München (und Umgebung)

  • Hallo Alf

    hab mir das pdf gerade genauer angesehen. Das ist der Plan von den Freisingern von 2015, mit den Korrekturen der Stadt von 2017!

    Bin gerade stutzig geworden, weil am Knoten III, Nordendstraße, eine Mittelinsel eingezeichnet ist.

    Den Freisingern ist dann die Lust vergangen und haben dann letztes Jahr einen neuen Anlauf gemacht.

    Der neue Plan sieht anders aus und ist, soweit mir bekannt, noch nicht wirklich öffentlich. Deswegen bin ich mir nicht sicher, ob ich hier was hochladen dürfte.

    Neu ist zum Teil besser als der Plan 2015, aber zum Teil auch schlechter. Die StVB besteht unter anderem auf Abbiegespuren in voller Breite, weswegen vor dem Bräu nur ein gemeinsamer Rad/Fußweg auf der einen Seite ist, auf der anderen Seite beim Edeka, wie im Artikel beschrieben, recht eng ist.

    Im bayrischen Verkehrsministerium geht man auch immer noch davon aus, dass es, im Ggensatz zur Zielsetzung, in ein paar Jahren +15% Verkehr gibt.

  • Aus der VwV-StVO zu §26, Rn 6

    ... jedenfalls dann, wenn der Radweg direkt an der Fahrbahn bappt ... Sonst müssten Fußgänger ja auf der Fahrbahn stehen bleiben, umd ie Radfahrer durchzulassen ... blöd das ... Wenn der Radweg abgesetzt ist und eine Wartefläche für Fußgänger zwischen Fahrbahn und Radweg vorhanden ist, kann man wohl drauf verzichten.

    So sind hier in KA Zebras und Radwege meistens organsiert, gaanz wenige Ausnahmen bestätigen diese Regel ... :huh:

  • Was die seltsame "Beschilderung" für die Fußgängerampeln angeht, würde ich mal dringend die Rechtsaufsicht einschalten. Diese Schilder sind ein frommer Wunsch der StVB. Es gibt genau eine Möglichkeit, wie diese Lichtzeichen auszusehen haben, wenn sie hier für Radfahrende gelten sollen, und die steht klipp und klar in der StVO.

    Da kann keine untere StVB einfach was anderes anordnen (bzw. es gilt halt dann nicht). Der Geltungsbereich der StVO erstreckt sich bekanntlich komplett auf gesamte Republik. Ggf. würde ich da gleich mal die Regierung von Oberbayern anschreiben.

    Ich warte mal 2025/2026 ab und beobachte die Lage dann dort. Sollte ich tatsächlich einen veralteten Entwurfsplan erwischt haben, wird man die Situation dort nun sicherlich anders gestalten. Das unterstelle ich jetzt mal einfach.

  • ...

    Im bayrischen Verkehrsministerium geht man auch immer noch davon aus, dass es, im Ggensatz zur Zielsetzung, in ein paar Jahren +15% Verkehr gibt.

    Aber damit meinte man doch sicherlich den Radverkehr. Oder wollte man tatsächlich den Kraftverkehr aktiv fördern? Ach ne, das tut man ja heute bereits...

  • Ich war am Wochenende in den bayerischen Landkreisen Weilheim-Schongau, Ostallgäu und Landsberg/Lech unterwegs. Meine Güte, was da für verkehrsrechtliche Katastrophen herumstehen. "Highlight" war beigefügtes Bild (Ortsausgang Schongau Richtung Marktoberdorf). Der Landkreis WM-SOG wird in Kürze Post bekommen ^^

  • wenn Verkehrszeichen reden könnten:

    nein - doch - oh!

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (9. Mai 2023 um 09:09) aus folgendem Grund: /typo ... ey, "verzeichen". Ich komm mir so stoiberisch vor. Kopf schon 10 Tastenanschläge weiter als die Fummelstummel.

  • Das 205er ist dort nicht zulässig, und es braucht eine Breitstrichmarkierung & ein [Zusazzeichen 1000-32] über das 205er für den Verkehr aus der Seitenstraße.

    Jetzt hängt da drüber das Straßenschild, wenn ich das richtig sehe.

  • Ob den Autofahrern bewusst ist, dass das [Zeichen 205] auch für sie gilt?

    Der 66 jährigen Fahrerin und der Polizei war das offenbar nicht bewusst...

    Polizeibericht Schongau: 33-jähriger Schongauer übersieht vorfahrtsberechtigten Pkw
    Schongau – Am Donnerstag, 2. März gegen 9 Uhr wollte ein 33-jähriger Schongauer mit seinem Pkw von der Schönlinder Straße nach links in die Marktoberdorfer…
    aloys.news
  • Hatten ja schon mal drüber gesprochen, inzwischen ist der rot markierte Abschnitt ganz offensichtlich keine St2054 mehr.

