Neues aus Stade

  • Eben. Denn welcher Radfahrende weiß, dass Schritttempo einzuhalten ist und tut das dann auch noch?

    Ich fahre seit Ewigkeiten viel und gern Rad, aber diese Regelung kenne ich erst sei diesem Forum hier.

    „Zeigen wir dem staunenden Ausländer einen neuen Beweis für ein aufstrebendes Deutschland, in dem der Kraftfahrer nicht nur auf den Autobahnen, sondern auf allen Straßen durch den Radfahrer freie, sichere Bahn findet.“ (Reichsverkehrsministerium, 1934)

  • Das gar nicht so lustige, zumindest für Fußgänger, ist, dass der gleiche Typus, der Radler anhupt und auf mehr oder weniger pflichtige Radwege aufmerksam macht, wenn er dann selber denn mit dem Radl unterwegs ist, Fußgänger lautstark auffordert gefälligst Platz zu machen.

    Zumindest habe ich einen Nachbarn, der dieses so handhabt.

  • Das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sollte man komplett streichen.

    Entweder ist ein Weg dazu geeignet, dass er gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, oder eben nicht. Leider wird das von vielen Kommunen als "Radweg 2. Klasse" eingesetzt, wenn man eingesehen hat, dass ein [Zeichen 240] tatsächlich unzulässig ist. Als Teil der Fahrradblase kann man sich zwar darüber freuen, dass man solche Wege dann nicht mehr benutzen muss, aber viele Radfahrer werden eben doch weiter darauf fahren und keiner davon wird Schrittgeschwindigkeit einhalten.

    Auch wenn das oft abgestritten wird, gibt es auch die Möglichkeit, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzurichten. Es fehlt lediglich eine bundeseinheitliche Kennzeichnung solcher Wege und klare Kriterien, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Leider hat es dieser Punkt wieder nicht eindeutig in die StVO geschafft und damit werden auch weiterhin klare Vorgaben in der VwV-StVO auf sich warten lassen.

    In den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen RASt06 gibt es einen Abschnitt zur gemeinsamen Führung des Fuß- und Radverkehrs. Dort sind auch Ausschlusskriterien definiert, wann so etwas überhaupt nicht infrage kommt. Die RASt06 ist zwar nur ein R1-Regelwerk und keine verbindliche Vorschrift, aber sie geht auch über eine bloße Empfehlung hinaus. Sollte ich als Fußgänger auf einem dafür ungeeigneten Weg einen Unfall mit einem Radfahrer haben, würde ich jedenfalls auch versuchen, die Kommune haftbar zu machen, weil die RASt06 den Stand der Technik wiedergeben.

    Zu den Ausschlusskriterien für jegliche gemeinsame Führung gehören unter anderem:

    - Wege, die weniger als 2,50m breit sind. 2,50m sind demnach das Mindestmaß bei geringem Fußgänger und Radverkehrsaufkommen bis 70 Personen / Std. gesamt. Bereits bei mehr als 150 Fußgängern und Radfahrern pro Stunde in Summe wird eine Mindestbreite von 4m gefordert. Diese Werte werden insbesondere in der Nähe von Schulen immer überschritten.

    - Gehwege mit besonders schützenswertem Fußgängerverkehr, z.B. Senioren, Kinder, Behinderte

    - Wege mit mehr als 3% Gefälle

    - An Straßen mit intensiver Geschäftsnutzung

    - Bei einer dichten Folge von unmittelbar an den Gehweg angrenzenden Hauseingängen

    - Bei stark frequentierten Haltestellen ohne gesonderte Warteflächen

    Der Gehweg an der Salztorscontrescarpe hat nicht einmal die Mindestbreite von 2,50m (allerdings nur knapp darunter). Das Fußgänger- und Radfahreraufkommen dürfte allerdings regelmäßig über 70 (Fg + Rf) / Std. liegen. Gefälle gibt es dort keines und auf der Straßenseite befindet sich nur der Burggraben und keine Haus- oder Geschäftseingänge. Allerdings gibt es in der Straße eine Seniorenwohnanlage. Die Bushaltestellen werden nicht den ganzen Tag über regelmäßig bedient.

    Es sind also bereits zwei von sechs Ausschlusskriterien erfüllt. Da kenne ich in dieser Stadt Straßen, in denen alle Ausschlusskriterien erfüllt sind.

    Hier "Am Hofacker" ein linksseitiger gemeinsamer Geh- und "Radweg" mit [Zeichen 240] an einer Behinderteneinrichtung mit Gefälle und zahlreichen schlecht einsehbaren Grundstücksausfahrten von Gewerbebetrieben, der Teil eines Schulweges ist. Ansonsten schnurgerade, wenig Kfz-Verkehr und Tempo 30. Mehr kann man wirklich nicht falsch machen, sollte man meinen.

    Aber in Stade kann man das noch steigern, z.B. in der Thuner Straße. Dort gibt es drei Schulen, einen Kindergarten und ein Seniorenheim, Gefälle und unmittelbar angrenzende Geschäftseingänge und ebenfalls Benutzungspflicht im Zweirichtungsverkehr.

  • Yeti

    Die von dir weiter oben beanstandete Radverkehrsführung betrifft doch, wenn ich das richtig sehe die Straße Salztorscontrescarpe zwischen der Altländler Straße und der Straße am Güterbahnhof. Dort sind auf beiden Seiten Hochbordfußwege, die an der Straße Salztorscontrescarpe entlangführen. Der flussseitige Fußweg ist ausgeschildert als gemeinsamer Fuß und Radweg [Zeichen 240].

    Dass heißt Radfahrerinnen in beide Richtungen sind verpflichtet, den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der Flussseite zu benutzen. Den auf der Häuserseite dürfen sie nicht benutzen.

    Wollte nun jemand mit dem Rad auf der Häuserseite nur wenige Häuser weiter fahren, zu einem Haus, das in Fahrtrichtung liegt, dann dürfte er das nicht auf der Fahrbahn tun, sondern müsste erst die Straße überqueren, um zum benutzungspflichtigen Fuß- und Radweg zu gelangen. Anstatt sich einfach in den Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn einzureihen und vielleicht hundert oder zweihundert Meter weiter wieder auszureihen, müsste man zweimal beide Fahrspuren mit dem Rad überqueren. Und hätte dabei auch noch die Bordsteine als Hindernis zu überwinden.

    Ich kann zunehmend deine Verärgerung nachvollziehen, Yeti.

    Um so dringender scheint es mir zu klären, ob es möglich ist, den Hochbordradweg als Fußweg auszuschildern, der für beide Fahrtrichtungen für den Radverkehr frei gegeben ist. Da es der Fußweg auf der Flussseite ist, kann man wohl davon ausgehen, dass dort nur sehr selten und nur sehr wenige Fußgänger*innen unterwegs sind. Oder täusche ich mich da?

