Neue Regelungen für S-Pedelecs

  • Mir fallen hier sofort einige Wege ein, auf denen man ganz prima mit einem S-Pedelec fahren könnte, aber nicht darf wegen [Zeichen 260] oder [Zeichen 250] [Zusatzzeichen 1022-10]

    Dass gerade auf landwirtschaftlichen Wegen oftmals T30 gilt, tut der Sache ja keinen Abbruch, denn man kann mit dem S-Pedelec auch nur 30 fahren (oder sich genauso wie alle anderen darüber hinwegsetzen).

  • Ich sag jetzt mal vorsichtig, mit den Bromfiets hab ich in NL nicht so positive Erfahrung.

    Mal abgesehn von der Tatsache, dass sich auch die NL an Regeln nur dann halten, wenns für einen positiv ist.

    Beispiel, die langsamen Mofas, Snorfiets dürfen ja ohne Helm fahren, also nehmen Bromfiets Fahrer in Parks etc mit Radlwegen halt den Helm ab und brennen dann durch mit 40-50km/h

  • Doofe Frage, sorry. Aber das Radwegbenutzungsverbot für S-Pedelecs gilt doch m.W. nur innerorts? Hin und wieder seh ich schemenhaft ein S-Pedelec auf der Fahrbahn durch Emmering sausen, am Ortsende auf den außerörtlichen gemeinsamen Geh/Radweg schwenken und am Horizont verschwinden. Ich dachte bisher, das ist legal. Ist es nicht?

  • Mit dem Schild „S-Pedelecs frei“ könnten Wege ausgewiesen werden, auf denen S-Pedelecs zwar nachrangig, aber eben erlaubt sind – analog zum Zeichen „Radfahrer frei“ auf Fußwegen und in Fußgängerzonen.

    Und wie soll eine solche Nachrangigkeit dann aussehen? Bei Radfahrern auf Gehwegen ist das die Schrittgeschwindigkeit. Will man dies auch den S-Pedelecs auf Gehwegen auferlegen? Oder setzt man da dann etwa eine höhere Höchstgeschwindigkeit, etwa 15 km/h? Und wie steht das dann im Verhältnis zu der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit bei gleichzeitig "normalen" Fahrrädern? Zwei Fahrzeuggattungen mit zwei verschiedenen Höchstgeschwindigkeiten auf Gehwegen???

    Oder sind hier gar nicht Gehwege gemeint, auf denen S-Pedelecs nachrangig gefahren werden dürfen? Wenn nein, wo stellt man sich denn dann diese Nachrangigkeit vor? Auf Radwegen dann wohl, oder? Dort darf der S-Pedelec-Fahrer dann meinetwegen nicht schneller als 15 oder 25 km/h sein. Wo will man dieses Tempolimit setzen? Und fahre ich dann wieder auf der Fahrbahn, wenn ich schneller fahren will? Und warum darf ich das dann nicht mit dem Biobike? Halten sich die S-Pedelec-Fahrer hingegen tatsächlich an die angeordnete Höchstgeschwindigkeit auf Radwegen, sind sie für mich wieder Verkehrshindernisse.

    Dann doch vielleicht lieber eine eigene S-Pedelec-Infrastruktur. Eigene S-Radwege neben den herkömmlichen Radwegen. Mit eigenen S-Pedelec-Signalgebern an Ampelanlagen. Natürlich dann unter Berücksichtigung der kürzeren Räumzeiten. Mit zusätzlichen Furten auf Kreuzungen und Einmündungen. Welche Farbe nehmen wir da am besten?

    Ich weiß ja nicht, aber ich fahre mit einem 50 ccm-Roller ja auch nicht auf'm Radweg. Warum sollen das dann S-Pedelecs dürfen? Nur, weil man zusätzlich kurbeln muss? Dem Unfallrisiko ist das egal.

