Hab heute mit dem Pötsch geredet, nach dem Auschuss. Wir schweben in zwei unterschiedlichen Welten.
München (und Umgebung)
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Die Adressatin des Antrags ist die zuständige Behörde/Gemeinde/Stadt, also in diesem Fall FFB (vertreten durch den Verwaltungschef, also den 1. Bürgermeister/Oberbürgermeister). Letzterer soll das halt an die richtige Stelle delegieren - das ist nämlich sein Job bzw. der seines Mitarbeiterstabs.
Ich würde auf alle Fälle auch darauf hinweisen, dass der § 75 VwGO bekannt ist und dass es nach Ablauf der darin genannten Frist zügig zum Verwaltungsgericht geht.
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Da die Augsburgerstraße die nächsten 40 Jahre irgendwann umgebaut wird, können wir bis dahin leider keine Änderungen machen. Und die Verkehrsbelastung.
Aber wie will man den Radverkehr dann nach der geplanten Verkehrsraum-Neuaufteilung der Augsburger Straße von der linken Straßenseite hinüber auf den rechten Radschutzstreifen kriegen? Immerhin soll der Streifen ja bereits schon VOR Einmündung "namenlose Straße"/Augsburger Straße beginnen. Soll der Radverkehr Richtung Süden etwa im Einmündungsbereich Malchinger Straße/Am Ährenfeld nach rechts queren? Da wird es in dieser Fahrbeziehung keinesfalls neue Fahrradampeln oder Kombi-Streuscheiben geben. Kann ich mir nicht vorstellen. Dann wird das an dieser Kreuzung dann so kommen, wie es sich in den letzten 40 Jahren bei der Kreuzung Kapellenstraße/Marthabräustraße bis heute dargestellt hat. "Radverkehr bitte auflösen!"
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Also beim Umbau der Augsburger wird es auf dem Teilstück "Am Ährenfeld" bis zum Kreisverkehr Hasenheide:
- stadteinwärts einen Schmutzstreifen geben,
- stadtauswärts könnte es weiterhin RWBP geben. Oder auch Schmutzstreifen
Aber solange will ich glaube ich nicht mehr warten.
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blöde Frage:
Bei einem zu engen , kann da ein Fußgänger nicht gegen die gemeinsame Benutzungspflicht klagen?
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blöde Frage:
Bei einem zu engen , kann da ein Fußgänger nicht gegen die gemeinsame Benutzungspflicht klagen?
Die Idee ist wirklich nicht schlecht...!
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Führt das in Bayern an einer Bundesstraße nicht zu am Gehweg und an der Fahrbahn?
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blöde Frage:
Bei einem zu engen , kann da ein Fußgänger nicht gegen die gemeinsame Benutzungspflicht klagen?
Du kannst gegen alles klagen, was dich in deinen Rechten einschränkt. Meines Wissens gibt es aber bisher keine Klagen von Fußgängern gegen die Zulassung oder gar Pflicht von Radverkehr in "ihrem" Territorium.
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Führt das in Bayern an einer Bundesstraße nicht zu am Gehweg und an der Fahrbahn?
Nunja, hilft nur bedingt, bei wenig Platz auf dem Gehweg gilt ja dann § 25 (2) StVO
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Ich ziel nur darauf ab, jetzt Klagen ja Radfahrer und sind die Bösen, weil sie nicht mit den Fußgängern auf dem Gehweg verweilen wollen, dafür müssten sie sich ja nur etwas zusammenreißen und langsam machen.
Aber für die Fußgänger-Perspektive würden die Leute vielleicht mehr Verständnis aufbringen, schließlich werden die in ihrem Territorium gefährdet und belästigt.
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Führt das in Bayern an einer Bundesstraße nicht zu am Gehweg und an der Fahrbahn?
Da bist Du im Irrtum. Auf den meisten Bundesstraßen in Bayern ist radln erlaubt. Es gibt Abschnitte, die Kraftfahrstraßen sind, aber so viele sind das nicht.
Es ist sogar eher andersrum: die allermeisten Radwege an Bundesstraßen sind eigenständige, und vor allem untergeordnete, Wege, und es spricht überhaupt nichts dagegen auf den Bundesstraßen zu radln, wenn man denn will.
Bei uns im LK ist die B2 imho nirgendwo Kraftfahrstraße, die B471 etwa 20%.
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Es ist sogar eher andersrum: die allermeisten Radwege an Bundesstraßen sind eigenständige, und vor allem untergeordnete, Wege, und es spricht überhaupt nichts dagegen auf den Bundesstraßen zu radln, wenn man denn will.
Das ist hier oben eben anders: In SH und Niedersachsen hat nominell jeweils die Hälfte der Bundesstraßen fahrbahnbegleitende Radwege – und beim Rest ist es meist nicht sinnvoll (man will nicht neben einer gelben Autobahn radeln, die extra um alles herumführt…).
