Am 09.03.19, gg. 18.00 Uhr befuhr eine 35-jährige Autofahrerin aus Böhl-Iggelheim die Schulstraße und bog nach rechts in die Bismarckstraße ab. Aufgrund eines im Einmündungsbereich geparkten Pkw konnte sie erst spät eine Radfahrerin erkennen, welche die Bismarckstraße in Richtung Hauptstraße befuhr. Da die Radfahrerin zu weit in der Straßenmitte fuhr, musste die Autofahrerin nach rechts ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Hierbei streifte sie den im Einmündungsbereich geparkten Pkw. Die Radfahrerin fuhr unvermindert weiter und entfernte sich von der Unfallstelle. An den beiden Pkw entstand ein Schaden von ca. 2500.- EUR.
Woche 10 vom 04. bis 10. März 2019
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Der Artikel bietet auch alles, damit einem umgehend das Essen wieder hochkommt. Helm tragen, Achtung toter Winkel, fahr doch woanders lang, sowieso selber Schuld, ...
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Schöner Zebrastreifen auf dem Symbolbild
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Der Artikel bietet auch alles, damit einem umgehend das Essen wieder hochkommt. Helm tragen, Achtung toter Winkel, fahr doch woanders lang, sowieso selber Schuld, ...
In Anlehnung an die Dixie Chicks möchte ich sagen: »I am ashamed that the Innenminister und Schwiegersohn von Herrn Schäuble is from my hometown and Abiturjahrgang.« Zum Glück nicht von meiner Schule, sondern vom anderen math-nat-Gymnasium der Stadt. Aber sein Name war damals schon bekannt - er war in der Schüler-Union und der Jungen Union. Sein Daddy war einer der führenden Journalisten der Regionalzeitung, also bestens vernetzt und protegiert.
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Twenty million anonymized transactions were analyzed by the bank and Madrid city council, and it was discovered that the decision to limit road access to the city center by motorists led to a 9.5% increase in retail takings on Madrid’s main shopping street, the Gran Vía.
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"Am 09.03.19, gg. 18.00 Uhr befuhr eine 35-jährige Autofahrerin aus Böhl-Iggelheim die Schulstraße und bog nach rechts in die Bismarckstraße ab. Aufgrund eines im Einmündungsbereich geparkten Pkw konnte sie erst spät eine Radfahrerin erkennen, welche die Bismarckstraße in Richtung Hauptstraße befuhr. Da die Radfahrerin zu weit in der Straßenmitte fuhr, musste die Autofahrerin nach rechts ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Hierbei streifte sie den im Einmündungsbereich geparkten Pkw. Die Radfahrerin fuhr unvermindert weiter und entfernte sich von der Unfallstelle. An den beiden Pkw entstand ein Schaden von ca. 2500.- EUR."
dazu hatte ich mal bei der örtlichen PD nachgefragt:
ZitatSehr geehrte Damen und Herren,
in der Pressemeldung der PD Ludwigshafen vom 10.03.2019 (https://deref-gmx.net/mail/client/aW…17688%2F4213841) wird ein Sachverhalt geschildert und der unbeteiligten Radfahrerin ein Schuldvorwurf gemacht, den ich so nicht nachvollziehen kann.
Als ich das letzte Mal in Böhl-Igglheim unterwegs war, war eine Sperrfläche in der Schulstraße im Einmündungsbereich Bismarckstraße markiert.
1. Offensichtlich wurde hier ein KFZ ordnungswidrig abgestellt.(Parken auf Sperrfläche sowie §12 Abs. 3, Satz StVO)
2. Die abbiegende KFZ-Führerin ist ganz offensichtlich trotz mangelnder Sichtbeziehung im Kreuzungsbereich nicht mit angepasster Geschwindigkeit abgebogen.
Obwohl 2 Bedingungen (mit-)ursächlich für den Unfall sind, wird dennoch der Radfahrerin pauschal unterstellt, diese wäre "zu weit in der Straßenmitte" gefahren. Diese Feststellung mit anschließender Schuldzuweisung irrtiert mich.
Ganz klar liegt hier nur die Aussage der beteiligten Autofahrerin vor. Welche Feststellung vor Ort veranlasst die Polizei, davon auszugehen, dass die Radfahrerin "zu weit" in der Straßenmitte fuhr? Hatte die Radfahrerin Gründe für die Fahrspurwahl?
Durch die in der Pressemitteilung gewählte Wortwahl unterstellen Sie der Radfahrerin eine Schuld, die so
a) überhaupt nicht eindeutig ist
b) in ihrem Anteil gegenüber dem Fehlverhalten der KFZ-Führerin zurücktritt
Gleichwohl wird mit dieser Wortwahl völlig negiert, wer die Schuld am Unfall trägt.
