Rentner stürzt vom Fahrrad und verletzt sich schwer am Kopf
Mehr kann ich trotz Abendblatt-Abo leider nicht lesen. Es klingt ja nach einem Alleinunfall — weiß jemand mehr darüber?
Rentner stürzt vom Fahrrad und verletzt sich schwer am Kopf
Mehr kann ich trotz Abendblatt-Abo leider nicht lesen. Es klingt ja nach einem Alleinunfall — weiß jemand mehr darüber?
Im Hamburger Wiesendamm:
puh, das dürfte die Auffahrt zum Edeka sein.
tja.
"zum Glück" für den Radverkehr als GEsamtheit geschah der Unfall nicht auf dem sanierten Abschnitt mit Radfahrstreifen.
Sondern eben wieder der "Klassiker".
Wenn ich aber das Abendblatt online lese, ist am Wochenende ja schon wieder genug passiert.
4-jähriger an der Kieler Straße "übersehen"
Motorradfahrer von Linksabbieger "übersehen".
hmpf
das dürfte die Auffahrt zum Edeka sein
Kommt hin. https://www.mapillary.com/map/im/h9IYz_jsnPBmicQt4G8mZw
Eigentlich alles gut einsehbar. Glaube auch im Sommer mit mehr Bewuchs.
Beim Ausfahren ist das eeeeigentlich gut einsehbar.
Beim Auffahren könnte ich mir durchaus vorstellen, dass ein Rad Fahrender zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen der Verschwenkung irgendwie "schlecht" im Rückspiegel / beim Schulterblick erkennbar ist. Aber Spekulation.
Momentan häufen sich die Unfälle, so dass man kaum noch hinterher kommt:
- Kisdorf - Tödlicher Verkehrsunfall. Das war wohl an dieser Stelle. Am Sonntag gibt es um 12 Uhr dort eine Mahnwache mit Aufstellung eines Ghostbikes.
- Funkstreifenwagen mit Wegerechten stößt mit Radfahrerin zusammen. Das war wohl an diesem Überweg an der Wandsbeker Chaussee.
- Seniorin „übersieht“ Radfahrerin an der Luruper Hauptstraße — und offenbar auch eine rote Ampel: Autofahrerin (73) rammt Radfahrerin (27)
- Kraftfahrerin „übersieht“ Radfahrer: Autofahrerin übersieht Radler (16) – schwer verletzt
Zum tödlichen Verkehrsunfall in Kisdorf (21.10.2019) wird am 04.12.2020 ab 09:00 der Prozess gegen den mittlerweile 86-jährigen Fahrer des SUVs im Amtsgericht Bad Segeberg vor dem Schöffengericht stattfinden (Quelle: Kieler Nachrichten vom 25.08.2020). Interessant ist, dass üblicherweise fahrlässige Tötungen im Strassenverkehr nicht vor dem Schöffengericht ( ein Berufsrichter plus 2 Schöffen) verhandelt werden, sondern nur vor einem Richter. Das Schöffengericht verhandelt nur Strafverfahren mit einer im Falle der Verurteilung zu erwartenen maximalen Haftstrafe von 2 bis 4 Jahren. Ich werde versuchen hinzufahren, wer kommt mit?
Woher / wohin war den Fahrweg der Unfallbeteiligten?
Laut Abendblatt (paywall) fuhr die Radfahrerin (30) in Richtung Westen, also vorschriftsgemäß. Der Autofahrer (78) wollte vom Parkplatz runter in Richtung Osten (also nach links) weiter. Ob das dort erlaubt ist, ist nicht ganz klar.
Achja, und wohl mehrere Knochenbrüche an den Beinen.
Auf den Twitterbildern die Malte verlinkt hat steht das KFZ mit der Front in Richtung der Pfeile auf der Fahrbahn. Macht den Eindruck als ob der Fahrer richtig herum abgebogen sei.
Wo ich mir mein Bild mit den gelben Markierungen und den weißen Kratzspuren nochmal anschaue: Wird wohl so gewesen sein.
Wie kann man beim Einfahren auf die Fahrbahn eine Radlerin erfassen und dann das Fahrrad komplett überrollen? Dazu braucht es schon eine höhere Geschwingkeit als schleifende Kupplung.
