Neues aus Stade

  • Ullie

    Dein ständiges wiederholen von [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] empfinde ich als ein wenig nervtötend.

    Yeti hat dir dafür einen eigenen Thread eingerichtet, in dem du dich über dein Lieblingsverkehrszeichen endlos auslassen kannst.

    Sorry, aber es nervt ein wenig, dass du dieses Thema immer und immer wieder auch hier anbringen musst.

  • In München gibts eine Stelle, an der die Behörde einfach ein "Gehweg"+"Fußgänger frei"+ZZ "Gilt nicht an Markttagen" aufgestellt hat. Ich glaub, hier würde es dem VA schon an der Bestimmtheit mangeln.

    So ein Beispiel aus Hannover hatte ich schon mal an anderer Stelle veröffentlicht. Aber weil es hier direkt dazu passt hier noch mal:

    Yeti: Und wenn du jetzt noch weitere Fotos von viel zu schmalen Bürgersteigen postet, die mit [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] ausgestattet sind, dann komme ich höchstpersönlich mit Schraubenschlüssel nach Stade geeilt. ;)

    Trotzdem Yeti, nicht immer und überall ist es ganz schlecht, wenn ein [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] stehen bleibt, nachdem dort ein [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30]entfernt wurde. Allerdings ist das an Voraussetzungen geknüpft. Darüber hinaus ist natürlich darauf zu achten, dass die Anlage einer Radfahrspur oder eines Schutzstreifens nicht dazu führt, dass der Fußweg verschmälert wird. Bei deinen beiden letzten Beispielen muss man das freilich nicht befürchten, da ist der Fußweg vermutlich schon als reiner Fußweg zu schmal.

  • Hallo Ulli,

    ich möchte dich noch einmal ganz freundlich bitten, hier im Stade-Thread nicht mehr über das Radfahren auf Gehwegen zu schreiben. Es gibt dafür extra einen eigenen Thread. Warum ich [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] für keine Lösung halte, habe ich oft genug und ausführlich dargelegt und an dieser Meinung wird sich bei mir auch nichts ändern.

    Mir geht es um eine grundsätzliche Veränderung in Stade und nicht um die Frage, wie man gefährliches Fehlverhalten von Radfahrern legalisieren könnte oder welche Hintertürchen die Verkehrsbehörde nutzen könnte, um dem Autoverkehr weiterhin die Radfahrer vom Hals zu schaffen. Das wird hier sowieso passieren und ich werde es vermutlich nicht verhindern können. FUSS e.V. ist hier leider nicht mit einer Ortsgruppe aktiv und ich könnte höchstens über deren Landesverband versuchen, Unterstützung zu erhalten. Ganz sicher werde ich keine Entscheidung mittragen, das Radfahren auf ungeeigneten Gehwegen mit dieser Rechts-Krücke zu erlauben. Und wenn du hier nicht andauernd Bilder aus anderen Städten posten würdest, sondern dir mal angeschaut hättest, wie das hier tatsächlich aussieht, hättest du vielleicht auch langsam mal begriffen, dass hier kein einziger der von mir bemängelten gemeinsamen Geh- und Radwege auch nur ansatzweise dafür geeignet ist, dass darauf Fußgänger und Radfahrer gemeinsam unterwegs sind. Nicht einmal mit Schrittgeschwindigkeit.

  • Hallo Ulli,

    ich möchte dich noch einmal ganz freundlich bitten, hier im Stade-Thread nicht mehr über das Radfahren auf Gehwegen zu schreiben.

    Ich habe an keiner einzigen Stelle etwas vom Radfahren auf Gehwegen geschrieben. (Mehrere andere ebenso wenig zutreffende Vorwürfe von dir lasse ich jetzt mal weg.)

    Worüber ich verschiedentlich geschrieben habe, ist das Radfahren auf Gehwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Und das ist nicht dasselbe wie Fahren auf Gehwegen! [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] hat durchaus in manchen Fällen seine Berechtigung. Ganz sicher hat es nicht seine Berechtigung, wenn es dabei lediglich darum geht, Radfahrer von der Fahrbahn zu verdrängen. Dazu ist es letzten Endes aber auch gar nicht geeignet, weil ein Gehweg der für den Radverkehr freigegeben ist, nicht benutzungspflichtig ist.

    Bei vielen Beispielen, die du mit Fotos gezeigt hast, wäre es wirklich schlimm für den Fußverkehr, wenn diese Beispiele mit [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] gekennzeichnet wären. Bei anderen wäre es vertretbar. In allen Fällen ist das [Zeichen 240] oder das [Zeichen 241-30], was jetzt da hängt, jedoch noch schlimmer.

    Vermutlich ist das Ganze auch so ein bisschen eine "Spatz in der Hand oder Taube auf dem Dach Frage"? Das musst du dann letztlich selbst vor Ort entscheiden. Vielleicht helfen dir ja Beispiele aus anderen Orten dabei? Deshalb habe ich die hier veröffentlicht.