  • Doofe Frage, sorry. Aber das Radwegbenutzungsverbot für S-Pedelecs gilt doch m.W. nur innerorts? Hin und wieder seh ich schemenhaft ein S-Pedelec auf der Fahrbahn durch Emmering sausen, am Ortsende auf den außerörtlichen gemeinsamen Geh/Radweg schwenken und am Horizont verschwinden. Ich dachte bisher, das ist legal. Ist es nicht?

    Nur Mofas dürfen/müssen außerorts Radwege benutzen. Also alles bis 25 ccm. Bei mehr Hubraum ist auch außerorte nur die Fahrbahn erlaubt. Ich denke doch richtig, oder?

  • Generell finde ich die Aussagen, Radfahrer (ob mit oder ohne S) seien Hindernisse für den KfZ-Verkehr, ziemlich krank. Das eigentliche Hindernis für den KfZ-Verkehr ist nicht der Radfahrer, sondern die Tatsache, dass dem eigenen leeren Beifahrersitz ein Heer aus entgegenkommmenden leeren Beifahrersitzen das Überholen unmöglich macht. Der fehlende Platz liegt definitiv nicht am Radfahrer, sondern daran, dass zwei leere Beifahrersitze nicht genug Platz haben, aneinander vorbeizukommen und gleichzeitig den Überholabstand einzuhalten.

    Auf den KfZ-Besetzungsgrad runtergerechnet ist die Wahrscheinlichkeit, dass für Personen nicht genug Platz zum Überholen vorhanden ist, praktisch Null. Nur für Sachen.

    Worüber reden wir dann eigentlich? Dass Sachen nicht genug Platz zum Überholen haben? Was muss man rauchen, um diesen Shit nicht zu erkennen?

  • Nur Mofas dürfen/müssen außerorts Radwege benutzen. Also alles bis 25 ccm. Bei mehr Hubraum ist auch außerorte nur die Fahrbahn erlaubt. Ich denke doch richtig, oder?

    Aber wieviel ccm hat ein S-Pedelec? Aus irgendeinem Grund war ich bisher überzeugt, dass S-Pedelcs nur innerorts nicht auf Lolli-Radwegen fahren dürfen, außerorts aber schon. Kriegs aber nicht mehr zusammen. Gibts da nicht eine offizielle Regelung?

  • § 2 (4):

    "Außerhalb geschlossener Ortschaften darf man mit Mofas und E-Bikes Radwege benutzen."

    § 39:

    "Einsitzige zweirädrige Kleinkrafträder mit elektrischem Antrieb, der sich auf eine bauartbedingte Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h selbsttätig abregelt – E-Bikes –"

    Also E-Mofas, S-Pedelecs sind noch mal eine Nummer größer als Klein- oder Leichtkraftrad, das kriege ich nie auseinander gehalten.

    S-P. dürfen also auch agO nicht auf Radwege. Ganz lustig wäre das bspw. auf unserer Rheinbrücke, auf der einen Seite eine Kraftfahrstr., auf der anderen Seite zuerst ebenso, bissele weiter Autobahn, nur zwischen den je letzten Abfahrten vor der Brücke ist es eine "normale" Straße, nur mit Radfahrverbot und Warnung vor Treckern, Radwege mit Blauschild und Mofafreigabe ...

    --- Ausnahme sind vmtl. ältere S-P., die noch als "Leichtmofa" zugelassen wurden, für die dürfte Bestandsschutz gelten, also mit Radwegoption ...

  • Nur Mofas dürfen/müssen außerorts Radwege benutzen. Also alles bis 25 ccm. Bei mehr Hubraum ist auch außerorte nur die Fahrbahn erlaubt. Ich denke doch richtig, oder?

    Mofas müssen meines Wissens nicht den Radweg benutzen. Auch dann nicht, wenn der Radweg freigegeben ist für Mofas.