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Ich ziel nur darauf ab, jetzt Klagen ja Radfahrer und sind die Bösen, weil sie nicht mit den Fußgängern auf dem Gehweg verweilen wollen, dafür müssten sie sich ja nur etwas zusammenreißen und langsam machen.
Aber für die Fußgänger-Perspektive würden die Leute vielleicht mehr Verständnis aufbringen, schließlich werden die in ihrem Territorium gefährdet und belästigt.
Deshalb ist es sehr wichtig, dass Fußgänger*innen und Fahrradfahrer*innen (und ÖPNV-Beteiligte und dazu zähle ich auch die Fahrgäste in Busse und Bahnen!) sich eng zusammenschließen und gemeinsame Forderungen stellen. Andernfalls wird es immer wieder vorkommen, dass die Autolobbyisten, die Legende von den bööööösen Fahrradfahrer*innen erfolgreich verbreiten und damit bei Fußgänger*innen punkten, die ohne groß Nachdenken der Autolobby Beifall klatschen.
(Tausendmal erlebt, tausendmal gek... )
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Legende von den bösen Fahrradfahrer*innen?
öh... das ist keine Legende. Das ist Realität. Die berechtigte Frage wäre: sind die Verstöße relativ häufiger oder relativ schwerer als die Verstöße beim Führen anderer Fahrzeuge?
Das würde ich verneinen.
Aber so zu tun, als wenn Rad Fahrende sich stets und überall an die Regeln hielten und immer nur passives Opfer unabwendbarer Vorfälle, ausgelöst durch Fehler von Autofahrenden oder Infrastrukturmängeln wären: auch nicht richtig.
Und auch den "Zusammenschluss" sehe ich etwas zwiespältig. Die Interessenlage ist teilweise zu unterschiedlich. Und warum sollen dann die verschiedenen Gruppen untereinander einen Kompromiss um Flächenaufteilung finden, wenn es Aufgabe der Planung und Politik ist?
Am Ende kommen dann überall breite hin und Fußgängerzonen werden für den Radverkehr freigegeben.
Kritisiert man die Verstöße gegen die Schrittgeschwindigkeit dort, verweist die Verwaltung auf "können wir nichts machen, Polizei ist zuständig"
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Gut, es gibt ja nun erste - durchaus auch erfolgreiche - Klagen von Zufußgehenden, welche sich gegen Autos wenden (siehe Bremen).
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Die berechtigte Frage wäre: sind die Verstöße relativ häufiger oder relativ schwerer als die Verstöße beim Führen anderer Fahrzeuge?
Eine Teil der Antwort geben die jährlichen polizeilichen Unfallstatistiken vom Bundesamt für Statistik . Da findet man dann z.B das zwischen 50 und 60 % der Unfälle mit Fahrradbeteiligung und Personenschaden auch von einem Radfahrer verursacht wurden. Davon sind knapp über die Hälfte Alleinunfälle.
Bei Autofahrern. Autofahrer verschulden aber über 80% der Unfälle mit Autobeteiligung. Und davon sind aber nur weniger als 20% Alleinunfälle.
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Eine Teil der Antwort geben die jährlichen polizeilichen Unfallstatistiken vom Bundesamt für Statistik
Ich habe vor einigen Jahren mal den Unfallreport von 2017 ausgewertet. Vielleicht interessiert es ja irgendwen:
Ich fand die erste Tabelle recht bemerkenswert. "Unschuldig" bedeutet hier "Verletzter bzw. Toter hatte nicht die Hauptschuld am Unfall".
Gemessen an der Verkehrsleistung kommt ein Fahrrad dabei nicht gerade gut weg.
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Da sieht man, wie wichtig es ist Radfahrer mit Fußgängern und anderen Radfahrern auf separate Flächen zu bitten.
Am besten alle aus allen Richtungen.
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öh... das ist keine Legende. Das ist Realität. Die berechtigte Frage wäre: sind die Verstöße relativ häufiger oder relativ schwerer als die Verstöße beim Führen anderer Fahrzeuge?
Bei Unfällen zwischen Radfahrern und Fußgängern ist die Schuld jedenfalls ungefähr halbe/halbe und die Folgen fast ausnahmslos glimpflich (und ebenfalls ungefähr halbe/halbe). Das ganze näher zu untersuchen wäre allerdings interessant – vor allem auch die Frage, wo es tatsächlich und nicht nur gefühlt zu Unfällen kommt. Der Tiefflieger in der fast leeren Fußgängerzone sieht gefährlich aus, kann aber vermutlich eher ausweichen als die Schlenker-Oma in der 30-Zone. Unfälle mit Schuld beim Fußgänger dürften wohl vor allem solche sein, die ohne zu gucken auf den Radweg latschen.
