Radfahren auf Gehwegen

  • Hmm, so erst mal liest sich das ja recht neutral, Radfahrer ist er wohl nicht, der Mann

    Zitat


    Außerdem ist Schrittgeschwindigkeit als Höchstgeschwindigkeit für Radfahrer ohnehin nicht praktizierbar. Da Radfahrer bei Schritt-geschwindigkeit ihr Gleichgewicht nicht halten können, istdiese „Neuerung“ praxisfern und insofern kein Fortschritt.Gleichwohl ist es grundsätzlich richtig, zu versuchen, Fußgänger besser vor Radfahrern zu schützen

    Der letzte Satz ist einfach zu verwirklichen, Radfahrer auf die Fahrbahn, schon sind die Fußgänger gut geschützt.

    Interessant finde ich die Idee, das ist völlig an mir vorbeigegangen:

    Zitat


    Nicht verwirklicht wurde dagegen die ursprüngliche Absicht, eine Höchst-geschwindigkeit von 15 km/h für den Fahrzeugverkehr auf Gehwegen, innerorts auf gemeinsamen Geh- und Radwegen sowie in Fußgängerzonen einzuführen.

  • Der letzte Satz ist einfach zu verwirklichen, Radfahrer auf die Fahrbahn, schon sind die Fußgänger gut geschützt.

    Nur wenn die Radler das auch tun und dann nicht verängstigt vom vielen Verkehr lieber illegal auf dem dann reinen Gehweg bleiben, das ist das Problem ...

  • Ich meine, mich zu erinnern, dass es irgendwo eine Studie gab, die belegte, dass ein gewisser Prozentsatz an Kraftfahrern beim Autofahren ständig Angst hätte bzw. sich in der rauen KFZ-Welt unwohl fühle. Da kann man dann ja wirklich froh sein, dass diese KFZ-Fahrer nicht auch auf die Idee kommen, auf Gehwegen zu fahren.

  • Ich meine, mich zu erinnern, dass es irgendwo eine Studie gab, die belegte, dass ein gewisser Prozentsatz an Kraftfahrern beim Autofahren ständig Angst hätte bzw. sich in der rauen KFZ-Welt unwohl fühle. Da kann man dann ja wirklich froh sein, dass diese KFZ-Fahrer nicht auch auf die Idee kommen, auf Gehwegen zu fahren.

    Wovor diese Fahrzeuglenker jetzt genau Angst hatten, kann ich nicht sagen, aber sie sind mit ihren Autos auf den Gehweg gefahren:

  • Nur wenn die Radler das auch tun und dann nicht verängstigt vom vielen Verkehr lieber illegal auf dem dann reinen Gehweg bleiben, das ist das Problem ...

    Warum sollen eigentlich nur die Radler nicht auf dem reinen Gehweg bleiben?

    Die Fußgänger hätten genau wie die Radler gute Gründe die Fahrbahn zu erobern. Siehe dieses Beispiel aus Hannover:

    "Zu schmaler Fußweg: Kostet Klage Parkplätze in der List?

    Dieser Parkplatz-Ärger hat Sprengkraft. Weil auf Gehwegen parkende Autos den Fußgänger in der Straße Am Schatzkampe zu wenig Platz lassen, hatte Anwohner Krzysztof Mieloch die Stadt verklagt. Das Verwaltungsgericht konnte beide Seiten am Montag zu einem Kompromiss bewegen."

    https://www.neuepresse.de/Hannover/Meine…tze-in-der-List

    Hier ein Link zur betroffenen Straße auf streetview:

    https://www.google.de/maps/@52.39034…!7i13312!8i6656

    Ich plädiere in diesen und ähnlich gelagerten Fällen für eine Critical-mass-Veranstaltung von Fußgängern! Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, wieviele Fußgänger dazu zusammenkommen müssen, um als "Verband" legal die Fahrbahn zu benutzen. Hat da wer Erfahrung mit? Beim Fahrradfahren sind es ja 16 Fahrradfahrer*innen, die mindestens zusammenkommen müssen, um im Verband auch dann auf der Fahrbahn fahren zu dürfen, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist.

    Aber vielleicht gibt es ja auch kleinerformatige Protestformen:

    Ist eigentlich das Mitführen eines Einkaufstrolleys bereits eine hinreichende Begründung, als Fußgänger*in die Fahrbahn zu benutzen? Vielleicht dann, wenn er vierrädrig fährt?

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    Oder mit Motor ausgestattet ist?

