Es würde die Falschparker meiner Ansicht nach wesentlich härter treffen, wenn bei einer Behinderung das Fahrzeug immer (auf Kosten des Halters/Fahrers) "umgesetzt" werden müsste.
Leider ist es meine Erfahrung, dass ein Umsetzen nur in ganz gravierenden Fällen von Falschparken vorgenommen wird. Mitarbeiter des Verkehrsaußendienstes, die ich danach fragte, begründeten das mit den angeblich hohen rechtlichen Hürden. Dazu kommt anscheinend eine Verpflichtung der Verkehrsbehörden, zunächst den Halter zu informieren und ihm die Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug umzuparken. Eigentlich bräuchte es keine Bußgelder für's Falschparken, wenn immer dann, wenn einer falsch parkt, auf Kosten des Fahrzeughalters das Fahrzeug umgesetzt wird. (Ohne vorher anzurufen!) Die Kosten für's Umsetzen sind vermutlich höher als die 55 € für's Falschparken. Das falsche Halten (zum Beispiel auf Radfahrstreifen) wäre dann aber immer noch ein Problem, weil diese Halteverstöße zu kurz sind, um ein Umsetzen einzuleiten.
Beispiel: Das graue Auto blockiert zwar den halben Gehweg und die Bordsteinabsenkung (Stichwort Barrierefreiheit), das ist aber laut Verkehrsbehörde kein ausreichender Grund dafür, das Fahrzeug umzusetzen: