Tödlicher Unfall in München 7.5.2018

  • Und das hat seinen Grund unter anderem darin, dass das Bundesverfassungsgericht 2008 feststellte, dass ein Auto keine Waffe sein könne

    Dass diese Feststellung fataler Quatsch ist, hat man im Zusammenhang mit dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt gemerkt und sich peinlich berührt gezeigt:

    https://www.focus.de/politik/deutsc…id_6399376.html

    Paragraf 1, Absatz 11 Opferentschädigungsgesetz (OEG): "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind."

  • Ein Auto ist keine Waffe im Sinne des Strafgesetzbuches. Es ist u.U. ein "gefährliches Werkzeug", was im Prinzip dasselbe ist bei der Strafzumessung. Eine Waffe ist nur ein Gegenstand, der nach seiner Bestimmung schon dafür gedacht ist, Menschen (oder Tiere) zu verletzen. Ein Hammer ist auch keine Waffe. Man kann mit einem Hammer aber einen Mord begehen, ebenso mit einem Auto. Denn für Mord kommt es nicht unbedingt auf das Tatwerkzeug an, sondern darauf, dass ein Mensch stirbt und der Täter entsprechende Mordmerkmale verwirklicht. Die man mit einem Auto verwirklichen kann, aber nicht zwangsläufig muss.

    Der Artikel oben bezieht sich auf einen Prozess, bei dem es um Widerstand gegen Polizisten ging. Dort hat das Gericht eine Analogie zulasten des Angeklagten gemacht, was per Grundgesetz (Art. 103 Abs. 2 GG) und EMRK (Art. 7 Abs. 1) verboten ist. Deshalb ist zurecht Karlsruhe eingeschritten. Danach wurde anscheinend der entsprechende Paragraf (§113 StGB) geändert. Denn heute ist auch der Widerstand mit einem gefährlichen Werkzeug strafverschärfend.


    Noch eine Ergänzung, weil ich mir hier

    Es wäre mir neu, dass ein Auto keine Mordwaffe sein kann.

    gerade scheinbar selbst widersprochen habe. In dem Zitat meinte ich eher den umgangssprachlichen Begriff einer Mordwaffe. Juristisch genauer wäre natürlich Mordwerkzeug gewesen.

    Einmal editiert, zuletzt von Julius (15. Mai 2018 um 00:03)

  • Dass diese Feststellung fataler Quatsch ist, hat man im Zusammenhang mit dem Attentat auf den Berliner Weihnachtsmarkt gemerkt und sich peinlich berührt gezeigt:

    https://www.focus.de/politik/deutsc…id_6399376.html

    Paragraf 1, Absatz 11 Opferentschädigungsgesetz (OEG): "Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Schäden aus einem tätlichen Angriff, die von dem Angreifer durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers verursacht worden sind."

    Mir ist nicht bekannt, dass der Attentäter von Berlin geltend gemacht hätte, dass er unbeabsichtigt auf den Weihnachtsmarkt gefahren ist. Im Gegenteil die erklärte Attentatsabsicht war sozusagen Bestandteil seiner tödlichen Fahrt. Dass das Opferentschädigungsgesetz für die Opfer des Anschlags nicht angewandt wurde hat damit zu tun, dass der Gesetzgeber im Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) den Passus hat, der regelt, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung für Schäden aufkommt, die aus Schäden resultieren, der mit einem KFZ verursacht wurden.

    Noch mal zu dem Fall aus Hannover: Da attackierte ein Autofahrer drei Fußgänger indem er mit dem Auto auf sie zufuhr. Die Fußgänger springen zur Seite, das Auto durchbricht einen Gartenzaun und bleibt an einer Hauswand stehen. Dann steigen die drei aus und attackieren unter anderem mit einem Baseballschläger die Fußgänger von denen einer ein Messer zieht und sich gegen die Angreifer zur Wehr setzt. http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…rsuchte-Toetung

    Wird ein Gericht den Angriff mit dem Auto als versuchte Tötung bewerten bei der das Auto als Mordwaffe benutzt wurde? Oder wird es sich darauf beschränken, den Angriff mit dem Baseballschläger als versuchte Tötung zu bewerten, bei der ein Baseballschläger als Mordwaffe benutzt wurde? Ein Baseballschläger ist ja im eigentlichen Sinne genau so wenig eine Mordwaffe wie ein Auto, denn das Gerät wird ja zum Baseballspielen hergestellt.

