Fotos: Die tollsten Momente in der Fahrradstadt Kiel

  • Und, wer hier wurde tatsächlich schon mal wegen unbefugter Benutzung der Fahrbahn belehrt oder sogar mit einer OWI belohnt?

    Eine Owi habe ich erst 1x bekommen, vor langer Zeit, als der Farbfilm noch nicht erfunden war, wie man sieht:

    ... also als ich Ende 2004 mich erdreistete, aus völlig unnachvollziehbarem Grunde dort die Fahrbahn zu nutzen ... Dieser Polizeimeinung schlossen sich damals auch Ordungsamt und Amtsrichter an ...

    Davon abgesehen bemängelte die Polizei öfters mal mein Radeln auf der Fahrbahn ...

    ... neben nicht mehr benutzungspflichtigen Radwegen, war aber zu Zeiten, als die noch neu wareh, das hat nachgelassen, zumindest bei der hiesigen Rennleitung hat man offenbar gelernt (nicht jedoch bei den anderen Rennteilnehmenden ...)

    ... wenn ich mit Breitpurrädern (Liegedreirad) oder Schwertransporten unterwegs war, u.a. mit diesem:

    kuehl2xss.jpg

    ... aber für diese Fälle habe ich immer diesen VwV-StVO-Ausschnitt im Portemonnaie

    Einmal editiert, zuletzt von Mueck (8. März 2021 um 12:52)

  • Wer hier hat schon mal einen Strafzettel wegen Gehwegradln bekommen?

    Wär ja noch schöner. In Deutschland ist jedes Blauschild de facto eine Gehwegbenutzungspflicht. Weil es in Deutschland keine Radwege gibt. Strafzettel wegen Gehwegenradlns zu verteilen wäre also gradezu kafkaesk.

    Dennoch soll es Leute geben, die sowas machen. Meine Tochter musste deshalb 10 Euro abdrücken. Ich hab den Strafzettel damals für sie überwiesen, weil ich keine Zeit und Lust hatte, mich mit Szenarien aus 1984 rumzuschlagen. Mit leerem Kopf nickt es sich leichter, wie mir vor 30 Jahren ein griechischer Freund erklärte, der durch die hartnäckige Verneinung des Tatsächlichen durch die deutsche Bürokratie beinahe in den Wahnsinn getrieben wurde.

    Die Einteilung der Seitenwege in Radwege und Gehwege ist in Deutschland eine von der Realität vollkommen losgelöste Willkür. Ohne die Blauschilder könnte niemand auch nur erahnen, was davon für Fahrräder tabu ist und was benutzt werden muss. Wer in vorauseilendem Gehorsam das Wort Radweg benutzt, hat schon verloren, weil er sich auf eine nichtvorhandene Bürokraten-Parallelwelt einläßt.

  • Wer hier hat schon mal einen Strafzettel wegen Gehwegradln bekommen?

    Ok, wahrscheinlich schlechte Frag in diesem Forum, also

    Wer hat hier schon mal jemanden kennengelernt, gesprochen oder sogar gesehen, der wegen der unbefugten Benutzung eines Gehwegs mit dem Rad eine Ansprache oder entsprechende Maßregelung erfahren hat?

    Und, wer hier wurde tatsächlich schon mal wegen unbefugter Benutzung der Fahrbahn belehrt oder sogar mit einer OWI belohnt?

    Ich war 15 und Zeitungsausträger. Die Hauptstraße, in der ich die Tageszeitung mit dem Fahrrad auszutragen hatte, hatte auf einer Seiten einen Gehweg und auf der anderen einen getrennten Geh- und Zweitichtungs-Radweg. Natürlich musste ich auf beiden Straßenseiten zustellen und bin daher erst die eine Richtung hinauf und dien andere Richtung hinuntergeradelt. Dann eben auch verbotenerweise auf dem Gehweg. Schließlich wohnten auch dort meine Kunden. Und tatsächlich hielt mich ein bürgernaher Polizeibeamter an und meinte, ich dürfe nur auf dem Radweg gegenüber Rad fahren. Ich erklärte ihm, dass es doch viel gefährlicher sei, wenn ich diese Hauptstraße ständig zu Fuß überqueren würde, anstatt vorsichtig auf dem Gehweg entlang zu fahren. Er hatte ein Einsehen und ließ mich weiterfahren. Zwei Jahre später durfte ich dann ganz offiziell auf Gehwegen Radfahren, denn ich wurde Briefzusteller bei der Deutschen Bundespost. ^^ Lang' ist' her. Das waren noch Zeiten... 8)

  • Wer hat hier schon mal jemanden kennengelernt, gesprochen oder sogar gesehen, der wegen der unbefugten Benutzung eines Gehwegs mit dem Rad eine Ansprache oder entsprechende Maßregelung erfahren hat?

    Oh, ich schätze, so zehn bis zwanzig allein im Kollegenkreis — als Software-Entwickler wechselt man ja hin und wieder mal die Firma und kommt gut rum, da habe ich in den letzten zehn Jahren so ungefähr 700 Menschen kennengelernt. Außerhalb unserer Fahrradblase haben die Leute mitunter eine ganz komische Auslegung der Verkehrsregeln für Radfahrer — eine Kollegin war mal nach einem Knöllchen wegen Fahrens auf der falschen Straßenseite schwer entrüstet, weil man doch mit dem Rad immer bis zur nächsten Kreuzung auf der linken Seite fahren dürfe. Nun ja.

    Und, wer hier wurde tatsächlich schon mal wegen unbefugter Benutzung der Fahrbahn belehrt oder sogar mit einer OWI belohnt?

    Ich wurde in Hamburg schon mehrfach belehrt, die einzelnen Geschichten sind hier im Forum verstreut. Ein paar Mal von 2009 bis 2013 in Hamburg draußen auf der Fahrbahn, außerdem so gut wie jedes Mal als Geschädigter oder Zeuge bei einem Unfall.

  • Du bist für mich so etwas wie ein Sonderfall. Du musst irgendwie besonders auffällige Kleidung tragen, oder so.

    Zumindest hier und in den angrenzenden Landkreisen scheint Fahrrad für die Polizei nicht wirklich zu Verkehr zu gehören und wird weitestgehend ignoriert.

    Auf dem Gehweg ist offensichtlich das Ordnungsamt zuständig, insofern lässt das den Rückschluss zu, Fahrrad ist ruhender Verkehr, den hier ist die Aufteilung recht strikt -> Polizei für fahrenden, Ordnungsamt für ruhenden Verkehr.

    Man wird maximal mal angesprochen, aber bis zum bezahlen ist es bei mir noch nie gekommen, obwohl ich eher nicht zu den besonders freundlichen oder zurückhaltenden Menschen gehöre beim Umgang mit dem Freund und Helfer.

    Letztes Jahr im Herbst einmal mit dem Trial-Radl, als ich am Fahrbahnrand stand. Aber auch nur aus dem Fenster.

  • Du bist für mich so etwas wie ein Sonderfall. Du musst irgendwie besonders auffällige Kleidung tragen, oder so.

    Ich habe nach einem knappen Jahrzehnt eher die Vermutung, dass ein fahrbahnradelnder Mensch damals einen Sonderfall darstellte, sofern er nicht auf einem Rennrad sitzt. Dass jemand auf einem normalen Fahrrad einen buckeligen Radweg ohne blaues Schild verschmäht oder entlang einer Hauptverkehrsstraße ohne Radverkehrsinfrastruktur nicht ordnungswidrig auf dem Gehweg pedaliert, das war damals noch ein absoluter Sonderfall.

  • Dann liegt es wohl an der Sozialisierung durch die Infrastruktur und dem Land/Stadt-Unterschied.

    Als Landei wusste ich schon als Kindergartenkind, auf dem Gehweg mit dem Radl rasen ist gefährlich, wegen der Einfahrten.

    Selbst Kettcar sind wir vorzugsweise auf der Straße gefahren.

    Und zwecks mangelnder Infrastruktur, es gab Gehwege, aber nicht überall, war Radfahren auf der Straße was ziemlich normales, für alle Verkehrsteilnehmer.

    Radwege, auch außerorts, waren bis zur großen "Radnovelle" eher selten. Klar, in den großen Gemeinden oder in München, schon.

    Das kam dann eigentlich erst danach, erst einmal auf den Hauptrouten. Hauptsächlich poppten überall an Gehwegen blaue Lollis auf.

    Wenn wir als Jugendliche mit dem Rennrad zum Kesselberg geradelt sind, etwa 100km, waren da keine 2km Radweg dabei, zumindest keine, die für uns akzeptabel waren.

    Wir haben auch auf der Straße, die nicht besonders befahren war, aber keine Spielstraße, Federball, Volleyball etc gespielt und das war damals völlig normal und Autos haben durchaus mal kurz gewartet. Das klingt jetzt nach trauten 50er Jahren, war aber in den 80ern.

  • An dieser Kreuzung wurde eine Radfahrerin von einer Kraftfahrerin „übersehen“: https://www.facebook.com/permalink.php?…323062354552575

    Die Kraftfahrerin bog ordnungswidrig von der Kaistraße nach rechts auf das Betriebsgelände der Fähre ab und erfasste dabei die geradeausfahrende Radfahrerin. Ich kann gar nicht abschätzen, wie oft ich in meinen zweieinhalb Jahren in Kiel diese Situation dort erlebt habe, aber grob geschätzt bestimmt 50 Mal. Ich vermute ja, dass die Leute ihrem Navigationsgerät folgen, das aber wiederum nicht die richtige Einfahrt zum Fährgelände kennt und aus Panik, das bald ablegende Schiff zu verpassen, biegt man dann halt irgendwie rechts ab, auch wenn’s ordnungswidrig ist.

    Dazu gesellt sich dann noch eine lustige Ampelschaltung, mit der man wohl Radfahrern eigentlich einen Gefallen tun wollte: Auf dem Zweirichtungsradweg entlang des Hafengeländesleuchtet beinahe immer grünes Licht, außer es will jemand vom Hafengelände auf die Kaistraße einbiegen. Das ist insbesondere toll, wenn ich mit dem Rad aus der gegenüberliegenden nach links oder rechts auf den Zweirichtungsradweg abbiege und mich erst einmal mit Radfahrern arrangieren muss, die dort sozusagen bei feindlichem Grün die Einmündung überqueren.

  • ...und erfasste dabei die geradeausfahrende Radfahrerin.

    Ich persönlich mag dieses "Erfassen" nicht. Warum nicht "Rammen", "über den Haufen fahren", "dagegen knallen", "reinbrausen", ...?

    Hab noch nie gehört oder gelesen, dass ein Radfahrer oder Fußgänger etwas "erfasst" hätte? Kann es sein, dass "Erfassen" sowas wie Orwells Neusprech ist?

  • An dieser Kreuzung wurde eine Radfahrerin von einer Kraftfahrerin „übersehen“:

    Die Autozei hat festgestellt: Die Beschilderung ist schuld irreführend. Interessant, wie schnell plötzlich in den Hintergrund tritt, dass auch bei ordnungswidrigem Rechtsabbiegen die Vorfahrt geradeausfahrender Radfahrer zu beachten ist. Woran genau die Polizei hinsichtlich der Beschilderung Anstoß nimmt, geht aus dem Artikel leider nicht hervor, aber ich hatte bislang den Eindruck, dass die Kombination aus Zeichen 209-30 und 267 für Verkehrsteilnehmer hinreichend zu erkennen ist.

    Ich persönlich mag dieses "Erfassen" nicht. Warum nicht "Rammen", "über den Haufen fahren", "dagegen knallen", "reinbrausen", ...?

    Hab noch nie gehört oder gelesen, dass ein Radfahrer oder Fußgänger etwas "erfasst" hätte? Kann es sein, dass "Erfassen" sowas wie Orwells Neusprech ist?

    Tja, da hast du schon recht — aber wenn ich „rammen“ schreibe, dann beschwert sich jemand anderes, dass ich damit einen Vorsatz impliziere, der bei einem Unfall dieser Art nicht gegeben ist. Ich habe dazu so viele Debatten in den einschlägigen Netzwerken hinter mir, dass ich mich auf das einigermaßen dröge „erfassen“ beschränkt habe.

  • Das "erfasste" stammt von der Polizei.

    Bezeichnend ist übrigens auch die Reihenfolge der Beteiligten:

    Zitat

    Dienstagnachmittag ist es in der Kieler Innenstadt zu seinem Unfall zwischen einer Radfahrerin und einer Autofahrerin gekommen

    Wer vorne steht, dürfte tendenziell Täter/in bzw. Schuldige/r sein ...

  • Tja, da hast du schon recht — aber wenn ich „rammen“ schreibe, dann beschwert sich jemand anderes, dass ich damit einen Vorsatz impliziere, der bei einem Unfall dieser Art nicht gegeben ist. Ich habe dazu so viele Debatten in den einschlägigen Netzwerken hinter mir, dass ich mich auf das einigermaßen dröge „erfassen“ beschränkt habe.

