Woche 06 vom 3. bis 9. Februar 2020

  • Am Wochenende war auf der Autoseite ("Ratgeber Verkehr") unserer Regionalzeitung eine redaktionell bearbeitete dpa-Meldung, leider nicht online:

    Zebrastreifen: Radfahrer müssen absteigen

    Sie geht zurück auf diese Meldung des Deutschen Anwaltvereins: Das OLG Hamm (immer wieder: OLG Hamm!) meint, als Radfahrer muss man über einen Zebrastreifen schieben, ansonsten haftet der Radfahrer bei einem Unfall zumindest mit. Ich kann das sogar nachvollziehen, wenn wie hier geschrieben der Radfahrer mit dem Kraftfahrzeug kollidiert. Aber in der Regel ist doch gerade anders rum -- das Kraftfahrzeug kollidiert mit dem Radfahrer, der sich auf einem Zebrastreifen befindet. Ist das jetzt ein Freibrief für die Autofahrer, auf dem Zebrastreifen alles plattzufahren, das kein Fußgänger ist?

  • Ja, aber dazu braucht man kein OLG Hamm.

    Der Zebrastreifen ist ein Fußgängerüberweg und wenn du mit dem Fahrrad drüber fährst ist das auch nicht viel anderes wie einfach so die Straße kreuzen.

    Selbst wenn Du von einem Autofahrer auf einer Radverkehrsanlage angefahren wirst, kann es gut sein, das Du bei einem Rechtsstreit eine Teilschuld bekommst.

  • Zebrastreifen: Radfahrer müssen absteigen

    Ähm, da wird ein wichtiger Kontext unterschlagen:

    Um denselben Schutz wie Fußgänger zu genießen, müssten Radfahrer absteigen und das Rad schieben.

    Und dieser Kontext ist entscheidend und bedeutet mitnichten, daß eine "Schiebepflicht" bestünde, sondern vielmehr, daß auf Fußgängerüberwegen Radverkehr, wie es ihre Bezeichnung bereits ahnen läßt, ggü dem Fahrbahnverkehr keinen Vorrang, sondern Nachrang hat.

    Die Überschrift des Artikels bei anwaltsregister.de ist also schlicht falsch.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

  • Dass der Radverkehr an einem solchen Fußgängerüberweg grundsätzlich keinen Vorrang hat, ist in dieser Absolutheit schlicht falsch. Es kommt auf die Lage des FGÜs an: bei mir in der Nähe gibt es einen gemeinsamen Rad-/Fußweg neben einem (freien) Rechtsabbieger. Direkt vor der Kreuzung muss man dann zur Weiterfahrt diesen Abbieger queren. Um Fußgängern hier (ebenfalls) Vorrang einzuräumen, hat man einen FGÜ aufgemalt. Für Radfahrer ist die Existenz dieses FGÜs aber schlicht egal, sie haben aufgrund § 9 StVO sowieso Vorrang, denn ein VZ205 ist nicht aufgestellt.

    Dass laut R-FGÜ im Zuge von gemeinsamen Rad-/Fußwegen keine solchen Überwege angelegt werden dürfen, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

  • So in etwa? Natürlich mit [Zeichen 240]

    Auf meinen Streifzügen habe ich auch dieses Konstrukt entdeckt:

    Dort steht vor der "Radweg"-Furt ein [Zeichen 205] am freien Rechtsabbieger. Aber weiß auch der Autofahrer, der von links kommend die Bundestraße überquert, dass Radfahrer dort Vorfahrt haben?

    Für den Fahrbahnverkehr von rechts hat man das [Zusazzeichen 1000-32][Zeichen 206] konsequenterweise gleich hinter der Furt aufgestellt. Da ist es dann aber eigentlich zu spät zum Anhalten.

  • Dort steht vor der "Radweg"-Furt ein [Zeichen 205] am freien Rechtsabbieger. Aber weiß auch der Autofahrer, der von links kommend die Bundestraße überquert, dass Radfahrer dort Vorfahrt haben?