    Bleibt die Frage, ob ein Fußweg für den Radverkehr in beide Richtungen frei gegeben werden darf. Oder ob der Fußweg nur in der jeweiligen Fahrtrichtung benutzt werden darf. Und wie eine entsprechende Ausschilderung aussehen muss.

    Hier ein Beispiel aus Frankfurt/Oder:

    "Freigabe des Radverkehrs auf dem Gehweg Karl-Marx-Straße in beiden Richtungen" Quelle: https://www.frankfurt-oder.de/B%C3%BCrger/Ak…ID=2616.27&La=1

    Hier ein älterer Artikel (von 2013) über die mangelhafte Situation für den Radverkehr in Frankfurt/Oder: "Einzelkämpfer im Sattel"

    https://www.moz.de/landkreise/ode…dg/0/1/1202074/

    Interessant sind auch die Leserbriefe!

    Und dieses Bild aus dem Artikel, dass einen Abschnitt der Karl-Marx-Straße in Frankfurt/Oder zeigt. Mit einer tapferen Radfahrerin mitten zwischen den Blechkisten. https://www.moz.de/fileadmin/_pro…_b745028b56.jpg

    So viel Autoverkehr wie auf dem verlinkten Foto aus Frankfurt dürfte wahrscheinlich in Stade in der Straße Salztorscontrescarpe nicht stattfinden. Auf jeden Fall ist das genannte Beispiel ein Beleg dafür, dass ein Fußweg in beide Richtungen für den Radverkehr freigegeben werden darf.

  • Das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] sollte man komplett streichen.

    Entweder ist ein Weg dazu geeignet, dass er gemeinsam von Fußgängern und Radfahrern benutzt wird, oder eben nicht. Leider wird das von vielen Kommunen als "Radweg 2. Klasse" eingesetzt, wenn man eingesehen hat, dass ein [Zeichen 240] tatsächlich unzulässig ist. Als Teil der Fahrradblase kann man sich zwar darüber freuen, dass man solche Wege dann nicht mehr benutzen muss, aber viele Radfahrer werden eben doch weiter darauf fahren und keiner davon wird Schrittgeschwindigkeit einhalten.

    Auch wenn das oft abgestritten wird, gibt es auch die Möglichkeit, gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzurichten. Es fehlt lediglich eine bundeseinheitliche Kennzeichnung solcher Wege und klare Kriterien, unter welchen Voraussetzungen das möglich ist. Leider hat es dieser Punkt wieder nicht eindeutig in die StVO geschafft und damit werden auch weiterhin klare Vorgaben in der VwV-StVO auf sich warten lassen.

    Du möchtest die Möglichkeit der Radverkehrfreigabe auf Fußwegen ([Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10]) streichen, aber du möchtest gleichzeitig gemeinsame Fuß- und Radwege einrichten können, die nicht benutzungspflichtig sind.

    Wenn ich es richtig verstanden habe, hoffst du dass für die Einrichtung der gemeinsamen Fuß- und Radwege, die du dir wünschst, Mindestmaße gelten, die von vielen Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind, nicht erfüllt werden.

    Schau dir doch mal dieses Foto aus Hannover an:

    Das ist in der Blumenauer Straße aufgenommen. Auf der Straße gilt Tempo 50. Es wird häufig noch schneller gefahren. Es sind in den Hauptverkehrszeiten viele Autos unterwegs. Verwaltung. Politik und autofahrende Stadtteilbewohner und ihre Lobbygruppen verhindern den sofortigen Rückbau der Parkplätze zugunsten eines

    breiten geschützten Radfahrstreifens ebenso wie eine Tempo 30 Regelung.

    Ich wollte in dieser Situation nicht derjenige ADFC-Vertreter sein, der die ersatzlose Streichung der Radverkehrsfreigabe einfordert.

    Allerdings sollen hier im Sockelbereich des Ihmezentrums bald umfangreiche Sanierungen durchgeführt werden. Und da wird es wichtig sein, gute Radverkehrsbedingungen, aber auch gute Fußgänger- und ÖPNV-Bedingungen herzustellen.

    Zumindest bis dahin ist es wichtig, die Radverkehrsfreigabe zu erhalten, sonst fahren da noch weniger Radfahrer*innen lang und dann wird es bei den anstehenden Umbaumaßnahmen heißen: Radfahrer spielen da keine Rolle, die gibt es da ohnehin nicht.

    Ich halte es für keine gute Idee, das [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] komplett zu streichen.

    Aber es sollte damit möglichst sparsam umgegangen werden und nicht dauerhaft Konflikte erzeugt werden, weil Politik und Verwaltung lieber die Autolobby "pampern", als sich um gute Rad- und Fußverkehr und ÖPNV-Bedingungen zu kümmern.

  • Ich wollte in dieser Situation nicht derjenige ADFC-Vertreter sein, der die ersatzlose Streichung der Radverkehrsfreigabe einfordert.

    Das ist das Problem des ADFC, wenn er das nicht einfordert. Dein Beispiel zeigt gut, warum ich strikt dagegen bin: Der Platz wäre vorhanden, aber man scheut davor zurück, den Autoverkehr in irgendeiner Form einzuschränken. Sei es durch ein Tempolimit oder den Rückbau von Parkplätzen. Solange man diesen Murks klaglos hinnimmt, wird sich nie etwas daran ändern, dass Radfahrer und Fußgänger nur Verkehrsteilnehmer 3. Klasse sind.

    Ich bin auch keinesfalls dafür, überall gemeinsame Geh- und Radwege ohne Benutzungspflicht einzurichten. Ich glaube aber, dass man diese Möglichkeit in Betracht ziehen kann, wo es das geringe Fußgängeraufkommen und die baulichen Voraussetzungen hergeben. Wo das nicht der Fall ist, sollte man auch kein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] aufstellen, weil man davon ausgehen muss, dass dort kein Radfahrer nur mit Schritttempo fährt. Und wenn der Weg nur mit Schrittgeschwindigkeit sicher benutzbar ist, dann sollte man das Radfahren darauf aus Sicherheitsgründen verbieten.

    Jede Infrastruktur, die benutzt werden darf, muss auch für alle sicher benutzbar sein. Das ist insbesondere für Radfahrer auf Gehwegen in den allerwenigsten Fällen gegeben und daher sollten gemeinsame Geh- und Radwege die absolute Ausnahme bleiben, unabhängig davon, ob sie benutzungspflichtig sind oder nicht. Man sollte innerorts benutzungspflichtige gemeinsame Geh- und Radwege auch komplett verbieten und allenfalls über eine Freigabe nach den Kriterien der RASt06 nachdenken:

    - gemeinsame Führung nur bei geringem Fußgänger- und Radverkehrsaufkommen

    - keine Unterschreitung von Mindestmaßen in Abhängigkeit des Fuß- und Radverkehrsaufkommens

    - keine Gefahrenstellen in Form von schlecht einsehbaren Kreuzungen, Grundstücksausfahrten oder dichten Hauseingängen

    - keine Gefällestrecken, auf denen Radfahrer hohe Geschwindigkeiten erreichen

    - niemals dort, wo es überdurchschnittlich viele, besonders schutzbedürftige Fußgänger gibt

  • Das ist das Problem des ADFC, wenn er das nicht einfordert. Dein Beispiel zeigt gut, warum ich strikt dagegen bin: Der Platz wäre vorhanden, aber man scheut davor zurück, den Autoverkehr in irgendeiner Form einzuschränken. Sei es durch ein Tempolimit oder den Rückbau von Parkplätzen. Solange man diesen Murks klaglos hinnimmt, wird sich nie etwas daran ändern, dass Radfahrer und Fußgänger nur Verkehrsteilnehmer 3. Klasse sind.

    Ob der ADFC etwas einfordert oder es nicht einfordert ist in Anbetracht der geringen Größe des Verbandes und der oft verstopften Ohren der Verwaltungsmitarbeiter und Entscheidungsträger ohnehin nur von geringer Relevanz.

    Umso mehr kommt es darauf an, dass der ADFC sich dann hörbar und sichtbar konkret zu bestimmten Punkten einschaltet, wenn es die Chance gibt, Veränderungen zu Gunsten des Radverkehrs zu bewirken.

    Was du da verlangst liefe auf eine Art Harakiri des ADFC hinaus. Sollte sich der ADFC beispielsweise in der von mir oben vorgestellten Situation tatsächlich dafür einsetzen, dass die Radverkehrsfreigabe für den Fußweg an der Blumenauerstraße ersatzlos aufgehoben wird, dann hättest du vielleicht den einen oder anderen Radfahrer, der das gut findet. Vielen wäre es vielleicht egal, aber die allermeisten würden sagen: "Spinnen die jetzt total beim ADFC?"

    Umgekehrt ist es eine sehr langfristige Aufgabe und viel Klein Klein, an dieser und vielen anderen Stellen, Verbesserungen für den Radverkehr zu bewirken.

    Du schreibst ja als mögliche Kriterien für gemeinsame Fuß- und Radwege:

    Ist nicht zumindest ein Teil dieser Kriterien erfüllt bei dem Fußweg an der Straße Salztorscontrescarpe? Zum Beispiel geringes Fußgängeraufkommen? Die meisten Fußgänger dürften doch sicher auf der Häuserseite unterwegs sein, oder ist das auch ein Flussuferpromenadenweg, der da für den Radverkehr freigegeben ist?

    Die "Mindestbreite für einen gemeinsamen Geh- und Radweg beträgt 250 cm" https://de.wikipedia.org/wiki/Radverkeh…0au%C3%9Ferorts.

    Das dürfte doch zumindest knapp erfüllt sein an der Straße Salztorscontrescarpe.

    Und es gibt auch keine Gefahrenstelle, abgesehen von der mit der Baumumfahrung. Und natürlich auch die Bushaltestellensituation.

    Allerdings ist die Bushaltestellensituation eigentlich auch klar geregelt: Hält ein Bus, dann muss auch der Radverkehr auf dem Hochbord halten.

    Schöner wäre freilich, wenn nicht nur der Radverkehr auf dem Hochbord, sondern auch der Autoverkehr und Radverkehr auf der Fahrbahn halten müssten.

    Entschuldige, dass ich mich da mit meiner "Fernanalyse" aufdränge, aber so ganz falsch liege ich doch damit auch wieder nicht, wenn ich abgesehen von den grundsätzlichen Überlegungen als naheliegende pragmatische Herangehensweise erstmal den Fußweg, Radfahrer frei da empfehle. Wenn erst mal die ersten Fahrradfahrer entdecken, dass es Spaß macht und legal möglich ist auf der Fahrbahn zu fahren und darüber im Sinne von Fußgängerschutz in den Medien darüber berichtet wird, dann könnten es auch zunehmend mehr Radfahrer*innen werden, die dann "Runterkommen" vom Fußweg.

    Eines der größten Probleme sehe ich in einer Verkehrsverwaltung, die darauf fixiert ist, eindeutige Radverkehrsführungen zu schaffen und die um jeden Preis unterschiedliche Optionen für den Radverkehr verhindern will. Vielleicht wäre es an der Zeit einen entsprechenden Thread zu eröffnen, in dem Beispiele gezeigt werden, dass so was möglich ist. Und das es so was auch schon an vielen Stellen gibt.

  • Auf der Häuserseite endet der Gehweg hier an dieser Stelle: https://goo.gl/maps/mTZPSHwU9n5xzpJs9

    Danach gibt es nur noch den Gehweg auf der Burggrabenseite. Wie du richtig erkannt hast, gibt es alleine auf diesem 250m langen Abschnitt bis zur Altländer Straße zwei Gefahrenstellen und der Gehweg hat (wenn auch knapp) nicht einmal die Mindestbreite. Was man bei Google Maps nicht erkennt, ist darüber hinaus die Tatsache, dass der Weg in einem schlechten baulichen Zustand ist.

    Ich sehe da in letzter Zeit erfreulich viele Radfahrer, die trotz immer noch angeordneter Benutzungspflicht lieber auf der Fahrbahn fahren. So groß wie bei dir scheint der Wunsch, auf Gehwegen Fahrrad zu fahren also gar nicht ausgeprägt zu sein. Was mich besonders freut, ist die Tatsache, dass nicht nur junge und sportliche Radfahrer dort auf der Fahrbahn zu sehen sind, sondern zunehmend auch ältere Semester, von denen gerne behauptet wird, dass man für diese Zielgruppe um jeden Preis eine Alternative schaffen muss, nicht auf der Fahrbahn fahren zu dürfen.

    Mir ist auch klar, dass es weiterhin Radfahrer geben wird, die auf dem Gehweg fahren werden, weil sie um keinen Preis auf der Fahrbahn fahren wollen. Es gibt aber auch Autofahrer, die auf Landstraßen gerne 120km/h fahren wollen und die ihr Auto im Parkverbot parken und die um keinen Preis 100m zu Fuß gehen würden. Es ist aber nicht die Aufgabe einer Verkehrsbehörde, die Verkehrsregeln nach deren Wünschen anzuordnen, sondern die Vorgaben der VwV-StVO umzusetzen. Darin steht unter anderem, dass die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer Vorrang hat vor der Flüssigkeit des Verkehrs: Konkret bedeutet das in diesem Fall eben auch, dass die Sicherheit der Fußgänger wichtiger ist als die Flüssigkeit des Autoverkehrs und nicht umgekehrt.

    Beim Gehwegradeln kann man nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden, wie konsequent man gegen Verstöße vorgeht. Ich würde eine 80-jährige Seniorin nicht anzeigen, die dort mit 11km/h auf dem Gehweg mit ihrem Fahrrad entlang schleicht. Aber ihretwegen würde ich das trotzdem nicht generell erlauben.

  • Was leider erstaunlich wenig bekannt ist, auch wenn man mit "Experten" redet (Radverkehrsbeauftragten, Politikern, Verkehrsreferenten, usw):

    Eine "Freigabe eines Geh- oder Radwegs für den Radverkehr" durch die Anordnung einer Benutzungspflicht gibt es nicht. Jede Benutzungspflichts-Anordnung ist ein Eingriff in die STVO, weil damit ein gleichzeitiges Verbot der Straßenbenutzung einhergeht, und muss deshalb durch das Vorliegen einer außergewöhnlichen Gefahrenlage entsprechend begründet werden.

    Selbst an einem 5 Meter breiten, exklusivem Super-Radweg dürfte das Blauschild nur aufgestellt werden, wenn das damit einhergehende Benutzungsverbot der KfZ-Straße auch entsprechend begründet werden kann. Ansonsten muss die Benutzung als "freiwillig" markiert werden (seit 2018 gibts dafür sogar eine Extra-Markierung, weil man nach 20 Jahren "erkannt hat", dass das anders gar nicht geht).

    So ist das Gesetz. Aber wenns keiner kennt (wie offenbar in den Verwaltungen) reden alle munter weiter davon, dass man da fahren "darf". Sehr ärgerlich.

  • KfZ-Straße

    Jetzt packe ich hier mal wieder den Korinthenkacker aus. Das mache ich ab und zu, wenn es mir notwendig erscheint.

    Also, das Ding heißt Straße oder Fahrbahn, abhängig davon, was genau nun gemeint ist.

    Eine "Kfz-Straße" gibt es nicht, allenfalls eine Kraftfahrstraße. Nur letztere wäre eine exklusiv den Kfz vorbehaltene Verkehrsflächeanlage.

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    Peter Viehrig

    "Glaube ist die Überzeugung, dass etwas wahr ist, weil die Belege zeigen, dass es falsch ist."
    (Andreas Müller)

    Einmal editiert, zuletzt von Peter Viehrig (26. Juni 2020 um 17:48)

  • Wo das nicht der Fall ist, sollte man auch kein [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] aufstellen, weil man davon ausgehen muss, dass dort kein Radfahrer nur mit Schritttempo fährt. Und wenn der Weg nur mit Schrittgeschwindigkeit sicher benutzbar ist, dann sollte man das Radfahren darauf aus Sicherheitsgründen verbieten.

    Das ist der entscheidende Punkt. Entweder ein Weg ist so sicher, dass er mit 10, 20, 30 oder mehr km/h befahren werden kann, oder er ist es nicht und man darf nur mit 3 bis 7 km/h gehen. Schrittgeschwindigkeit mit dem Rad ist erstens deutlich höher (10-15 km/h), weil man sonst schwankt und stürzt, und damit gefährlicher; und zweitens ist der mögliche Schaden durch ein Rad viel höher, wenn man es langsam fährt als wenn man es schiebt. Wer das nicht glauben will, dem schiebe ich gern mein Rad über den Fuß und danach fahre ich mit 10 km/h drüber. ;)

    Grundsätzlich wäre das ganze Dilemma aber sehr elegant und gut aufzulösen, wenn man auf Bundesebene den Mut dazu hätte (schamlos geklaut von @berlincyclist auf Twitter):

    • Sämtliche Benutzungspflichten aus der StVO entfernen: alle [Zeichen 240][Zeichen 241-30][Zeichen 237] zeigen ab jetzt automatisch erlaubte und brauchbare Sonderflächen zum Radfahren an - man kann sie aus der Entfernung sehen, alle Schilder stehen schon und jeder kennt sie. Weitere Umschilderung ist nicht notwendig, Straßenmalereien entfallen.
    • Alles, was nicht mit den drei Schildern beschildert ist, ist komplett dem Fußverkehr vorbehalten. Für zweifelhafte Situationen kann weiterhin [Zeichen 239] benutzt werden wie auch heute schon. Wer ein Rad mitführt, darf diese Wege schiebend meistens benutzen, außer sie sind sehr schmal oder voll. Das dürfte die allermeisten Gehwege innerorts betreffen.
    • [Zeichen 239][Zusatzzeichen 1022-10] bleibt eine Sondernutzungsform für sehr wenige Spezialfälle. Eigentlich sollten die Zusatzschilder ja generell nur in Ausnahmefällen verwendet werden - z. B. um zwischen zwei linksseitigen Radwegen eine Strecke von 50m Gehweg langsam durchfahrbar zu machen, anstatt zweimal die Fahrbahn queren zu müssen; oder um einen breiten und meistens vollkommen leeren Marktplatz im Zentrum queren zu dürfen, ohne dass er zur Rennbahn wird. Und falls die drei obigen normalen Schilder wieder zur Kenntlichmachung von Angebotsradwegen genutzt werden können, entfällt der Missbrauch dieses Zusatzzeichens komplett.
    • Für wirklich kritische Situationen, wo man aus bestimmten Gründen tatsächlich keinen Radverkehr haben möchte (aus Sicherheitsgründen), gibt es weiterhin [Zeichen 254], [Zeichen 259] und [Zeichen 267] mit Zusatzzeichen, außerdem Kraftfahrstraßen und Autobahnen. Gerade die großzügigere Ausweisung von Kraftfahrstraßen wäre ehrlicher allen gegenüber, denn rein sicherheitstechnisch ist eine Straße, auf der man einem Rennradfahrer mit 30 bis 40 km/h das Fahren verbieten will, für einen Mofafahrer mit 25 km/h auch nicht anders. Das würde auch gleich weitere Problemfälle wie Parken, Wenden oder Halten lösen, was alles ohne Extrakosten illegal wäre - sozusagen gratis Verkehrsflussoptimierung.
  • Beim Gehwegradeln kann man nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden, wie konsequent man gegen Verstöße vorgeht. Ich würde eine 80-jährige Seniorin nicht anzeigen, die dort mit 11km/h auf dem Gehweg mit ihrem Fahrrad entlang schleicht. Aber ihretwegen würde ich das trotzdem nicht generell erlauben.

    Da bin ich ja wirklich beruhigt, dass du keine 80-jährige Seniorin vor den Kadi zerren willst, die auf dem Gehweg radelt. Auch dann nicht, wenn sie das gar nicht darf.;)

    Andererseits: Unterschätze die rüstigen Alten nicht. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, dass da welche drunter sind, ...

    Und da sind auch einige drunter, die ein Pedelec fahren. Und das auch auf Fußwegen, die für den Radverkehr freigegeben sind. Natürlich darf man auch mit einem Pedelec auf dem Fußweg fahren, wenn der für den Radverkehr freigegeben ist. (Zumindest wenn es kein Speed-Pedelec (Tretkraftunterstützung über 25 km/h hinaus) ist. Und wenn man sich an die dafür vorgeschriebenen Regeln hält.

    Die Alten unterschätzen, da muss man aufpassen, dass es nicht schon in Richtung Altersdiskriminierung geht!

    So darf man auch nicht unterschätzen, dass nicht alle Radfahrer*innen (auch nicht alle alten) sich korrekt verhalten, wenn sie einen Gehweg benutzen, der für den Radverkehr freigegeben ist: "Weil es ein Gehweg ist, haben Fußgänger absoluten Vorrang vor dem Radverkehr. Radfahrer dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren! Auf die Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Bei Bedarf ist also anzuhalten."

    Quelle: https://www.adfc-diepholz.de/gehweg-radfahr…-keine-radwege/

    Ich denke auch über das Ziel sind wir uns einig. Der ADFC Diepholz hat es so formuliert: "“Gehweg – Radfahrer frei” ausgeschilderte Wege empfehlen wir Ihnen in der Regel nicht zu benutzen – jedenfalls dann, wenn die Fahrbahn problemlos mit dem Rad zu befahren ist."

    Das Problem an der Straße Salztorscontrescarpe in Stade ist jedoch, dass die Verkehrsbehörde den Fahrzeugverkehr für so gefährlich hält, dass sie für den Gehweg nicht nur eine Radverkehrsfreigabe angeordnet hat, sondern sogar eine Verpflichtung zur gemeinsamen Nutzung durch Fußverkehr und Radverkehr angeordnet hat. Sollte es gelingen, die Behörde dazu zu zwingen darüber einen Nachweis zu führen, dass dieses hohe Gefährdungspotenzial für den Radverkehr auf der Fahrbahn besteht, dann würde ihr das vermutlich schwer fallen, diesen Nachweis zu führen.

    Ehrlich gesagt weiß ich nicht, was genau dann passiert. Ich nehme mal Folgendes an: Die Verkehrsbehörde dürfte in der Straße Salztorscontrescarpe keine blauen Schilder aufstellen, die ja ein Benutzungsverbot für die Fahrbahn darstellen.

    Die Verkehrsbehörde dürfte möglicherweise trotzdem den einen oder sogar beide Bürgersteige mit Gehweg mit Radverkehrsfreigabe beschildern.

    Da ist ein eklatanter Widerspruch drin in dem, was ich da schreibe, denn entweder besteht eine besondere Gefährdungslage auf der Fahrbahn oder es besteht keine besondere Gefährdungslage. Aber ich bin mir sicher, dass auch da noch mal Möglichkeiten der Differenzierung bestehen.

    In jedem Falle wäre durch [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] m. E. eine Verbesserung im Vergleich zu der jetzigen Situation, die ja ebenfalls nicht frei ist von Widersprüchen, gegeben. Einer der jetzigen Widersprüche ist: Die Verkehrsbehörde schildert den flussseitigen Bürgersteig in beide Richtungen mit gemeinsamer Fuß- und Radweg aus[Zeichen 240].

    Aber wie dein Foto zeigt, will die Verkehrsbehörde trotzdem erreichen, dass der Radverkehr auf der Fahrbahn fährt.

    Nein, hinter dem Gebüsch wartet seit gestern das hier auf einen. Man beachte die Bordsteinabsenkung.

    Das ist doch so gemeint oder? Diese Markierung soll Fahrradfahrer*innen dazu bewegen, den benutzungspflichtigen Hochbordradweg zu verlassen und stattdessen auf der Fahrbahn zu fahren. Oder was hat sich die Verkehrsbehörde dabei gedacht? Und warum hat sie das überhaupt so markiert?

    So eine Markierung (mal abgesehen von der verbesserungsfähigen Ausführung) macht doch nur dann Sinn, wenn es einen Fußweg mit Radverkehrsfreigabe gibt, der jedoch nicht unbedingt von jedem Fahrradfahrer benutzt werden soll. Vielmehr sollen die Fahrradfahrer*innen, die sich das zutrauen (und das werden auch deinen Schilderungen zufolge erfreulicherweise immer mehr) auf der Fahrbahn weiterfahren.

    Übrigens: Mir zu unterstellen, dass ich zu denen gehöre, die da lieber weiter auf dem Hochbord radeln, als die Fahrbahn zu benutzen, ist unfair. Tatsächlich ist es jedoch so, dass ich mir durchaus vorstellen kann, wäre ich neu in Stade, dort beides auszuprobieren, hochbord fahren (wo es erlaubt ist und entsprechend vorsichtig) und Fahrbahn fahren.

    Wäre ich länger oder häufiger dort, dann könnte es sein, dass ich bei meinem Fahrverhalten zu der einen oder anderen Entscheidung käme, ganz pauschal nur aufgrund von einigen Fotos oder Satellitenbildern kann ich das nicht entscheiden. Und wie es taktisch am geschicktesten ist, den Fahrradfahrer*innen es zu ermöglichen, die Fahrbahn legal zu benutzen, dass kann ich auch nicht von Hannover aus beurteilen. Möglicherweise ist ja deine Forderung, den Fußweg als reinen Fußweg auszuzeichnen oder dort gar keine Schilder aufzustellen zielführender? Vielleicht entsteht daraus als Kompromisslösung ein Fußweg mit Radverkehrsfreigabe? Das würde ich weiterhin bevorzugen (so aus der Ferne betrachtet und ähnliche Fälle vor Ort vor Augen).

    Eine Sache noch: Einer achtzigjährigen Frau würdest du es zugestehen, den Gehweg mit dem Fahrrad zu benutzen? Möglicherweise, weil du sie für nicht mehr ganz so "rüstig" hältst, so dass sie keine so hohen Geschwindigkeiten erreicht, dass sie zur ernsthaften Gefahr für Fußgänger wird? Dann müsstest du im Umkehrschluss jedoch sehr konsequente regelmäßige Gesundheits-Checks für Führerscheininhaber befürworten und offensiv einfordern. Denn dort gibt es keine natürlichen Grenzen der körperlichen Fittness. Ein Gaspedal zu treten ist kein Kraftakt. Und die Gefahren einer zu hohen Dosierung erheblich!