    Evolution gibts halt nicht ohne den "evolutionären Druck von außen". Hab mal gelesen, dass es ohne die TseTse-Fliege keine Zebras in Afrika gäbe. Das waren mal ganz normale Pferde, ohne Streifen.

  • Das "erfasste" stammt von der Polizei.

    Bezeichnend ist übrigens auch die Reihenfolge der Beteiligten:

    Wer vorne steht, dürfte tendenziell Täter/in bzw. Schuldige/r sein ...

    Ich finde tatsächlich auch den Begriff "Unfall" ziemlich inflationär. Wenn ich z.B. mit einer Schrotflinte spazieren gehe und alle 500 Meter aus Spass einen ungezielten Schuss abgebe: Wenn ich dabei jemanden treffe, ist das dann ein "Unfall"?

    Lt. der Verwendung des Begriffs "Verkehrsunfall" offenbar schon. Denn selbst wenn sich herausstellt, dass der Verursacher zu schnell fuhr, sich nicht an die Regeln hielt, usw., ist und bleibt es ein "Unfall". Weil: keine Absicht. Aber ich ziele mit meiner Schrotflinte ja auch nicht absichtlich auf jemanden, ich scher mich nur nicht drum. Wo genau ist der Unterschied?

  • Die Autozei hat festgestellt: Die Beschilderung ist schuld irreführend. Interessant, wie schnell plötzlich in den Hintergrund tritt, dass auch bei ordnungswidrigem Rechtsabbiegen die Vorfahrt geradeausfahrender Radfahrer zu beachten ist....

    1.)

    Interessant ist vor allem, was Du da hinein interpretierst. Die Überschrift des Artikels lautet: "War die Beschilderung irreführend?"

    Wozu der Umstand, dass man auch bei ordnungswidrigen Abbiegen den Vorrang anderer beachten muss, von Bedeutung sein soll, erschließt sich mir nicht.

    Der Unfall (oder Mordversuch) war auch nicht an der von Dir verlinkten Örtlichkeit, sondern eine Einmündung weiter.

    2.)

    Der Fehler an dieser Beschilderung könnte sein, dass sie von A bis Z überflüssig ist.

    Warum soll man da nicht Rechtsabbiegen dürfen? Im gesamten Verlauf des Straßenzuges ist das Rechtsabbiegen zulässig. Und wenn das zulässig wäre, könnte man eventuell meinen, dass die Radfahrer auch damit rechnen und dementsprechend aufpassen.

    Ich weiß, niemand will das lesen. Vorfahrtsregeln sind Grundrechte, die durchgesetzt werden müssen. Wer aufpasst und bremst ist ein Weichei.

    3.)

    Auf dem Bild im KN-Artikel ist im Hintergrund ein riesiges Plakat zu sehen. "Impfzentrum"

    Das dürfte die Leute wohl dazu motivieren, genau dort hineinzufahren. Macht man das nicht, landet man im Nirvana und kann irgendwo wenden, dann in Gegenrichtung wieder ins Nirvana fahren, wieder wenden, um dann richtig abzubiegen.

    Selbstverständlich ist niemand so bescheuert und macht das.

    4.)

    Ich finde tatsächlich auch den Begriff "Unfall" ziemlich inflationär. Wenn ich z.B. mit einer Schrotflinte spazieren gehe und alle 500 Meter aus Spass einen ungezielten Schuss abgebe: Wenn ich dabei jemanden treffe, ist das dann ein "Unfall"?

    Lt. der Verwendung des Begriffs "Verkehrsunfall" offenbar schon. Denn selbst wenn sich herausstellt, dass der Verursacher zu schnell fuhr, sich nicht an die Regeln hielt, usw., ist und bleibt es ein "Unfall". Weil: keine Absicht. Aber ich ziele mit meiner Schrotflinte ja auch nicht absichtlich auf jemanden, ich scher mich nur nicht drum. Wo genau ist der Unterschied?

    Der Begriff "Verkehrsunfall" ist ca. 10.000mal definiert worden. Das war ein Verkehrsunfall.

  • Und wenn das zulässig wäre, könnte man eventuell meinen, dass die Radfahrer auch damit rechnen und dementsprechend aufpassen.

    Ich weiß, niemand will das lesen. Vorfahrtsregeln sind Grundrechte, die durchgesetzt werden müssen. Wer aufpasst und bremst ist ein Weichei.

    So oft Du dieses Argument bringst, es wird irgendwie für mich nicht schlüssiger. Eigentlich immer unsinniger.