Dazu 2 Fragen:
wo haben Radfahrende nach Meinung der PI Schifferstadt/PD Ludwigshafen zu fahren, welchen Abstand vona) Bordstein
b) rechts parkenden KFZ
einzuhalten
heute erhalte ich Antwort:
ZitatSehr geehrter [DMHH],
die Pressemeldung gibt leidglich den objektiven Unfallhergang neutral wieder. Bei der Unfallaufnahme standen drei Verstöße gegen die StVO im Raum: ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, ein Vorfahrtsverstoß und ein Parkverstoß. Zusätzlich bestand noch der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht. Alle festgestellten Verstöße werden nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeleitet. Die Entscheidung über die weitere Verfolgung erfolgt von dort aus. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir darüber hinaus keine weiteren Angaben zu einem laufenden Verfahren machen können.
meine 2 Fragen wurden nicht beantwortet und die Pressemitteilung ist gerade nicht objektiv.
schauen wir doch mal, wie die mit Nachfragen umgehen
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Mir hat man auf meine Mail vom 11.3. bisher nicht geantwortet ...
Zitat von FahrbahnradlerGuten Tag,
ihre folgende Meldung irritiert sehr:
Am 09.03.19, gg. 18.00 Uhr befuhr eine 35-jährige Autofahrerin aus Böhl-Iggelheim die Schulstraße und bog nach rechts in die Bismarckstraße ab. Aufgrund eines im Einmündungsbereich geparkten Pkw konnte sie erst spät eine Radfahrerin erkennen, welche die Bismarckstraße in Richtung Hauptstraße befuhr. Da die Radfahrerin zu weit in der Straßenmitte fuhr, musste die Autofahrerin nach rechts ausweichen, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Hierbei streifte sie den im Einmündungsbereich geparkten Pkw. Die Radfahrerin fuhr unvermindert weiter und entfernte sich von der Unfallstelle. An den beiden Pkw entstand ein Schaden von ca. 2500.- EUR.
Auf wen geht die Behauptung zurück, die Radfahrerin sei »zu weit in der Straßenmitte« gefahren: auf die Autofahrerin, auf Zeugen?
Wie definiert Ihre Dienststelle »zu weit in der Straßenmitte«, wenn Sie dieses als »Ursache« des Unfalls bezeichnen?
Welchen Abstand hielt die Radfahrerin vom rechten Fahrbahnrand, von eventuell dort parkenden Autos, von Fußgängern, von Hindernissen (z. B. Gullydeckeln)?
Wer hatte Vorfahrt - die Autofahrerin oder die von rechts kommende Radfahrerin? Die Vorfahrt bezieht sich auf die gesamte Fahrbahnbreite!
Warum hat die Autofahrerin angesichts der schlechten Sichtverhältnisse nicht angehalten, um sich vorsichtig in die vorfahrtberechtigte Straße hineinzutasten?
Warum hat die Autofahrerin nicht angehalten, als sie die Radfahrerin erkannte, anstatt sich zwischen Radfahrerin und geparktem PKW hindurchquetschen zu wollen?
Warum bezeichnen Sie also nicht die Autofahrerin - und auch nicht die Person, die den anderen PKW unzulässigerweise im Einmündungsbereich geparkt hat - als Unfallverursacherin, sondern die Radfahrerin?
Mit freundlichen Grüßen
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Ich habe eine Antwort bekommen, und sie ist teilweise gleichlautend:
Zitat von Polizeipräsidium RheinpfalzSehr geehrter Herr ...,
die Pressemeldung gibt leidglich den objektiven Unfallhergang neutral wieder. Bei der Unfallaufnahme standen drei Verstöße gegen die StVO im Raum: ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot, ein Vorfahrtsverstoß und ein Parkverstoß. Zusätzlich bestand noch der Verdacht einer Verkehrsunfallflucht. Alle festgestellten Verstöße werden nach Abschluss der Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung weitergeleitet. Die Entscheidung über die weitere Verfolgung erfolgt von dort aus. Die meisten Ihrer Fragen beziehen sich auf verfahrensrelevante Aspekte. Ich bitte um Verständnis dafür, dass wir keine weiteren Angaben zu einem laufenden Verfahren machen können. Zu Ihrer Frage bezüglich der eingehaltenen Abstände kann ich Ihnen mitteilen, dass diese Fragen nicht pauschal beantwortet werden können. Gemäß der Kommentierung zur StVO kommt es immer auf den Einzelfall und auf die örtlichen Gegebenheiten an. In diesem Fall wird die Staatsanwaltschaft oder die Zentrale Bußgeldstelle nach Würdigung der Gesamtumstände darüber entscheiden.
