Radverkehrsanlagen + Omnibushaltestellen = Konfliktpotenzial

  • Die Frau mit Kopfhörer ist bereits ausgestiegen. Jetzt möchte sie irgendwo hingehen.

    Muss ein Radfahrer hier anhalten?

    https://www.google.de/maps/@53.64834…!7i13312!8i6656

    In dem Teil der Haltestelle, in der das Wartehäuschen steht, sieht es für mein Empfinden so aus, dass man es Busfahrgästen zumuten kann, ggf. einen Moment zu warten, um Radfahrer passieren zu lassen. In dem Teil der Haltestelle, in der der Radweg sehr dicht an der Haltestellekante entlanggeführt wird, sehe ich den Radfahrer wartepflichtig gegenüber ein- und aussteigenden Omnibusfahrgästen.

    Was mich an der Haltestelle am meisten stört ist die Haltebucht, in der der Bus reinfährt und dann erfahrungsgemäß Probleme hat wieder rauszufahren, weil viele Autofahrer die Regel ignorieren, dass abfahrende Omnibussen unbedingt Vorrang zu gewähren ist.

    Deshalb, aber auch weil das Anlegen der Bucht auf Kosten des Verkehrsraums für Fußgänger- und Radverkehr geht, sollte unbedingt statt der Bucht ein Haltestellenkap angelegt werden, so dass der Bus auf der Fahrbahn halten kann.

    Sehr viel deutlicher ist die Situation an dieser Bushaltestelle im Landkreis Schaumburg:

    Der Weg auf dem Foto ist ein Fußweg, der für den Radverkehr freigegeben ist.

  • Zitat

    Was mich an der Haltestelle am meisten stört ist die Haltebucht, in der der Bus reinfährt und dann erfahrungsgemäß Probleme hat wieder rauszufahren, weil viele Autofahrer die Regel ignorieren, dass abfahrende Omnibussen unbedingt Vorrang zu gewähren ist.

    Wir haben diese Diskussion in Nürnberg gerade an einer Haltestelle: Die neue Bushaltestelle soll laut einem Teil der Parteien ohne Bucht angelegt werden, ein anderer Teil sieht dort den KFZ-Verkehr unnötig behindert.

    Ich bin noch nicht zu einer eigenen Meinung in der Lage. In Nürnberg scheinen Busse in den allermeisten Fällen in der Lage, aus einer Bucht mit Blinker heruas zu fahren. Das mag regional ein Problem sein (sind die Hanoveraner so viel schlimmer?) oder meine Wahrnehmung an den falschen Busbuchten - vielleicht weil dort eine Ampel zusätzlich eine Lücke im Verkehrsstrom schafft.

    Ist das das wirklich so, wie von Ihnen als "erfahrungsgemäß" beschrieben, oder nur ein Gefühl?

  • Ist das das wirklich so, wie von Ihnen als "erfahrungsgemäß" beschrieben, oder nur ein Gefühl?

    Ich fahre nicht jeden Tag als Fahrgast im Omnibus und Busfahrer bin ich auch nicht. Aber ich fahre besonders im Winter mehrmals die Woche Bus.

    Bei einer dieser Fahrten kam es zu einem Unfall, der daraus resultierte, dass der Omnibusfahrer darauf vertraute, dass der PKW, der sich von hinten näherte, halten würde, der hatte aber doch noch versucht an dem Bus vorbeizufahren. Leider konnte ich nicht sehen, ob der Busfahrer das Blinklicht angeschaltet hatte.

    Inzwischen habe ich herausgefunden, dass viele Fahrzeugdaten, wie zum Beispiel Blinklichtbenutzung im Bus von einer "Black Box", also einem Unfalldatenschreiber aufgezeichnet werden. Der Fahrer bat jedenfalls seine Fahrgäste, die was von dem Unfall mitbekamen, um die Kontaktdaten, damit sie ggf. als Zeugen zur Verfügung stehen, wenn es zu einem Prozess kommt. Seitdem achte ich als Omnibusfahrgast genauer auf die Situationen beim Abfahren des Busses. Und meine Beobachtung ist: Es kommt häufig vor, dass Autofahrer den Omnibus am Losfahren hindern.

