Woche 32 vom 05. bis 11. August 2019

  • Das Hamburgjournal berichtet über den geplanten Umbau der Gertigstraße in Winterhude zur Fahrradstraße:

    https://www.ndr.de/fernsehen/send…,hamj84426.html

    Leider ist der Bericht nicht sehr genau, da er nicht hinreichend deutlich macht, was genau geplant ist. Und offenbar kennen auch nicht alle Geschäftsinhaber die Pläne, wenn sie statt reiner Fahrradstraße eine Tempo 30 Zone fordern.

    Den Planungsunterlagen ist jedenfalls zu entnehmen, dass sämtlicher Kfz-Verkehr zugelassen werden soll.

    https://sitzungsdienst-hamburg-nord.hamburg.de/bi/vo020.asp?V…8438#searchword

  • Dazu noch https://www.abendblatt.de/hamburg/hambur…sse-werden.html

    Herr Kroll macht wieder Stimmung, einfach weil der Mann ganz ganz wichtig ist.

    Es verändert sich letztlich nicht viel: Tempo 50 zu Tempo 30, "Radwege" zurückbauen. Rest bleibt wie's ist.

    Mit Tempo-30-Zone würden sich zusätzlich noch die Vorfahrtsregeln auf rechts-vor-links ändern.

    Größter Gewinner der Maßnahme sind die Fußgänger (Weil: "Radwege" weg, mehr Platz). Ansonsten sollten sich alle über Tempo-30 freuen.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Mit Tempo-30-Zone würden sich zusätzlich noch die Vorfahrtsregeln auf rechts-vor-links ändern.

    Gerade mit der erwähnten "rechts-vor-links"-Regelung tut sich der durchschnittliche Radfahrer in Fahrradstraßen sehr schwer. Ich beobachte regelmäßig, dass dies von den Radfahrern schlichtweg ignoriert wird. Die meisten Radfahrer glauben, sie hätten in Fahrradstraßen immer Vorrang. Dies ist wohl dem Umstand geschuldet, dass in den Medien, der Presse usw. immer wieder vom Vorrang für Radfahrer in Fahrradstraße berichtet wird. Dabei ist genau das Gegenteil der Fall. Wenn es keine Lichtzeichenanlagen und keine vorfahrtsregelnden Schilder gibt, gilt auch in der Fahrradstraße "rechts vor links". Und natürlich hat dann auch ein von rechts kommendes Auto dann Vorrang.

    Wer mag mal eine Umfrage unter den Radfahrern starten? Nehmt Euch mal das Ziel vor, 100 Radfahrer zu den Vorfahrtsregeln in Fahrradstraßen zu befragen. Das Ergebnis wird erschrecken.

  • Die meisten Radfahrer glauben, sie hätten in Fahrradstraßen immer Vorrang. Dies ist wohl dem Umstand geschuldet, dass in den Medien, der Presse usw. immer wieder vom Vorrang für Radfahrer in Fahrradstraße berichtet wird.

    Ich zitier mal aus dem Erläuterungsbericht:

    Zitat

    Die Vorfahrt ist eindeutig geregelt. Die Gertigstraße ist als Fahrradstraße vorfahrtsberechtigt.

    Alles klar? ;)

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Also gibt es wohl [Zeichen 301] oder [Zeichen 306] für die Fahrradstraße.

    Die Behörde formuliert das unklar:

    Zitat

    Sprecherin Meinecke versteht die Kritik nicht. "Als Fahrradstraße wird in der Gertigstraße automatisch Tempo 30 gelten, und sie bleibt eine Vorfahrtsstraße. Würden wir hier eine Tempo-30-Zone einrichten, müssten wie die Vorfahrtsregelung an jeder Einmündung ändern."

  • Zeugenaufruf: Autofahrer überholt in Wedel 20 Rennradler. Die holen ihn ein und beschädigen sein Auto und sein Gesicht.

    https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/4341843

    https://www.abendblatt.de/region/pinnebe…aneinander.html

    Ich kann weder der Polizeimeldung noch dem Artikel entnehmen, dass die Sachverhaltsdarstellung auf etwas anderes zurückgeht als auf die Behauptungen des Autofahrers.

  • Darum sucht die Polizei ja auch nach Zeugen.

    Und die Rennradler hätten ihre Interessen besser dadurch vertreten, lediglich ein Foto vom Fahrer zu machen und Anzeige zu erstatten.

    Altes Sprichwort: wer zuschlägt, hat sein Recht verschlagen.

    bye
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  • Darum sucht die Polizei ja auch nach Zeugen.

    Und die Rennradler hätten ihre Interessen besser dadurch vertreten, lediglich ein Foto vom Fahrer zu machen und Anzeige zu erstatten.

    Altes Sprichwort: wer zuschlägt, hat sein Recht verschlagen.

    Und was genau hätte das gebracht?