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    Oder müsste man als Fußgänger einen autonom fahrenden Einkaufstrolley mit sich führen, der dem Besitzer automatisch folgt, um die Berechtigung zu erhalten, die Fahrbahn zu benutzen?

    Ich bin sicher die vorhandenen Verkehrsflächen genügen vollkommen, um für alle Menschen komfortable Fußgänger, Fahrrad- und ÖPNV-Mobilität zu schaffen.

    In manchen Straßen (nicht in allen, müsste es weiterhin ÖPNV-Haupt-Routen und auch Haupt-Radverkehrsstraßen geben) aber es bräuchte in vielen anderen Straßen keine strikte Aufteilung mehr zwischen Fußweg und Radweg, wenn die Straßen vom privaten Autoverkehr entlastet würden.

    Und wenn noch viel mehr Menschen ihre falsche Scham überwinden und mit einem Einkaufstrolley mit vier Rädern (wie die sympathische junge Dame im Werbefilm), statt mit einem Vierzylinder einkaufen, dann wird es immer offensichtlicher, dass bei der derzeit weit verbreiteten Form der Aufteilung der Verkehrsflächen etwas nicht stimmt!

  • Beitrag von krapotke (11. August 2020 um 17:08)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:50).
  • Wenn Du einen Führerschein hast: Erinnere Dich doch mal an die vielen Bilder im Lehrbuch, wo die Vorfahrt eines Fußgängers mit Handkarren behandelt wurde. Von denen war keiner auf dem Gehweg unterwegs!

  • Also manchmal weiß ich auch nicht weiter...

    Hannover, Eichenbrink.

    Erst so.

    Ich vermute, dein erstes Bild zeigt diese Stelle auf der googlestreetview-Aufnahme von 2008:

    https://www.google.com/maps/@52.37310…!7i13312!8i6656

    Damals stand dort allerdings noch kein Schild gemeinsamer Fuß- und Radweg. Zumindest nicht an dieser Stelle.

    Kurioserweise allerdings ca. 400 m weiter vorne an der Kreuzung Südfeldstraße/Eichenbrink:

    Kurios deshalb, weil dort [Zeichen 240] und[Zeichen 241-30]an ein und demselben Mast direkt übereinander hängen:

    https://www.google.de/maps/@52.37184…!7i13312!8i6656

    Der Rückblick nach 2008 zeigt, dass sich die Verkehrsverwaltung offensichtlich damals schon so ihre Schwierigkeiten hatte, eine konsequente Ausschilderung vorzunehmen.

    Ich schlage vor: Bis zu der Stelle auf deinem ersten Bild sollte nur noch dieses Schild gelten:

    [Zusatzzeichen 1022-10]

    Bis dahin ist ja ein Angebotsradweg vorhanden, aber der muss nicht verpflichtend ausgewiesen werden.

    Ab dort die von vielen so ungeliebte Kombi [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10].

    Und das soll dann auch im Brückenbereich selbst gelten, wo 2008 ja noch so ausgeschildert war: [Zeichen 240] Die damalige Ausschilderung war auch deshalb ungünstig, weil der schmale Brücken-Fußweg das nicht hergibt.

    Unbedingt stehen bleiben sollte das Schild:

    Dann wissen die Autofahrer Bescheid, dass sie mit dazu berechtigtem Radverkehr auf der Fahrbahn zu rechnen haben. Allerdings wird die Verwaltung das Schild mit dem Hinweis, "Radverkehr auf der Fahrbahn ist zulässig.", vermutlich nur ein bis zwei Jahre dort stehen lassen, denn es wird als "Wanderschild" zur Autofahrer-Aufklärung benutzt.

  • nicht ganz. diese Stelle.

    Der Bahnübergang ist mittlerweile leider Geschichte.

    Danke für den Hinweis. Ich habe auch noch mal auf streetview nachgesehen. Du hast recht! Der grau gepflasterte Radweg mit rotem Begrenzungs-Klinkerstreifen wurde bis über die Firmeneinfahrt hinaus verlängert.

    Bis dahin sollte der jetzt noch benutzungspflichtige Radweg als Angebotsradweg ausgeschildert werden: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Ab dort sollte nur noch die Kombination [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] bis über das Brückenende hinaus gelten. Erst mehrer hundert Meter nach der Brücke, bei der Firmeneinfahrt im Bild, sollte dann wieder der entsprechend gepflasterte Radweg als Angebotsradweg ausgeschildert werden:

    https://www.google.com/maps/@52.37493…!7i13312!8i6656

    So fände ich das dann in Ordnung!

