Baustellen mal verkehrt ausgeschildert, mal gar nicht

  • § 49 StVO 2013 - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)


    §49 (4) 3.


    Das trifft wohl auf die Baufirma zu, wenn sie Verkehrszeichen ohne eine gültige verkehrsrechtliche Anordnung der Verkehrsbehörde aufstellt. Kennt jemand das dafür fällige Bußgeld? Im Tatbestandskatalog habe ich dazu nichts gefunden.

    § 132 StGB sollte passen :

    Zitat


    Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    Das wird selbst für Blitzeratrappen angewendet

  • Jo, den Flenspunkt hat man bei der letzten großen Reform der Punkte abgeschafft, weil ja angeblich nicht "sicherheitsrelevant".

    Ich würde da eher Lobbyarbeit im Hintergrund vermuten - denn wenn die verantwortliche Person für die Baustelle jedesmal nen Flenspunkt kassiert, dann wird diese wohl recht fix auf ihr Auto verzichten müssen, nach 8x wäre ja dann (spätestens) Schluss.

  • Ich denke mit dem §132 StGB kommt man hier nicht so recht weiter. Regelmäßig dürften die betreffenden Firmen und ihre Mitarbeiter*innen die generelle Befugnis zum Aufstellen von Verkehrszeichen haben. Sie üben das Amt halt nur fehlerhaft aus. Rechtswidrige Hausdurchsuchungen, Festnahmen etc. führen ja auch nicht zu Strafverfahren gegen die beteiligten Amtswalter.

  • Wenn man sich die Begründung des Urteils durchliest, dann muss das auf eigenmächtig aufgestellte Verkehrszeichen - gerade dann, wenn sie ein Verbot beinhalten - ja wohl ganz besonders zutreffen.

    Es gibt unter dem Link kein Urteil, das man sich durchlesen könnte, nur eine Einstellung des Verfahrens, ohne dass klar wird warum das Verfahren eingestellt wurde.

    Ich sehe das bisher überhaupt nicht so, dass die Messung von Geschwindigkeiten eine Amtshandlung ist. Wieso sollte nicht jeder Geschwindigkeiten messen dürfen, bzw, wo wird mir das verboten? Entsprechende Fotos zu machen, wäre etwas anderes. Aber davon war ja nicht die Rede.


    Hach...da fällt mir etwas ein:

    Ist es vielleicht auch eine Amtsanmaßung wenn man als Radfahrer den Überholabstand von Autofahrern misst? Falls nein, warum nicht?

  • Ich denke mit dem §132 StGB kommt man hier nicht so recht weiter. Regelmäßig dürften die betreffenden Firmen und ihre Mitarbeiter*innen die generelle Befugnis zum Aufstellen von Verkehrszeichen haben. Sie üben das Amt halt nur fehlerhaft aus. Rechtswidrige Hausdurchsuchungen, Festnahmen etc. führen ja auch nicht zu Strafverfahren gegen die beteiligten Amtswalter.

    Sehe ich ähnlich! Ansonsten wäre der entsprechende Bußgeldtatbestand ja überflüssig.

    Man muss unterscheiden zwischen Fehlern bei der Umsetzung und den Vorsatz selbst Straßenverkehrsbehörde spielen zu wollen. Das dürfte zumindest schwerlich darzulegen sein und hängt natürlich stark vom Einzelfall ab.

    Oft sind ja auch bestehende Verkehrszeichen abzudecken. Und was ist, wenn er das nicht macht? Auch Amtsanmaßung?

  • Der Witz ist doch, dass die beiden Schilder schon grundsätzlich nie zusammen an einem Mast sein dürfen, weil sie quasi das Gegenteil aussagen – und selbst das ist ja kein Einzelfall. Offenkundig fehlt vielen Aufstellern so rudimentär das Wissen über Verkehrsschilder, dass die nichtmal den Unterschied zwischen roten und blauen kennen…

  • Ich sag' mal: wenn alle jedes Schild beachten würden, das innerhalb einer Baustelle (hinter der Absperrung) irgendwie herumsteht, dann käme der Verkehr mancherorts zum Erliegen.


    Wenn die gewollt hätten, dass man das Schild beachtet, dann hätten sie es außerhalb der Absperrung aufgestellt.

  • jetzt ist es weg


    Ich habe es selbst nicht beobachtet, aber mir wurde von mehreren Seiten berichtet, dass dort tatsächlich einige Radfahrer auf dem linksseitigen Gehweg der Fahrradstraße gefahren sind. Ob das an der irren Beschilderung lag oder ob die das sowieso tun, kann ich nicht beurteilen.

  • Das ganze Kunstwerk war rechtlich betrachtet bedeutungslos. Das [Zeichen 240] stand hinter der Absperrschranke auf einer gesperrten Verkehrsfläche. Wenn es eine Benutzungspflicht anordnen sollte: wo denn bitte? Wenn man den linken Gehweg damit zum benutzungspflichtigen "Radweg" erklären wollte, hätte man das 240er ohne Zusatzzeichen auf die linke Seite gestellt.


    Insofern ging von diesem Unfug keine Beschränkung aus, da er offenkundig in sich widersprüchlich und damit nichtig war. Aber wenn die Leute in Stade lesen, dass sie bitte auf dem linksseitigen Gehweg Fahrrad fahren sollen, dann tun sie das und daher musste das weg.

  • Nein, ich habe es hinter der Absperrung auf den Boden gelegt und die VB und Polizei darüber informiert.


    Beim nächsten Mal schraube ich die Schilder vom Pfosten ab und bringe sie zur Polizeiwache, wo sie die Baufirma abholen kann. Da ich heute Morgen spät dran war, hatte ich dafür keine Zeit.