    Das Thema ist jedenfalls heiß! Schau mal beim ADAC vorbei: https://verkehrsquiz.wordpress.com/2012/03/16/mus…-bus-vorlassen/ Da wird gleich so getan, dass Busfahrer sich regelmäßig den Vorrang erzwingen und Autofahrer zu Notbremsungen nötigen. Das halte ich für Quatsch. Und Omnibusfahrer, die ich danach fragte, sagten mir, dass sie es wohl gerne in manchen Situationen drauf anlegen würden, aber das letztlich nicht tun, weil einfach zu viel Stress damit verbunden ist.

    Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sollten andere Verkehrsteilnehmer grundsätzlich verpflichtet sein, hinter einem Omnibus zu halten und zu warten, bis der wieder abfährt. Ausnahme: Spezielle Haltestellen, die dazu geiegnet sind, dass der Busfahrer seinen Bus dort länger stehen lassen kann, um seine Pausenzeiten einzuhalten und oder für Toilettengänge.

    Der Radverkehr sollte ohnehin verstärkt auf der Fahrbahn verlegt werden und dann müsste halt ein Radfahrer ggf. auch warten. Ohnehin hätte ich ein bisschen Bammel, mit dem Fahrrad an einem haltenden Omnibus links vorbeizufahren.

    Kürzlich hatte ich einen amerikanischen Schulbus bei einer Veranstaltung fotografiert. Der hatte ein ausklappbares Stopschild an der Seite im Heckbereich und ein weiteres vorne. Wo diese Busse normalerweise halten gilt, dass der übrige Verkehr in beide Fahrtrichtungen steht, wenn der Bus an der Haltestelle hält.

    Ausklappbares Stoppschild hinten

    und vorne!

  • Typische Situation an einer Bushaltestelle: Der Bus hält, gleich werden sich die Türen öffnen und Fahrgäste aussteigen (grüne Pfeile). Viele Fahrgäste oder wenige? Sind die eilig unterwegs oder langsam und bedächtig? Sind stürmische Kinder darunter? Sollte ich als Radfahrer (oranger Pfeil) besser anhalten, oder bin ich sogar verpflichtet dazu, weil ich ja weiß, der Bus ist gerade angekommen und die Türen werden sich gleich öffnen und ich muss damit rechnen, aus dem Bus kommen alle die Fahrgäste heraus, die ich oben beschrieben habe?

    Oder kann ich davon ausgehen, dass die Busfahrgäste sich zunächst nicht auf den Radweg trauen sondern erst mal schauen, ob da vielleicht Radfahrer drauf unterwegs sind, denen die Busfahrgäste Vorrang gewähren, oder gar Vorrang gewähren müssen?

    Im konkreten Beispiel handelt es sich übrigens um einen benutzungspflichtigen Radweg. Womit die nächste Frage im Raum steht: Gibt es da Unterschiede abhängig davon, ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht?

  • Die StVO lässt da doch eigentlich keine Fragen offen:

    Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbei gefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

    Und das Öffnen der Türen absehbar ist, muss sich ein Radfahrer schonmal darauf einstellen.

    Ich gehe davon aus, dass die Vorsichtspflicht nach §14 StVO dahinter weitgehend zurück steht, da §20 die speziellere Regelung ist: Ersterer beschreibt allgemein das Ein- und Aussteigen (gemeint ist wohl hauptsächlich der MIV), letzterer spezielle das Aussteigen aus öffentlichen Verkehrsmitteln.

    Zitat von §14 Abs. 1 StVO

    Wer ein- oder aussteigt, muss sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist.

  • Die StVO lässt da doch eigentlich keine Fragen offen:

    Und das Öffnen der Türen absehbar ist, muss sich ein Radfahrer schonmal darauf einstellen.

    Der von dir zitierte Absatz aus der StVO fordert zwar ein, dass aussteigende Fahrgäste von rechts am Bus vorbeifahrenden Fahrzeugen nicht gefährdet werden dürfen und auch nicht behindert werden dürfen. Aber einen klaren Vorrang wird den aussteigenden (und einsteigenden) Omnibus-Fahrgästen damit auch nicht gewährt. Was ist wenn die Omnibusfahrgäste stehenbleiben, um den Radler passieren zu lassen? Kommt es dann zu einem Unglück, hat der Radler freilich erstmal die schlechteren Karten.

