Der neue Bußgeldkatalog ist da

  • Es würde die Falschparker meiner Ansicht nach wesentlich härter treffen, wenn bei einer Behinderung das Fahrzeug immer (auf Kosten des Halters/Fahrers) "umgesetzt" werden müsste.

    Leider ist es meine Erfahrung, dass ein Umsetzen nur in ganz gravierenden Fällen von Falschparken vorgenommen wird. Mitarbeiter des Verkehrsaußendienstes, die ich danach fragte, begründeten das mit den angeblich hohen rechtlichen Hürden. Dazu kommt anscheinend eine Verpflichtung der Verkehrsbehörden, zunächst den Halter zu informieren und ihm die Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug umzuparken. Eigentlich bräuchte es keine Bußgelder für's Falschparken, wenn immer dann, wenn einer falsch parkt, auf Kosten des Fahrzeughalters das Fahrzeug umgesetzt wird. (Ohne vorher anzurufen!) Die Kosten für's Umsetzen sind vermutlich höher als die 55 € für's Falschparken. Das falsche Halten (zum Beispiel auf Radfahrstreifen) wäre dann aber immer noch ein Problem, weil diese Halteverstöße zu kurz sind, um ein Umsetzen einzuleiten.

    Beispiel: Das graue Auto blockiert zwar den halben Gehweg und die Bordsteinabsenkung (Stichwort Barrierefreiheit), das ist aber laut Verkehrsbehörde kein ausreichender Grund dafür, das Fahrzeug umzusetzen:

  • Fieses Zeug:

    Gehwegradeln wird teuer.

    Das heißt also: dieses beschwichtigende "Ist doch nicht schlimm, wenn ein Auto (halb) auf dem Radweg steht, sie können doch mal kurz einen Schlenker nach rechts machen" seitens der Polizei würde jetzt 55 Euro kosten.

    Zum Vergleich: Abbiegen mit dem Auto ohne Blinken, mit Unfall: 30 Euro.

    Als Nichtberechtigter einen Radweg benutzen: 10 Euro.

  • Das heißt also: dieses beschwichtigende "Ist doch nicht schlimm, wenn ein Auto (halb) auf dem Radweg steht, sie können doch mal kurz einen Schlenker nach rechts machen" seitens der Polizei würde jetzt 55 Euro kosten.

    Zum Vergleich: Abbiegen mit dem Auto ohne Blinken, mit Unfall: 30 Euro.

    Als Nichtberechtigter einen Radweg benutzen: 10 Euro.

    Hast du die Nummer da? Ich finde im BKAT gerade nur 141169 und das kosten nur 25 Euro.

    Unabhängig von der Höhe der Strafe: auf dem Gehweg fahren ist verboten. Solche Tipps kann die Polizei sich schenken.

  • Hast du die Nummer da? Ich finde im BKAT gerade nur 141169 und das kosten nur 25 Euro.

    Unabhängig von der Höhe der Strafe: auf dem Gehweg fahren ist verboten. Solche Tipps kann die Polizei sich schenken.

    Nummer für welchen Tatbestand?

    Ich hatte mich vertippt: Abbiegen ohne Blinken mit Unfall kostet 35 Euro (109102), 30 Euro bei bloßer Gefährdung eines nachfolgenden Fahrzeuges (109101)

    Gehweg 55 Euro lese ich aus 102100 (da gilt doch das Fahrrad als Fahrzeug, oder?)

  • Nummer für welchen Tatbestand?

    Ich hatte mich vertippt: Abbiegen ohne Blinken mit Unfall kostet 35 Euro (109102), 30 Euro bei bloßer Gefährdung eines nachfolgenden Fahrzeuges (109101)

    Gehweg 55 Euro lese ich aus 102100 (da gilt doch das Fahrrad als Fahrzeug, oder?)

    Ich dachte, wir sprechen von Gehwegradeln :)

  • Das heißt also: dieses beschwichtigende "Ist doch nicht schlimm, wenn ein Auto (halb) auf dem Radweg steht, sie können doch mal kurz einen Schlenker nach rechts machen" seitens der Polizei würde jetzt 55 Euro kosten.

    Unabhängig von der Höhe der Strafe: auf dem Gehweg fahren ist verboten. Solche Tipps kann die Polizei sich schenken.

    Einen Schlenker nach rechts würde ich zum Beispiel in einem solchen Fall machen:

    Wenn man sicher sein will, nicht in eine sich plötzlich öffnende Autofahrertür zu fahren, dann muss man ohnehin schon ziemlich weit rechts fahren auf dem schmalen Radweg. Will man es im Fall eines solchermaßen falsch parkenden Autos richtig machen (und nicht auf den Gehweg ausweichen und nicht in der Dooring-Zone fahren), dann kann man eigentlich nur deutlich das Tempo reduzieren. Trotzdem würden viele wohl sagen, hab dich nicht so, ein kleiner Schlenker nach rechts, oder auch ein bisschen Vertrauen auf den Beifahrer beim Türöffnen. Das ist doch keine Behinderung. :cursing:

  • Einen Schlenker nach rechts würde ich zum Beispiel in einem solchen Fall machen

    Naja, da muss man unterscheiden, was du privat für richtig hältst du was dir Polizei/Bussgeldstelle/etc. dir empfehlen sollten.

    Offiziell darfst du nicht ausweichen und begehst damit eine Ordnungswidrigigkeit, die bestraft werden kann.
    Privat würde ich das wohl so ähnlich machen. Schön ist aber anders.

    Weil... schlussendlich werden hier Radfahrer mal wieder als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse behandelt und genau das nervt.

  • Weil... schlussendlich werden hier Radfahrer mal wieder als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse behandelt und genau das nervt.

