - oder die Instandhaltung dieser Radwege leidet.

    Damit nicht genug: Sie sind der festen Überzeugung, dass ein völlig zerstörter Radweg nicht gesperrt werden darf, weil sich junge Radfahrer an der Bake den Kopf stoßen könnten. Und die Begründung für "Radfahrer dürfen dort unmöglich von ihrem zerbröselten Radweg gezwungen werden - mitten in die unglaublich gefährliche 30-Fahrbahn" ist: manche Autofahrer fahren dort schneller als 30 km/h.

    Und zum Abschluss wollen Sie erreichen, dass Radfahrer immer und unter allen Umständen auf dem Gehweg fahren dürfen, weil 10-jährige noch keine Führerscheinprüfung haben.

    Kurz: Das ist Käse, das ist furchtbar, das ist eine abscheuliche Grundhaltung, das ist ein seltsames Gefahrenbild und Ihr Weltbild von Gefahren ist völlig verzerrt (in der Reihenfolge Ihrer Argumente). Kurz: Sie haben scheinbar noch nie ein Kind mit Eltern gesehen, haben noch nie am Verkehr teilgenommen und wissen nicht, wie Sie Gefahren einschätzen sollen. Ich plädiere für Führernscheinunterricht. Und etwas aufregendes. Wie leichte Softbälle jonglieren. Damit Sie sich an den Ernst der Welt gewöhnen.

  • ...

    Wenn ich versuche Autofahrern den Gedanken näher zu bringen, dass sie auf der Fahrbahn mit achtjährigen Verkehrsteilnehmer*innen rechnen müssen, die ebenfalls ein Recht darauf haben, die Fahrbahn zu benutzen, dann erzeugt das häufig großen Missmut und Kopfschütteln, bis hin zu den Eltern gehört das Sorgerecht entzogen.

    ...

    Vielleicht sollte man Dir einmal den Gedanken näher bringen, dass es nicht unbedingt sinnvoll und gesund ist, seine Rechte vollständig auszuschöpfen.

  • Sehr geehrter Ullie , Sie haben einen Vollschuss.

    RE: Fahrradklimatest 2020

    In diesem Post möchten Sie keine Kinder auf Radwegen, sondern nur auf Gehwegen. Sie verbitten sich weiterhin, dass erwachsene Radfahrer gegen Gehwegradeln eintreten (ohne erkennbaren Grund? Ich habe ihn jedenfalls nicht erkannt). Sodann möchten Sie nicht, dass weniger Radfahrer bei Abbiegeunfällen getötet werden, weil Sie der Ansicht sind, dass sonst Radwege gesperrt werden können - oder die Instandhaltung dieser Radwege leidet.

    Zunächst mal wundere ich mich, wie ich das schaffe, Sie immer wieder zu solchen Ausfällen wie den mit dem "Vollschuss" hinzureißen. Den ich mir übrigens verbitte.

    Auch verstehe ich nicht, warum Sie meinen, meine Aussagen immer wieder verdrehen zu müssen. Aber bitte vielleicht liegt es daran, dass sie nicht genügend klar formuliert sind.

    Versuchen wir's doch mal umgekehrt, ich versuche zu verstehen, was Sie aussagen:

    1. Sie werfen mir also allen Ernstes vor, ich wollte dass kleine Kinder nur auf Gehwegen radeln. Wie kommen Sie nur darauf? Ich hatte an einer Stelle darauf hingewiesen, dass Kinder bis 10 Jahre auf dem Gehweg radeln dürfen. Bis 8 Jahre müssen sie das. Diese Regelung halte ich gerade wegen der zweijährigen Übergangszeit für gut. Ferner hatte ich darauf hingewiesen, dass Kinder unter 8 Jahre darüber hinaus auch auf einem Hochbordradweg radfahren dürfen. Ja ich weiß das ist gefährlich, besonders wegen der Abbiegeunfälle aber grundsätzlich ist es besser, wenn Kinder bis 8 Jahre auf dem Gehweg und auf dem Hochbordradweg Radfahren dürfen, als wenn sie nur auf dem Gehweg fahren dürften. Zumal dort die Abbiege-Unfallgefahr ebenso besteht. Ihre Aussage, ich möchte angeblich keine Kinder auf Radwegen, sondern auf Gehwegen, stimmt einfach nicht.

    2. Sie werfen mir vor, ich wollte verhindern, dass Radfahrer bei Abbiegeunfällen getötet werden. Stimmt das, ist das wirklich Ihr Vorwurf?

    Worauf begründet sich dieser Vorwurf? Das ist wirklich nicht erkennbar, bei dem was Sie schreiben. Oder begründen sie das damit, dass ich es in Ordnung finde, dass Kinder bis 10 Jahren und Eltern, die sie begleiten, auf dem Gehweg fahren dürfen?

    3. Ebensowenig erkennbar ist für mich worauf sich ihr Vorwurf begründet, ich wollte erwachsene Radfahrer daran hindern, sich gegen das Gehwegradeln stark zu machen. Ein echtes Gehwegradeln findet nach meiner Beobachtung am häufigsten an solchen Stellen statt, wo die Fahrbahn einen grottenschlechten Pflasterbelag hat. Bei mir im Stadtteil gibt es dafür leider ein paar Beispiele.

