​Rad oder Auto - wem gehört die Straße?

  • Auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn gehen?


    Die Rechtsgrundlage ist, dass die StVO entsprechende Schilder zulässt. Wenn es sie noch nicht gibt, kann man sie "erfinden" (Ansonsten dürfte es ja auf ewig keine neuen Verkehrsschilder geben). Diese Ansicht vertrat der vorsitzende Richter. Die Beklagte hat nicht widersprochen und will kurzfristig prüfen, welche Schilder man aufstellen kann. Schau'n wir mal... ;)

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov


  • Auch im `Recht für Radfahrer' steht, Radfahrer dürften sich nicht zum Linksabbiegen einordnen, wenn eine "Radverkehrsführung" das indirekte Linksabbiegen eindeutig verlange. Und danach noch eine Menge Text um das näher zu erläutern.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.


  • Auch im `Recht für Radfahrer' steht, Radfahrer dürften sich nicht zum Linksabbiegen einordnen, wenn eine "Radverkehrsführung" das indirekte Linksabbiegen eindeutig verlange. Und danach noch eine Menge Text um das näher zu erläutern.

    Das klingt jetzt für mich eher freiwillig und dann ist ein Radweg doch nur Fahrbahnbegleitend, wenn er in die gewünschte Richtung führt. Das impliziert für mich, wenn es eine Einrichtung für indirektes Linksabbiegen gibt, muss ich erstmal nach rechts, d.h. in die falsche Richtung, damit würde er für mich schon die Eigenschaft "Fahrbahnbegleitend" verlieren.

  • Hi
    die Radverkehrsführung kann ein bestimmtes Verhalten aber nur verlangen, wenn deren Benutzung verpflichtend ist.
    Hier ist aber für das Geradeausradeln keine Benutzungspflicht gegeben, daher muss man eine eventuell vorhandene Radverkehrsführung nicht benutzen. Die kann dann hinter der Kreuzung Querungen anbieten, wie sie will, man kann auf der Fahrbahn radelnd trotzdem direkt links abbiegen.
    Und genau um das zu verhindern, will die zuständige Behörde sich wohl die Ohren brechen, um das irgendwie beschildert zu kriegen.

    Die Frage ist, ob es hier eine besondere Gefährdung aufgrund außergewöhnlicher Besonderheiten der fraglichen Kreuzung bezüglich linksabbiegender Radler überhaupt gibt, damit ein Eingreifen in deren Recht, auf der Fahrbahn direkt abzubiegen, gerechtfertigt wäre. Ansonsten sind Eingriffe in den fließenden Verkehr nämlich verboten.

    Erst anschließend stellt sich die Frage, wie man das selektiv nur für linksabbiegende Radler rechtskonform hinbekommen könnte.
    Nicht vergessen, eine durch Verkehrszeichen gekennzeichnete Anordnung für den fließenden Verkehr muss so beschaffen sein, dass sie dem durchschnittlich aufmerksamen Verkehrsteilnehmer mit einem flüchtigen Blick vermittelt werden kann. Stehenbleiben und per Smartphone googeln, was die SVB hier gemeint hat mir ihrer Anordnung wird nicht gefordert und auch nicht gewünscht. Auch nicht bei Radfahrern.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Und genau um das zu verhindern, will die zuständige Behörde sich wohl die Ohren brechen, um das irgendwie beschildert zu kriegen.


    Genau so ist es! Die Behörde hat in dem Verfahren als Hauptgrund angegeben, dass abbiegende Radler aufgrund des vorhandenen "Fahrbahnteilers" nicht unmittelbar nach dem Abbiegen auf den benutzungspflichtigen Radweg der Gärtnerstraße auffahren können. Was sie wohl gesagt hätten, wenn diese RWBP bereits weggeklagt worden wäre?

    Die Frage ist, ob es hier eine besondere Gefährdung aufgrund außergewöhnlicher Besonderheiten der fraglichen Kreuzung bezüglich linksabbiegender Radler überhaupt gibt, damit ein Eingreifen in deren Recht, auf der Fahrbahn direkt abzubiegen, gerechtfertigt wäre.


    Das Gericht hat sich in diesem Punkt zumindest den Argumenten der Behörde angeschlossen. Die Gefährdung wird hauptsächlich durch den "Fahrbahnteiler" gesehen, weil abgebogene Radler noch gut 30 Meter auf dem linken Fahrstreifen fahren müssten, während rechts neben ihnen Autos und Busse fahren. Meiner Ansicht, dass dies für geübte Radler kein Problem sei (und nur diese sich schließlich überhaupt auf die Fahrbahn trauen), folgten die Richter leider nicht.

    Erst anschließend stellt sich die Frage, wie man das selektiv nur für linksabbiegende Radler rechtskonform hinbekommen könnte.


    Es ist in der Tat knifflig. Mal sehen, was die Behörde für eine Beschilderung vorschlagen wird...

