Die dreistesten Unfallursachenausreden

  • CDU-Karsten Limberg hat völlig recht. So gehts mir auch ständig. Immer, wenn ich aus einer Einfahrt in die Vorfahrststraße einbiegen will, kommt so ein KfZ-Dödel und bleibt nicht etwa stehen, nein, er denkt, er hat Vorfahrt und fährt einfach weiter. Natürlich zerquetsche ich ihn mit meinem Fahrrad, er ist halt einfach nur dumm und hat's deshalb verdient.

    Ist der tatsächlich für "Soziales und Stadtentwicklung" zuständig? Da wird mir einiges klar...

  • Seine "Entschuldigung" ist fast ebenso schlimm ... schlimmer?

    Zitat
    Mein Tweet hat die Gefühle von Menschen verletzt,das wollte ich nicht u das tut mir leid-natürlich wollte ich nicht der alten Dame die Schuld geben. Jedes Verkehrsopfer ist eines zuviel-über die Ursachen wollte ich eine Diskussion anstoßen,dafür habe ich den falschen Weg gewählt.
    — Karsten Limberg (@KarstenLimberg) February 10, 2022

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • schlimmer?

    Ja, schlimmer. Weil die Ursache für Unfälle, über die er eine "Diskussion" anstoßen wollte, offenbar für ihn darin besteht, dass die Verletzlicheren nicht ihre Rechte aufgeben. Die Ursache dafür, dass Menschen aus Angst nicht Radfahren oder ihre Kinder zu Fuß gehen lassen, ist das Selbstverständnis vom Recht des Stärkeren, das damit ausgedrückt wird. Was für ein ekelhaftes XXXXXXXXX!

  • Wenn die Radfahrerin eine fitte, 30-jährige Dauerradlerin gewesen wäre, wärs schon schlimm genug, aber bei einer 81-jährigen den Vorwurf zu starten, sich aus Dummheit/Rechthaberei und Ignoranz für §1 umgebracht zu haben, und dazu auch noch die Rücksichtnahme (für den armen LKW-Lenker) einzufordern, halte ich schon für ein echt starkes Stück.

    Zitat

    §3

    (2a) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist

    Eigentlich müsste die Führersteinstelle bei so öffentlich geäußerten Fehlleistungen automatisch die Eignung zur Teilnahme im Verkehr mit einem KFZ überprüfen.

  • "Orientierung verloren"

    POL-STD: Unfall im dichten Nebel - 73-jährige Autofahrerin in Stade verletzt
    Stade (ots) - Am heutigen frühen Morgen gegen 06:15 h kam es auf der Bundesstraße 73 in Stade-Haddorf zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine 73-jährige…
    www.presseportal.de
    Zitat

    Die Fahrerin eines Chevrolet Captiva hatte im dichten Nebel offenbar die Orientierung verloren und war nach Zeugenaussagen von der [sic.] erst in Schlangenlinien gefahren und dann nach rechts von der Fahrbahn abgekommen. Auf dem Geh- und Radweg fahrend war sie dann dort gegen einen Stromverteilerkasten sowie einen Baum geprallt.

    Es wäre eine gute Gelegenheit für den Pressesprecher der Stader Polizei gewesen, einmal auf das Sichtfahrgebot hinzuweisen. Die Option, langsamer zu fahren oder gar anzuhalten, wenn man gar nicht mehr weiß, wo man ist, gibt es ja schließlich auch noch.

  • "Orientierung verloren"

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/5161408


    Es wäre eine gute Gelegenheit für den Pressesprecher der Stader Polizei gewesen, einmal auf das Sichtfahrgebot hinzuweisen. Die Option, langsamer zu fahren oder gar anzuhalten, wenn man gar nicht mehr weiß, wo man ist, gibt es ja schließlich auch noch.

    Das ist ja eine linguistisch-semantisch-juristische Fundgrube.

    Im Gegensatz zu Radfahrern, die "sich verletzen", wenn sie von einem Auto gerammt wurden, heißt es bei dieser Frau, die den Alleinunfall verursacht hat, dass sie "verletzt wurde".

    Dann wundert es mich, dass nichts von "Alkoholtest" zu lesen ist, obwohl sie nach Zeugenaussagen in Schlangenlinien gefahren ist.

    Weiter im Text:

    Zitat

    Auf dem Geh- und Radweg fahrend war sie dann dort gegen einen Stromverteilerkasten sowie einen Baum geprallt.

    Was lernt uns das?

    1. Da stehen offenbar Stromverteilerkästen und Bäume auf einem Geh- und Radweg herum.

    2. Das erscheint der Polizei völlig normal, es betrifft ja nur Radfahrer und Fußgänger.

    Und dann noch:

    Zitat

    Ihr Auto wurde bei dem Unfall total beschädigt, der angerichtete Gesamtschaden am Fahrzeug, dem Stromkasten und dem Baum wird auf ca. 15.000 Euro geschätzt.