    Es gibt natürlich Radfahrer, die einen gemeinsamen Geh- und Radweg benutzen, mache ich selbst auch so. Es gibt auch Radfahrer, die einen Gehweg benutzen, der für den Radverkehr freigegeben ist. Auch solche Wege benutze ich bisweilen.

    Gründet sich darauf ihr Vorwurf, ich wollte andere Radfahrer daran hindern, dass sie ihren Mitradfahrern das "Gehwegradeln" abgewöhnen wollen? Setzen sie das alles gleich? (Gehweg = Gehweg, der für den Radverkehr frei gegeben ist = gemeinsamer Geh- und Radweg = Hochbordradweg?)

    Ich mache mich nicht für das Gehwegradeln stark. Das Gegenteil ist richtig, denn ich mache mich gemeinsam mit anderen Mitgliedern im ADFC dafür stark, dass solche schlecht gepflasterten Straßen, wie oben beschrieben, saniert werden und mit einem glatten Belag versehen werden. Und das ist eine äußerst wirkungsvolle Maßnahme gegen Gehwegradeln.

    Einen reinen Gehweg mit dem Fahrrad benutzen, der für den Radverkehr nicht freigegeben ist, dazu habe ich nirgends aufgerufen. Und nach meiner Beobachtung kommt das auch nicht sehr häufig vor mal abgesehen von o. g. Beispiel.

    Allerdings gibt es bei mir im Stadtteil eine Fußgängerzone, die vor rund zweieinhalb Jahrzehnten noch gesperrt war für den Radverkehr und dort fuhren häufiger Radfahrer lang, was dann irgendwann nach viel Diskussionen und Anwohnerbeteiligung und runden Tischen usw. dazu führte, dass dieses Stück Fußgängerzone für den Radverkehr freigegeben wurde. Ich erwähnte das schon mal an anderer Stelle.

    Wenn Sie partout so wollen, können Sie das als Aufruf zum Gehwegradeln kritisieren. Ich bewerte das dagegen ähnlich wie den Vorgang, dass viele Radfahrer*innen vor vielen Jahren manche Einbahnstraßen gegen die Fahrtrichtung benutzten. Das führte ebenfalls nach vielen Diskussionen etc. dazu, dass viele Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung ganz offiziell geöffnet wurden.

    Übrigens ist auch das eine Frage im ADFC-Fahrradklimatest, nämlich unter Nummer 25:

    "25. In meiner Stadt sind die meisten Einbahnstraßen in Gegenrichtung für Radfahrer*innen freigegeben. <<< << < > >> >>> In meiner Stadt ist in den meisten Einbahnstraßen das Fahren in der Gegenrichtung für Radfahrer*innen nicht erlaubt." aus ADFC-Fahrradklimatest 2020.

  • Vielleicht sollte man Dir einmal den Gedanken näher bringen, dass es nicht unbedingt sinnvoll und gesund ist, seine Rechte vollständig auszuschöpfen.

    Vielleicht kannst du das mal ein bisschen konkretisieren? Welche Rechte meinst du, sollte ich nicht vollständig ausschöpfen? Grundsaätzlich stimme ich dir übrigens zu, man sollte nicht immer und überall seine Rechte vollständig ausschöpfen. Gilt übrigens nicht nur für Einzel-Personen, sondern z. B. auch für Institutionen, große Konzerne und für den Staat!

  • Vielleicht kannst du das mal ein bisschen konkretisieren? Welche Rechte meinst du, sollte ich nicht vollständig ausschöpfen? Grundsaätzlich stimme ich dir übrigens zu, man sollte nicht immer und überall seine Rechte vollständig ausschöpfen. Gilt übrigens nicht nur für Einzel-Personen, sondern z. B. auch für Institutionen, große Konzerne und für den Staat!

    Völlig richtig! Und für Eltern mit Kindern gilt das auch.

  • Völlig richtig! Und für Eltern mit Kindern gilt das auch.

    Um in dieser Frage mal konkret zu werden: Sie haben ihr Kind über die Verkehrsregeln aufgeklärt. Viele beaufsichtigte Übungsfahrten absolviert und zum Beispiel den Weg zum Fußballtraining mehrfach gemeinsam gefahren. Dabei haben Sie auf die besonderen Gefahrenpunkte aufmerksam gemacht.

    Ein Teilstück führt über eine Wohngebiet-Erschließunsstraße auf der Tempo 50 km/h gilt, obwohl die Kommune dort problemlos Tempo 30 anordnen könnte.

    Sie möchten, dass ihr Kind alleine mit dem Fahrrad zum Fußballtraining fährt.

    Um die Fahrbahn sicherer zu machen engagieren Sie sich in einer Bürgerinitiative dafür, dass dort auf dieser Straße Tempo 30 angeordnet wird.

    Der ADAC will dagegen an Tempo 50 km/h festhalten und macht Stimmung gegen ein niedrigeres Tempolimit.

    Raten Sie den Eltern an ihrem Engagament für Tempo 30 in der Wohngebiet-Erschließungsstraße festzuhalten?

    Raten Sie nun den Eltern, sie sollten halt noch zwei drei Jahre warten, bis sie das Kind alleine zum Fußballplatz fahren lassen?

    Oder sagen Sie den Eltern, nach der guten Vorbereitung sehe ich kein Problem, auch wenn dort Tempo 50 gilt?