  • Selbst an einem 5 Meter breiten, exklusivem Super-Radweg dürfte das Blauschild nur aufgestellt werden, wenn das damit einhergehende Benutzungsverbot der KfZ-Straße auch entsprechend begründet werden kann. Ansonsten muss die Benutzung als "freiwillig" markiert werden (seit 2018 gibts dafür sogar eine Extra-Markierung, weil man nach 20 Jahren "erkannt hat", dass das anders gar nicht geht).

    So ist das Gesetz. Aber wenns keiner kennt (wie offenbar in den Verwaltungen) reden alle munter weiter davon, dass man da fahren "darf". Sehr ärgerlich.

    Welche "Markierung" meinst du?

    In Hannover wurden in den letzten Jahren einige Radwege, die bisher mit einem blauen Schild als benutzungspflichtig ausgeschildert waren, mit diesem Schild umgeschildert:

    In dem gezeigten Fall in der Blumenauerstraße ist es sogar ein ehemaliger verpflichtender Zwei-Richtungen-Radweg, der umgeschildert wurde.

    In jüngster Zeit wurde das in Hannover ganz massiv vorangetrieben solche Zwei-Richtungen-Radwege umzuschildern, weil das Land Niedersachsen den Kommunen verboten hatte, dass verpflichtende Zwei-Richtungen-Radwege auf beiden Straßenseiten ausgeschildert sind.

    Hier ein google-street-view-Link, der zeigt, das dort 2008 noch ein [Zeichen 241-30]+[Zusatzzeichen 1000-33]stand: https://www.google.com/maps/@52.37079…!7i13312!8i6656

    Mein Eindruck ist, dass sich bei Polizei und Verkehrsbehörde immer mehr der Gedanke durchsetzt, dass es dem Verkehrsgeschehen nicht gut tut, wenn Fahrradfahrer*innen grundsätzlich immer nur eine einzige mögliche Verkehrsführung angeboten wird.

    In dem oben gezeigten Fall ist es eine in beide Richtungen jeweils zweispurige Fahrbahn. Die beiden Fahrbahnen sind durch einen Grünstreifen getrennt. Dort gilt Tempo 50, viele Autofahrer fahren schneller. Wer dort den Radverkehr auf dem Hochbord einfach ersatzlos verbieten will, oder nur noch in eine Richtung den Radverkehr zulassen will, der müsste zuvor dafür sorgen, dass statt zwei Fahrbahnen mit je zwei Fahrspuren nur noch eine Fahrbahn mit jeweils einer Fahrspur je Richtung dort existiert. Und die Auto-Verkehrsmenge deutlich reduziert wird.

    Einfach nur die Möglichkeit aufheben, den Radweg der seit Jahrzehnten in beide Richtungen benutzt werden durfte und der als verpflichtend ausgewiesen war, zurückzupflastern und eine reinen Gehweg dort anzulegen, würde den lautstarken Protest und den "zivilen Ungehorsam" vieler "RadfahrerInnen" gegen diese Maßnahme hervorrufen. Und dabei spielte es eine sehr sehr untergeordnete Rolle, was der ADFC dazu sagen würde.

    Genau so wie es bisher leider eine sehr geringe Rolle spielte, dass der ADFC Tempo 30 innerorts als Regelgeschwindigkeit fordert: " Der ADFC setzt sich dafür ein, dass Tempo 30 zur Regelgeschwindigkeit in Städten wird." https://www.adfc.de/pressemitteilu…ver-mobilitaet/

  • Ullie, ich bin da voll und ganz beim Yeti:

    Radfahrer haben auf Gehwegen nichts zu suchen. Obelix hat etwas weiter oben eine wunderbar einfache praktikable Lösung vorgeschlagen!

    Das von mir gezeigte Beispiel aus Hannover zeigt, dass es durchaus möglich ist, Hochbordradwege als Angebotsradwege bestehen zu lassen. Deshalb stimme ich nicht zu, wenn du pauschal behauptest, dass Radfahrer auf Gehwegen nichts zu suchen haben. Zumal die Straßenverkehrsordnung verschiedene Möglichkeiten eröffnet. Zum Beispiel: [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Oder: [Zeichen 240]

    Oder: [Zeichen 241-30]

    Ausreichend breite Hochbordradwege können auch so ausgezeichnet werden: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Und wenn breite Hochbordradwege für beide Richtungen benutzt werden können - auch das halte ich (und ganz offensichtlich auch die Verkehrsbehörde in Hannover) je nach den Umständen für sinnvoll - dann kann man sie in Fahrtrichtung so kennzeichnen: [Zusatzzeichen 1000-33]

    Dann weiß man als Radfahrer auf diesem Hochbordradweg können einem auch Radfahrer entgegenkommen. Für diese Radfahrer aus Gegenrichtung schafft dieses Schild Klarheit: [Zusatzzeichen 1022-10]

    Das Schild bedeutet: Ich darf diesen Angebotsradweg auch in Fahrt-Gegenrichtung benutzen.

    Und wer das tut, der ist kein "Geisterfahrer", denn die Benutzung des so beschilderten Angebotsradweges ist gestattet und der Radweg ist von beiden Seiten korrekt ausgeschildert.

    Freilich gilt erhöhte Wachsamkeit bei einem Zweirichtungs-Radweg und es ist entsprechend langsam zu fahren, besonders dann, wenn es unübersichtlich wird oder Fahrrad-Gegenverkehr oder Fußgänger in Sicht kommen.

    Wem das zu langsam ist, der kann ganz ordnungsgemäß die Fahrbahn benutzen.

    Für Yetis Beispiel am Salztorscontrescarpe kommt m. E. allenfalls ein [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] in Betracht. Das bietet dem jetzigen [Zeichen 240]gegenüber den Vorteil, dass Radfahrer legal die Fahrbahn benutzen können.

    Ob man grundsätzlich nur das Fahrbahn-Fahrradfahren dort anordnet, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie stark der KFZ-Verkehr das Fahrradfahren dort beeinträchtigt und ob ggf. Maßnahmen ergriffen werden, den KFZ-Verkehr dort einzuschränken, z. B. Tempolimit 30 km/h.

    Aber erst mal besteht doch das Problem, dass die Stader Verkehrsbehörde an der Radwegbenutzungspflicht am Salztorscontrescarpe festhält [Zeichen 240], jedoch gleichzeitig Markierungen aufbringt, die den Radverkehr auf die Fahrbahn leiten soll. Liegt es da nicht nahe, der Stader Verkehrsbehörde mehr als nur die eine Lösung, "Radverkehr gehört grundsätzlich immer auf die Fahrbahn", als Möglichkeit zu nennen, wie es am Salztorscontrescarpe weiter gehen kann?

