Hmm, so erst mal liest sich das ja recht neutral, Radfahrer ist er wohl nicht, der Mann
Zitat
Außerdem ist Schrittgeschwindigkeit als Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer ohnehin nicht praktizierbar. Da Radfahrer bei Schritt-geschwindigkeit ihr Gleichgewicht nicht halten können, istdiese „Neuerung“ praxisfern und insofern kein Fortschritt.Gleichwohl ist es grundsätzlich richtig, zu versuchen, Fußgänger besser vor Radfahrern zu schützen
Der letzte Satz ist einfach zu verwirklichen, Radfahrer auf die Fahrbahn, schon sind die Fußgänger gut geschützt.
Interessant finde ich die Idee, das ist völlig an mir vorbeigegangen:
Zitat
Nicht verwirklicht wurde dagegen die ursprüngliche Absicht, eine Höchst-geschwindigkeit von 15 km/h für den Fahrzeugverkehr auf Gehwegen, innerorts auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen einzuführen.