Von Fahrradcops eingeholt

  • Also ich bin am Wochenende durch die City geradelt und da wollten mich zwei Radcops anhalten. Ich lasse mir aber ungern was von den Herren sagen aber wenn ich mir bewusst bin das ich was falsch gemacht habe bin ich natürlich einsichtig. Ich bin jedenfalls auf dem Radweg gefahren in angemessener Geschwindigkeit mit einen Rad das alles hat was es braucht um STVO konform zu sein. also dachte ich mir die Zeit spare ich mir und radele einfach weiter. Dachte auch ich komme locker damit durch aber ne ne ne..die haben sich aufs Rad geschwungen und sind hinter mir her. beide nicht sehr fit am aussehen und auf eher schlechten rädern. also habe ich Stoff gegeben. habe allerdings nur ein altes Eingangrad gefahren und si haben die mich locker eingeholt was ich aber trotzdem nicht gedacht hätte. Habe jetzt eine Strafe von 90 Euro bekommen. Haltegebot nicht beachtet, auf dem Gehweg gefahren..die haben irgnedwie willkürlich Sachen aufgezählt..keine Ahnung. Hier steht jedenfalls das es 35 kostet. https://bussgeld.org/fahrrad/polizei-fahrrad/ Ich könnte ja noch verstehen wenn die sagen 70 weil ja beides irgendwie zutrifft aber den Rest haben die sich aus dem hintern Nase gezogen. Bin überrascht und verärget.

  • Ich weiß gerade nicht wo du wohnst, aber zumindest in Hamburg ist es nahezu unmöglich, auf dem Radweg zu fahren ohne auch auf Fußwegen zu fahren. Der Luftraum über dem Fußweg gehört mit zum Fußweg!

    Was die Strafen angeht kommt es darauf an, ob es eine Verwarnung oder ein Bußgeld ist. Letzteres hat noch Gebühren drin. Und du solltest immer Tatbestandsnummern bekommen haben.

    Vielleicht war es eine Verkehrskontrolle?

    136624 Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten anlässlich einer Verkehrskontrolle oder Verkehrserhebung. 70€ + 1P

    Wegfahren lohnt sich höchstens wenn du wirklich was ausgefressen hast. Wenn du dabei gegen keine weiteren Regeln verstößt, sollte es nur mäßig teurer werden, wenn sie dich kriegen. Aber die dürfen ja z. B. bei der Verfolgung bei rot über die Ampel, du beim Flüchten aber nicht. Das kann schnell teuer werden.

    Und ganz ernsthaft, frag dich mal selbst: Kannst du auf deinem alten Eingangrad 45km/h fahren? Das ist in etwa das Tempo, das ich ebenerdig auf meinem 20kg-Rad mit Nabenschaltung schaffe, und ich hab auch nicht gerade die sportlichste Figur.

    tl;dr: :P

    Solange Dummheit als plausible Erklärung ausreicht, sollte man keinen Vorsatz annehmen.

  • Ich wurde mal Zeuge, als ein Radfahrer bei der Einfahrt in die Bergstraße auf Höhe Plan nicht anhalten wollte. Auf der Fahrbahn. Der nächste Beamte stand auf Höhe Hermannstraße, etwa 50 Meter weiter. Der hat den Nichtanhalter per Bodycheck bei gleichzeitigem Griff ans Lenkerende recht unsanft zu Boden gebracht.

    Weiterradeln ist also keine gute Idee.

  • Bußgeldbewehrt nach §§ 36 Abs. 1, 49 Abs. 3 Nr. 1 StVO, § 24 StVG sind alle Weisungen eines Polizeibeamten, die aus einem augenblicklichen Verkehrsbedürfnis heraus zur Regelung des Straßenverkehrs oder zur Beseitigung einer andauernden Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit einem bestimmten Verkehrsteilnehmer erteilt werden, nicht jedoch solche Weisungen, die allein die Verfolgung einer (beendeten) Verkehrsordnungswidrigkeit ermöglichen sollen.

    Sollte das Anhalten nur der Festellung der Personalien und damit der Verfolgung einer abgeschlossenen Ordnungswidrigkeit dienen, hattes Du das Recht, nicht anzuhalten. Bist Du aber noch auf dem Fussweg an ihnen vorbei gefahren, wäre es etwas anderes. Wobei zu erwarten ist, dass die Polizisten genau das behaupten werden.

