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Woche 5 vom 28. Januar bis zum 3. Februar 2018
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Zitat
Wenn's schlimm kommt, "dann fahre ich nur noch Fahrrad".
http://www.spiegel.de/kultur/tv/mayb…-a-1251056.html
Gegenfrage: Gibt es etwas Schlimmeres als Stuttgart?
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Lawblog zu "Fußgänger tritt von Grundstück auf gem. Geh- und Radweg und wird von Radfahrer umgenietet"
Tenor: guck halt, bevor du dem Radfahrer die Nase läufst.
Ich lese aber auch heraus, dass unter bestimmten Umständen auch anders hätte entschieden werden können. Wenn z.B. der Nachweis erbracht worden wäre, dass der Radfahrende sehr sehr dicht am Eingang vorbeifuhr.
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Solche Infrastruktur gehört entsorgt. Es darf nicht sein, daß man gerammt werden kann, sobald man mal um die eigene Gartenhecke oder aus dem Haus schaut. Das ist schlicht asozial.
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Du willst also Gehwege abschaffen...!?
Es ging dort (so wie ich es verstanden habe) um einen für Radfahrer benutzungspflichtigen Gehweg. Also mit beschildert. Das Urteil wundert mich, eigentlich hätte ich da vermutet, dass man dem Radfahrer mindestens eine Mitschuld an die Backe klebt. Bezeichnend ist aber auch, dass auf derartigen Wegen 20 km/h schon problematisch sein sollen. Auf die Fahrbahn darf man ja nicht, weil zu langsam...
Ich sehe mich auf jeden Fall bestätigt, auf der Fahrbahn zu bleiben. Lieber alle 20 Jahre mal 20 Euro bezahlen, als zu verunfallen und mich auch noch vor Gericht zerren zu lassen...
Wenn z.B. der Nachweis erbracht worden wäre, dass der Radfahrende sehr sehr dicht am Eingang vorbeifuhr.
Rechtsfahrgebot...!?
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Polizei hält legales Verhalten in Kamp-Lintfort für gefährlich:
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wohl eher: Polizeibeamtin wieselt sich heraus und möchte Kollegen nicht als völligen Vollpfosten dastehen lassen.
"Ja, da hat der Beamte leider die Sachlage falsch eingeschätzt. Der Radfahrende ist legal auf der Fahrbahn gefahren."
Wäre richtiger gewesen - aber was bekommt man in der 1. Stunde auf der Polizeischule eingetrichtert?
"Du hast immer recht. Du hast immer Recht. Du hast immer Recht. Und wenn dein Gegenüber dir doch mal das Gegenteil beweist, ziehe Kollegen hinzu. Zu zweit habt ihr immer Rechter!"
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Sorry, die Aussage der Pressesprecherin geht gar nicht. Ich habe mal hingemailt.
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Und vermutlich glauben das wirklich ganz viele, dass es gefährlich ist und verlassen sich auf ihre Intuition. Daher wird auch nicht unterschieden zwischen "ich fühle mich dort nicht sicher" und "es ist zu gefährlich".
Es geht in dem Artikel auch gar nicht um die Risiken, Rechte und Pflichten beim Einfahren auf die "Auto-Fahrbahn" (sic.), sondern um das Fahren darauf.
Und weil die Leute sowieso am liebsten das annehmen, was sie ohnehin glauben, finden sie in jedem solcher Artikel ihre Bestätigung (hat ja selbst die Polizei gesagt). So viele Fakten kann man gar nicht zusammentragen, um dem etwas entgegenzustellen.
Es ist wie bei der aktuellen Debatte über Schadstoffgrenzwerte: Lieber glaubt man einer unwissenschaftlichen Behauptung, die einem in den Kram passt, als der Faktenlage aus über 70.000 wissenschaftlichen Studien.
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Es ging doch grade um Geschwindigkeiten auf . Interessante Schilderkombination auf dem Foto in dieser Polizei-Pressemeldung zu einem umgefahrenen Verkehrsschild. Eigentlich sind es zwei.
Auf diesem durfte man also ausdrücklich nicht schneller als 50 km/h fahren?
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Polizei hält legales Verhalten in Kamp-Lintfort für gefährlich:
Aus dem Artikel:
"Auto-Fahrbahn"
Was ist das?
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Der große Bruder vom Wolpertinger.
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Der große Bruder vom Wolpertinger.
?
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Polizei hält legales Verhalten in Kamp-Lintfort für gefährlich:
Mich regt viel mehr die Wortwahl in diesem Infokasten auf. Radwege ohne Benutzungspflicht scheint es in dem Kaff wohl nicht zu geben. Hätte man nicht dazuschreiben können, dass sich das nur auf den Straßenabschnitt bezieht?
Zitat von Komischer InfokastenAusnahmen von der Radweg-Nutzungspflicht
Zwar gilt grundsätzlich eine Radwegbenutzungspflicht. Aber nur, solange der Radweg nicht durch Baustellen oder Autos blockiert ist. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Oldenburg vom 29. Juni 1952 hervor. Das Oberlandesgericht Naumburg entschied zudem am 8. Dezember 2011, dass die Benutzungspflicht auch bei Radwegen, die nicht von Schnee und Eis geräumt sind, aufgehoben ist.
Ferner ist der Radweg ab jeder Einmündung neu als solcher zu beschildern, zum Beispiel mit dem genannten Verkehrszeichen 241, wenn es ein „getrennter Rad- und Fußweg“ ist, wie oft in Kamp-Lintfort.
Ist das Schild „Fußweg“ (Verkehrszeichen 239), mit dem Zusatz „Fahrräder frei“versehen, dürfen Radfahrer auf dem Fußweg fahren, allerdings nur langsam und mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger. Sie haben die Fahrbahn zu wählen, wenn sie schnell unterwegs sind.
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grundsätzlich gilt Fahrbahnbenutzungspflicht. Nur im begründeten Falle kann davon abweichend eine Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden
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Urteil vom 29. Juni 1952.
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die Zebrastreifen ignorieren (ich wohne ja an der französischen Grenze - da drüben hält KEINER vor einem solchen an)
In Frankreich sind Zebrastreifen nur eine Empfehlung für Fußgängern, wo sie die Fahrbahn überqueren sollten. Autofahrer müssen also gar nicht anhalten.
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Die Auto-Fahrbahn ist ein Straßenteil, den es nicht gibt. Und der Wolpertinger ist ein Tier in Bayern, das es nicht gibt. Daher die Verwandtschaft.
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