    Auf die Strategie des Veteidigers des beschuldigten Autofahrers darf man gespannt sein. Wenn der behauptet, dass er nicht mit dem bedingten Vorsatz die Fußgänger zu schädigen in Richtung der Fußgänger gefahren ist, wie wird das dann beurteilt? Bei dem Angriff mit den Baseballschlägern jedenfalls sieht das vermutlich anders aus. Ein Auto als Mordwaffe versus ein Baseballschläger als Mordwaffe sozusagen.

    Weiter oben hatte ja Wahl-HHer strengere Strafen in solchen Fällen gefordert wie dem Abbiege-Unfall in München. Das ist einerseits unrealistisch, wenn selbst deutlich eindeutigere Fälle zum Beispiel von Raserei mit Unfallfolgen nicht strenger bestraft werden und es ist auch fraglich gegen wen sich die Strafen richten sollten. Gegen den Fahrer oder gegen das Transportunternehmen, weil es seine Fahrzeuge nicht besser ausrüstet?

    Ein ganz anderer Vorschlag, der eine neue Denk-Richtung einschlägt, wäre die Transport-Straßenbahn. Vielleicht kann eine Transport-Straßenbahn Waren sicherer transportieren und auch der Ausbau des Güterverkehrs mit der Eisenbahn würde vermutlich ebenfalls mehr Sicherheit herstellen. Es können dann größere Warenmengen transportiert, so dass viele LKW-Fahrten wegfallen und die Strecken sind besser abgesichert. Zumindest Eisenbahnstrecken. Aber auch Straßenbahnstrecken kann man besser absichern, als das bei LKW-Transporten möglich ist. Bei der Verteilung im Nahbereich könnten Fußgänger mit Elektro-Transport-Hubwagen zum Einsatz kommen, die von den Straßenbahn-Güter-Haltestellen zum Endverbraucher zum Einsatz kommen. Es wären jedenfalls deutlich weniger LKW's im Einsatz.

    Ein Stückgut-Triebwagen der hannoverschen Straßenbahn, aufgenommen bei einer Tramparade vor dem Hauptbahnhof 2017. Der Straßenbahn-Güterverkehr wurde in Hannover 1953 eingestellt.

  • Heute ist der Unfall, bei dem das Schulkind in München starb, genau ein halbes Jahr her. Bin den kleinen Umweg gefahren und habe die Kreuzung besucht.

    Es steht ein Ghostbike dort

    Es scheint als ob die Ampelschaltung etwas verändert wurde... Nachdem die Rechtsabbieger-Ampel auf rot schaltet, scheinen jetzt ungefähr 2 Sekunden mehr zu vergehen, bis die Fußgänger- und die Fahrradampel auf grün schaltet. Die Räumzeit für den Kraftverkehr wurde also verlängert - vielleicht trügt der Eindruck auch.

    Ein Dankesbrief der Mutter ist in einem Blumenkübel angebracht

    Ich habe mir sechs Ampeldurchläufe angesehen. Bei dreien gab es heftige Rotlichtverstöße von rechtsabbiegenden PKW. Einer hat zuerst vor der inzwischen roten Ampel heruntergebremst, die Lage sondiert und ist dann noch rüber.

    Mal sehen was das Bundesverkehrsministerium so macht - es sollte ja vor einem halben Jahr jetzt aber wirklich der Abbiege-Assistent für LKWs eingeführt werden.

    Hey - schon 44 Firmen machen mit! Und das freiwillig

    • Nach dem Auftakt im Juli 2018 werden 33 weitere Unternehmen ausgezeichnet. Diese haben sich freiwillig dazu verpflichtet, vor dem Einführungsdatum auf EU-Ebene ihren Fuhrpark mit Abbiegeassistenten nachzurüsten oder Neufahrzeuge mit Abbiegeassistenten anzuschaffen oder auf ihre Vertragspartner entsprechend einzuwirken. Damit hat die "Aktion Abbiegeassistent" nun 44 Sicherheitspartner.


