​Rad oder Auto - wem gehört die Straße?

  • Rad oder Auto - wem gehört die Straße?

    So fragt das Hamburger Abendblatt in der Wochenendausgabe vom 13./14. September 2014.

    Die Frage selbst wird, wie üblich, nicht klar beantwortet; ist sie doch bereits linguistisch unscharf, wenn nicht absichtlich provokant falsch gestellt.

    Das der Autor die begriffliche Trennung von Straße und Fahrbahn kennt, geht zumindest aus dem Folgetext eindeutig hervor.

    Immerhin: Selbst beim autofixierten Leser dürfte hängen bleiben, dass der "breite und bestens ausgebaute Radweg" in HH größtenteils marode ist, dass es scheinbar Regeln wie Mindestmaße gibt, die so gut wie nie erfüllt werden, und es scheinbar deswegen bereits mehrere Gerichtsurteile gab, die dem Rad fahrenden das radeln auf der Fahrbahn erlauben. Die 'Normalmaße' eines Radwegs nach ERA werden sicherheitshalber gar nicht erst erwähnt.

    Ob aber die Ankündigung, nun alle Radwege zu überprüfen, eine ernst zu nehmende politische Neuigkeit ist, oder ob das nicht eh zu den regelmäßigen Standardaufgaben gehört, die hier medial aufgebauscht wird und deren bisheriger Erfolg ja für sich selbst spricht, sei dahin gestellt. Die Zukunft wird's zeigen. Das nun rasch zumindest alle illegal und regelwidrig weiterbestehenden Benutzungspflichten freiwillig abgebaut werden, scheint dann doch utopisch.

    Die Straßen gehören aber, nur, um es noch erwähnt zu haben, und weil es im Artikel fehlte, bis auf weiteres zumindest, weiterhin dem Staat (HH) und über die Nutzung entscheidet die StVO. Nichts neues also seit über 15 Jahren! Erschreckend nur, wie lange man benötigt hat um in HH die Gesetze umzusetzen, was ganz versteckt am Rande in der Aufzählung der Historie anklingt.

    Der Leserkommentar von Axel Tiedemann schwört dann, im Einklang mit dem Artikel, auf Fahrbahnpinseleien, die für eine "Trennung" auf der Fahrbahn sorgen.

    Was eben diese Trennung an Nachteilen gegenüber gemeinsamer Fahrbahnnutzung birgt, und wie fachkundig solche Malereien angelegt werden und die Situation vielfach eher verschlimmbessert haben, will man dabei wohl gekonnt ignorieren.

    Die Situation wird als alternativlos dargestellt und bessere Schutzstreifen der einzig mögliche Ausweg um in der 'fertigen' Stadt alle zufrieden zu stellen.

    Das es sehr wohl noch andere Alternativen gibt wird dem Leser gekonnt vorenthalten. Es wäre auch ebenso möglich, alles Blau von den Radwegen zu entfernen und diese generell als optional anzubieten, aber eben trotzdem zu sanieren, um auch dem Rentner und dem unsicheren Freizeitfahrer weiterhin eine Plattform zu bieten. Gleichzeitig mittels medialer Mittel und Aufklärung auch in Schulen und Fahrschulen die freundschaftliche, gemeinsame Nutzung von Fahrbahnen zu fördern und zu forcieren und deren oft angezweifelte Legalität und Sicherheit unmissverständlich klarzustellen.

    Schilder abzuschrauben und Medienkampagnen dürfen dabei wahrscheinlich sogar noch deutlich günstiger sein, als halbgare, schlechte durchdachte Straßenpinseleien, die staatlich konditionierte Geisterfahrer plötzlich auf die Fahrbahn lockt, ängstliche Radler in den Dooringbereich zwingt, und ungeduldige Autofahrer zu noch riskanteren Überholmanövern animiert, ohne dabei das "Prinzip Radweg" auch nur im geringsten zu mindern.

    Nicht, das es gar keine Beispiele gäbe, wo Radpinseleien auf der Fahrbahn nicht auch schon Sinnvolles bewirkt hätten. Doch meist beschränken sich diese wenigen Positivbeispiele auf eh schon verkehrsarme und beruhigte Strecken, die vorher mit nicht benutzungspflichtigen Fake-Radweg ausgestattet waren und wo die 'gesamte' Straße in kompletter Länge saniert und überarbeitet wurde, es also ein Gesamtkonzept gab, und nicht mal hier 50 m und dort 100 m hingewurschtelt wurden um dann wieder zurück aufs marode Hochboard zu führen.

    Immerhin: Schaden kann so eine Überprüfung nicht. Und die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Ps: Ich bin ja sehr gespannt, ob es in den Kommentaren wieder wie üblich 'rund' geht.

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    [Zeichen 244] sike tu li ilo tawa li pona! [Zeichen 244]

  • Immerhin: Schaden kann so eine Überprüfung nicht. Und die Hoffnung stirbt zuletzt.

    Es hat schon mehrere Überprüfungen gegeben seit 1997. Und zudem soll seit 2008 im Rahmen der Radverkehrsstrategie das unverträgliche Parken neben Radverkehrsanlagen überprüft werden.

    Aus dme Propagandabericht zur Radverkehrsstrategie von 2010:
    "Überprüfung kritischer Fälle legalen Parkens neben Radverkehrsanlagen
    Eine Überprüfung der „kritischen“ Fälle ist einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der
    Beschwerdelage erfolgt. Im Rahmen der Maßnahmenumsetzung ist sowohl eine Abstimmung mit
    dem zuständigen Straßenbaulastträger zur Umgestaltung des Straßenraums vorgenommen, als
    auch das legale Parken neben Radverkehrsanlagen aufgehoben worden."

    Selbst gemeldeten Fällen wird dauerhaft nicht nachgegangen, weil dies einen Aufstand der Bewohner, Gewerbetreibenden und Autofahrer insgesamt zur Folge hätte, ähnlich den Protesten gegen Stadtbahn und Busbeschleunigung - wahrscheinlich aber mit fateleren Folgen.

    Von mir an die Verkehrsdirektion gemeldete Fälle hatten bei dauerhaften Kampfparken auf oder an Radwegen mit Folge der Unbenutzbarkeit der Radwege höchstens zur Folge, dass der Radwegezwang aufgehoben wurde oder das Parken (Entfernung VZ315), die Benutzbarkeit der Fake-Radwege aber nicht verfolgt wurde. Das Dauerkampfparken nach Entfernen von VZ315 blieb, eine Ahndung der Verstöße unterblieb - kein Personal, keineGefährdung, da Fahrbahnradeln erlaubt.

    Wie es im Falle der Langenhorner Chaussee aussieht ist ja allen hier wohl bekannt.

    Ein weiteres Problem ist der behördlich gesetzte Vorrang für den Autoverkehr entlang Ring 1, 2 und 3 und den Bundesstraßen. Dort soll es weiterhin möglichst Benutzungszwang geben.

    Eine erneute Überprüfung wird die Frage der Räumzeitenangleichung berücksichtigen müssen. Der Senat müsste eigentlich alle Vattenfall-Mitarbeiter gleichzeitig ausschließlich an die Angleichung der Räumzeiten für Radlertempo setzen - hamburgweit, statt immer wieder neue Sonderprogramm wie "Schlauampeln", "Restzeitampeln", oder Busbeschleunigungen zu veranstalten.

  • Ich bin nicht der Meinung, dass reine Fahrbahnnutzung überall so toll und sinnvoll ist. An vielen Stellen mag das ganz gut funktionieren, aber erstens ist das völlig ungeeignet, um ängstlichere Fahrer vom (gefährlichen) Gehweg runter zu bekommen, und zweitens will ich auch nicht im Stau stehen.

    Radfahrstreifen haben sich an vielen Stellen bewährt. An stark befahrenen Straßen wären separate Radwege mit guten Lösungen an den Kreuzungen aber durchaus eine Idee. Dabei meine ich aber ausdrücklich nicht das, was der Senat baut, sondern eher sowas wie in Kopenhagen - also mindestens 3 m breit pro Richtung, baulich getrennt von den Fußgängern, mit Aufpflasterungen an Kreuzungen um Rechtsabbiegeunfälle zu verhindern.

    Schlecht ist es halt dann, wenn Radstreifen zu Parkstreifen mutieren, oder man nach 10Metern wieder auf den katastrophalen alten Weg geleitet wird. Konsequenz ist wichtig.

  • ich will dennoch das Recht haben, überall (außer Autobahn, Kraftfahrstraße) auf der Fahrbahn unterwegs sein zu dürfen. Auch wenn der neue Radweg 3m breit und superglatt asphaltiert ist.

  • Leider wird im Kommentar (letzter Link) auch schon wieder der falsche Schluss gezogen, dass der Zustand des Radwegs die Benutzungspflicht ergibt.
    "Oft genug muss die Stadt von Gerichten darauf verwiesen werden, dass die Wege an vielen Stellen der Stadt nicht den Richtlinien entsprechen und die Radler stattdessen die Fahrbahn nutzen dürfen."