  • Radfahren auf Gehwegen bleibt Radfahren auf Gehwegen.

    Das weiße Zusatzzeichen ändert nur etwas an der Vorwerfbarkeit.

    ohne ZZ: vorwerfbar

    mit ZZ: nicht vorwerfbar

    in jedem Falle ist es Radfahren auf dem Gehweg.

  • Das musst du dann letztlich selbst vor Ort entscheiden. Vielleicht helfen dir ja Beispiele aus anderen Orten dabei? Deshalb habe ich die hier veröffentlicht.

    Genau das hat Yeti ja bereits ausgeschlossen. Die Gehwege sind nicht zum Radfahren geeignet, auch nicht mit Radfahrer frei.

  • Außerdem ermöglicht der Schutzstreifen das "Fahrrad frei" auf dem Gehweg.

    500 € + 500 € = 1000 €, damit kriegt man dann ein besseres Rad statt zweier Möhren, das kann die bessere Lösung sein, ja ...

    Mist + Müll ergibt in Summe aber nix besseres als die Einzelteile, sondern eher das Gegenteil ...

  • Genau das hat Yeti ja bereits ausgeschlossen. Die Gehwege sind nicht zum Radfahren geeignet, auch nicht mit Radfahrer frei.

    Kennst du alle Gehwege, die jetzt noch als Radwege benutzt werden, in Stade?

    Ich nicht. Aber bei den Beispielen die Yeti vorgestellt hat, gibt es welche, bei denen ein Radfahrer frei möglich ist. Da die Verkehrszeichen [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] den Vorrang des Fußgängerverkehrs und den Ausschluss von Fußgängergefährdung vorschreiben, sind diese Gehwege nicht unbedingt im selben Maße zum Fahrradfahren geeignet wie manche Fahrbahnen oder richtige Radwege. Aber die Aussage, man könne dort nicht radfahren, weil man so langsam fahren müsste, dass man dann umfällt, halte ich nicht für seriös.

    Einmal editiert, zuletzt von Ullie (29. August 2020 um 12:32) aus folgendem Grund: "die jetzt noch als Radwege benutzt werden, " ergänzt zur Klarstellung. Ebenso: "Aber die Aussage, man könne dort nicht radfahren, weil man so langsam fahren müsste, dass man dann umfällt, halte ich nicht für seriös."

  • Da die Verkehrszeichen [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] den Vorrang des Fußgängerverkehrs und den Ausschluss von Fußgängergefährdung vorschreiben, sind diese Gehwege nicht unbedingt im selben Maße zum Fahrradfahren geeignet wie manche Fahrbahnen oder richtige Radwege. Aber die Aussage, man könne dort nicht radfahren, weil man so langsam fahren müsste, dass man dann umfällt, halte ich nicht für seriös.

    Ein Gehweg ist der Rückzugsort für alle langsamen ( und "schwachen") Verkehrsteilnehmer. Das sollte ein Raum sien, wo man auch mal unvermittelt stehen bleiben kann, sich hinstellen, sich hinsetzen, auch mal auf einen Rollator,....

    Wenn ein Radler da unbedingt genau in diesen Verkehrsraum will, dann kann er das doch jederzeit, im Gegensatz zum KFZ, einfach absteigen und das Radl schieben. Jetzt könnte man natürlich auch diskutieren, darf ein KFZ-Lenker mit seinem KFZ auf den Gehweg, wenn er es nicht dort parkt, sondern schiebt.

    Wenn ein Radler fahren will, dann kann er das in der Regel ausgiebig auf einer etwa 3-4m breiten Fahrbahn, sofern er nicht auf einen Radweg gezwungen wird.

    Warum soll der Radfahrer denn überhaupt auf dem Gehweg radeln wollen?

    In einem der letzten Post von Ihnen ist es schon angeklungen, es ist Ihnen unangenehm mit Autos die Fahrbahn teilen zu müssen.

    Seien Sie versichert, es gibt eine Menge Fußgänger, denen ist es auch unangenehm, den Gehweg mit Radler teilen zu müssen.

    Bei uns zum Beispiel, wo Gehwegfreigaben zum Radln gang und gebe sind, mehren sich die Beschwerden der Fußgänger.

    Solange Sie den MIV noch nicht abgeschafft haben, ist Radeln vielleicht nicht in jeder Situation das richtige für Sie.

    Dann könnten Sie das Radl doch auch einfach über den Gehweg schieben für diese Strecken, viel schneller dürften Sie ja sowieso nicht auf dem Gehweg fahren.

  • Beim LKW stehe ich noch auf dem Schlauch, aber die Forensuche hat interessantes ergeben.

    Der MLR arbeitet wahrscheinlich seit 30 Jahren im STBA Freising (die sind im groben für uns zuständig) oder im LRA FFB beim Bauamt, Schwerpunkt Straßenwesen.

  • Ein Gehweg ist der Rückzugsort für alle langsamen ( und "schwachen") Verkehrsteilnehmer. Das sollte ein Raum sien, wo man auch mal unvermittelt stehen bleiben kann, sich hinstellen, sich hinsetzen, auch mal auf einen Rollator,....

