Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • Geradeausfahrer fahren rechts auf dem Radweg weiter. Bin mir nicht 100% sicher, aber ich meine die kleine Fahrradampel hat Linkspfeile in den Streuscheiben.

    Linkspfeile wenn man geradeaus fahren weiter? Denn die Straße geht nur geradeaus und nach rechts.
    Du siehst, wir rutschen im Gespräch schon von rechts abbiegen und geradeaus auf links abbiegen und geradeaus.

    Welche Ampel gilt denn dann an der zweiten Haltelinie, wenn ich rechts abbiege und in der Streuscheibe ein Linkspfeil ist? Die Ampel hinter mir, die ich gar nicht mehr sehe?

    Mueck Hm, wenn die Ampel ausfällt, zählt ja nur das Schild (was auch sonst). Dann hat der Radfahrer, der geradeaus fährt Vorrang gegenüber den KFZ, die rechts abbiegen, oder?

  • MueckHm, wenn die Ampel ausfällt, zählt ja nur das Schild (was auch sonst). Dann hat der Radfahrer, der geradeaus fährt Vorrang gegenüber den KFZ, die rechts abbiegen, oder?

    Da der Radfahrer dann den bevorrechtigten (da auf der Hauptstraße befindlichen und bleibenden) Verkehr kreuzt, meiner Meinung nach nicht. Ob ich auf einer geradeaus verlaufenden (Haupt-) Straße oder einer rechtsabbiegenden (Haupt-) Straße den bevorrechtigten Verkehr kreuze, macht keinen Unterschied.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Nette Kombi aus Überholverbot von Zweirädern und Fahrverbot für Radverkehr.

    Ich verstehe die Beschilderung so, dass der Hochbord für den Fahrradverkehr gesperrt ist und der Fahrradverkehr auf der Fahrbahn vor zu engem Überholen geschützt werden soll. Das Fahrverbot für den Fahrradverkehr gilt für den Hochbord, auf dem ein Fahrradweg markiert ist. Die bessere Alternative wäre ein [Zeichen 239]an Stelle des [Zeichen 254]gewesen, um klarzustellen, dass auf dem Hochbord nur Fußverkehr gestattet ist.

    Die Beschilderung auf dem Foto als Radverkehrsverbot auch für die Fahrbahn zu verstehen, setzt voraus, dass man [Zeichen 254] auch dann als nicht akzeptable Ausschilderung ausschließlich für einen Radweg hält, wenn wie in dem Foto erkennbar ist, sich das [Zeichen 254]auf den Hochbord mit dem Fahrradweg und nicht auf die Fahrbahn bezieht.

  • Mit dieser Beschilderung gibt es folgende Probleme:

    Wenn das [Zeichen 254] sich nur auf den Gehweg beziehen soll ist das

    1. überflüssig da das Benutzen von Gehwegen ohne explizite Freigabe für Fahrräder ohnehin verboten ist und damit ist das Schild laut §39 StVO auch verboten.

    2. steht das Schild an der falschen Stelle, da Verkehrsschilder grundsätzlich rechts stehen oder über der "Fahrspur" angebracht werden müssen , für die sie gelten . Bei diesem Aufstellungsort gilt das [Zeichen 254] insbesondere auch für die Fahrbahn .

  • 1. überflüssig da das Benutzen von Gehwegen ohne explizite Freigabe für Fahrräder ohnehin verboten ist

    Ich sehe da durchaus einen vmtl. ortstypisch gestalteten getrennten Geh- und Radweg. Ob mit oder ohne Benutzungspflicht, kann man auf dem Ausschnitt nicht erkennen. Daher ist, wenn man wg. offensichtlicher Baustelle den Radweg sperren muss, irgendwas zu beschildern, wenn der Radverkehr runter soll vom Bordsteinweg ... Ob mit [Zeichen 239] oder [Zeichen 254] ... Letzteres ist plakativer und so evtl. wirkungsvoller ...

    2. steht das Schild an der falschen Stelle, da Verkehrsschilder grundsätzlich rechts stehen oder über der "Fahrspur" angebracht werden müssen , für die sie gelten . Bei diesem Aufstellungsort gilt das [Zeichen 254] insbesondere auch für die Fahrbahn .

    Ich sehe im Bild das Schild zusammen mit einer physikalischen Sperre, die vmtl. als Vz 600 durchgehen könnte, AUF dem Radweg und somit auch "über" diesem stehen. Das ist m.E. eindeutig genug, dass sich das [Zeichen 254] nur auf den Radweg beziehen soll oder es wäre, wenn es wider Erwarten anders gemeint sein sollte, so unintuitiv, dass es nach dem Rechtsprinzip "Im Zweifel für den Angeklagten" allerspätestens als Verbotsirrtum oder so ausgelegt werden müsste, sollte mein Fahrbahnradeln irgendwem missfallen, nicht zuletzt auch zusammen mit dem Überholverbot (das fehlt hier im "Smiley"-Katalog *beschwer*!!1!), das ja ohne Radelerlaubnis völlig sinnlos wäre ...