    Und dann ist da noch der Haltestellenbord zwischen Radweg und Fahrbahn. Die Radfahrerin oder der Radfahrer würde also nicht direkt rechts am Bus vorbei fahren. Trotzdem würde ich wie du auch zum Anhalten anraten, oder zumindest so langsam zu fahren, dass ein sofortiges Stehenbleiben problemlos möglich ist, also langsame Schrittgeschwindigkeit.

    Auf der Internetseite "Fahrtipps" steht zum Thema rechts an haltenden Straßenbahnen vorbeifahren:

    "Tipps für das richtige Verhalten:

    • Wenn die Straßenbahn gerade erst angehalten ist, dann ist Abwarten hinter der Haltestelle sinnvoll, bis alle Fahrgäste ein- oder ausgestiegen sind.

    • Sind alle Türen wieder geschlossen, kann man vorsichtig vorbeifahren (auf zu späte kommende Fußgänger achten!). Selbst wenn man nicht glaubt, dass noch Fußgänger auftauchen, ist Schrittgeschwindigkeit die beste Wahl.

    • Anhalten, wenn sich eine Straßenbahntür nochmals öffnet oder wenn ein Fußgänger auf die Straßenbahn zugeht. Als Fahrgast hat er ja Vorrang.

    • Nicht von ungeduldigen nachfolgenden Fahrern irritieren lassen. Hier geht es um die Sicherheit der Fußgänger und darum, dass kein Unfall passiert."

    https://www.fahrtipps.de/frage/strassenbahn-ueberholen.php

    Allerdings gibt es in Hannover zumindest meines Wissens keine einzige Straßenbahnhaltestelle mehr, die nicht mindestens mit einer Ampel ausgestattet ist, um Autofahrer zum Stehen zu bringen, wenn die Straßenbahn an der Haltestelle hält. Die meisten Haltestellen sind ohnehin bereits so umgebaut, dass die Fahrgäste an den Haltestellen keine unmittelbar angrenzenden Fahrbahnen überqueren müssen.

  • Aber einen klaren Vorrang wird den aussteigenden (und einsteigenden) Omnibus-Fahrgästen damit auch nicht gewährt.

    Sie dürfen nicht behindert werden und es muss jede Gefährdung ausgeschlossen sein. Viel mehr geht nicht, oder?

    Was hättest Du für eine Formulierung für "klaren Vorrang" erwartet?

    Und dann ist da noch der Haltestellenbord zwischen Radweg und Fahrbahn.

    Das sind geschätzt knapp 2 m. Viel zu wenig, um den Radfahrer von seinen Pflichten zu entbinden.

    Vor Gericht würde es wohl darauf hinauslaufen, dass ein Radfahrer bei einem geringeren Abstand überhaupt nicht vorbei fahren darf ("und nur in einem solchen Abstand"). Denn bei geringerem Abstand kann man auch bei Schrittgeschwindigkeit nicht ausschließen, dass ein Kind ins Rad rennt.

  • Das sind geschätzt knapp 2 m. Viel zu wenig, um den Radfahrer Fahrzeugführer von seinen Pflichten zu entbinden.

    Ich habe da mal was korrigiert. Da Hamburg keine Straßenbahn hat: Wie beurteilst Du die Situation hier?

    1,8 m (mein Tipp) sind für eine Fußweg nicht üppig aber auch nicht mager und vor Allem ausreichend, um ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Sonst hätte ja wohl niemand ein Wartehäuschen in den Weg gestellt.

  • Interessantes Beispiel. Intuitiv ist ein Bordstein natürlich etwas anderes als ein im Wesentlichen nur farblich abgesetzter Radweg. Obwohl formal eigentlich weiterhin § 20 gelten müsste.

    Ware interessant zu sehen, welches Verhalten vor Ort üblich ist. Und was Richter bei einem Unfall daraus machen.

    In Berlin sind ähnliche Konstruktionen normalerweise mit einem Absperrgitter zur Fahrbahn versehen. Ich fand es überraschend, dass das hier nicht so ist.

  • Sie dürfen nicht behindert werden und es muss jede Gefährdung ausgeschlossen sein. Viel mehr geht nicht, oder?

    Was hättest Du für eine Formulierung für "klaren Vorrang" erwartet?

    Zum Beispiel so, ich schreib das mal als juristischer Laie:

    "Ein- und Aussteigende Fahrgäste haben Vorrang vor dem Radverkehr, wenn sie einen Bus besteigen oder einen Bus verlassen und dabei einen Radweg überqueren, der an der Straße entlanggeführt wird, an der der Bus hält."

