Teilweise aber eben auch nicht. Hier z.B.: https://www.mapillary.com/app/?lat=53.55…u77g&menu=false
Gefährliche Radinfrastruktur
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Quelle: Melde-Michel Hamburg (https://images-oam.hamburg.de/p/20200427284490752501.jpg)
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Schöner Zierstreifen ...
Aber was hat Straßenbaukunst in einem Radforum verloren?
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Nochmal Rügen: Ausserorts, 100 km/h erlaubt, linksseitiger Radweg und eine Kreuzung mit rechts vor links. Hat man da als Radfahrer genauso Vorrang als würde man auf der Fahrbahn fahren? Normalerweise wird bei Vorrang über dem Vorfahrt Achten oderüber dem Stoppschild vor dem zwei-Richtungs-Radweg gewarnt, aber das fehlt hier natürlich.
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Beitrag von krapotke (
19. Juni 2020 um 19:52 )Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:55 ). -
Rechts vor links bei 100km zHG?
Kommt mir auch spanisch vor ... Wir brauchen pi
g\c/s! Oder wenigstens einen Link zu der Stelle ... -
Bin gerade wieder da. Von einer Richtung sind es tatsächlich nur 30 km/h.
q.e.d.
Gut, dass es da übersichtlich ist und kein Feld daneben steht das einem die Sicht versperren kann. /s
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Das Bild von hugo790 mit dem Aufheben der zHG 70 km/h zeigt sehr deutlich eine spartanisch ausgestattete Bushaltestelle im Hintergrund.
Immerhin hat sie mehr als nur das Haltestellenschild. Am selben Mast hängt auch noch ein Fahrplan.
Wer es wagt dort auszusteigen, der muss sich in Acht nehmen, dass er nicht gleich den abschüssigen Grünstreifen runterpurzelt.
Auch auf der gegenüberliegenden Seite ist keinerlei befestigte Aufstellfläche vorhanden.
Wer bei feuchtem Wetter nicht im nassen Gras stehen möchte, der steht am Rand einer schmalen Fahrbahn, auf der Tempo 100 km/h (=Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen) erlaubt ist.
Das ist natürlich auch eine effiziente Methode, den ÖPNV unattraktiv zu machen.
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Für die die es nicht sehen: https://twitter.com/BRadweg/status…9077504/photo/1
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Beitrag von krapotke (
21. Juni 2020 um 12:18 )Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (21. Juni 2020 um 12:19 ). -
Beitrag von krapotke (
21. Juni 2020 um 12:22 )Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:55 ). -
Der Link ist mit digitalem Zitronensaft geschrieben worden. Hast du mal ne Kerze?
Ein Klick ins Bild reicht.
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Beitrag von krapotke (
21. Juni 2020 um 20:14 )Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht (5. Januar 2023 um 10:55 ). -
Daheim auf Firefox habe ich auch nichts gesehen. In der Arbeit auf Chrome gehts. Das ist zur Fehlerfindung zwar nur bedingt hilfreich, aber der unterscheid zwischen den beiden Browsern ist das einzige was ich so direkt auswendig weiß.
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Das ist kein Rad_weg, das ist "Urban singletrail".
Gaaanz modern & hipp. Nett, dass Radverkehrtplaner mittlerweile auch an die MTB- Fraktion denken.
SCNR
Christoph
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Krohnstieg in Hamburg. Im Einkaufszentrum wird umgebaut, neue Mieter: Riesen-Supermarkt, Sportartikelhändler usw.
Riesen-Parkhaus oben. Vor der Tür 2,5 m Zweirichtungsradweg mit Blauschild (genau wie auf der anderen Straßenseite) und 4,5 m Gehweg, plus 1 m zwischen Radweg und Gitter am Bordstein.
Jau, und wo würde man dann die Fahrradabstelleinrichtung hinpacken?
Und was für ein Modell nimmt man da?
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"Es geht im Grunde genommen um ein unwichtiges Bagatellverfahren um eine 25-Euro-Ordnungswidrigkeit, wie hundertfach jeden Monat am Amtsgericht verhandelt. Aber weshalb legt der Beschuldigte überhaupt Widerspruch ein, weshalb fühlt er sich so ungerecht behandelt, dass er die Mühen einer Gerichtsverhandlung auf sich nimmt? Er möchte als Radfahrer im Verkehrsgeschehen ernst genommen werden. Es ist ein bemerkenswerter Dialog, der sich dann zwischen Beschuldigtem und Richterin entspinnt, in dem die Richterin Verständnis für das Handeln des Radfahrers aufbringt. Gleichwohl entscheidet sie uneingeschränkt auf schuldig."
Über diesen Fall wird im "linden#hannover blog gardemin am 10. Juli 2020 berichtet
http://blog.gardemin.de/amtsgericht-ka…ahrer-schuldig/
Hintergrund ist ein zugemüllter und zugeparkter viel zu schmaler benutzungspflichtiger Fahrradweg, den der Fahrradfahrer aus nachvollziehbaren Sicherheitsgründen nicht benutzte, sondern stattdessen auf der Fahrbahn gefahren ist. Ein Polizist erstattete deswegen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige gegen den Radfahrer.
Besonders gravierend finde ich diese Aussage der Richterin, "Gleichwohl dürfe der Beschuldigte der Radwegebenutzungspflicht wegen nicht einfach auf die Straße fahren, er solle sich lieber mit der Gesetzeslage beschäftigen. Radwege sind zu nutzen, damit der Verkehrsfluss der Autos nicht behindert wird.". Gravierend deshalb, weil üblicherweise Gerichte und Behörden an der Stelle argumentieren, der Radweg sei ja dafür da, dass Radfahrende sicherer fahren können als es auf der Fahrbahn möglich sei. Diese Aussage der Richterin, die dem Bericht zufolge sehr viel Verständnis für die Handlungsweise der Radfahrers aufbringt, finde ich überraschend ehrlich. Die Richterin scheint sich sehr stark den Interessen der Autofahrenden an einem zügigen Vorankommen verpflichtet zu fühlen.
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Über diesen Fall wird im "linden#hannover blog gardemin am 10. Juli 2020 berichtet
Und deshalb würde ich nie ohne Anwalt zu einer Gerichtsverhandlung gehen.
ZitatEr solle, wenn er Angst habe, beim nächsten mal absteigen und zu Fuß gehen oder durch den Stadtwald Eilenriede fahren. Auch sei es nunmal wichtiger, ordentlich zu studieren, als sich Tage lang mit langen Pamphleten und Fotodokumentationen auf eine Gerichtsverhandlung vorbereiten zu müssen.
Interessant auch die Aussage der Richterin, er müsse nur jetzt und hier "einsichtig" zustimmen, dass der Gesslerhut zu grüßen ist und sie würde ihn entlassen. Hat er nicht gemacht. Respekt.
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