    Ich komme nicht auf 90 €.

    Das Benutzen des Fussweges kostet eigentlich 10 €. (Wenn kein Blauschild die Straße infiziert hat.)

    Bei Radfahrern wird der Regelsatz von 70 € halbiert.

    Den aktuelle Gebührensatz kenne ich nicht. Der sollte aber bei etwa 30 € liegen.

    Ich komme damit auf 75 €.

  • Da erhöht sich gar nix, ist Tateinheit (§ 19 OwiG). Es kann aber sein, dass die Strafe wegen Vorsatz erhöht wurde oder dass die Polizei dir die Verwaltungskosten (ca. 23€) schon mit "eingerechnet" hat. Ich würde mal abwarten, was auf dem Knöllchen letztendlich steht und dann weiterschauen.

  • Ich wurde mal Zeuge, als ein Radfahrer bei der Einfahrt in die Bergstraße auf Höhe Plan nicht anhalten wollte. Auf der Fahrbahn. Der nächste Beamte stand auf Höhe Hermannstraße, etwa 50 Meter weiter. Der hat den Nichtanhalter per Bodycheck bei gleichzeitigem Griff ans Lenkerende recht unsanft zu Boden gebracht.

    Weiterradeln ist also keine gute Idee.

    Und das Verhalten des Polizeibeamten komplett unverhältnismäßig, wenn der Radler kein gesuchter Straftäter war oder eine Waffe bei sich trug ...

  • Na und? Ein Radfahrer verschwindet vollkommen anonym. Bei einem Auto hat man einen Ansatz für Ermittlungen.

    Findest Du es wirklich überraschend, dass die zum Anhalten eingesetzten Mittel da unterschiedlich bewertet werden?

  • Findest Du es wirklich überraschend, dass die zum Anhalten eingesetzten Mittel da unterschiedlich bewertet werden?

    Nein, Ja und Nein

    Nein, wir leben in Deutschland und das würde vor die Hunde gehen, wenn man Radfahrern gleiche Rechte einräumte wie Kraftfahrern.

    Ja, weil ohne weitere Beweise das Kennzeichen gar nichts nützt. Man könnte sicherlich ermitteln, Fingerabdrücke nehmen, DNA-Spuren sichern, aber bei Ordnungswidrigkeiten wird die Ermittlung mit der Aussageverweigerung des Halters beendet sein.

    Nein, bei Gewaltanwedung seiterns des Staates muss es eine Abwägung zwischen Tat und Gewalt geben. Und da man beim gewaltsamen Anhalten eines Radfahrers mit einem Sturz und einer Verletzung rechnen muss ... Go to Oben

  • Es ist müßig darüber zu diskutieren, was die Polizei abstrakt darf oder nicht darf. Denn die Abwägung erfolgt immer am konkreten Einzelfall.

    Und wenn die Polizei jemanden aus einem bestimmten Grund anhalten will, ihm am besten vorher zuruft, "Stehen bleiben, sonst..." und dann die mildeste Form unmittelbaren Zwanges (=Zubodenbringen) anwendet, kann ich damit leben. Denn das ist in unserem Rechststaat die auf Gesetzen basierende Form des Kompromisses zwischen Staatsgewalt und Grundrechten.

    Das Abdrängen eines PKW mit dem Polizeiauto wird ebenfalls gemacht, allerdings ist hierbei die Gefahr, unschuldige zu verletzen ungleich höher.

    Die Verfolgung Unschuldiger und die unverhältnismäßige Ausübung unmittelbaren Zwanges steht jedenfalls unter Strafe.

  • Also ich komm auch nicht auf 90..habe meinen Perso natürlich gezeigt aber das Knöllchen dann weggeworfen weil ich dachte oder wollte das es mir egal ist. Bin aber doch gespannt was da jetzt kommt.

  • Werd das nächst Mal auch anhalten..lohnt sich nicht..egal ob das jetzt im Verhältnis steht oder nicht.

    Und die Geschwindogkeit kommt ganz auf die Übersetzung an..aber da würde ich wohl bergab starten müssen oder angeschoben werden..von einem Auto..