    Wenn man deine Aussage vom anderen Ende her betrachtet dann ergibt sich: "Wer mit dem Rad fährt, der sollte kein langsamer (und "schwacher") Verkehrsteilnehmer sein."

    Da bin ich absolut nicht mit einverstanden, aber ich befürchte, dass manche Fahrradfahrer, die sich sehr grundsätzlich und vehement gegen Radverkehrsanlagen egal welcher Beschaffenheit aussprechen, genau so ticken und einfach nicht sehen, oder es nicht wahrhaben wollen, dass viele Menschen, die das Rad benutzen nicht Tag für Tag darauf erpicht sind, sich auf zum Teil mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 (gefahren 60) mit dem Fahrrad zu behaupten.

    Solche Radfahrer kann man mit ihren Wünschen natürlich komplett ignorieren und sich drüber lustig machen, dass sie sich nicht "trauten" am "richtigen" Verkehr teilzunehmen. Nur darf man sich dann nicht darüber wundern, dass diese Radfahrer sich ganz einfach zurückziehen und das Rad nicht mehr benutzen.

    Wer glaubt, durch ein gebetsmühlenartiges Wiederholen die Fahrbahn ist für Fahrradfahrer immer sicherer als eine separate Radverkehrsführung, die Abkehr der "langsamen (und "schwachen")" Verkehrsteilnehmer vom Fahrrad aufhalten zu können, der fährt nicht auf der Fahrbahn oder dem Radweg, sondern auf dem Holzweg.

    Und das ist vermutlich auch in Stade nicht anders als anderswo. Klar gibt es in Stade wie andernorts jede Menge Beispiele dafür, das die Verkehrsverwaltung versucht Radfahrer von der Fahrbahn fernzuhalten, um dem Autoverkehr den viel gepriesenen, angeblichen "Verkehrsfluss" zu ermöglichen. Und leider greift auch die Stader Verkehrsbehörde dabei in die Trickkiste mit [Zeichen 240] und [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]. Aber immerhin verpflichtet Gehweg + Radfahrer frei nicht dazu, den so ausgeschilderten Weg zu benutzen. Auch dann nicht, wenn einige Autofahrer das immer noch nicht kapiert haben.

  • Genauso nervig wie Münsterlandradler. Fokus leicht verschoben von "nur Radwege sind sicher" zu "Fußgänger und Radfahrer passen immer zusammen und der Bus sollte 60 fahren".

    Zitat aus § 3 Geschwindigkeit der StVO (3)

    "Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen ...

    cc)

    Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

    60 km/h, ..."

    https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__3.html

    Das ist also nicht Ullie, der sagt, Linienbusse sollen maximal 60 km/h fahren.

    Ich leite aus dieser StVO-Vorschrift ab, dass im Sinne einer echten Verkehrswende PKW auf Landstraßen nicht schneller fahren sollten als Linienbusse mit Fahrgästen auf Stehplätzen. Und die Haltestellen sind so zu gestalten, dass an einem Bus der hält, andere Verkehrsteilnehmer nicht vorbeifahren können.

    Was genau ist daran so schlimm, dass Sie meinen, sich darüber lustig machen zu müssen? Dazu noch mit einer falschen Wiedergabe dessen, was ich dazu geschrieben habe.

  • .. aber ich befürchte, dass manche Fahrradfahrer, die sich sehr grundsätzlich und vehement gegen Radverkehrsanlagen egal welcher Beschaffenheit aussprechen, genau so ticken und einfach nicht sehen, oder es nicht wahrhaben wollen, dass viele Menschen, die das Rad benutzen nicht Tag für Tag darauf erpicht sind, sich auf zum Teil mehrspurigen Hauptverkehrsstraßen mit Tempo 50 (gefahren 60) mit dem Fahrrad zu behaupten.

    Ein Gehweg mit Freigabe für den Radverkehr ist aber keine Radverkehrsanlage.

    Ein Radweg mit 2,00m Breite, baulich getrennt vom Gehweg: das ist eine Radverkehrsanlage

    Was du kritisierst:

    Einen Teil der Rad Fahrenden (Ältere, Jüngere, Unsichere, Frauen, Sonntagsradler) solle man nicht auf die Fahrbahn schicken, weil sie dort gegängelt werden. Gegängelt werden diese Rad Fahrenden übrigens nur von einer Teilmenge Y aller KFZ-Führer, die sich nicht an Regeln halten.

    Festgestellt wurde beim Gehwegradeln: Eine Teilmenge X aller Rad Fahrenden, die auf "Gehweg, Radfahrer frei"-Wegen fahren, halten sich nicht an die Regeln (Schrittgeschwindigkeit) und gängeln die zu Fuß Gehenden.

    Es klingt, als wenn das eine für dich doof ist (Gängelung auf der Fahrbahn), das andere (Gängelung der zu Fuß Gehenden) aber eben so eine Art Kollateralschaden und damit akzeptabel ist.