    Die Auffassung der Polizei ist doch, dass ein Überholvorgang automatisch korrekt war, wenn es zu keinem Unfall gekommen ist. Also wenn Radfahrer überholt wurden.

  • Ich kann weder der Polizeimeldung noch dem Artikel entnehmen, dass die Sachverhaltsdarstellung auf etwas anderes zurückgeht als auf die Behauptungen des Autofahrers.

    Das ist so. Aber ich halte es für plausibel, dass es zu Handgreiflichkeiten gekommen ist.

    Andere Möglichkeiten:

    • Es gab gar keine Radfahrer.
    • Die Radfahrer wurden falsch/ordnungsgemäß überholt, man hat sich nicht wiedergesehen
    • Die Radfahrer wurden falsch/ordnungsgemäß überholt, die Radfahrer haben an der nächsten Ampel brav hinter dem KFZ gewartet
    • Die Radfahrer wurden falsch/ordnungsgemäß überholt, es gab an der nächsten Ampel lediglich einen (ggfs. unfreundlichen) Wortwechsel

    In den Szenarien halte ich es für unplausibel, dass der Autofahrer Anzeige erstattet. Es wird mehr vorgefallen sein.

    Vielleicht wurde falsch überholt und die Radfahrer haben dann das Gespräch gesucht, der Autofahrer ist ausgestiegen und wurde handgreiflich und hat dann selbst was einstecken müssen. Oder es wurde richtig überholt und die Radfahrer waren einfach aggro drauf und haben ohne Grund Auto + Fahrer geschlagen.

    Wir wissen's nicht. Die Polizei auch nicht. Deshalb werden Zeugen gesucht.

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Oder es wurde richtig überholt und die Radfahrer waren einfach aggro drauf und haben ohne Grund Auto + Fahrer geschlagen.

    Das ist mit Abstand die unwahrscheinlichste Variante von allen. Würde ich mich mit allen Autofahrern prügeln, die mich richtig überholen, wäre ich morgen in der BILD.

  • Und die Rennradler hätten ihre Interessen besser dadurch vertreten, lediglich ein Foto vom Fahrer zu machen und Anzeige zu erstatten.

    Altes Sprichwort: wer zuschlägt, hat sein Recht verschlagen.

    Die Hoffnung stirbt zuletzt?

    Die Vorgehensweise macht nur Sinn, wenn Deutschland ein Rechtsstaat und die Justiz blind wäre. Für Radfahrer ist sogar beides nicht gegeben.

    Sich als Radfahrer in Selbstjustiz zu üben, läuft bei mir unter zivilem Ungehorsam.

  • Anzeigenerstattung bringt doch überhaupt nix. Ich verweise mal auf das, was Blogger Natenom vor einer Weiler mit der Polizei und einem Staatsanwalt erleben durfte.

    lediglich ein Foto vom Fahrer

    Dann hätte man den Fotografierenden wohl wegen Verstoßes gegen die tolle DSGVO wohl noch härter bestraft, als für die Ohrfeigen und die Kratzer im Lack... <X

    Altes Sprichwort: wer zuschlägt, hat sein Recht verschlagen.

    Wer zurückschlägt, allerdings nicht. Und im Zusammenhang mit automobiler Straßenverkehrsgefährdung hielte ich einen anschließenden "Satz heiße Ohren" oder ein verdelltes Stück Blech im Affekt und im Rahmen der Notwehr für durchaus gerechtfertigt. Aber man darf ja streng genommen solchen Arschlöchern nicht mal Arschloch hinterherrufen, weil man damit dann ja auch eine streng zu ahnende "Straftat" begeht... ||

    In Deutschland hat der Täterschutz halt Tradition, vor allem, wenn der Täter in einem Auto hockt. :cursing:

  • Sich als Radfahrer in Selbstjustiz zu üben, läuft bei mir unter zivilem Ungehorsam.

    Um das Narrativ des aggressiven Radrambos am Laufen zu halten, damit es immer weiter Auge um Auge geht, denn die jeweils anderen haben's ja so verdient. :thumbdown:

  • Sich als Radfahrer in Selbstjustiz zu üben, läuft bei mir unter zivilem Ungehorsam.

    Angebote auf Road Rage-Eskalation anzunehmen, bringt bloß schlechtes Karma. Das gilt auch für die Verwendung von Dashcams zur Dokumentation von vermeintlichen Übergriffen.

    Ich kam aber soeben nicht umhin, ausnahmsweise doch mal "Auge um Auge" anzuwenden. Da hatte mich so ein Fettsack auf der Kreuzung vor der Einfahrt zum Supermarktparkplatz frech geschnitten, weil ich den "schönen" Radweg ignoriert hatte. Es ergab sich, dass ich ihn im Supermarkt in der Gasse an der Gemüsetheke mit meinem Einkaufswagen zurücküberholen konnte...:evil: