Wie reden hier von einem Gesetz. Die Legislative ist "nur" an die Verfassung gebunden. Dort steht dann schon drin, dass zur Seuchengefahr die Freizügigkeit eingeschränkt werden kann.
Und genau da kommt eben die Eignung ins Spiel. Denn "dass zur Seuchengefahr die Freizügigkeit eingeschränkt werden kann" bedeutet ja, dass man die Freizügigkeit einschränken kann, um die Seuche zu bekämpfen (was eben nur geht, wenn das überhaupt ein geeignetes Mittel der Pandemiebekämpfung ist). Und eben nicht, dass man die Freizügigkeit (aus irgendeinem Grund, aber eben nicht der Pandemiebekämpfung) einschränken darf, nur weil gleichzeitig gerade eine Pandemie herrscht.