Am Wochenende war auf der Autoseite ("Ratgeber Verkehr") unserer Regionalzeitung eine redaktionell bearbeitete dpa-Meldung, leider nicht online:
Zebrastreifen: Radfahrer müssen absteigen
Sie geht zurück auf diese Meldung des Deutschen Anwaltvereins: Das OLG Hamm (immer wieder: OLG Hamm!) meint, als Radfahrer muss man über einen Zebrastreifen schieben, ansonsten haftet der Radfahrer bei einem Unfall zumindest mit. Ich kann das sogar nachvollziehen, wenn wie hier geschrieben der Radfahrer mit dem Kraftfahrzeug kollidiert. Aber in der Regel ist doch gerade anders rum -- das Kraftfahrzeug kollidiert mit dem Radfahrer, der sich auf einem Zebrastreifen befindet. Ist das jetzt ein Freibrief für die Autofahrer, auf dem Zebrastreifen alles plattzufahren, das kein Fußgänger ist?