    Und klar, das alles was ich hier schreibe ist eine Ferndiagnose, letztlich kann Yeti das vor Ort sicher besser beurteilen. Ich schreibe es trotzdem, um dafür zu werben, dass es für den Radverkehr nicht immer die eine eindeutige Lösung gibt, sondern manchmal auch mehrere Verkehrsführungen angeboten werden sollten.

  • Für Yetis Beispiel am Salztorscontrescarpe kommt m. E. allenfalls ein [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] in Betracht. Das bietet dem jetzigen [Zeichen 240] gegenüber den Vorteil, dass Radfahrer legal die Fahrbahn benutzen können.

    Ob man grundsätzlich nur das Fahrbahn-Fahrradfahren dort anordnet, hängt nicht zuletzt auch davon ab, wie stark der KFZ-Verkehr das Fahrradfahren dort beeinträchtigt und ob ggf. Maßnahmen ergriffen werden, den KFZ-Verkehr dort einzuschränken, z. B. Tempolimit 30 km/h.

    Aber erst mal besteht doch das Problem, dass die Stader Verkehrsbehörde an der Radwegbenutzungspflicht am Salztorscontrescarpe festhält [Zeichen 240] , jedoch gleichzeitig Markierungen aufbringt, die den Radverkehr auf die Fahrbahn leiten soll.

    Der Weg ist zu schmal, um die gemeinsame Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer zu erlauben.

    Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h ist im gesamten Bereich geplant und wird hoffentlich zusammen mit der Aufhebung der Benutzungspflicht zeitnah umgesetzt. Das ist alles längst seit über einem Jahr beschlossen, und wurde jetzt in der falschen Reihenfolge umgesetzt: Man hätte erst den Bordstein absenken müssen und dann mit der Fertigstellung einer sinnvollen Markierung zeitgleich die Benutzungspflicht aufheben und Tempo 30 anordnen sollen. Meine Vorschläge zur Gestaltung der Überleitung und Verweise auf die ERA 2010 wurden nicht beachtet. Das Tempolimit hätte man auch schon vorher anordnen können, damit sich die Leute schon mal dran gewöhnen.

    Aber hier hat man erst die Markierung aufgemalt, ohne dass der Bordstein abgesenkt ist und ohne dass man dort bereits auf der Fahrbahn fahren darf. das Tempolimit kommt dann vermutlich 3 Monate später, so dass der Eindruck hängen bleibt, dass das total gefährlich ist, dort auf der Fahrbahn zu fahren und nachträglich noch gerettet werden musste.

  • Das von mir gezeigte Beispiel aus Hannover zeigt, dass es durchaus möglich ist, Hochbordradwege als Angebotsradwege bestehen zu lassen. Deshalb stimme ich nicht zu, wenn du pauschal behauptest, dass Radfahrer auf Gehwegen nichts zu suchen haben. Zumal die Straßenverkehrsordnung verschiedene Möglichkeiten eröffnet. Zum Beispiel: [Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10]

    Oder: [Zeichen 240]

    Oder: [Zeichen 241-30]

    Ja, leider sieht die StVO derartigen Unfug tatsächlich (immer noch) vor.

    Hast du einen für Radfahrer freigegebenen Gehweg tatsächlich schon einmal befahren? Wenn ja, dann sicherlich nicht in der vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit, denn dann wärst du mit deinem Rad umgefallen.

    Diese Ausschilderung ist eine ganz fiese Mogelpackung, denn sie suggeriert dem Radfahrer, dass er hier fahren dürfe und ich kenne/habe noch nie einen Radfahrer gesehen, der hier Schrittgeschwindigkeit fährt. Dem Kfz-Führer suggeriert sie hingegen, dass der Radfahrer da fahren soll und er wird eventuell Radfahrer auf der Fahrbahn disziplinieren/erziehen wollen, diesen Weg dann gefälligst auch zu benutzen.

    Das alles wurde in all seinen negativen Aspekten hier schon mehrfach beleuchtet (alleine auf dieser Seite mehrfach).

    Ein gemeinsamer Geh-/Radweg ist die Hölle für jeden Radfahrer, da hier dann auch noch der Benutzungszwang hinzu kommt. Ein adäquates Vorrankommen ist hier wegen der ständigen verpflichtenden Rücksichtnahme auf die Fußgänger kaum möglich.

    Mit einem getrennten Rad- und Gehweg auf dem Hochbord kann ich im Ausnahmefall leben.

    Ich verstehe nicht, warum du diesen drei Regelungen hier immer wieder das Wort redest. Es zementiert die Wahrnehmung des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Das ist aber nicht das Ziel der meisten hier.

    Über eine etwas ausführlichere Antwort deines persönlichen Verhaltes in Alternative 1 würde ich mich freuen.

  • Ich verstehe nicht, warum du diesen drei Regelungen hier immer wieder das Wort redest. Es zementiert die Wahrnehmung des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Das ist aber nicht das Ziel der meisten hier.

    Es trifft nicht zu, dass ich diesen drei Regelungen:

    [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] oder [Zeichen 240] oder [Zeichen 241-30] hier immer wieder das Wort rede.

    Was zutrifft ist, dass ich es besser finde, wenn ein so ausgeschilderter gemeinsamer Fuß- und Radweg [Zeichen 240] ersetzt wird durch diese Beschilderung[Zeichen 239] + [Zusatzzeichen 1022-10] als wenn gar nichts passiert.

    Deshalb hatte ich Yeti vorgeschlagen, er könne ja mal versuchen herauszufinden, ob die Stader Verkehrsbehörde eventuell bereit sei, diese Umschilderung vorzunehmen. Das heißt, den bislang als gemeinsamen Fuß- und Radweg ausgeschilderten Bürgersteig an der Straße Salztorscontrescarpe zu einem Fußweg mit Radverkehrsfreigabe [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] zu machen. Und zwar den auf der Burggrabenseite, weil ich vermute, dass der kaum von Fußgängern benutzt wird. Das fände ich immer noch besser, als wenn es weiterhin ein benutzungspflichtiger gemeinsamer Fuß- und Radweg bleibt.

    Es ist besser für die Fußgänger, weil nach meiner Beobachtung Radfahrer auf einem so ausgeschilderten Weg [Zeichen 239]+[Zusatzzeichen 1022-10] vorsichtiger fahren und noch mehr Rücksicht nehmen auf Fußgänger als bei einem so ausgeschilderten Weg: [Zeichen 240]

    Und es ist besser für den Radverkehr, weil der dann nicht mehr gezwungen ist, den gemeinsamen Fuß- und Radweg zu benutzen.