    Müssen die nicht ohnehin, auch ohne Schild, beim Linksabbiegen entgegenkommenden Verkehr (zu dem ja auch Radfahrer zählen) passieren lassen? Oder gibts irgendeinen Grund, warum dort unklar sein könnte, ob § 9 Abs. 3 gilt?

  • Wenn man in die VwV schaut, dann ist der Geh/Radweg so weit abgesetzt, dass er für den Autofahrer nicht mehr erkenntlich zur Straße/Fahrbahn zählt. In Bayern hätten an so einer Stelle die Radler auf beiden Seiten ein VZ205, -> für Ihre Sicherheit.

  • Müssen die nicht ohnehin, auch ohne Schild, beim Linksabbiegen entgegenkommenden Verkehr (zu dem ja auch Radfahrer zählen) passieren lassen?

    Ich meine nicht die Linksabbieger von der B73, sondern die Autofahrer, die geradeaus über die Bundesstraße fahren. Die haben vermutlich auch ein [Zeichen 206], aber sicherlich wieder vergessen, dass die Radfahrer, die auf der anderen Seite entlang der Bundesstraße fahren, auch noch Vorfahrt haben. Und falls jemand die "weiter-als-5m-von-der-Fahrbahn-abgesetzt" Karte zieht: Dann dürfte da auch gar keine Furt sein und die bayerische Lösung wäre nicht einmal rechtlich zu beanstanden.

    *edit: hier https://goo.gl/maps/2iwS98PNVee9JFsW8

  • Wenn man in die VwV schaut, dann ist der Geh/Radweg so weit abgesetzt, dass er für den Autofahrer nicht mehr erkenntlich zur Straße/Fahrbahn zählt. In Bayern hätten an so einer Stelle die Radler auf beiden Seiten ein VZ205, -> für Ihre Sicherheit.

    Wobei es sich dann natürlich um einen nicht-fahrbahnbegleitenden Radweg handelt.

  • Wobei es sich dann natürlich um einen nicht-fahrbahnbegleitenden Radweg handelt.

    Ich halte das für akademisch. Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Ab wann ist denn der Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend und an welcher Stelle verlässt du ihn, um auf der Fahrbahn weiterzufahren?

    Und ab wann ist der Weg wieder fahrbahnbegleitend, so dass du die Fahrbahn wieder verlassen musst?

    https://goo.gl/maps/xaup3eqcg9FRJcNW9

  • Ich halte das für akademisch. Um bei meinem Beispiel zu bleiben: Ab wann ist denn der Radweg nicht mehr fahrbahnbegleitend und an welcher Stelle verlässt du ihn, um auf der Fahrbahn weiterzufahren?

    Und ab wann ist der Weg wieder fahrbahnbegleitend, so dass du die Fahrbahn wieder verlassen musst?

    https://goo.gl/maps/xaup3eqcg9FRJcNW9

    Mal abgesehen davon, dass das StBA, die Polizei und das Ordnungsamt das zu 99% ganz anders sehen. Es gibt doch sowieso kaum Radfahrer, ich würde sagen bei uns im Landkreis außer mir vielleicht noch 2-3, die so einen Radweg außerorts bei einer gut befahrenen Straße mal rechts liegen lassen.

    Deswegen ist der Leidensdruck für die Behörden praktisch nicht vorhanden, denn egal, was sie anbieten, es wird angenommen. Und Radfahrer auch von den Autofahrer saktioniert, damit gleich klar ist, wer wo zu fahren hat.

    Wenn man die Karte ansieht, würde sagen wers unbedingt will fährt bei der Hüßlohstraße auf die B73, auf der Brücke wird der Geh/Radweg wahrscheinlich via Leitplanke getrennt und in Hechthausen, ist da Radwegpflicht?, wahrscheinlich schon, also da dann wieder drauf.