Darauf nun wieder ich:
Zitat von FahrbahnradlerSehr geehrter Herr Klenk,
danke für Ihre Antwort. Allerdings ergibt sich ein Widerspruch zwischen dem Anspruch, »lediglich den objektiven Unfallhergang neutral« wiederzugeben, und dem Text der Meldung.
1. Sie schreiben, meine Frage »bezüglich der eingehaltenen Abstände« könne »nicht pauschal beantwortet werden«, da es »immer auf den Einzelfall und die örtliche Gegebenheiten« ankomme. Wie kann es dann aber sein, dass in der Pressemeldung »ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot« als Tatsache (»Da die Radfahrerin zu weit in der Straßenmitte fuhr«) und nicht als Verdacht (etwa: »nach Angaben der Pkw-Fahrerin …« oder »möglicherweise …« oder »die Staatsanwaltschaft prüft, ob …«) dargestellt wird? Die Pressemeldung besagt: »Die Radfahrerin hätte nicht dort fahren dürfen, wo sie fuhr.« Das kann aber frühestens als Ergebnis einer Beweisaufnahme oder gar eines Gerichtsverfahrens festgestellt werden, nachdem die Angaben der Radfahrerin geprüft und bewertet worden sind.
2. Sie schreiben, bei der Unfallaufnahme habe auch ein Vorfahrtsverstoß im Raum gestanden. Dieser ist offensichtlich von der Autofahrerin begangen worden, die in die Bismarckstraße einbog, obwohl die angestrebte Fahrlinie wegen der Radfahrerin nicht frei war. In der Pressemeldung steht davon nichts.
Beides sind Verstöße gegen den Anspruch, »den objektiven Unfallhergang neutral« wiederzugeben; beide Verstöße entlasten die Autofahrerin und belasten die Radfahrerin.
3. In der Pressemeldung stellen Sie Punkt 1 als Ursache (»Da die Radfahrerin …«) eines als zwangsläufig bezeichneten (» … musste ...«) Verhaltens der Autofahrerin dar. Da nach Ihren Worten aber auch ein Vorfahrtsverstoß der Autofahrerin im Raum stand, stellt sich um so mehr die Frage, warum es in der Pressemeldung nicht hieß »Da die Autofahrerin die Vorfahrt der Radfahrerin missachtete, musste sie nach rechts ausweichen …«.
Auch hier: eine Belastung der Radfahrerin, eine Entlastung der Autofahrerin - gerade so, als ob sie einem Geisterfahrer oder einem herabfallenden Dachziegel ausgewichen sei.
4. Ich hatte bereits die Frage gestellt, warum die Autofahrerin nicht angehalten hat, als sie die Radfahrerin erkannte, sondern versucht hat, sich zwischen der Radfahrerin und dem parkenden Auto hindurchzuquetschen. Ich nehme an, dass die Frage der Geschwindigkeit in solchen Fällen bereits im Rahmen des Vorfahrtsverstoßes geprüft wird (§ 8 Absatz 2 - mäßige Geschwindigkeit; ggf. Hineintasten). Damit kann aber das Ausweichens nach rechts beim Verfassen der Pressemeldung nicht als zwangsläufige Handlung dargestellt werden, sondern als eine von mehreren zu untersuchenden Handlungsoptionen; eine andere wäre die Vollbremsung gewesen.
5. Sie schreiben, es »bestand noch der Verdacht der Verkehrsunfallflucht«. Da Sie im vorhergehenden Satz bereits das Imperfekt verwenden, geht aus »bestand noch« nicht eindeutig hervor, ob es sich um einen bei Unfallaufnahme und Verfassen der Pressemeldung noch bestehenden, aber inzwischen ausgeräumten Verdacht handelt oder um den vierten Verstoß (drei gegen die StVO und einen gegen § 142 StGB), zu dem die StA noch Ermittlungen führt. Diese Ermittlungen müssen sich aber auch mit Absatz 5 des § 142 StGB befassen, konkret: ob die Radfahrerin überhaupt mitbekommen hat, dass es einen Unfall gab, an dem sie eine Beteiligte sein soll.
Lassen Sie mich noch erstens ergänzen, dass ich großes Verständnis dafür habe, dass Sie sich nicht konkret zu einem laufenden Verfahren äußern.