    Ich würde sogar so weit gehen zu fordern, dass die Benutzung des Bürgersteigs auf der Burggrabenseite durch Radfahrer weiter gestattet sein sollte, und zwar in beide Richtungen, wenn dort erstens kein starker Fußverkehr stattfindet und zweitens so lange auf der Straße Radfahrer nicht sicher sind vor schnell fahrenden Autos. In seinem vorigen Beitrag hat Yeti geschrieben:

    Eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30km/h ist im gesamten Bereich geplant und wird hoffentlich zusammen mit der Aufhebung der Benutzungspflicht zeitnah umgesetzt.

    Das hatte ich bislang nicht gewusst, vielleicht hatte Yeti das früher schon mal erwähnt? Dann habe ich es bislang überlesen. In dem Fall wird es ohnehin schwierig für die Verwaltung den Bürgersteig am Salztorscontrescarpe weiterhin für den Radverkehr freizugeben. Denn in einer Tempo 30 Zone gibt es in der Regel keinen Grund, den Radverkehr auf dem Fußweg zuzulassen. Auf jeden Fall gilt: "In Tempo-30-Zonen dürfen ... keine benutzungspflichtigen Radwege ausgewiesen werden." https://de.wikipedia.org/wiki/Tempo-30-…wiesen%20werden.

    Ob die Straße Salztorscontrescarpe zum Teil einer Tempo-30-Zone wird, weiß ich nicht. Es könnte ja auch eine Straße sein, auf der zwar Tempo 30 angeordnet ist, die aber trotzdem nicht Teil einer Tempo-30-Zone ist. (So was gibt es zum Beispiel wenn an einer Straße nur für einen kurzen Abschnitt Tempo 30 angeordnet wird, zum Beispiel wegen eines anliegenden Kindergartens.)

    Auf jeden Fall muss langfristig gewährleistet werden, dass die Tempo 30 vom Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn auch eingehalten werden. Am besten und sichersten könnte man das dadurch erreichen, das man für den KFZ-Verkehr verbindlich festlegt, dass die Fahrzeuge mit einem automatischen Geschwindigkeitsbegrenzer ausgestattet sein müssen. So was gibt es bereits und wird in Neufahrzeuge auch eingebaut, aber es gibt (noch) keine Bestimmungen die das Benutzen regeln.

    Bis es so weit ist helfen nur bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduktion und regelmäßige Kontrollen. Beides ist leider nur begrenzt wirksam oder die Bereitschaft zu wirksam kontrollieren ist unterentwickelt.

    Deshalb kann es vielleicht sogar Sinn machen, den wasserseitigen Bürgersteig am Salztorscontrescarpe zumindest zunächst erstmal als Fußweg mit Radverkehrsfreigabe auszuschildern und regelmäßig über die Situation vor Ort zu berichten und zu informieren, so dass sich kein Radfahrer von heute auf morgen "gezwungen" sieht, den aus seiner persönlichen Sicht "sicheren" Hochbord zu verlassen und stattdessen auf der Fahrbahn zu fahren.

    Es mag sein, das deine Annahme zutrifft: "Das ist aber nicht das Ziel der meisten hier." Aber hier, im Radverkehrsforum, ist auch nur eine kleine Minderheit der radfahrenden Menschen aktiv. Und nicht Rad fahrende Menschen sind hier gar nicht aktiv. Dafür sind aber einige von denen in Verbänden aktiv, die sehr reich und einflussreich sind. Leider musste ich wiederholt erleben, dass es diesen Kräften gelungen ist, einen Keil in die Radfahrerschaft zu treiben, wenn es um die Frage gegangen ist, ob an dieser oder jener Straße ein Hochbordradweg komplett verschwinden soll.

    Und bei vielen Nichtradfahrer*innen oder Seltenradfahrer*innen herrscht nach meiner Erfahrung der Gedanke vor, dass Radfahren ohnehin etwas ist, das sie am liebsten nur auf dem Fußweg machen wollen. Die fühlen sich massiv abgeschreckt von einer kampflustigen Rhetorik nach dem Motto "Radfahrer erobern die Fahrbahn".

    Natürlich sollen diese Leute nicht den Diskurs bestimmen, aber es wäre Unsinn sie einfach komplett zu übergehen. Zum Beispiel indem Radfahrer forderten, dass Radverkehr grundsätzlich immer und überall gemeinsam mit KFZ auf der Fahrbahn stattzufinden habe, egal wie schnell dort gefahren wird und egal wieviele PKW und LKW dort unterwegs sind.

    Selbst wenn es das Ziel der meisten Menschen hier im Forum wäre, Radverkehrsinfrastruktur egal in welcher Form zurückzubauen, damit nicht die Wahrnehmung des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse zementiert werde, steht fest: Die meisten Menschen sind nicht in diesem Forum.

    Nach meiner Beobachtung ist es aber auch durchaus so, dass sich die meisten Beiträge hier sehr differenziert mit den Herausforderungen an eine gute Radverkehrsinfrastruktur auseinandersetzen.

  • Ich verstehe nicht, warum du diesen drei Regelungen hier immer wieder das Wort redest. Es zementiert die Wahrnehmung des Radfahrers als Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse. Das ist aber nicht das Ziel der meisten hier.

    Du wirfst mir ja vor, Nabendynamo, dass ich mich hier für Hochbordradwege aus dem Fenster lehne oder das Hochbordradfahren angeblich schönrede. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Vielleicht kannst du mir mal ein paar hilfreiche Argumente beisteuern, wie ich anderen Radfahrern verdeutliche, dass die in dem Foto gezeigte Radverkehrsführung auf der Fahrbahn an einer Bushaltestelle einer Hochbord-Radwegeführung vorzuziehen ist.

    Mein Argumente sind: "Wenn du dich traust und die Gesamtsituation gut beobachtest, dann kannst du einigermaßen gefahrlos an dem Bus links vorbeifahren. Wenn dir das zu unsicher ist, dann warte hinter dem Bus, denn in dem Bus sitzen i. d. R. sehr viel mehr Menschen drin, als hinter dem Bus Radfahrer drauf warten, dass es weiter geht."

    Leider hilft gutes Zureden nicht immer und viele Radfahrer fühlen sich an der Stelle berechtigt, auf den Fußweg auszuweichen, der nicht für den Radverkehr frei gegeben ist. Und es ist gut, dass der Fußweg nicht für den Radverkehr freigegeben ist. Und es ist nicht gut, dass Radfahrer trotzdem meinen, sich über den Fußweg an einem haltenden Omnibus "vorbeischlawinern" zu können.