    Nun ja. Kann man schön zynisch sein und sarkastisch. Eine große Wut steigt in mir hoch. Wie geht das - einfach so werden Menschen aus unserer Mitte nach dem Zufallsprinzip rausgepickt und schwer verletzt oder getötet, man blickt kurz auf, dann wieder nieder und macht einfach weiter.

    Was tue ich dafür, dass im Straßenverkehr alle ohne Angst unterwegs sein können? Ok, ich halte mich an die Regeln. Ich suche das Gespräch mit denen, die es nicht tun und mich oder andere gefährden. Ich nehme als Radfahrer selbstbewusst meinen Platz ein. Ist mehr als nichts, aber nicht so viel.

  • Gibt es eigentlich auch so was wie Ghost-Bikes für im Straßenverkehr getötete Fußgängerinnen und Fußgänger? Hier ein wirklich trauriger aktueller Fall für eine Anwartschaft aus Hannover: http://www.haz.de/Hannover/Aus-d…edlich-verletzt In dem HAZ-Artikel heißt es, dass der LKW-Fahrer möglicherweise nicht bemerkte, dass direkt vor seinem Fahrzeug eine Fußgängerin ging. Dabei gibt es doch dafür den Spiegel Nummer 4 (Frontspiegel). Bei dem Fahrzeug auf dem Foto ist übrigens die Fahrerkabine niedriger angeordnet. Damit wäre möglicherweise die Frau von dem Fahrer gesehen worden. (HINWEIS: DAS IST NICHT DAS UNFALLFAHRZEUG!)

  • Ja vermutlich hätte er in seinem Frontspiegel die Frau sehen können. Allerdings ist es in dieser Fahrsituation eigtl nicht üblich diesen zu checken. Man wartet an der Ampel und achtet darauf, wann diese grün wird. Anschließend fährt man los und achtet auf seinen Fahrweg, indem man nach vorne schaut - eher leicht nach unten, um eben zu sehen, ob dort etwas auf der Straße ist. Warum sollte er seinen Blick für eine halbe Sekunde nach oben rechts abwenden, wenn dort prinzipiell niemand zu erwarten ist? Um in diesem Teil zu verschwinden, muss man sich recht nah am LKW befinden. Natürlich ist ein Unfall immer tragisch. Dennoch wurde hier niemand "übersehen" und die Vorfahrt missachtet, sondern die Frau hätte zu diesem Zeitpunkt nicht an diesem Ort sein dürfen. Ob vielleicht die Ampelschaltung oder die Räumzeiten falsch programmiert waren, werden die Ermittlungen klären.

  • Eine grüne Ampel entbindet nicht von der Verpflichtung, zu schauen, ob man gefahrlos für Dritte fahren kann. Auf verspäteten Querverkehr von KFZ achtet man ja auch. Auf Fußgänger braucht man nicht zu achten, weil das unbequem ist?

    bye
    Explosiv smilie_be_131.gif

  • Die Leute achten auf verspäteten Querverkehr, weil der für sie selbst eine Gefahr darstellt. Ein Fußgänger ist aber für einen LKW-Fahrer keine Gefahr und daher achtet man darauf nicht so sehr. Klingt zynisch, ist aber eine plausible Erklärung.

  • Die Leute achten auf verspäteten Querverkehr, weil der für sie selbst eine Gefahr darstellt. Ein Fußgänger ist aber für einen LKW-Fahrer keine Gefahr und daher achtet man darauf nicht so sehr. Klingt zynisch, ist aber eine plausible Erklärung.

    Ich hoffe sehr, dass das nicht die Erklärung ist. Aber wie ist das mit dem Fußgängerschutz-Abbiege-Assitenten? Funktioniert der auch nach vorne und hätte in diesem Fall ein Warnsignal und/oder eine Zwangsbremsung eingeleitet?