Zweitens: Ich bin kein Jurist, sondern Sprachwissenschaftler - mir fallen in Pressemeldungen wie dieser häufig Ungereimtheiten auf, die mit englischen Fachbegriffen wie »victim blaming« oder »framing« bezeichnet werden. Oftmals werden bei Zusammenstößen zwischen links abbiegenden Autofahrern und geradeaus fahrenden Radfahrern (Schutz-?)Behauptungen des Autofahrers als objektive Tatsachen hingestellt, geradezu typisch ist hier die »Blendung durch die tief stehende Sonne«, die als Entschuldigung für das Fehlverhalten des Autofahrers durchgeht, obwohl er sich mit der Angabe, er sei trotz fehlender Sicht (Blendung!) einfach weitergefahren und ohne Rücksicht auf den Gegenverkehr abgebogen, im Grunde um Kopf und Kragen redet. In vielen Fällen wird keine Unfallschilderung des verunfallten Radfahrers wiedergegeben - meist aus dem bedauerlichen Grund, dass das Opfer schwer verletzt abtransportiert wurde oder noch an der Unfallstelle verstarb. In solchen Fällen wäre es ein Gebot der Neutralität und Professionalität, Aussagen von Beteiligten als Aussagen zu bezeichnen, anstatt sie als objektive Wahrheit zu formulieren. Im Falle der von mir angesprochenen Pressemeldung ergibt sich ohne Aussagen der Radfahrerin das Bild »die Radfahrerin fuhr mitten auf der Straße, wo sie nicht hingehört, die Autofahrerin konnte gar nicht anders als das rechts geparkte Auto zu touchieren - und die Radfahrerin ist einfach abgehauen«. Was aber, wenn die Radfahrerin sagen würde: »die Autofahrerin kam um die Ecke gefegt, ohne zu gucken, und hätte mich beinahe erwischt; ich bin nicht in der Gosse gefahren, nicht mitten durch die Schlaglöcher und nicht mit dem Lenker auf Handbreitabstand von geparkten Autos, sondern auf der Fahrbahn mit dem gebotenen Sicherheitsabstand nach rechts; ich musste ihr ausweichen, weil sie nicht gebremst hat, und bin ziemlich erschrocken weitergefahren; dass sie anschließend einen Unfall gebaut hat, indem sie hinter mir ein Auto touchiert hat, habe ich nicht bemerkt«? -
Selbst die HAZ (Sonst Fahrradhelm-Propaganda-Zentrale) hat mal einen nachdenklichen Artikel geschrieben. http://www.haz.de/Nachrichten/Pa…/Leben-mit-Helm
Vielleicht ist der Versuch, Radfahrern das Helmtragen aufzunötigen, die Rache der Autofahrer für die Gurtpflicht?
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Vielleicht ist der Versuch, Radfahrern das Helmtragen aufzunötigen, die Rache der Autofahrer für die Gurtpflicht?
Nein, es ist der Versuch, die Gefahren, die Kraftfahrer verursachen, auf die Gesellschaft abzuwälzen.
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Vielleicht ist der Versuch, Radfahrern das Helmtragen aufzunötigen, die Rache der Autofahrer für die Gurtpflicht?
Auf jeden Fall. Deshalb kommt dieses saublöde Argument ja auch ständig (von Nicht-Radfahrern), wenn man drauf hinweist, dass diese "Helme" nix nützen. Hinzu kommt noch die Rache für Kfz-Steuern, für Parkgebühren, für Werkstattkosten, für die Haftpflichtversicherung, für die Kennzeichenpflicht usw.
Überhaupt kommen Kfz-Nutzer ja generell nicht mal ansatzweise damit klar, dass Radfahrer zumindest noch ein paar Privilegien genießen. Dabei verspricht die Werbung doch grade den Autofahrern ja immer absolute "Freiheit"? Die merken ja aber selbst, wie unfrei man im Alltag mit seiner Blechkiste ist - und was sie einen für einen Haufen Geld kostet. Diese kognitive Dissonanz wird dann eben dadurch aufgelöst, indem man seinen ganzen Frust über sich und seine Karre auf den Radfahrer projiziert.
Nein, es ist der Versuch, die Gefahren, die Kraftfahrer verursachen, auf die Gesellschaft abzuwälzen.
Nein; es ist viel schlimmer: grade nicht auf die Gesellschaft, sondern primär auf das Individuum! Ich krieg ja, wenn ich an dem Tag zufällig mit dem Rennrad unterwegs bin, immer noch automatisch Abzüge beim Schmerzensgeld, wenn mich einer über den Haufen fährt...
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Ich habe eine Antwort bekommen, und sie ist teilweise gleichlautend:
Darauf nun wieder ich:
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großartig. Dankeschön!
Fürs Schreiben. Und fürs Lesen dürfen.
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Malte
18. Januar 2020 um 09:44 Hat das Thema aus dem Forum Medienhinweise nach 2019 verschoben. -