So, goodbye Hamburg. Welcome Jena.
die lustige Hinweistafel steht auf der Camsdorfer Brücke und führt den Verkehr von Ost nach West durch den Steinweg (im Bildhintergrund) in die City hinein, Vornehmlich StraB und Radverkehr, der Autoverkehr will da eigentlich wegen der Enge nicht durch den Steinweg, oft nur "hin".
Das "Radfahrer absteigen" triggert mich natürlich. Als ausgewiesene Umleitung. Soso.
Situation vor Ort auf der Camsdorfer Brücke: Gehweg, Fahrbahn mit Schutzstreifen neben StraB-Gleisen, also Mischverkehr.
Gut, als Hamburg-geprägter Radfahrer weiss ich: "hahaha, ist gar nicht so gemeint".
Die Eisenbahnüberführung im Hintergrund, hier direkt drunter:
okee, also Radfahrer geradeaus ist nicht. In der Tat geht es für Rad-Fahrer nur links oder rechts.
Außer Linienverkehr, der darf geradeaus. Und Fußgänger, die auch.
Positiv: immerhin ist der Gehweg nicht mit verunziert.
Dennoch ist das einfach mal ... dämlich.
Mal schauen, wie die Stadt reagiert.
ZitatAlles anzeigenSehr geehrte Damen und Herren,
seit Montag, 06.04.2020 ist der Steinweg [also geradeaus] aus Camsdorfer Brücke / Landfeste in Richtung Löbdergraben [Innenstadt, Ziel hinter dem Steinweg] eingeschränkt nutzbar.
Auf der Camsdorfer Brücke befindet sich eine Hinweistafel (Bild: Anhang), die auf eine Arbeitsstelle und eine daraus resultierende Umleitung hinweist.
Der Verkehr soll in Richtung Zentrum offensichtlich links abbiegen.
Rad Fahrende und zu Fuß Gehende können weiter geradeaus.
Stehe ich als Rad Fahrender an der Haltelinie unterhalb der Eisenbahnüberführung, darf ich nur rechts oder links abbiegen.
Möchte ich dennoch geradeaus, muss ich hier absteigen, mich auf den rechten Gehweg begeben, die Straße Am Anger queren und weiter das Fahrrad schiebend auf dem mit Z.239 beschilderten Straßenteil des Steinweges schieben.
Dazu stelle ich fest:
- eine Umleitung für Rad Fahrende, die das Rad fahren nicht ermöglicht, ist keine Umleitung.
- "Radfahrer absteigen" ist kein wirksames (Zusatz-)Zeichen gemäß Verkehrszeichenkatalog StVO.
- hinter der Kreuzung Am Anger / Steinweg ist im Steinweg selbst Z.239 aufgestellt. Daraus ergibt sich bereits das Verbot des Radfahrens*.
- der Steinweg ist für den Linienverkehr in Richtung Löbdergraben freigegeben.
Ich frage Sie daher:
- welche Regelung soll mit dem Hinweis "Radfahrer absteigen" getroffen werden, die nicht bereits mit Z.239 im Steinweg getroffen wird?
- ab welcher Stelle entfaltet "Radfahrer absteigen" Wirkung? Aufstellort? Kreuzungsbereich?
- sollen Rad Fahrende bereits vor der Eisenbahnunterführung absteigen und ihr Fahrrad schieben? §26 StVO Abs.2 dürfte einschlägig sein, so dass das Rad nebst Schieber auf der Fahrbahn unterwegs sein müsste.
- aus welchen Gründen wird der Radverkehr in Richtung Löbdergraben untersagt, wenn der Linienverkehr (Bus) erlaubt ist? Die Fahrspur für den Linienverkehr ist bereits eingerichtet, eine gesonderte Schaltung nicht erkennbar. Auch sind die Räumzeiten der LZA im Kreuzungsbereich auf Grund des sonst angeordneten Mischverkehrs (hoffentlich!) so bemessen, dass Rad Fahrende ungefährdet vom Querverkehr geradeaus fahren können.
Ich möchte Sie bitten, zu den Punkten kurz Stellung zu nehmen und eine entsprechende, real nutzbare Umleitung für den Radverkehr auszuschildern.
Ergänzend bitte ich um Prüfung der Freigabe der vorhandenen, abmarkierten Fahrspur im Steinweg auch für den Radverkehr.
mit freundlichen Grüßen