    Wenn der Gesamtschaden am SUV, am Stromkasten und am Baum bei einem Totalschaden des SUV bei nur 15.000 Euro liegt, dann scheint das erstens eine alte Möhre gewesen zu sein, zweitens der Stromkasten nur ein bisschen neue Farbe zu benötigen und drittens der Baum ... ja was denn? Ein paar Kubikdezimeter Rinde verloren?

    Wieviel Sterne im Crashtest hat denn dieses Qualitätsauto, wenn ein solcher Zusammenprall so ausgeht?

    Einmal editiert, zuletzt von Fahrbahnradler (4. März 2022 um 01:25) aus folgendem Grund: Tippfehler

  • Vermutlich wurde der Schaden am Baum mit dem Preis für einen Raummeter Brennholz angesetzt. Was der Pressesprecher der Stader Polizei abliefert, ist regelmäßig unterirdisch. Es gibt kaum eine Meldung ohne Grammatik- oder Schreibfehler, und von der autofixierten Sichtweise, die aus jeder einzelnen Meldung herauszulesen ist, fangen wir erst gar nicht an.

  • Die Option, langsamer zu fahren oder gar anzuhalten, wenn man gar nicht mehr weiß, wo man ist, gibt es ja schließlich auch noch.

    Diese Option erfordert Nerven aus Stahlseilen. Die Angst davor, von anderen Verkehrsteilnehmern körperlich bedrängt zu werden, wenn man nicht mind. die zgH fährt, ist allgegenwärtig. Wer's nicht glaubt: Fahrt mal eine Woche lang mit dem Auto konsequent exakt die zgH. Ihr werdet zum Staatsfeind Nummer Eins.

    Ich glaube, dieselbe Angst, die Radfahrer davon abhält, auf der Fahrbahn zu fahren, hält Autofahrer davon ab, langsam zu fahren.

  • Was der Pressesprecher der Stader Polizei abliefert, ist regelmäßig unterirdisch. Es gibt kaum eine Meldung ohne Grammatik- oder Schreibfehler, und von der autofixierten Sichtweise, die aus jeder einzelnen Meldung herauszulesen ist, fangen wir erst gar nicht an.

    Zu befürchten ist: Die "Anderen" sind ja nicht anders. Der wurde ja nicht deswegen Polizei-Pressesprecher, weil er besonders blöde ist, sondern vermutlich, weil er besonders klug ist. :rolleyes:

  • Ich glaube, dieselbe Angst, die Radfahrer davon abhält, auf der Fahrbahn zu fahren, hält Autofahrer davon ab, langsam zu fahren.

    Das glaube ich auch. Ich bin tatsächlich gestern seit langem wieder mal Auto gefahren und habe mich schön an alle Geschwindigkeitsbegrenzungen gehalten. Bei einigen Überholmanövern hatte ich das Gefühl, dass sich die Autofahrer hinter mir gefühlt haben müssen wie Uma Thurman in dieser Szene

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  • Diese Option erfordert Nerven aus Stahlseilen. Die Angst davor, von anderen Verkehrsteilnehmern körperlich bedrängt zu werden, wenn man nicht mind. die zgH fährt, ist allgegenwärtig. Wer's nicht glaubt: Fahrt mal eine Woche lang mit dem Auto konsequent exakt die zgH. Ihr werdet zum Staatsfeind Nummer Eins.

    Ich glaube, dieselbe Angst, die Radfahrer davon abhält, auf der Fahrbahn zu fahren, hält Autofahrer davon ab, langsam zu fahren.

    Ich würde einfach ein/zwei Runden Traktorfahrern für jeden Verkehrsteilnehmer empfehlen,, natürlich keinen der neuen 60-80km/h Riesendampfer, dazu brauchts eh einen LKW-Führerschein, sondern einen der älteren 25km/h Rennmaschinen, das stählt die Nerven und macht gleichzeitig langmütig und entschleunigt.

    Hatte am Samstag wieder mal das Vergnügen, als ich das böse Holz nach Hause gefahren habe.

    Da reihen sich hinten die Autos und selbst wenn einer hupt, bekommt man eh nicht mit, wenn der Diesel tobt.

    Kann man sich guten Gewissens entspannen, schneller gehts nicht und das wissen auch alle.

  • Hatte am Samstag wieder mal das Vergnügen, als ich das böse Holz nach Hause gefahren habe. Da reihen sich hinten die Autos und selbst wenn einer hupt, bekommt man eh nicht mit, wenn der Diesel tobt.

    Oh, oh. Mein Großvater selig würde sagen: "Der Pole provoziert schon wieder" ^^

  • POL-STD: 43-jähriger Fußgänger am Stader Bahnhof von Bus touchiert und schwer verletzt | Presseportal

    Zitat

    Um derartige schwere Unfälle zu vermeiden, rät Polizeisprecher Rainer Bohmbach allen Fußgängern: "Lassen Sie sich Zeit! Betreten Sie die Fahrbahn nicht überraschend oder unmittelbar vor einem Fahrzeug, auch nicht auf einem Zebrastreifen. Der Autofahrer kann Sie sonst möglicherweise nicht früh genug sehen und anhalten."

