Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn gehen?
Die Rechtsgrundlage ist, dass die StVO entsprechende Schilder zulässt. Wenn es sie noch nicht gibt, kann man sie "erfinden" (Ansonsten dürfte es ja auf ewig keine neuen Verkehrsschilder geben). Diese Ansicht vertrat der vorsitzende Richter. Die Beklagte hat nicht widersprochen und will kurzfristig prüfen, welche Schilder man aufstellen kann. Schau'n wir mal...