Gas und Bremse verwechselt? Laut Artikel ist der Herr nach dem Unfall ein Stück zurückgesetzt, nochmal über das Rad rüber. Wie genau das funktioniert ist mir gerade unklar.
Und hier noch ein Unfall, bei dem ein zehnjähriger Radfahrer verletzt wurde: Zeugenaufruf nach Unfallflucht in Hamburg-Wilstorf
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6337/4723141
ZitatNach den bisherigen Erkenntnissen befuhr der 47-Jährige mit seinem Fahrrad den Horner Brückenweg aus Richtung Horner Rampe kommend in Richtung Kolumbusstraße. Diese querte er zunächst und fuhr im Anschluss auf der Fahrbahn des Horner Brückenwegs in Richtung Horner Landstraße.
Zeitgleich bog eine 55-jährige Dacia-Fahrerin von der Kolumbusstraße nach rechts in den Horner Brückenweg ein und erfasste dabei den Fahrradfahrer, welcher stürzte und vom Fahrzeug überrollt wurde.
Aus der Sicht der Autofahrerin:
Also: laut Polizei kommt der Radfahrer von links auf der Vorfahrtstraße und fährt in Richtung Brücke. Auf der Fahrbahn. Die Dacia-Fahrerin hat ein Stoppschild vor der Nase und biegt ohne Rücksicht auf den Radfahrer rechts ab.
Aus der Sicht der Autofahrerin:
Das sollte doch "Aus Sicht des Radfahrers" heißen ?
Also: laut Polizei kommt der Radfahrer von links auf der Vorfahrtstraße und fährt in Richtung Brücke. Auf der Fahrbahn. Die Dacia-Fahrerin hat ein Stoppschild vor der Nase und biegt ohne Rücksicht auf den Radfahrer rechts ab.
Nicht ganz. Der Formulierung nach wechselte der Radfahrer an der Stelle vom Radweg auf die Fahrbahn, nachdem er die Einmündung bereits überquert hatte.
Nicht ganz. Der Formulierung nach wechselte der Radfahrer an der Stelle vom Radweg auf die Fahrbahn, nachdem er die Einmündung bereits überquert hatte.
Ich habe in Polizeiberichten "überquerte" schon des Öfteren an Stellen gelesen, wo überhaupt kein Radweg existiert und sich alles auf der Fahrbahn abgespielt hat. Sprachlich unsauber, könnte sowohl "er querte die Nebenstraße abseits der Fahrbahn und wechselte dann auf die Fahrbahn" als auch "er querte die Nebenstraße, wobei er auf die Fahrbahn wechselte" oder "er überquerte die Einmündung der Nebenstraße auf der Fahrbahn der übergeordneten Straße" heißen.
Rein technisch macht es aber überhaupt keinen Unterschied, weil die Frau ja aus der Querstraße kam und sogar das Stop-Schild vor dem Radweg hatte. Selbst wenn er am Ende erst auf den Radweg aufgefahren und dann in der Brücke auf die Fahrbahn runtergefahren wäre, könnte sie ihn kaum erreichen, wenn sie ordnungsgemäß mindestens eine Sekunde am Stop-Schild und eine weitere an der Sichtlinie gehalten hätte.
Nicht ganz. Der Formulierung nach wechselte der Radfahrer an der Stelle vom Radweg auf die Fahrbahn, nachdem er die Einmündung bereits überquert hatte.
In der Pressemeldung heißt es "auf der Fahrbahn" und nicht "auf die Fahrbahn". Niemand wird da erst auf den "Radweg" fahren und dann über die Bordsteinkante wieder auf die Fahrbahn wechseln. Und es gibt da allerhöchstens einen "anderen Radweg", keinesfalls etwas Benutzungspflichtiges mit Beschilderung.
Das sollte doch "Aus Sicht des Radfahrers" heißen ?
Nee, die Autofahrerin kam aus der Kolumbusstraße und wollte rechts in den Horner Brückenweg einbiegen, also in die Richtung, in der der Radfahrer bereits unterwegs war.