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Die Stadt Puchheim (nähe München) zählt nun neuerdings mit einem Messgerät die Anzahl der Radfahrer. Diese Messstelle befindet sich in der Unterführung der Bahnlinie München - Lindau, welche auch von der S4 befahren wird und direkt am S-Bahnhof Puchheim liegt. Diese Unterführung, die nur von Fußgängern und Radfahrern benutzt werden kann, war vor einigen Jahrzehnten entstanden (70er?) nachdem an dieser Stelle der vorhandene beschrankte Bahnübergang zurückgebaut wurde.
Mit dem Bau dieser Unterführung entfiel für Kraftfahrer damals die Möglichkeit in dieser 21.000-Einwohner-Stadt, die Bahnlinie, die den Ort quasi in zwei Hälften aufteilt, an dieser Stelle zu überwinden. Dafür gibt es aber als Ersatz eine einige hundert Meter entfernt Umgehungsstraße, welche die Bahnlinie überspannt. Diese Umgehung hält keinerlei Radinfrastruktur bereit. Versuche, die FFB11 mit dem Fahrrad zu befahren, wird durch Kraftfahrzeugführer in der Praxis gemäß eigener Erfahrungen streng sanktioniert. Somit kann festgestellt werden, dass es einerseits für Fußgänger und Radfahrer und andererseits für Kraftfahrer jeweils eigene Bauwerke bzw. Möglichkeiten gibt, die Bahnlinie an jeweils eigenen Stellen zu überwinden. Denn auf die Umgehung traut sich schlichtweg kein Radfahrer.
Die Geschichte wäre an dieser Stelle auch schon zu Ende erzählt, gäbe es hier nicht doch noch etwas auf Bezug der Fußgänger- und Radfahrerunterführung zu berichten. Denn die hier entlangführende Radverbindung hält an dieser Stelle tatsächlich eine große Überraschung für Radfahrer bereit. Diese einzige Verbindungsmöglichkeit für den Radverkehr in diesem Ort ist eigentlich nämlich überhaupt gar keine. Denn wenn man in Puchheim von Norden kommend die Unterführung Richtung Süden passieren will, muss man ein kurzes Stück auf dem Gehweg entlang fahren,
denn einen baulich existierenden Radweg oder gar eine entsprechende Beschilderung, welches das Radfahren hier erlauben würde, findet sich erst ca. 15 Meter hinter dem Bordstein der Zubringerstraße.
Im Hintergrund ist übrigens die Anzeigetafel der Zählstelle zu erkennen.
Und hier die Gegenrichtung:
Radfahrer werden also an dieser Stelle zwar beiden Richtungen erfasst. Doch wie sie hier von Norden kommend hier herkommen oder auch von Süden kommend nach Norden weiterfahren, dass bleibt das große Geheimnis der Straßenverkehrsbehörde. Denn... tataaaa....:
Der Radweg beginnt und endet tatsächlich vor dieser Kleinpflasterung. Für die übrigen 15 Meter ist das Befahren dieser Fläche schlichtweg illegal. Ich habe jedoch noch nie auch nur einen einzigen Radfahrer gesehen, der sich an dieser Stelle in einen Fußgänger verwandelt. Demnach dürfte die Zählstelle zudem auch ein grober Richtwert dafür sein, wie hoch die Summe aller Bußgelder wohl wäre, wenn man das illegale Befahren des Gehwegs denn tatsächlich verfolgen würde.
Ich meine, dass ganze ist wohl tatsächlich ein starkes Stück. Da gibt es zwar eine Umgehungsstraße, die aus gutem Grund jedoch kein Radfahrer benutzen will. Und die andere auf dem ersten Blick legale Möglichkeit ist beim genaueren Hinsehen ebenfalls auch gar keine. Vielmehr ist das eine riesengroße Mogelpackung, indem man einerseits die Radverkehrsdichte an dieser Stelle wofür auch immer belegen will, aber andererseits das Passieren dieser Stelle mit dem Fahrrad eigentlich verbietet.
Vielleicht mag es tatsächlich den einen oder anderen Radfahrer geben, der an dieser Stelle tatsächlich auf die leise Idee kommt, abzusteigen. Jedoch kann dies - wie bereits vom Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg am 11.09.2023 festgestellt wurde (5 ORbs 25/23) - nicht verlangt werden, denn "Radfahrende sind auch nicht etwa als "qualifizierte Fußgänger" anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach Belieben angesonnen werden könne oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen."
Dieser Beschluss bezieht sich zwar auf ein "dauerrotes" Lichtzeichen, jedoch könnte man da schon eine gewisse Parallele zu der hier beschriebenen Situation feststellen. Immerhin ist ja gewollt, dass Radfahrer hier entlangfahren. Man zählt sie sogar. Und eine Alternative gibt es in diesem Ort auch überhaupt nicht. Und dann entlässt man Radfahrer in ein rechtlich solch fragwürdiges Vakuum, dass man sich nur fragen kann, wer sich das ganze eigentlich ausdenkt und ob dieser welcher überhaupt selber Rad fährt und dazu auch noch die rechtlichen Vorgaben kennt.
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