    Foto: Radweg am Stadtrand, aber noch innerorts. Hier gibt es keinen Benutzungszwang für Mofas. Meine persönliche Einschätzung: Mofa-Fahrer*innen werden von Autofahrer*innen als Gleichgesinnte betrachtet - die mit dem "Benzin im Blut" - deshalb "dürfen" sie die Fahrbahn mitbenutzen, von der viele Autofahrer denken, dass sie für Fahrzeuge mit Verbrennermotoren reserviert ist.

    Und auch außerorts gilt, dass Mofas den Radweg nicht benutzen müssen.

    Außerorts aber muss der Radweg nicht speziell mit Mofas frei gekennzeichnet sein. Trotzdem dürfen Mofas den Radweg benutzen. (Mit Mofas meine ich solche Motor-Zweiräder, die max. 25 km/h schnell sind.)

    In dem bereits weiter oben verlinkten Artikel scheinen der Autorin Katharina Garus auch Bedenken zu kommen hinsichtlich der Radwegfreigabe für S-Pedelecs, denn sie berichtet über die folgende Idee einer S-Pedelec-Fahrerin aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck: "Weil es nicht abzustreiten ist, dass 45 km/h schnelle Fahrräder auf Radwegen und erst recht auf gemischten Fuß- und Radwegen auch Gefahren mit sich bringen, fordert die VCD-Aktive Anja Herz ein eige­nes Verkehrszeichen für schnelle E-Bikes: Mit dem Schild „S-Pedelecs frei“ könnten Wege ausgewiesen werden, auf denen S-Pedelecs zwar nachrangig, aber eben erlaubt sind – analog zum Zeichen „Radfahrer frei“ auf Fußwegen und in Fußgängerzonen. Wie man einem Porschefahrer zutraue, in einer 30er-Zone maximal 30 km/h zu fahren, so könne man doch einem S-Pedelec-Fahrer auch zutrauen, mit angepasster Geschwindigkeit auf Radwegen unterwegs zu sein, argumentiert Herz. Bei den Politiker*innen in ihrem Heimatort Fürstenfeldbruck stößt sie damit allerdings auf taube Ohren."

    Hier noch mal der Link:

    Pendeln mit S-Pedelec
    S-Pedelecs könnten eine echte Bereicherung für die Mobilitätswende sein. Doch die Straßenverkehrsordnung legt dem Steine in den Weg.
    www.fairkehr-magazin.de

    Wie schwierig das mit der "angepassten Geschwindigkeit" von Fahrradfahrer*innen auf Fußwegen ist, die für den Radverkehr freigegeben sind, darüber wird ja hier im Forum an vielen Stellen diskutiert. Dabei ist rechtlich einwandfrei festgelegt, dass Fahrradfahrer*innen max. Schrittgeschwindigkeit fahren dürfen. Aber welches Tempo meint die S-Pedelec-Aktivistin aus Fürstenfeldbruck? Sie macht es sich ein bisschen zu einfach, wenn sie lediglich von angepasster Geschwindigkeit redet, ohne konkreten Zahlen zu nennen. Sollen die 15 km/h zugrunde gelegt werden, die der ADFC als Durchschnittsgeschwindigkeit auf Fahrradwegen nennt?

  • Und wie soll eine solche Nachrangigkeit dann aussehen? Bei Radfahrern auf Gehwegen ist das die Schrittgeschwindigkeit. Will man dies auch den S-Pedelecs auf Gehwegen auferlegen? Oder setzt man da dann etwa eine höhere Höchstgeschwindigkeit, etwa 15 km/h? Und wie steht das dann im Verhältnis zu der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit bei gleichzeitig "normalen" Fahrrädern?

    Die Autorin und die Frau aus Fürstenfeldbruck meinten das so, dass S-Pedelcs auf Radwegen nicht schneller fahren sollten als der "übliche" Radverkehr. Das würde m. E. bedeuten, nicht schneller als ca. 15 km/h.