    Warum latscht der doofe Fußgänger auch einfach auf die Straße?

    Aber warum rät die Stader Polizei nicht auch mal, besonders aufmerksam an Fußgängerüberwege heran zu fahren? Die Stelle ist einwandfrei einsehbar.

    Die StVO rät übrigens:

    Zitat

    (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

  • Aber warum rät die Stader Polizei nicht auch mal, besonders aufmerksam an Fußgängerüberwege heran zu fahren?

    Weil es der Fußgänger ist, der überleben will. Der Busfahrer wird schon überleben.

    Zitat

    (1) An Fußgängerüberwegen haben Fahrzeuge mit Ausnahme von Schienenfahrzeugen den zu Fuß Gehenden sowie Fahrenden von Krankenfahrstühlen oder Rollstühlen, welche den Überweg erkennbar benutzen wollen, das Überqueren der Fahrbahn zu ermöglichen. Dann dürfen sie nur mit mäßiger Geschwindigkeit heranfahren; wenn nötig, müssen sie warten.

    Und? War das hier so?

  • Weil es der Fußgänger ist, der überleben will. Der Busfahrer wird schon überleben.

    Und? War das hier so?

    "Der Autofahrer kann Sie sonst möglicherweise nicht früh genug sehen und anhalten."

    Das ist doch gar nicht möglich, wenn der Autofahrer sich an §1 STVO hält? Steuert er das Fahrzeug, oder das Fahrzeug ihn? :)

  • "Der Autofahrer kann Sie sonst möglicherweise nicht früh genug sehen und anhalten."

    Das ist doch gar nicht möglich, wenn der Autofahrer sich an §1 STVO hält? Steuert er das Fahrzeug, oder das Fahrzeug ihn? :)

    Technisch ist da schon einiges möglich in Sachen "steuert das Fahrzeug den Autofahrer".

    Ich vermute, es ist auch möglich, Fahrzeuge so zu konstruieren, dass sie vor einem Zebrastreifen rechtzeitig die Geschwindigkeit auf ca. 5-10 km/h reduzieren. Und ggf. auch zwangs-gebremst werden auf Null.

    Kameras und Navi-Daten und weitere Sensoren können dazu die notwendigen Daten liefern.

    Und wenn zum Beispiel ein Bauarbeiten-Zebrastreifen vom System nicht erkannt wird, dann ist es ja immer noch so, dass der Fahrer selbstständig das Tempo reduzieren kann.

    Das ist doch im Zugverkehr auch so, dass Züge zum Beispiel bei Missachtung eines Halte-Signals automatisch zwangs-gebremst werden. Sogar so rechtzeitig, dass es erst gar nicht dazu kommt, dass das Signal überfahren wird.

    Warum ist so was nicht schon längst verbindlich vorgeschrieben?

  • automatisch zwangs-gebremst werden

    Soweit ich weiß, gilt im Individual-Verkehr immer noch das Dogma, dass der Mensch die letzte Entscheidung treffen muss und für diese Entscheidungen verantwortlich ist. Weil er sich nicht transportieren läßt, sondern sich selbst transportiert.

  • Soweit ich weiß, gilt im Individual-Verkehr immer noch das Dogma, dass der Mensch die letzte Entscheidung treffen muss und für diese Entscheidungen verantwortlich ist. Weil er sich nicht transportieren läßt, sondern sich selbst transportiert.

    Dann dürfte es streng genommen auch kein ABS (Antiblockiersystem) geben und kein ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm).

    Ein ABS mit Fehler-Anzeige kann zum Beispiel ein Grund für eine TÜV-Ablehnung sein: "Das ABS trägt maßgeblich zur Fahrsicherheit bei, indem es ein Blockieren der Räder beim Bremsen verhindert und somit für mehr Kontrolle und Lenkbarkeit bei Bremsmanövern sorgt. In Deutschland ist ein ABS seit 2004 bei jedem Neuwagen Pflicht. Sollte zum Zeitpunkt des TÜVs das ABS-Symbol dauerhaft aufleuchten - und somit auf einen möglichen Defekt am ABS hinweisen, - kann dies ein Grund für eine TÜV-Ablehnung sein."

    Wenn das ABS-Symbol leuchtet » Ausführliche Infos & Werkstattsuche

    Vermutlich würde im Schadensfall es sich ungünstig auswirken bezüglich Versicherungsschutz oder Mitverschulden, wenn das ABS ausgeschaltet wurde (sofern das überhaupt möglich ist), oder nicht funktionsfähig war und das angezeigt wurde.

    Warum sollte das nicht auf Geschwindigkeit-reduzierende Steuerelemente übertragbar sein?

    Die Entscheidung trotzdem langsamer zu fahren oder zu bremsen, auch wenn das Steuergerät, das nicht automatisch tut, ist ja jederzeit gegeben.