    Na hoffentlich gibt das jetzt keinen "Shit-Storm" der Radfahrer.;)

    Und wie schon gesagt, ich bin da juristischer Laie. Über Implikationen dieser Formulierung zu spekulieren ist ausdrücklich erlaubt!

  • Ich habe da mal was korrigiert. Da Hamburg keine Straßenbahn hat: Wie beurteilst Du die Situation hier?

    1,8 m (mein Tipp) sind für eine Fußweg nicht üppig aber auch nicht mager und vor Allem ausreichend, um ein sicheres Ein- und Aussteigen zu ermöglichen. Sonst hätte ja wohl niemand ein Wartehäuschen in den Weg gestellt.

    Diese Form der Haltestellengestaltung entspringt den Bemühungen, die Stadt autogerecht zu machen. Vorher hielt die Straßenbahn mitten auf der Straße. Aussteigende Fahrgäste hatten Vorrang vor dem Autoverkehr, der gerne an der Straßenbahn vorbeigefahren wäre, es aber nicht durfte.

    Also baut man einen superschmalen Haltestellenbord, den die Fahrgäste beim Aussteigen nicht verlassen dürfen. Tun sie es trotzdem und werden dabei "umgemäht" ist der Autofahrer schuldlos.

    Am Ende dieser superschmalen Haltestellenborde gibt es eine Fußgängerampel, Da müssen dann die Fahrgäste warten, bis sie auf den Bürgersteig gelangen.

    Hier ist ein anderes Beispiel dafür. Das ist allerdings im Gegensatz zu deinem bereits Geschichte. Auf der google-street-view Aufnahme von 2008 aber noch im Betrieb: https://www.google.de/maps/@52.36733…!7i13312!8i6656

  • "Ein- und Aussteigende Fahrgäste haben Vorrang vor dem Radverkehr, wenn sie einen Bus besteigen oder einen Bus verlassen und dabei einen Radweg überqueren, der an der Straße entlanggeführt wird, an der der Bus hält."

    Ich sehe mehrere Probleme mit dieser Formulierung:

    - Es sind nur Busse genannt. §20 regelt aber Omnibusse des Linienverkehrs, Straßenbahnen und gekennzeichnete Schulbusse. Das kann man korrigieren.

    - Selbst nach der Korrektur sind mittig auf der Fahrbahn haltende Straßenbahnen nicht erfasst, bei denen die Fahrgäste direkt auf die Fahrbahn aussteigen.

    - Es gibt Diskussionen, ob gemeinsame Geh- und Radwege und Gehwege mit "Radfahrer frei" auch gelten (oder sogar illegale Gehwegradler)

    - Elektro-Tretroller werden nicht mehr erfasst

    - Und in der StVO ist meines Wissens nicht genau definiert, was genau "Vorrang" bedeutet. Bei "Vorfahrt" steht da ein längerer Abschnitt, welche Rechten und Pflichten damit einhergehen.

  • Na super! Ich ahnte es bereits, es würden Implikationen auftauchen, die "mein Werk" als das eines Stümpers entlarven. :(

    Trotzdem vielen Dank für die Hinweise.

    Gibt es eigentlich irgendwo die StVO in leichter Sprache?:/

  • Im konkreten Beispiel handelt es sich übrigens um einen benutzungspflichtigen Radweg. Womit die nächste Frage im Raum steht: Gibt es da Unterschiede abhängig davon, ob der Radweg benutzungspflichtig ist oder nicht?

    Die Benutzungspflicht spielt für den Vor- oder Nachrang der Fußgänger keine Rolle. Aus meiner Sicht ist die Fläche, auf welche die Fahrgäste aussteigen, groß genug, um dort auch warten zu können, es ist also quasi ein Schutzbereich für Fußgänger. Wenn sie weitergehen, queren sie einen Radweg, wo sie dann aber wartepflichtig sind. § 20 gilt nur, wenn Fahrgäste direkt auf den Radweg aussteigen, also ohne eine solches Buskap (Beispiel).

    Die Benutzungspflicht kommt allerdings dann ins Spiel, wenn der Radweg als Verkehrsfläche für Radfahrer überwiegend ungeeignet ist (viele Busse, viele Fahrgäste). Aber auch das hält ja in der Regel die Straßenverkehrsbehörden nicht von einer dann solchen rechtswidrigen Anordnung ab.