    Es steht zumindest ortseinwärts seit ein paar Tagen eine Beschränkung für 16t.

    Reicht das um einen Neubescheid zu beantragen? Also gar nicht mal nur wegen Umwidmung, sondern wenn da eine Tonnage-Beschränkung ist,

    ist ja viel weniger gefährlich.

    Gruß

    Oliver

  • Ich denke, der Verkehrsdezernent könnte die Aufhebung des Fahrrad-Fahrbahnverbots einfach anordnen. Wenn er denn wollte.

  • Hatten ja schon mal drüber gesprochen, inzwischen ist der rot markierte Abschnitt ganz offensichtlich keine St2054 mehr.

    Es steht zumindest ortseinwärts seit ein paar Tagen eine Beschränkung für 16t.

    Reicht das um einen Neubescheid zu beantragen? Also gar nicht mal nur wegen Umwidmung, sondern wenn da eine Tonnage-Beschränkung ist,

    ist ja viel weniger gefährlich.

    Aus meiner Sicht: ja.

    1. Ändern sich nach Aufstellung eines Verkehrszeichens die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse, kann ein Verkehrsteilnehmer trotz Ablaufs der für eine Anfechtungsklage eigentlich geltenden Klagefrist von grundsätzlich einem Jahr gegen das - aus seiner Sicht nunmehr nachteilige - Verkehrszeichen bei der zuständigen Behörde die Aufhebung der Anordnung oder eine ermessensfehlerfreie Neuentscheidung beantragen und so eine Überprüfung bereits bestandskräftiger verkehrsrechtlicher Anordnungen mittels einer auf § 45 StVO gestützten Verpflichtungsklage als Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung erreichen (vgl. OVG Lüneburg, B. v. 5.12.2003 - 12 LA 467/03, BeckRS 2004, 20163; OVG NRW, B. v. 22.3.2017 - 8 A 1256/14, BeckRS 2017, 105656).(Rn. 16) (redaktioneller Leitsatz).

    Es geht also erst einmal nur um den Rechtsanspruch auf Neuverbescheidung. Wenn der gegeben ist, gewinnst du die Klage quasi immer. Was im neuen Bescheid am Ende drin steht, ist natürlich dann auch verwaltungsgerichtlicher Kontrolle zugänglich.

  • Gut, dann werd ich nächste Woche mal dem Stadtbaumeister eine Aufforderung auf Neubescheid aus Auge drücken. Da hab ich ja schon Übung.

    Hatte schon vor 4 Jahren mal eine Abschaffung der RwBP für den Abschnitt angefordert. Allerdings bei der Radverkehrsbeauftragten, die Stress ich damit aber nicht mehr, das geht gleich zur richtigen Instanz.

    Kenn aber die Antwort schon: Da die Augsburgerstraße die nächsten 40 Jahre irgendwann umgebaut wird, können wir bis dahin leider keine Änderungen machen. Und die Verkehrsbelastung.


    Ich denke, der Verkehrsdezernent könnte die Aufhebung des Fahrrad-Fahrbahnverbots einfach anordnen. Wenn er denn wollte.

    Des is mir eigentlich wurscht was der will. Soll er wenigsten begründen.

    Die wollen in dem Abschnitt die Radler halt auch auf der Seite haben, weil sie sonst nicht wissen, wie sie die Radler auf der Augsburger da hin(br)/(zw)ingen.

  • Des is mir eigentlich wurscht was der will. Soll er wenigsten begründen.

    Also mit dem Mirko Pötzsch (Verkehrsreferent + Stadtrat FFB) hab ich eigentlich ganz gute Erfahrungen gemacht. Der ist auch in dem FFB-VCD-Mailverteiler.

    Bei den Verwaltungsbeamten hab ich immer das Gefühl, dass sie erst mal in Abwehrstellung gehen und bremsen, wenn ein Erdenwurm was will. Weil der Wurm irgendwann stirbt und der Beamte sowieso 'ne Pension kriegt.

    Den Pötzsch hab ich schon mal auf die nichtbenutzungspflichtigen Geh/Radwege hingewiesen, kannte er nicht, wollte sie aber "ins Gespräch bringen". Wär doch ne gute Gelegenheit mal nachzufassen. Wann, wenn nicht jetzt? Und wenn die VwV das nicht zulässt (wegen Unterbreite), dann geht B-Pflicht ja erst recht nicht.