    So sieht das dort aus:

  • Hi
    für weniger Geübte sicher unangenehm, ich hätte keine Probleme damit.
    Wenn die Behörde etwas für die weniger Geübten machen will, würde ein Hinweisschild "Querungsmöglichkeit hinter der Kreuzung" doch ausreichen. Unverbindlich und die adressierend, die die Querung brauchen.

    Damit würde aber wieder die besondere Gefahrenlage dieser Kreuzung wackeln, wenn die Behörde gestattet, dass ohne den "Schutz" einer Radverkehrsführung direkt abgebogen wird.
    Und damit die Benutzungspflicht für den anschließenden Radweg.
    Und vor allem das will man wohl vermeiden.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Es dürfte auch unmöglich sein, für den Geradeausverkehr die Benutzungspflicht aufrecht zu erhalten, weil die Behörde wegen der Räumzeiten sich weigert, für den von rechts kommenden Radverkehr eine Haltelinie auf Höhe der für die Autos einzurichten, sondern diese direkt an den Fahrbahnrand gesetzt hat, so dass wartende Radler zum Verkehrshindernis werden. Die Linie hat inzwischen jemand weggeklagt 8) , die Radler warten aber weiterhin am Fahrbahnrand und behindern die anderen. Das sieht dann so aus:

  • Es dürfte auch unmöglich sein, für den Geradeausverkehr die Benutzungspflicht aufrecht zu erhalten, weil die Behörde wegen der Räumzeiten sich weigert, für den von rechts kommenden Radverkehr eine Haltelinie auf Höhe der für die Autos einzurichten, sondern diese direkt an den Fahrbahnrand gesetzt hat, so dass wartende Radler zum Verkehrshindernis werden. Die Linie hat inzwischen jemand weggeklagt 8) , die Radler warten aber weiterhin am Fahrbahnrand und behindern die anderen. Das sieht dann so aus:

    Das ist doch der Normalzustand auf deutschen Radverkehrsanlagen. Leider sind 95% der Mitradler aber auch unfähig an einer sinnvoll angelegten Haltelinie anzuhalten. Es wird eigentlich immer bis an den Bordstein gefahren.

  • Zitat

    Es dürfte auch unmöglich sein, für den Geradeausverkehr die Benutzungspflicht aufrecht zu erhalten, weil die Behörde wegen der Räumzeiten sich weigert, für den von rechts kommenden Radverkehr eine Haltelinie auf Höhe der für die Autos einzurichten, sondern diese direkt an den Fahrbahnrand gesetzt hat, so dass wartende Radler zum Verkehrshindernis werden.

    Weil eine nach hinten versetzte Haltelinie den Kreuzungsbereich und damit die Berechnungsgrundlage für Radräumzeiten erhöhen würde?

  • Damit würde aber wieder die besondere Gefahrenlage dieser Kreuzung wackeln, wenn die Behörde gestattet, dass ohne den "Schutz" einer Radverkehrsführung direkt abgebogen wird.

    Am Status Quo würde sich doch eh nix ändern. Egal, ob der Radweg nun benutzungspflichtig ist, oder nicht - Linksabbiegen darf auf der Fahrbahn praktiziert werden. Vielmehr wäre das, was die Behörde da vor hat, eine Verschlechterung für all jene Radfahrer, die bisher dort direkt links abgebogen sind.

  • Hi
    nein, am Status Quo würde sich erst mal nix ändern, wenn die Behörde das direkte Linksabbiegen nicht unterbindet.
    Allerdings könnte man dann argumentieren, dass, wenn man in diesem Knotenpunkt ohne Nutzung der Radverkehrsanlage direkt links Abbiegen kann, ohne dass es gehäuft zu Unfällen kommt, die Gefahrenlage auf der Fahrbahn nach dem Linksabbiegen nicht so hoch sein kann, dass dort eine Benutzungspflicht für die Radverkehrsanlage gerechtfertigt wäre.
    Um hier dann nicht in Erklärungsnot zu kommen, versucht die SVB, das Direktabbiegen als gefährlich hinzustellen und zu unterbinden.

    Und ja, das wäre eine Verschlechterung für alle Fahrbahnradler die wissen, wie man sich im Straßenverkehr verhält.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Um hier dann nicht in Erklärungsnot zu kommen, versucht die SVB, das Direktabbiegen als gefährlich hinzustellen und zu unterbinden.


    "Kultur der Angst" nennt man das treffend auf "hamburgize.com". Nichts anderes will man bezwecken. Radlern und Nicht-Radlern soll eingetrichtert werden, wie gefährlich es auf der Fahrbahn ist. Die eigentliche Ursache von Gefahren, nämlich unfähige und aggressive Autofahrer, bleibt stets unerwähnt. Ebenso wenig, dass ebendiese Autler auch die Hauptverursacher von Unfällen mit Radlern auf separaten Radwegen sind.

    "Terrorismus ist der Krieg der Armen und der Krieg ist der Terrorismus der Reichen"
    Peter Ustinov

  • [quote='Explosiv','https://www.radverkehrsforum.de/forum/thread/250-Rad-oder-Auto-wem-gehört-die-Straße/?postID=7246#post7246']Die eigentliche Ursache von Gefahren, nämlich unfähige und aggressive Autofahrer, bleibt stets unerwähnt.

    ich teile Deine Analyse der Lage nicht: Die Kraftfahrer nehmen den Raum in Anspruch, den man ihnen gibt, nichts mehr und nichts weniger!

    das Problem liegt bei den Verkehrsplanern, die diesen Raum zu Gunsten des Kraftverkehrs einengen! Ein neuer Radweg wird in Kürze in MG entlang einer reinen Kraftstrasse eingeweiht. Die Radwegausführung ist ausnahmsweise tadellos! Ich habe so viel Radau in der Presse und überall wegen dem "letzten" Radweg gemacht (Korschenbroicher Strasse: die Radler werden da auf dem Radweg, vor dem Umbau VZ241, nach dem Umbau VZ240, zwischen den Schallschutzwänden, die die Kleingärtner, keine Dauerbewohner, vor beiben, Lärm und Abgas, schützen, und in den Abgasen geführt), dass dies bei der neuen Planung 2 Jahre später berücksichtigt wurde...

    aber!

    nix da direktes abbiegen, lass mich mal darüber lachen, ich krümele mich ganz auf dem Fussboden schwerzhaft vor lauter Lachen, und, Du bist, ampelmässig ein (sehr schwer) behinderter (und extrem langsamer) Fussgänger. Fazit: den Radweg werde ich nie fahren! obwohl er, an sich, wäre das nicht, dies Mal sehr gut wäre!

    die Perversion liegt bei den Vorschriften: Verkehrseinrichtungen zum Schutz der Radler, Fahrradfurten :whistling: ...

    dort wirst Du im Leben nie mehr direkt abbiegen können!

    aber unser ADFC-Sprecher lobt schon unkritisch den Radweg :rolleyes: . was soll die Stadtverwaltung von mir jetzt denken: «ER... er meckert immer»? ADFC meckert nicht, meckert nie, vor 2 Jahren nicht, heute nicht...

  • Hi
    @mg: lerne zitieren.

    Außerdem:
    nur, weil man nicht mehr direkt abbiegen kann, einen ansonsten einwandfreien Radweg nicht benutzen?
    Ich bin normalerweise Fahrbahnradler, aber gut nutzbare und sichere Radwege nutze ich gerne. Sie sind nur so extrem selten. An der einen oder anderen Stelle nicht mehr direkt abbiegen zu können, würde mich aber nicht stören, solange sich das Spiel nicht alle paar hunder Meter wiederholt.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Ich wollte eigentlich nicht mehr auf @munchengladbach antworten. Vielleicht nur soviel: ein Radweg an einer Kraftfahrstraße ist schonmal kein straßenbegleitender Radweg mehr. Und direktes Abbiegen wird dem Radler über eine Kraftfahrstraße wohl niemals erlaubt sein. Wenn doch, haben die Planer wieder mal gepennt.

    Twitter: @Nbg_steigt_ab

  • Hi
    ich weiß nicht, ob mg mit seiner "Kraftstraße" tatsächlich eine Kraftfahrstraße gemeint hat. Dort wäre dann regelmäßig kein Fahrbahnfahren für Radler möglich und somit auch das direkte Linksabbiegen unmöglich. Wieso der ADFC dann keine Beschwerde einlegt, wenn immerhin ein ordentlich breiter und gut geführter Radweg gebaut und mit Querungsmöglichkeiten für indirektes Abbiegen gebaut wird, kann ich verstehen.
    Die einzige Möglichkeit, legal direkt Abzubiegen, wäre, gegen die Widmung als Kraftfahrstraße vorzugehen.

    Aber da mg sich ab und zu, sagen wir mal, für mich schwierig verständlich ausdrückt, weiß ich nicht, ob er wirklich Kraftfahrstraße im Sinne der StVO gemeint hat oder z.B. eine Hauptverkehrsstraße, die durch Fahrbahnverbote für Radler unbrauchbar gemacht wird.

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Gemäß der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung sind alle VZ 237 zwischen Martinistraße/Troplowitzstraße und Isebekkanal abzubauen (außer stadtauswärts zwischen Abendrothsweg und Breitenfelder Straße, dort soll es eine noch zu findende Beschilderung geben, die geradeaus fahrenden Radlern das Fahren auf der Fahrbahn erlaubt, während nach links in die Gärtnerstraße abbiegende Radler dies indirekt tun müssen). Wenn noch ein Schild vor der Bismarckstraße steht, wird das also auch verschwinden.

    Die neue Beschilderung für die Ecke Hoheluft/Gärtner versuchen sie noch diesen Monat umzusetzen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.