dieses Juristenuniversum hat sich doch weit vom echten Leben entfernt.
Das ist sogar das Prinzip.
Sinngemäß aus einer Einführungsveranstaltung im Jura-Studium: "Zuerst nehmen wir Ihnen jeden Bezug zur Realität. Anschließend sollen sie damit über reale Fälle entscheiden!" (ich habe kein Jura studiert!).
Die legen das Recht normalerweise nach bestem Wissen und Gewissen aus und "erforschen" dabei, was der Gesetzgeber mit einer Formulierung wohl gemeint haben könnte. Selbst dabei gibt es natürlich mehrere klar definierte Systeme (https://de.wikipedia.org/wiki/Auslegung_(Recht)).
Die Beurteilung, ob das Ergebnis von diesem Prozess zufriedenstellend ist, obliegt nicht der Rechtsprechung, sondern dem Gesetzgeber. Wenn das Ergebnis unbefriedigend ist, sollte die Norm verändert werden.