  • Ganz ernsthaft, Du findest den "Radweg" auf der Straße akzeptabel? Mal abgesehen von der Breite vor der Brücke, danach sind mehrere (4) Einfahrten in einem offensichtlichen Gewerbegebiet (ab Renhus), die Kreuzung danach ......., die Zimmermannstraße never ever auf dem Gehweg

  • Ganz ernsthaft, Du findest den "Radweg" auf der Straße akzeptabel? Mal abgesehen von der Breite vor der Brücke, danach sind mehrere (4) Einfahrten in einem offensichtlichen Gewerbegebiet (ab Renhus), die Kreuzung danach ......., die Zimmermannstraße never ever auf dem Gehweg

    Bis zu dieser Stelle auf dem Foto von Schlau Meier existiert ein Hochbordradweg, der klar vom Fußgängerbereich abgetrennt ist. Dieser Hochbordradweg ist zur Zeit mit dem Schild "Zeichen 241-30: Getrennter Rad- und Gehweg, Radweg links" ausgeschildert ist. Diese Ausschilderung könnte man durch das Schild Radverkehr frei ersetzen, dann wird der benutzungspflichtige Radweg zu einem Angebotsradweg. Oder man lässt die blauen Schilder einfach ersatzlos weg, denn man kann ja am Pflaster sehen, dass dort ein Angebotsradweg existiert.

    Ab dieser Stelle, die Schlaumeyer fotografiert hat,

    Erst so.

    gibt es keinen getrennten Rad- und Fußweg mehr. Jetzt ist diese Strecke mit dem Schild "Zeichen 240: Gemeinsamer Geh- und Radweg" ausgeschildert und zwar bis zum Beginn der Brücke. Ab dem Brückenpfeiler ist dann "Zeichen 239: Gehweg, Radverkehr frei" ausgeschildert.

    Liegt es da nicht nahe, bereits an der Stelle, die Schlau Meier fotografiert hat, Gehweg, Radverkehr frei aufzuhängen?

    Und diese Ausschilderung sollte gelten bis zu dieser Stelle hinter der Brücke.

    https://www.google.com/maps/@52.37491…!7i13312!8i6656

    Da beginnt dann wieder ein Angebotsradweg, nach meiner Vorstellung.

    Zur Zeit ist ab dieser Stelle getrennter Rad und Gehweg ausgeschildert.

    Was würdest du denn vorschlagen?

  • Mal abgesehen von der lustigen Schilderkombination, ab da Eichenbrink/Südfelder würde ich den Gehweg den Gehwegnutzern lassen und Radler auf die Straße schicken, wo sie hingehören. Denn die nächste Einfahrt bei den Schienen, scheint wohl eine Einfahrt für LKW zu sein, ist also sicher nicht ganz ungefährlich.

    Abgesehen davon, das der Gehweg völlig unterdimensioniert ist.

  • Baustellen-Ausschilderungen sind immer wieder Anlass, fragwürdige Beschilderungen vorzunehmen.

    Vermutlich sind da einfach zu viele Beteiligte, die nicht an einem Strang ziehen.

    Siehe hier:

    Die streetview-Aufnahme zeigt die Ecke, als dort noch das Haus stand, wo auf meinem Foto die Baustelle ist. Schon 2008 war der Hochbordradweg inder Falkenstraße nicht mehr benutzungspflichtig, sondern ein Angebotsradweg. Da wollte wohl der Baustellenausschilderer das Rad der Zeit zurückdrehen?

    Das andere Verkehrsschild mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10], das im Hintergrund steht, halte ich dagegen für angemessen. Denn es ist nicht jedermanns Sache, mit dem Fahrrad zwischen Gleis und parkenden Autos zu fahren, oder, um der Dooringzone zu entgehen, im Gleisbereich zu fahren.

    Warum jemand das Schild [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] nach hinten gestellt hat und dafür das andere davor??? Zu Beginn der Baustelle, daran kann ich mich erinnern, habe aber leider kein Foto, stand da nur die Kombination [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10].

  • Ich seh da weit und breit keine Baustelle, nur einen Verkehrsschildpfosten, der per Kabelbinder an einen Verkehrsschildpfosten hingebunden wurde mit einem anderen Verkehrsschild. In der Annahme dass das letzte Schild, das man passiert zählt, dürfte das einer der kürzesten gemeinsamen Geh/Radwege Deutschlands sein.

  • Autogenix Der Eindruck täuscht. Regulär, also ohne Baustelle, ist da keine Ausschilderung für den Radverkehr. Der Radverkehr kann den Angebotsradweg nutzen oder die Fahrbahn.

    Die Verkehrsbehörde ist inzwischen informiert das dort die schmale Baustellenumfahrung und Umgehung als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert ist. Mal schauen, ob sich die nächsten Tage was tun wird.

    Zunächst hatte ich ein Foto von der gegenüberliegenden Seite gemacht, da kannst du die vielen Baustellen-Schilder sehen, die da rumstehen. Das einzige, das fest installiert ist und immer dasteht ist das Parken-Schild.

    Hier die streetview-Aufnahme von 2008 von dieser Stelle (Falkenstraße Ecke Jakobstraße)

    https://www.google.com/maps/@52.36725…!7i13312!8i6656

    Dort wo damals das Euro-Telecafé-Gebäude stand, ist heute die Baustelle.

    Oder meintest du das Schild auf der streetview-Aufnahme von 2008 von der Straße Eichenbrink?

    https://www.google.com/maps/@52.37187…!7i13312!8i6656

    Da ist es vermutlich so wie du sagst. Vielleicht hatte wer wegen einer Baustellenausschilderung ein zusätzliches Schild angebracht und das alte ursprünglich mal abgedeckt. Und dann wurde es vergessen und die Abdeckung des ursprünglichen Schildes ist irgendwann davongeweht bei einem kräftigen Wind?

  • Das Irre ist, dass es vermutlich trotzdem einen Aufschrei von den Gehwegradlern geben wird, dass man ihnen den "Radweg" wegnehmen möchte.

    Jemand, der als Interessensvertreter der Radfahrer*innen auftritt, sollte nicht andere Radfahrer*innen als "Irre" bezeichnen.

    Es gibt viele mehr und weniger gute Gründe, als Fahrradfahrer*in einen Hochbordradweg zu benutzen oder einen gemeinsamen Geh- und Radweg, oder einen Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

    Diese alle pauschal als "Gehwegradler" zu diffamieren, ist keine gute Strategie, um die Situation zu verbessern.

  • Immerhin scheinen ja auch die Lokalpolitiker zu dem Ergebnis gekommen zu sein, dass der bestehende "Radweg" keiner ist.

    Klar und alle Radfahrer*innen sollen das ebenfalls sofort erkennen, dass der bestehende Radweg keiner ist.

    Warum besteht er denn dann, der "bestehende Radweg"?

    Es gibt viel Radwege, die keine sind in dem Sinne, dass sie nicht den dafür festgelegten Anforderungen entsprechen.

    Und diese Radwege sind manchmal zum Teil sehr beliebt bei Radfahrer*innen aus unterschiedlichen Gründen.

    Ich halte es für keine kluge Strategie, in einem solchen Fall davon zu sprechen, dass das Irre ist.

    Und ein ausgeschilderter Radweg ist zunächst mal für die allermeisten Menschen und Radfahrer*innen ein Radweg. Wenn dieser Radweg dann benutzt wird, dann ist das kein Gehwegradeln. Genau dieser Eindruck wird jedoch erweckt mit dieser Formulierung:

    Das Irre ist, dass es vermutlich trotzdem einen Aufschrei von den Gehwegradlern geben wird, dass man ihnen den "Radweg" wegnehmen möchte.

  • Habe gerade ein bisschen in der Broschüre geblättert. Zum Thema gemeinsamer Fuß-und Radweg außerhalb geschlossener Ortschaften steht: "Mischwege für unterschiedliche Verkehrsarten sind nur dann zweckmäßig und sicher, wenn sich die Verkehrsstärken vertragen und die jeweiligen Geschwindigkeiten ähnlich sind. Gerade an Landstraßen, auf denen der Autoverkehr bis zu 100 km/h schnell ist, ist ein eigener Verkehrsraum für die Langsamen sinnvoll. Solange die Verkehrsstärken von Fuß- und Radverkehr verträglich bleiben, kann man beiden Verkehrsgruppen einen komfortablen, aber gemeinsamen Weg zur Verfügung stellen.

    Ein solcher gemeinsamer Weg kann für Radfahrer benutzungspflichtig sein. Dann steht dort das blaue Verkehrszeichen 240. Die Benutzung kann auch freiwillig sein, dann wird meist das Verkehrszeichen 260 aufgestellt." [Zeichen 260] Ist das jetzt als Empfehlung zu verstehen, einen gemeinsamen Fuß- und Radweg außerhalb geschlossener Ortschaften mit [Zeichen 260] auszuschildern? Denn allzu oft dürfte das nicht vorkommen, zumindest nicht bei Straßenbegleitenden Fahrradwegen. Oder kommt das doch häufiger vor?