Schutzstreifen in Bargteheide geplant...

  • Hallo,

    ich bin ein wenig verzweifelt.

    BargteheideAktuell

    Der örtliche ADFC hat Schutzstreifen durchgesetzt wo vorher "nix" war.

    Heute noch schnell den Ist-Zustand dokumentiert.

    Alte Landstraße:

    Man beachte die Ableitung vom Gehweg:

    Jersbeker Straße

    Getriebebau-Nord-Straße

    Rudolf-Diesel-Straße

    Einerseits nett wenn man den Autofahrern zeigt, dass Radfahrer auf die Fahrbahn dürfen. Sonst fallen mir nur Nachteile ein.

    Was tun?

  • Schlau Meier 19. Juli 2019 um 20:47

    Hat den Titel des Themas von „Schutzstreifen in Bargeheide geplant...“ zu „Schutzstreifen in Bargteheide geplant...“ geändert.
  • Was tun?

    Den ADFC fragen, warum er überhaupt so einen Käse fordert...!? Und ob er einen Beleg dafür hat, dass von Pinseleien gefördertes Spurdenken von Autofahrern für Radfahrer zu mehr "Sicherheit" führt...!?

    In Bargteheide mussten deshalb viele ausgeschilderte Radwege wegfallen.

    Das können dann doch wohl eh nur umetikettierte Gehwege, also [Zeichen 240] gewesen sein, oder? :/

  • Wahrscheinlich ja, wohne hier noch nicht so lange bzw. achte noch nicht so lange drauf. Den einzigen "richtigen" nicht benutzungspflichtigen Radweg gibt es in der Bahnhofstraße.

    Gibt trotzdem noch ein paar [Zeichen 240], allerdings z.T. falsch ausgeschildert. Anderes Thema.

    Kompetenz ADFC siehe hier:

    Abendblattartikel über Radwege in Bargteheide mit dem ADFC...

    Edit: Da hab ich natürlich zu erst eine Mail hin gemacht.

  • Warum ein einseitiger Schutzstreifen in der Schallershofer Straße Richtung Norden? Es gibt Straßen mit einer Steigung, da ist der Schutzstreifen bergan markiert und soll den Radfahrenden, etwas Freiraum gegenüber dem schneller fahrenden Autoverkehr verschaffen.

  • Der ist noch nicht da. Müssen wir warten wie das dann aussieht. Da ab der Kreuzung zum Kosbacher Damm sowieso eine Fahrradstraße parallel zur Schallershofer verläuft ist mir das mehr oder weniger egal, was die da bauen. Das Hauptproblem war die Möhrdendorfer mit dem Alibi "anderen Radweg", und das wurde meiner Erfahrung bisher jetzt komplett entschärft.

    Bei der Schallershofer gibt es einen beidseitigen Radweg ohne BNP an der Westseite (sprich Richtung Süden). Die Gefährlichkeit dieser Radwege ist bekannt (faktor 12 Unfallgefahr), aber dadurch dass der so breit ist, wird er stark genutzt und sehr wenige Radfahrer fahren auf der Fahrbahn.

  • "Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist das oberste Gebot für mehr Verkehrssicherheit."

    Das halte ich für falsch. Das sicherste wäre, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben der StVO halten, welche nach dem allerersten Paragraphen noch so kommen.

  • "Gegenseitige Rücksichtnahme im Straßenverkehr ist das oberste Gebot für mehr Verkehrssicherheit."

    Das halte ich für falsch. Das sicherste wäre, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorgaben der StVO halten, welche nach dem allerersten Paragraphen noch so kommen.

    Kritiker weisen darauf hin, dass es sich bei der Straßenverkehrsordnung eigentlich um eine Straßenverkehrsunrechtsordnung handele, die vor allem dazu dient, den Autoverkehr zu privilegieren und auszubreiten.

    Schutzstreifen stehen in der Kritik, weil sie zu einem zu dichten Überholen verleiten. Das StVO-Gebot, mit ausreichend Abstand zu überholen, wird in den Köpfen vieler Autofahrer zu einem Überholen an der Schutzstreifenmarkierungsgrenze und dann wirds für den Radverkehr oft zu eng.

    "Die StVO wird,s schon richten", ist zu kurz gedacht.

  • Der Paragraph 1 wird regelmäßig so ausgelegt:

    Wer die Regeln ab § 2 kennt, hat denen Vorrang einzuräumen, denen diese egal sind.