    Wobei ich gerade im abgebildeten Fall sagen würde: Da werden Radfahrer genau so behandelt wie Autofahrer. Ein Schlenker über den Radstreifen wird ja gerne mal ausgeführt um einem Parker/Linksabbieger auszuweichen. Da werden Fußgänger als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse behandelt, die Radler sind nur die (illegal) ausführenden, weil es den Falschparker gibt.

  • Wobei ich gerade im abgebildeten Fall sagen würde: Da werden Radfahrer genau so behandelt wie Autofahrer. Ein Schlenker über den Radstreifen wird ja gerne mal ausgeführt um einem Parker/Linksabbieger auszuweichen. Da werden Fußgänger als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse behandelt, die Radler sind nur die (illegal) ausführenden, weil es den Falschparker gibt.

    Nach oben buckeln, nach unten treten? Bitte nicht! Ich bin kein Anwalt, aber mein Rechtsverständnis ist, dass man in einem solchem Fall schieben muss und nicht anderen Leute auf den Keks gehen oder sie gefährden darf.

    Ob Autofahrer dann in einem passenden Fall auch schieben müssen? Gute Frage! Aber klar, WARUM NICHT!?!?

  • Ob Autofahrer dann in einem passenden Fall auch schieben müssen? Gute Frage! Aber klar, WARUM NICHT!?!?

    Autos darf man nicht auf einem Radfahrstreifen schieben :)

    Fahrräder übrigens auch nicht, die dürfen da nur fahren. Man müsste mal ausprobieren, was passiert, wenn man ein Fahrrad mit Platten auf der Fahrbahn neben einem Radfahrstreifen schiebt, weil der Gehweg zu voll ist, um dort als Fußgänger ein Fahrzeug mitzuführen. Wer traut sich? :S

  • Naja, da muss man unterscheiden, was du privat für richtig hältst du was dir Polizei/Bussgeldstelle/etc. dir empfehlen sollten.

    Offiziell darfst du nicht ausweichen und begehst damit eine Ordnungswidrigigkeit, die bestraft werden kann.
    Privat würde ich das wohl so ähnlich machen. Schön ist aber anders.

    Weil... schlussendlich werden hier Radfahrer mal wieder als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse behandelt und genau das nervt.

    Wie weit dürfte denn der Schlenker nach rechts in einem solchen Falle ausfallen?

    Bei der gelben Variante fahre ich immerhin mindestens mit dem Fahrrad-Lenker bereits im Luftraum des Fußweges. Der rote Schlenker ist ganz bestimmt nicht mehr ordnungsgerecht, aber zumindest so weit von der Beifahrertür weg, dass kein Dooring-Unfall droht. bei Schwarz empfiehlt sich Tempo-Reduktion, um die Dooring-Unfallgefahren zu mindern.

    Jede Wette: Der Autofahrer (und vielerorts auch die Polizei) sagt: Die Radfahrer sollen sich mal nicht so anstellen.

  • Wie weit dürfte denn der Schlenker nach rechts in einem solchen Falle ausfallen?

    Wie breit ist denn dein Lenker? Ich gehe davon aus, dass du mit ausreichend Sicherheitsabstand von der Familie mit vier Kleinkinder und Kinderwagen auf dem Gehweg vorbeifahren musst. Aber... ich bin kein Anwalt.

  • Na, ich schaffs doch net.

    Also im obigen Bild ist da keine 4-köpfoge Familie. Dann steht das Auto da blöd, man kann da aber vorbei fahren ohne jemanden zu gefährden. Wenn da eine Familie wäre, dann gölte halt zunächst "bremsen und die Familie nicht in Gefahr bringen". Genau so, als wenn eines der Kinder auf den Radweg hupferte. Das wäre dem Kind auch verboten (genau so, wie dem Autofahrer auf dem Radweg zu parken), nur darfst das Kind halt trotzdem nicht umfahren.

    Und nun kann man, wenn das falsch parkende Fahrzeug den Weg so wie oben ein wenig einengt natürlich absteigen, auf dem Fußweg vorbei schieben und damit den Platz für den nächsten von hinten kommenden Radfahrer weiter blockieren - oder so a Gschmarri halt hier im Forum diskutieren. Passt scho, halte ich im Straßenverkehr aber für gefährliche Rechthaberei und fehl am Platze. Irgendwann muss auch mal gut sein. Dort zwischen schwarz/rot/goldenen Linien zu unterscheiden ist Käs.

  • Mithilfe dieser Liste könnte man eventuell auch Sachbeschädigung bei Parken auf Gehwegen als qualifizierenden Tatbestand nach Autotyp filtern?

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  • Nicht nur viele SUV's, sondern auch viele Kleintransporter dürften die 2,8 t Grenze überschreiten.

    Der hier, ein Renault traffic, bleibt allerdings knapp drunter.

    Allerdings befürchte ich ohnehin, dass das unzulässige Gehwegparken mit einem dafür zu schweren Fahrzeug noch nicht automatisch als Sachbeschädigung gewertet wird. X/

  • Den 7,5-Tonner, der gestern in einer Seitenstraße halbseitig auf dem Gehweg stand, fand ich dann schon dreist.

    Halbseitig auch nur, weil der Gehweg nur halb so breit wie das Fahrzeug war. Da es sich um einen Umzugswagen handelte, hoffe ich mal, dass der Lkw wenigstens noch leer war. Ohne Nutzlast standen dann rechnerisch tatsächlich nur 2,5 Tonnen auf dem Gehweg.

    Aber ich glaube nicht, dass die 2,8t-Regelung so gedacht ist...

  • Beitrag von Epaminaidos (24. Oktober 2021 um 18:20)

    Dieser Beitrag wurde vom Autor aus folgendem Grund gelöscht: Sorry, war Quatsch (24. Oktober 2021 um 18:38).