  • Ich bin durchaus für Fahrbahnpinseleien: einfach bei mehrspurigen Fahrbahnen die rechte Spur für Fahrräder reservieren. Dann fahre ich gerne auf der Wandsbeker Chaussee, der Hamburger Straße und natürlich die Ost-West-Straße vom Michel runter am Stau vorbei ;)

  • Ich bin durchaus für Fahrbahnpinseleien: einfach bei mehrspurigen Fahrbahnen die rechte Spur für Fahrräder reservieren. Dann fahre ich gerne auf der Wandsbeker Chaussee, der Hamburger Straße und natürlich die Ost-West-Straße vom Michel runter am Stau vorbei


    DAS ist genau die Lösung, für die ich ebenfalls plädiere. Eine Spur für Autos, eine für Radler. Der Arbeitslohn richtet sich schließlich auch nicht danach, wie groß oder teuer das Auto des Angestellten ist.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Übrigens interessant, dass in allen Presseartikeln, die ich bisher gelesen habe, die Osterfeldstraße unerwähnt bleibt, obwohl auch diese Bestandteil des Gerichtsverfahrens war. Scheinbar bedienten sich alle Zeitungen derselben Quelle.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • Mich hatte auch schon gewundert, warum die fehlt, warum das nur bis zur Frickestraße gehen soll. Es fehlt z. B. auch beim ADFC:
    Und was ist mit dem Lokstedter Steindamm, also das Stück zwischen Martinistraße und Siemersplatz?

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ganz einfach: In der ADFC-Pressemitteilung wurde die Osterfeldstraße übersehen. Kein Beinbruch aber mit interessanten Auswirkungen... ;)

    Die RWBP auf dem Lokstedter Steindamm zwischen Martinistraße und Siemersplatz wird aufgehoben. Das hat mir das PK 23 bereits vor längerer Zeit zugesichert. Allerdings hat man auf meine Nachfrage, wann es denn endlich umgesetzt wird, bisher nicht geantwortet. Mir bleibt also nur noch - wie üblich - der Klageweg.

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    Peter Ustinov

  • Ich bin heute zu Testzwecken die Hoheluftchaussee entlangeradelt, bergan auf "Radweg", bergab auf Fahrbahn. Leider hatte es dabei äußerst unschöne Situationen mit einem Kampffahrer, der mich nicht auf der Fahrbahn haben wollte. Vielleicht hilft es ja, wenn die in der Nähe der Hoheluftchaussee wohnhaften Kampfradler den Autofahrern das Fahrbahnradeln einbleuen, bis ich das nächste mal wieder dort vorbeikomme. Spaß macht es derzeit jedenfalls nicht auf der Fahrbahn X/

  • Vielleicht hilft es ja, wenn die in der Nähe der Hoheluftchaussee wohnhaften Kampfradler den Autofahrern das Fahrbahnradeln einbleuen, bis ich das nächste mal wieder dort vorbeikomme.

    Ich tu das schon seit Jahren, scheinbar ohne Erfolg :(

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ist das ein fest angebautes Schild oder ein bewegbares? Diese temporären Blauschilder ignoriere ich grundsätzlich, da nichtig.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • (1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders
    schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller
    in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

    Verstößt gegen §45 Abs.9 StVO. Und es ist offensichtlich, dass nicht das angeordnet wird, was eigentlich gemeint ist. In der Regel ist ja der Radweg nicht mehr benutzbar, also wird Z.240 aufgestellt, damit der Radfahrer den Fußweg mitbenutzen darf.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Hoheluftchaussee: Soll die B-Pflicht stadteinwärts kurz vor Bismarckstraße mit dauerhaft bleiben oder ist das noch ein Versehen im Zusammenhang mit der Baustelle??


    Gemäß der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung sind alle VZ 237 zwischen Martinistraße/Troplowitzstraße und Isebekkanal abzubauen (außer stadtauswärts zwischen Abendrothsweg und Breitenfelder Straße, dort soll es eine noch zu findende Beschilderung geben, die geradeaus fahrenden Radlern das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt, während nach links in die Gärtnerstraße abbiegende Radler dies indirekt tun müssen). Wenn noch ein Schild vor der Bismarckstraße steht, wird das also auch verschwinden.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • dort soll es eine noch zu findende Beschilderung geben, die geradeaus fahrenden Radlern das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt, während nach links in die Gärtnerstraße abbiegende Radler dies indirekt tun müssen

    Ernsthaft?! Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn gehen? Normalerweise ist es doch anders herum: Geradeausfahrer müssen benutzungspflichtige Radwege benutzen, Linksabbiegen dürfen aber jederzeit die Fahrbahn benutzen, solange kein Sonderstreifen für linksabbiegende Radfahrer existiert. Demnach wäre direktes linksabbiegen also auch jetzt schon möglich.