    In Bargteheide sind.Schutzstreifen geplant.

    "Ich folge üblicherweise der „Regel“, zum ruhenden Verkehr mindestens den Abstand einer breiten Autotür zu halten. Damit kann ich allenfalls noch auf der Begrenzung des Schutzstreifens fahren. Damit erzürne ich natürlich zahlreiche Autofahrer, die mich gerne aus dem Weg haben würden."

    Zitat aus:

    https://www.rund-ums-rad.info/verkehrsrecht-…schutzstreifen/

    Viele Autofahrer meinen, die StVO schreibe Radfahrern vor, stets am äußersten rechten Fahrbahnrand zu fahren. Befindet sich am Fahrbahnrand ein Schutzstreifen, dann verstärkt das beim Autofahrer zusätzlich diese Annahme.

    So genannte Schutzstreifen werden nach meiner Beobachtung häufig dort geschaffen, wo es eigentlich besser wäre den Autoverkehr deutlich zu reduzieren und/oder ein Tempolimit von 30 km/h oder auch je nach Situation 20 km/h einzuführen.

    Wer Paragraph 1 der StVO beherzigt, der wird als Autofahrer nicht mit Hupen und Schimpfen einen Radfahrer bedrängen, der am äußersten linken Rand eines Schutzstreifens fährt. Und er wird diesen Radfahrer erst überholen, wenn der Gegenverkehr das wirklich zulässt.

  • Apropos Schutzstreifen:

    Das hier

    • Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

    hat heute ein Zweiradfahrer auf der Fuhlsbüttler Straße so interpretiert, dass er mit seiner Harley rechts an der Autokolonne vorbeigebrettert ist.

  • ... ist heiß. muss man Verständnis haben und so.. :whistling:

    Schutz- und Radfahrstreifen werden im Stau nach meinem Gefühl zunehmend von motorisierten 2-Rädern missbraucht.

    und meiner Meinung nach sollte das ähnlich geahndet werden wie Standstreifen-befahrerei auf der BAB.

    aber so - läppische 10EUR oder so. pft.

  • Wieso, ist doch ok, der Motorradler hat ja Bedarf, weil er schneller voran kommen will.

    Ich als ebenfalls fahrzeugführender Ohnemotorradler habe dagegen selten Bedarf, der Stau ist ja meist hinter mir ... :whistling:

  • Hallo,

    also irgendwie kam das wohl doch nicht vom ADFC her das mit den Schutzstreifen in Bargteheide. Naja mal sehen. Die Variante mit den Fahrradsymbolen auf der Fahrbahn halte ich für eindeutig die beste Lösung. Ist aber nicht zugelassen so, oder?

    Offenbar sind die ersten Markierungsarbeiten durchgeführt worden. Den Aufschrei auf Facebook könnt Ihr Euch vorstellen. Man muss plötzlich auf der Straße fahren!!!

    Leider noch keine Zeit für eine Ortsbefahrung gehabt.

  • Wenn das nicht zugelassen ist, dann erwarte ich jeden Augenblick den Einmarsch der königlich-bayrischen Armee unter einem Maximilian oder einen Franz-Josef als Feldmarschall, der in Erlangen wieder Zucht und Ordnung herstellt.

  • Die Variante mit den Fahrradsymbolen auf der Fahrbahn halte ich für eindeutig die beste Lösung. Ist aber nicht zugelassen so, oder?

    Offiziell sind sie noch nicht so recht, sehe aber auch kein großes Hindernis, weil ja eigentlich nur unverbindliche Asphaltmalkunst sind ...

    Verbreiten tun sich "Piktogrammspuren" jedenfalls peu a peu, bspw. in Rheinstetten und Waghäusel, wo halt das Büro VARplus aktiv ist, die wohl auch aktiv an der offiziellen Einführung arbeiten ...

    Einfache weiße Piktogramme ohne Zierrat finden sich aber auch schon abseits des VAR-Gebietes, bspw. in Karlsruhe ...

  • Apropos Schutzstreifen:

    Das hier

    • Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

    Also dürfen auch Radfahrer (Fahrräder sind Fahrzeuge) da nur bei Bedarf drauf, wenn man dies ganz genau nimmt.

    Doomsday: It's nature's revenge for what we've done (Chris Pohl)