  • Die Benutzungspflicht spielt für den Vor- oder Nachrang der Fußgänger keine Rolle. Aus meiner Sicht ist die Fläche, auf welche die Fahrgäste aussteigen, groß genug, um dort auch warten zu können, es ist also quasi ein Schutzbereich für Fußgänger. Wenn sie weitergehen, queren sie einen Radweg, wo sie dann aber wartepflichtig sind. § 20 gilt nur, wenn Fahrgäste direkt auf den Radweg aussteigen, also ohne eine solches Buskap (Beispiel).

    Die Benutzungspflicht kommt allerdings dann ins Spiel, wenn der Radweg als Verkehrsfläche für Radfahrer überwiegend ungeeignet ist (viele Busse, viele Fahrgäste). Aber auch das hält ja in der Regel die Straßenverkehrsbehörden nicht von einer dann solchen rechtswidrigen Anordnung ab.

    Viele Busse, viele Fahrgäste, der Aufstellfläche zwischen Haltestellenkante und Radweg wird also irgendwann zu schmal, egal wie breit sie ist?

  • Habe gerade im Fundus diese Bilder von der Bushaltestelle "Wikana" in Wittenberg wiedergefunden. Das Radwege-Design zeigt die Problematik einer Bushaltestelle, durch die ein Radweg verläuft.

    Die Erwartungshaltung der Radweg-Markierer sieht vermutlich vor, dass die Fahrgäste aus dem Bus aussteigen, auf der winzigen Fläche zwischen Haltestellenkante und Radwegmarkierung so lange ausharren, bis der Radverkehr vorbeigeflossen ist, und erst dann zum Fußweg weiter gehen:

       

  • Die Erwartungshaltung der Radweg-Markierer wird wohl eher sein, dass die Radfahrer sich an §20, 1 und 2 StVO halten:

    Zitat

    (1) An Omnibussen des Linienverkehrs, an Straßenbahnen und an gekennzeichneten Schulbussen, die an Haltestellen (Zeichen 224) halten, darf, auch im Gegenverkehr, nur vorsichtig vorbeigefahren werden.

    (2) Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Sie dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss, wer ein Fahrzeug führt, warten.

  • Da habe ich meine Zweifel, ob die Radwegmarkierer an diesen StVO-Paragraphen dachten.

    Denn dann hätte der Radweg ja nicht durch die Markierung verschränkt werden müssen.

    Wie käme ich denn dazu von einem aussteigenden Busfahrgast anzunehmen, dass er zunächst mal auf der winzigen "Aufstellfläche" geduldig abwartet, bis ich als Radler an ihm vorbeigefahren bin? Da sehe ich vielmehr die Radfahrer in der Pflicht stehen zu bleiben, wenn ein Bus an der Haltestelle hält und auf Nummer sicher zu gehen. Das heißt frühestens dann weiter zu fahren, wenn alle Fahrgäste den Radweg überquert haben, die Bus-Türen sich schließen, und der Bus abfährt.

    Allerdings ist dann dieses zusätzliche Verschwenken des Radweges nicht nötig.

    Davon abgesehen halte gar nichts von Haltestellenbuchten, denn sie benachteiligen den ÖPNV. Besser sind Haltestellenkaps und Bushaltestellen an denen Autos nicht vorbei fahren können, wenn der Bus hält.

    Das Gefühl bei vielen Radfahrern, an einem haltenden Linienbus vorbeifahren zu dürfen, rührt nicht zuletzt daher, dass dieses Privileg den Autofahrern viel zu oft gewährt wird. Dabei ist es außerordentlich gefährlich - auch auf der Tür-abgewandten Seite - an einem Bus vorbeizufahren, der an deiner Haltestelle hält.

  • Vielleicht wollen Sie dem Radfahrer einfach die Gelegenheit geben, den Fußgänger zu sehen,bevor er diesen überfahrt, nachdem er aus dem Bus gestiegen ist, oder, was ich eher glaube, verhindern, das Radler eng an dem Bus vorbeifahren und damit die Aussteigenden gefährden.

    Am unwahrscheinlichsten, aber möglich -> den Radfahrern ein vorbeifahren ermöglichen auch wenn Fahrgäste schon auf den Bus warten.