BASt-Versuch zum Grünpfeil für Radfahrer

  • Die ersten Grünpfeile nur für Fahrräder in Hannover wurden montiert:

    Die Aufnahme entstand in der Meterstraße. Die kreuzende Straße ist die Bürgermeister-Fink-Straße.

    Hier ein Link zur entsprechenden streetview-Aufnahme von 2008.

    Google Maps
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    www.google.de

    Damals waren die Straßen noch keine Fahrradstraßen. Heute sind alle Straßen, die zur Kreuzung führen, Fahrradstraßen. Und an allen einmündenden Straßen hängt der Grünpfeil nur für Fahrräder.

    Hier der Link zu einem Bericht auf hannover.de:

    Radverkehr: Einführung eines neuen Straßenschildes - Hannover.de

    2 Mal editiert, zuletzt von Ullie (4. August 2022 um 23:58) aus folgendem Grund: Link zu googlemaps ergämzt

  • In Hamburg hat die Innenbehörde auch endlich das Grünpfeilschild eingeführt: HRVV (Zeichen 721)

    Interessant ist, dass analog zu den Kfz-Grünpfeilschildern in Hamburg, darunter noch ein Erklärbär Zusatzzeichen angebracht werden soll:

    (Bild: Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen HRVV - § 37 Straßenverkehrs-Ordnung - Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721) | Freie und Hansestadt Hamburg | Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 by-2-0 - GovData | hamburger richtlinien zur anordnung | Transparenzportal Hamburg)

    (Bild: veloroute_hamburg | CC BY-SA)

  • Servus, ich war heute, aus Anlass, beim Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Tiefbau des Stadtrats in FFB.

    Es ging unter anderem um Grünpfeile für Radler, VZ271. [Zeichen 720] [Zusatzzeichen 1022-10]

    Die Dame von Ordnungsamt hat in einem Vortrag behauptet, das Kennzeichen kann nur angeordnet werden, wenn es auf der Straße ein Schutzstreifen, Radstreifen oder Radweg besteht und das mit der VWV begründet.

    Ich kenn jetzt nur die aus dem Internet und habe schon immer den Verdacht, dass es in Bayern eine eigene gibt, wo Dinge drinstehen und vor allem weggelassen werden, die für Radfahrer positiv wären.

    Kann jemand die Sichtweise vom Ordnungsamt bestätigen? Ist das Hauptargument, warum diese in FFB praktisch nie angeordnet werden können.

  • nein, es gelten analoge Voraussetzungen wie beim "für-alle-Grünpfeil"

    Denn die Probleme sind bekannt: Sichtbeziehungen zum Querverkehr (weil man dann eben "bei rot" fährt) und der Klassiker: Fußverkehr. Den man zwar dankbarerweise beim Abbiegen selbst in der Regel dann nicht mehr beachten muss - aber beim Anfahren am Grünpfeil.

    in der VwV-StVO ist der Grünpfeil für Radfahrer größeren Einschränkungen als der normale Grünpfeil unterworfen.

    Aber von "nur bei Radweg, Radfahrstreifen, Schutzstreifen" steht nicht drin. auch nicht implizit.

    btw: von dem Blechteil bitte nicht zu viel verspechen...

    ist nur ein weiteres Feigenblatt für die Behauptung, doch etwas für den Radverkehr zu tun.

    Einmal editiert, zuletzt von DMHH (11. Mai 2023 um 10:18)

  • Wobei es wieder typisch ist, dass da eine Behauptung in den Raum gestellt wird, die überhaupt nicht stimmt, so ganz getreu nach dem Motto: den doofen Radfahrern kann man alles erzählen, die werden das schon schlucken - und mit dieser Behauptung schützen wir uns davor, überhaupt etwas für den Radverkehr tun zu müssen.

  • Hab im Internet was gefunden, scheint zumindest in der Versuchsphase so gewesen zu sein .

    Was ich aus der VwV herauslese, hat es die Regel aber nicht da rein geschafft. Lustig, wenn das Ordnungsamt im Internet recherchiert und nicht einfach in die VwV schaut.

    Es gilt imho alles für KFZ, mit Ausnahme §37 Xi e (Zweirichtungs-Radweg)

    Ausgeschlossen wenn:

    - Unzureichende Sicht

    - Kreuzungen mit Schienenverkehr

    - Abbiegen mit mehreren Fahrspuren

    - Nicht bei Schulwegen & Kreuzungen mit anderen schwachen Verkehrsteilnehmern (Altenheim, Blinde,...)

    - Nicht bei Kreuzungen, an der andere Ampeln mit Richtungspfeilen den Verkehr freigeben, der in Konflikt mit dem VZ271-Verkehr geraten könnte

    - Indirektes abbiegen für Radler

    Zusätzlich:

    - hohes Radaufkommen geradeaus

    - [Zeichen 240] oder [Zeichen 239] [Zusatzzeichen 1022-10] , weil unnötig

    - ungenügende Warteflächen für Fußgänger

  • Die Dame von Ordnungsamt hat in einem Vortrag behauptet, das Kennzeichen kann nur angeordnet werden, wenn es auf der Straße ein Schutzstreifen, Radstreifen oder Radweg besteht und das mit der VWV begründet.

