München (und Umgebung)

  • war ist das das Ding am Lenker?

    Das ist die Airzound. Ich wollte erst zwei montieren, doch mir hatte bei der Sternfahrt eine locker gereicht. Es ist keine gute Idee, direkt neben Menschen ohne Blechkleid eine Lokomotivhupe ertönen zu lassen. Daher hatte ich es an diesem Tag gelassen. Auf der Rückfahrt sah es dann natürlich wieder anders aus...

  • Aus der brandneuen Postkarten-Kollektion "Grüße aus der fahrradfreundlichen Stadt Fürstenfeldbruck". Erhältlich im Rathaus.

    Wenn die Brücke nur halb so schmal wäre und keine Geländer hätte, dann würde ich es vielleicht ja verstehen.

    Ist denn die Zufahrt zu dieser Stelle für den Radverkehr legal erreichbar? Ich kenne die Stelle gar nicht.

  • Gibt es eine gute Fußgängerlobby in FFB? Vielleicht wären die ja sogar zu einem gemeinsamen Vorgehen mit den Radlern bereit.

    Ich glaub eher, die StVB macht von sich aus alles "wasserdicht", damit keiner niemals nie Regressforderungen stellen kann.

    Die "Stempfen" werden in den Wintermonaten übrigens entfernt, damit der Bauamtsfuzzy mit seinem Stinke-Wägelchen ungehindert den mit Glasscherben versetzten Rollsplit ausbringen kann.

    Nein, Radfahrer scheinen in FFB keine Rolle zu spielen.

  • Messt mal das Geländer aus, aus der ERA 2010:

    Zitat

    Überführungen, die vom Fuß- und Radverkehr gemeinsam genutzt werden, sind mindestens 4,00 m breit. Wegen des hochliegenden Schwerpunktes von Radfahrern und Radfahrerinnen sollte die Geländerhöhe überall dort, wo diese dicht am Geländer entlang fahren, 1,30 m betragen. Bei Gefälle oder in Verbindung mit Richtungsänderungen beim Fahren kann ein höheres Geländer nötig werden.

    Wenn's keine 1,3 hat, werden die Umschilderungen nur Haftungsgründe haben ...

  • Messt mal das Geländer aus, aus der ERA 2010:

    Wenn's keine 1,3 hat, werden die Umschilderungen nur Haftungsgründe haben ...

    Ich glaub, in FFB-Stadt sind sie grade im "Wir-machen-alles-ganz-korrekt-Modus." Aber warum jetzt, nach ca. 2 Mio. Jahren? Und wie der geneigte Fahrradpendler ohne abzusteigen über die Kack-B471 kommen soll, wird dann nach den nächsten 2 Mio Jahren erforscht.

    Aber im Prinzip fügt sich das ja nahtlos in das bisherige Verhalten ein:

    Anstatt die Geländer zu erhöhen, wird halt einfach das Fahrradfahren verboten. Bisher wurde ja auch einfach das illegale Fahren auf Gehwegen verpflichtend gemacht, anstatt eine Fahrradinfrastruktur zu schaffen. Insofern also bemerkenswert konsequent.

  • Dieses Wegle ist ausdrücklich [Zeichen 240] ab der Stelle, wo ein Kfz nicht mehr durchpassen würde.

    Der Grund für das [Zusatzzeichen 1012-32] ergibt sich aus dem Blick in die Gegenrichtung:

    Es geht wohl nur um die Engstelle im Knick, nicht um die Brücke selbst. An einem Mangel an Laternenpfählen kann es nicht liegen, für so ein wertvolles Verkehrszeichen hätte man sofort einen zweiten Mast am anderen Ufer spendiert.

    Immerhin wieder etwas gelernt: Ein gefahrenes Fahrrad ist breiter ist als ein geschobenes.

  • Ganz egal wie es ausgeschildert ist, dieser Steg (Brücke kann man es wohl kaum nennen) ist zu eng um ihn als gemeinsamen Fuß- und Radweg auszuschildern.

    Und auch wenn man Fußweg, Radfahrer frei ausschildert, [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] , geht das eigentlich nur, wenn dort nur sehr selten Fußgängerverkehr stattfindet. Da ist es doch am besten gar nichts auszuschildern. Es sei denn eine Ausschilderung als reiner Fußweg soll dazu dienen, Druck aufzubauen, um eine Verbreiterung der Brücke zu erreichen. Aber so was kann dauern.

    Eine ähnliche Situation gibt es auf dem Radweg an der Nahe in Bad Münster am Stein:

    Dort sind es möglicherweise die niedrigen Brückengeländer, die die Verkehrsverwaltung angetrieben hat [Zusatzzeichen 1012-32] anzuordnen.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (28. September 2021 um 10:23)

  • Es geht wohl nur um die Engstelle im Knick, nicht um die Brücke selbst.

    Ich würde sehr stark vermuten, dass es um das wahrscheinlich nicht 1,30 m hohe Brückengeländer geht: Absteigen = Haftungsausschluss, wenn ein Radler drüberfliegt ... Aber alleinstehende "Absteigen" sind ja zum Glück rechtlich irrelevant, siehe irgendwo bei Sluka ...

  • Jedenfalls scheint es abseits von Kfz-tauglichen Wegen keinen einheitlichen Standard zu geben. Die Beschilderung ist quasi auf dem Niveau von + [Zeichen 220-20] .

    In der Praxis gibt es zum Glück kein Problem, da es sich ja um eine rein touristische Radroute handelt. Den Kreis der Anwohner habe ich vor etwa fünf Jahren verlassen, und es gibt im Tal wenigstens noch eine (1) Alternative in Form einer parallelen, wie die Brücke auch frisch renovierten, Straße mit Tempo 30.

  • Jedenfalls scheint es abseits von Kfz-tauglichen Wegen keinen einheitlichen Standard zu geben. Die Beschilderung ist quasi auf dem Niveau von + [Zeichen 220-20] .

    Standard schon, die ERA, aus der wäre nämlich, wenn's so wäre, die Brückengeländermindesthöhe ...
    Die korrekte Besichilderung wäre [Zeichen 239] aber das wäre ja zu peinlich für eine Radroute ... ;)

    In der Praxis gibt es zum Glück kein Problem, da es sich ja um eine rein touristische Radroute handelt. Den Kreis der Anwohner habe ich vor etwa fünf Jahren verlassen, und es gibt im Tal wenigstens noch eine (1) Alternative in Form einer parallelen, wie die Brücke auch frisch renovierten, Straße mit Tempo 30.


    Ob wirklich auch kein Alltagsradler diese im Ganzen wirklich idyllische Route nutzt, wage ich sehr zu bezweifeln ... Der schnelle Alltagsradler mag die Landesstraße bevorzugen ...

    ... vorausgesetzt es steht dort kein Stau im Weg rum, was dort nicht selten sein dürfte, gerade auch im Moment, wenn Berghausen zu ist, wodurch auch für schnelle Radler die idyllische Route höchstattraktiv würde ...

    ... aber der langsame und schüchterne Alltagsradler ...