    Und da könnte ich gut mit leben. Das ist so etwa mein Tempo. Allerdings fände ich es okay, wenn normale Pedelecs dann auch nicht schneller als 15 km/h fahren sollten. Die allermeisten Radwege lassen ohnehin keine höheren Geschwindigkeiten zu. Wer schneller fahren will, der soll die Fahrbahn benutzen. Bzw. benutzen dürfen, denn das ist vielerorts leider noch nicht legal möglich wegen der Radwegebenutzungspflicht.

    Besser wäre ein Radwegebenutzungsrecht für Fahrradfahrer*innen, die langsam fahren.

  • Hier wurde ja schon öfters geschrieben, daß die Geschwindigkeiten mit denen sich der Radverkehr fortbewegt eine große Varianz hat. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Masse der Alltagsradelnden fährt irgendwo zwischen 10kmh -30kmh. Ich finde es schwierig daraus allgemein erwartbare Geschwindigkeiten abzuleiten. Wenn ich es trotzdem tuen müsste, würde ich jedoch keine Geschwindigkeit unter 25kmh wählen. Seit der großen Verbreitung der Pedelcs können auch untrainierte Personen unter ungünstigen Bedingungen wie z.B. Steigungen oder Gegenwind diese Geschwindigkeit schnell erreichen und auch halten.

  • Hier wurde ja schon öfters geschrieben, daß die Geschwindigkeiten mit denen sich der Radverkehr fortbewegt eine große Varianz hat. Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, die Masse der Alltagsradelnden fährt irgendwo zwischen 10kmh -30kmh. Ich finde es schwierig daraus allgemein erwartbare Geschwindigkeiten abzuleiten. Wenn ich es trotzdem tuen müsste, würde ich jedoch keine Geschwindigkeit unter 25kmh wählen. Seit der großen Verbreitung der Pedelcs können auch untrainierte Personen unter ungünstigen Bedingungen wie z.B. Steigungen oder Gegenwind diese Geschwindigkeit schnell erreichen und auch halten.

    Ich denke, es ist nicht nur eine Frage des Ist-Zustandes, sondern auch eine Frage dessen, was wünschenswert und realistisch erreichbar ist.

    Zum Beispiel deutest du an, dass dank elektrischer Unterstützungskraft auch Personen, die derzeit kräftemäßig nicht deutlich schneller als mit 15 km/h auf ihrem Rad unterwegs sind, in Zukunft problemlos auf 20 km/h kommen, weil sie mit dem Pedelec unterwegs sind.

    Aber hast du diese Leute mal gefragt, ob sie das überhaupt wollen, ein Pedelec kaufen, damit sie auf den Radwegen besser mithalten können? Hast du sie mal gefragt, ob sie dafür überhaupt genug Geld haben, denn ein Pedelec mag billiger sein als ein Auto, aber es ist deutlich teurer als ein einfaches Fahrrad, nicht nur in der Anschaffung, sondern auch in der Unterhaltung.

    Und noch etwas ist wichtig und wird leider oft übersehen: Es ist wichtig ganz viele Menschen für das Fahrradfahren zu begeistern, und zwar möglichst früh, am besten schon als kleine Kinder. Der ADFC betont das immer wieder, dass Fahrrad-Infrastruktur kindertauglich sein muss. Und ich habe es leider schon erlebt, dass in konkreten Situationen dann die "weißen alten Männer" sich von dieser Forderung genervt fühlen.

    Es ist nicht realistisch, Kinder mit Pedelecs auszustatten, damit sie auf dem Fahrradweg tempomäßig mithalten können.

    Ich halte es für richtig, die aktuell vorhandenen Fahrradwege weiterzunutzen, auch wenn viele nicht so bald im notwendigen Umfang verbreitert werden können. Ich halte es auch für richtig weiter Radwege zu bauen und anzubieten, besonders für weniger gut geübte Fahrradfahrer*innen oder solche, die nicht oder noch nicht in allen Verkehrsfragen so gut geübt sind. Aber das darf keine Pflichtübung mehr sein. (Die Radwegbenutzungspflicht muss weg.) Für den Großteil des zukünftigen Fahrradverkehres und da sehe ich ein ganz erhebliches Wachstumspotenzial, muss die Fahrbahn da sein. Und da muss innerstädtisch bis auf wenige Ausnahmen Tempo 30 gelten. Und außerorts Tempo 60 maximal. Gleichzeitig muss der Autoverkehr durch geeignete Maßnahmen deutlich reduziert werden.