    Welche der beiden jetzt?

    Die aus der man kommt? Da besteht der Grünpfeil vielmehr automatisch, wenn ein Radweg da ist (sprich: der Radweg führt unabhängig von der Fahrbahn um die Ecke), sofern die Kreuzung nicht uralt oder absichtlich anders gebaut ist.

    Die in die man fährt? Formell wohl nicht, wird aber eventuell schwer, dann die Beschränkung auf Radfahrer zu begründen.

  • Bei uns gibts keine Radverkehrsanlagen mit eigener Ampel, im ganzen Landkreis nicht. Selten Kombistreuscheiben in Fußgängersignalen.

    Wüsste aber auch nicht, warum es keine RVAgeben sollte, wo man rechts abbiegen kann.

    Die aktuellen Regeln von StVO 37.6 sind glaube ich nur nebulös bekannt bei den StVB.

  • Nun, so "aktuell" im Sinne von "neu eingeführt" sind die Regeln des § 37 (6) StVO ja nun nicht. Aber selbst die am 31. Dezember 2016 ausgelaufene Übergangsfrist wegen der Gültigkeit von Fußgängerampeln für Radfahrer hat sich ja immer noch nicht überall herumgesprochen.

  • Aktuell im Sinne von gerade.

    Zu Neu offensichtlich im Sinne der Verwaltung. Es gab späte Reaktionen auf die Änderung mit Kombistreuscheiben KP Münchner-Straße/Oskar von Miller und KP Schöngeisinger/Fürstenfelder. Das wars im Stadtgebiet glaube ich schon und ist wahrscheinlich einer Intervention in schriftlicher Form vom Alf geschuldet.

    Ansonsten sind mir bis jetzt auch keine im Landkreis aufgefallen, vielleicht gibts noch welche in Germering, da bin ich praktisch nie.

    Aber ich behaupte mal die Änderung §37 (6) ist ähnlich spurlos an den StVB hier vorübergegangen wie die Radnovelle 1997

  • Als Radfahrer an (benutzungspflichtigen) Radwegen habe ich mich bisher nicht über den "vergessenen" Austausch von Streuscheiben beschwert. Wenn immer nur noch die Fußgänger-Streuscheibe drin ist, so gilt die halt seit 2017 für Radfahrer nicht mehr. Man kann also unter Beachtung des Querverkehrs einfach weiterfahren.

    Nur eines von vielen Beispielen, wie deutsche Behörden an ihren eigenen Regeln scheitern.

  • Stimmt, auch Germering ist erst auf meine Hinweise aktiv geworden, z. B. KP Landsberger Straße/Münchener Straße.

    Am KP Landsberger Straße/Untere Bahnhofstraße hingegen hält man bis heute dagegen. Da müssen seit 2017 von Radfahrern die Signalgeber des "Fahrverkehrs" beachtet werden, was zur Folge hat, dass indirektes Radl-Linksabbiegen nach Gewährung des Längsverkehrs immer wieder für Irritationen unter den anderen Verkehrsteilnehmern sorgt, da man nicht an "Quer-Grün" gebunden ist, wenn man deren Signalgeber nicht einsehen kann.

  • Bei uns gibts keine Radverkehrsanlagen mit eigener Ampel, im ganzen Landkreis nicht. Selten Kombistreuscheiben in Fußgängersignalen.

    Wüsste aber auch nicht, warum es keine RVAgeben sollte, wo man rechts abbiegen kann.

    Und dann wundert man sich, wenn die Radfahrer bei rot fahren… Klar, vergessene Kombi-Streuscheiben findet man immer reichlich (manchmal vielleicht auch Absicht, wenn das in der Richtung nur Geh- und nicht Radweg sein soll?), aber wo immer hier ein Radweg über mehr als zwei Spuren führt, hängt eine eigene Fahrradampel. Bei weniger lohnt sich das zeitlich nicht wirklich.

  • ... nunja - mir fehlt da immer das Gelblicht für den Radverkehr. Insbesondere weil die Münchner Polizei meint, dass man halt an solche Ampeln als Radfahrer nur im Schritttempo heranfahren dürfe, um keinen Rotlichtverstoß zu begehen. Warum haben dann eigentlich "Autoampeln" ein Gelblicht, wenn man das da doch genauso handhaben könnte?

    Fahrräder sind Fahrzeuge und können selbst bei endlicher Geschwindigkeit nur mit unendlicher (negativer) Beschleunigung in null Sekunden auf null abbremsen. Aber mit Naturwissenschaften braucht man hier ja sowieso nicht argumentieren.