    Mal von der simplen Tatsache abgesehen, dass es im Verkehr auch Teilnehmer gibt, die besonders geschützt werden müssen und genau deswegen gibt es Streifen auf dem Boden und Schilder, die einfach zu verstehen sein sollen, weil langsam, zu Klein, oder simpel doof, alle Regeln zu verstehen, oder auch nicht im Besitz aller üblichen menschlichen Sinne.

    Gut, ist sozusagen Evolution, wer nicht schnell genug ist in der Reaktion, ist eben selber schuld.

    Und ich gehe davon aus, wenn Du mit dem Auto auf der rechten Spur der Kaistraße fährst und ein links leicht vor Dir fahrendes Auto biegt zum Schwedenkai ein und fährt Dir dabei rein, wirst Du danach freundlich aussteigen und dem Unfallgegner anbieten 80% vom Schaden zu übernehmen, denn Du hättest schließlich damit rechnen müssen.

    Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es nur zwei Zufahrten zum Schwedenkai, eine am Beginn und eine am Ende, die beiden mittleren sind nur Ausfahrten. Ist aber schon eine Weile her, insofern mag sich das geändert haben.

  • ...Und ich gehe davon aus, wenn Du mit dem Auto auf der rechten Spur der Kaistraße fährst und ein links leicht vor Dir fahrendes Auto biegt zum Schwedenkai ein und fährt Dir dabei rein, wirst Du danach freundlich aussteigen und dem Unfallgegner anbieten 80% vom Schaden zu übernehmen, denn Du hättest schließlich damit rechnen müssen.

    ...

    Nun ja, nicht alles was hinkt ist ein Vergleich. ;)

    1.) Die Gefährdungshaftung muss ich wohl mindestens übernehmen, aber wohl keine 80%.

    2.) Ich wüsste keinen Grund, warum ich bei dem Sachstand nicht freundlich bleiben sollte. Jeder macht mal Fehler.

    3.) Wenn der andere plötzlich und unerwartet abbiegt, ist es natürlich schlecht.

    4.) Wenn ich Radfahrer wäre, würde ich wir aber überlegen, was mir der Schadensersatz nützt, wenn ich, wie in diesem Fall, einen Halswirbelbruch erlitten habe. Dann wäre ich vielleicht doch etwas vorsichtiger.

    ...

    Mal von der simplen Tatsache abgesehen, dass es im Verkehr auch Teilnehmer gibt, die besonders geschützt werden müssen und genau deswegen gibt es Streifen auf dem Boden und Schilder, die einfach zu verstehen sein sollen...

    Streifen auf dem Boden oder Schilder schützen aber niemanden vor irgendetwas.

  • Im gesamten Verlauf des Straßenzuges ist das Rechtsabbiegen zulässig. Und wenn das zulässig wäre, könnte man eventuell meinen, dass die Radfahrer auch damit rechnen und dementsprechend aufpassen.

    Sehr interessante Apologetik!

    Denn führen folgerichtig nicht insgesamt Schilder dazu, dass keiner mehr "richtig aufpasst", ob nicht doch einer aus der falschen Richtung kommt und sich einen Dreck drum schert? Richtig ist: Ein [Zeichen 306] könnte mich dazu verleiten, dass ich davon ausgehe, dass der andere mit dem Weiterfahren wartet, bis ich vorbeigefahren bin. Nur eine trügerische Sicherheit, die mich zur Unaufmerksamkeit verleitet? Ist es gar eine gemeine Falle?

    Ich stimme für Schwachzocker 's impliziten Vorschlag zur Entfernung aller Schilder - Zur Ertüchtigung der eigenen Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.

    :)

  • Ich fürchte, Du hast nicht ganz verstanden worum es geht.

    Natürlich vermitteln Vorfahrtsbeschilderungen, um die es im zugrunde liegenden Fall nicht geht, da sie für eine Abbiegesituation nicht von Bedeutung sind eine trügerische Sicherheit. Das ändert nichts daran, dass derartige Beschilderungen gelegentlich erforderlich sind.

    Man muss nur begreifen, dass es sich nicht um ein Menschenrecht handelt, sondern um eine Verkehrsregel, die tausende und abertausende Menschen einhalten sollen. Dass das nicht hundertprozentig funktionieren kann, sollte jedem einleuchten. Wer trotzdem sein Leben darauf verwetten will, dass andere Verkehrsteilnehmer sich perfekt an die Verkehrsregeln halten, soll das halt tun. Ich würde aber nicht dazu raten.