    Wenn das so kommt, dann haben viele vorhandenen Fahrradwege immer noch eine Existenzberechtigung, nämlich wie bisher an stark vom Verkehr belasteten Hauptstraßen, auf denen dann vor allem schneller Fahrradverkehr (und Omnibusverkehr und Lieferverkehr) stattfindet. (Und unter schneller Fahrradverkehr innerorts verstehe ich Tempo 30!)

    Viele halten Tempo 30 max. innerorts und Tempo 60 max. außerhalb geschlossener Ortschaften für unrealistisch und polemisieren dagegen. Das ist natürlich Unfug, denn selbstverständlich funktioniert Tempo 30/Tempo 60. Vielleicht nicht bezogen auf den Spaßfaktor für den einzelnen "Gerne-schneller-Fahrer", aber insgesamt sehr wohl, voraussichtlich wird es sogar deutlich dazu beitragen, den Verkehrsablauf insgesamt zu verbessern.

  • Ullie Ich hatte dich so verstanden, dass Du 15km/h als Durchschnittsgeschwindigkeit von Radfahrenden annimmst und Du mit S-Pedelcfahrer*innen auf Radwegen einverstanden bist, solange sie diese Geschwindigkeit nicht überschreiten. Ich wollte lediglich in die Diskussion einwerfen das mittlerweile viele Pedelecs unterwegs sind, die, unabhängig von der körperlichen Leistungsfähigkeit der Fahrer*innen, höhere Geschwindigkeiten erreichen. Dazu kommen dann noch natürlich die Sportskanonen, die auch ohne Motor diese und höhere Geschwindigkeiten fahren können.

    Das gegenüber langsameren Verkehrsteilnehmern auf der eigenen Verkehrsfläche Rücksicht genommen werden muss ist für mich selbstverständlich, insbesondere wenn es sich Kinder oder Senior*innen handelt. Gerade diese Gruppen der besonders schutzwürdigen Personen bedürfen einer fehlerverzeihenden Infarstruktur wie z.B. großzügiger Wegebreite, glattem Untergrund, großzügigen Kurvenradien und Übersichtlichkeit. Auf solch ausgestalteten Wegen werden dann aber von Diejenigen , die über das fahrerische Können, verfügen höhere Geschwindigkeiten angestrebt werden.

    Niemand muss sich irgendwelche Technik zulegen um "mithalten" zu können, ob man nun idR mehr überholt wird als man selbst überholt oder umgekehrt ist Privatsache. Auch wird niemand gezwungen seinen Unterstützungsmotor komplett auszufahren.

    Kann ich Dich vielleicht so verstehen, dass Radwege einen Schutzraum für unsichere Radfahrende sein sollen und Du Dir daher dort nur moderate Geschwindigkeiten wünscht, schnellere Fahrer*innen siehst Du dann auf der Fahbahn?

  • Gerade diese Gruppen der besonders schutzwürdigen Personen bedürfen einer fehlerverzeihenden Infarstruktur wie z.B. großzügiger Wegebreite, glattem Untergrund, großzügigen Kurvenradien und Übersichtlichkeit.

    Sowas gibt es doch heute schon in jeder Straße. Nennt sich: Fahrbahn

  • Nur Mofas dürfen/müssen außerorts Radwege benutzen. Also alles bis 25 ccm. Bei mehr Hubraum ist auch außerorte nur die Fahrbahn erlaubt. Ich denke doch richtig, oder?

    Ein Mofa kann auch 50ccm haben, Vmax muss aber 25 km/h sein. Desgleichen kann ein KKR mit 45 km/h Vmax weniger als 50 ccm haben,