(...) Die Polizei ist nach den länderspezifischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzen für die Gefahrenabwehr zuständig. Wenn die Polizei eine potenzielle Gefährdung einer Person ausmacht, ist sie verpflichtet, diese Gefahr abzuwenden. (...)
Wenn man jetzt böse wäre, könnte man es auch so interpretieren, dass die gefährdete Person der ausgebremste "richtige Verkehr" ist. Dann muss man natürlich umgehend handeln